Wofür Schadensanzeige, wenn Unfallbericht vorhanden?

Abend zusammen,

kürzlich wurde mein geparktes Fahrzeug leider beschädigt.
Der Unfallverursacher hat die Polizei kontaktiert und es wurde ein Unfallbericht erstellt.
Ich selber war zur Zeit des Unfalls nicht vor Ort und musste den Bericht daher bei der örtlichen Polizeidienststelle abholen.

Nach Erhalt hat Berichts habe ich einen Termin bei einem Sachverständigen gemacht, der die Schadenserstattung über einen Rechtsanwalt in die Wege geleitet hat.
Rund 3 Wochen nach dem Unfall und rund eine Woche nach einreichen des Schreibens des Anwalts bei der Versicherung des Unfallverurschers meldet die gegnerische Versicherung, dass der Unfallverursacher noch keine Schadensanzeige eingereicht hat.

Mir stellt sich gerade die Frage, was für Informationen die Versicherung sich noch erhofft, wenn doch der Unfallbericht der Polizei vorliegt, in dem alles wichtige drin stehen sollte.
Wieso kann der Unfallverursacher auf diesem Wege den Ablauf blockieren?
Ist der Schaden an seinem Fahrzeug - falls das mit Schadensanzeige gemeint ist - nicht irrelevant für meine Schadensregulierung?

Hätte schon langsam Interesse meinen Schaden beheben zu lassen, will aber nicht 4-stellig in Vorkasse gehen…

VG
Mike

15 Antworten

Letztlich ist der Verursacher Vertragspartner der Versicherung und nicht die Polizei. Und die Polizei war ja auch nicht dabei, als der Unfall passiert ist. Du selbst in dem Fall offensichtlich auch nicht. Da ist es schon verständlich, wenn die Versicherung erstmal von ihrem Vertragspartner wissen will, was genau los war.

Wenn er sich weiterhin nicht rührt, bleiben quasi deine Darstellung und der Polizeibericht unwidersprochen. Dein Anwalt wird dir erklären können, wie es weitergeht, wann er die Versicherung in Verzug setzt, wann er ggf. Klage einreichen will (aber dafür müsstest du wohl auch in Vorkasse gehen, wenn du keine RSV hast...)

Es sind doch diverse persönliche Daten anzugeben.
Konto, eigene Versicherung. Vollkasko ja oder nein, Vorschäden ja oder nein usw.
Ich sehe da kein Problem.

Zitat:

@germania47 schrieb am 16. Mai 2024 um 22:38:22 Uhr:


Es sind doch diverse persönliche Daten anzugeben.

Es geht um die Schadenmeldung des Versicherungsnehmers, nicht um den Anspruchsteller...

Die Schadensmeldung des Unfallverursachers an seine eigene Versicherung ist ja eher so ein "Ding" zwischen dem und seiner Versicherung. Bei fehlender Schadensmeldung kann die Versicherung (im Verhältnis zwischen ihr und ihm) die Leistungen kürzen bzw. Regressforderungen für die an dich ausgezahlte Leistung fordern.

Für dich heißt es aber halt leider, dass die Versicherung erstmal weitere Informationen von ihrem Versicherungsnehmer haben will. Das ist auf der einen Seite ja auch verständlich, aber ärgerlich für dich, weil es die - eh schon lange dauernde Regulierung - weiter verzögert.

"rund eine Woche nach einreichen des Schreibens des Anwalts bei der Versicherung…"

Der Anwalt wird ja normalerweise eine Frist zur Regulierung setzen, die muss man ja eh abwarten. Wie es danach weitergeht, ob der Anwalt direkt Klage erheben will, musst du mit ihm am besten direkt klären.

Ab Fristablauf wird ein Anspruch immerhin verzinst, da die Versicherung dann im Verzug ist. :-)

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Ach Du Sch ... Der Unfallverursacher hätte lt allgemein üblicher AGBs der Versicherungen binnen 7 Tagen (o.ä.) Meldung an seine Haftpflicht machen sollen - ansonsten kann die alle Zahlungen ablehnen.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 17. Mai 2024 um 07:25:22 Uhr:


ansonsten kann die alle Zahlungen ablehnen.

Das gilt im Innenverhältnis Versicherung-Versicherungsnehmer. Gegenüber dem Geschädigten ist die Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet trotzdem zu leisten. Sie kann es sich dann nur über Regressforderungen von ihrem Versicherungsnehmer zurückholen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 16. Mai 2024 um 23:25:50 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 16. Mai 2024 um 22:38:22 Uhr:


Es sind doch diverse persönliche Daten anzugeben.

Es geht um die Schadenmeldung des Versicherungsnehmers, nicht um den Anspruchsteller...

Sorry, da hatte ich einen riesigen Aussetzer. 😕

Whirrun_of_Bligh hat im Übrigen mit seinem Kommentar zu 100% recht.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 17. Mai 2024 um 07:25:22 Uhr:


Ach Du Sch ... Der Unfallverursacher hätte lt allgemein üblicher AGBs der Versicherungen binnen 7 Tagen (o.ä.) Meldung an seine Haftpflicht machen sollen - ansonsten kann die alle Zahlungen ablehnen.

Ich habe da "unverzüglich"/"sofort" in Erinnerung. 🙂🙄

7 Tage

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Mai 2024 um 19:42:30 Uhr:


7 Tage

Ist ja ne Menge Bedenkzeit. 😕

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 17. Mai 2024 um 22:45:29 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Mai 2024 um 19:42:30 Uhr:


7 Tage

Ist ja ne Menge Bedenkzeit. 😕

Bedenkzeit war 1 Sekunde.
Habe das Thema nicht.abonniert.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 17. Mai 2024 um 07:25:22 Uhr:


Ach Du Sch ... Der Unfallverursacher hätte lt allgemein üblicher AGBs der Versicherungen binnen 7 Tagen (o.ä.) Meldung an seine Haftpflicht machen sollen - ansonsten kann die alle Zahlungen ablehnen.

Nein kann sie nicht 😉

Alles klar, wenn die Haftpflicht sich das Geld vom "eigenen Versicherungsmitglied" wieder zurück holt und erstmals "analog Vorschuss" zahlt, dann kann es zumindest dem Geschädigten egal sein, wie die das "im Innenverhältnis" regeln. Gott sei Dank.

Gute Nachrichten zur Info:
Hab mein Geld heute von der gegnerischen Versicherung überweisen bekommen.

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