Wo muss ich jemanden melden, der den Straßenverkehr gefährdet durch Sekundenschlaf?

Hallo,

ich kenne jemand aus meinem Bekanntenkreis, der Diabetiker ist und der einen Nebenjob als Auslieferungsfahrer für chinesisches essen hat. Und ich bin der Meinung das er gar nicht mehr Auto fahren sollte, weil er den Straßenverkehr durch einschlafen am Steuer gefährdet.

Er hat selber schon viele Unfälle gemacht, wo er aber laut seiner Aussage wach war, es waren zwar nur kleine Unfälle aber trotzdem kommt mir das komisch vor, das er so häufig Unfälle baut... ob er tatsächlich wach war oder Sekundenschlaf hatte, kann ich nicht nachvollziehen, weil ich nicht dabei war.

Aber da wo ich dabei war, wo ich mit ihm mitgefahren bin habe ich gesehen wie seine Augen geschlossen waren und er mit 70 km/h gegen ein Kreisverkehr gefahren ist und ein Straßenschild noch mitgenommen hat. Wäre er 10 cm weiter rechts gefahren, hätte er die Eisenstange vom Straßenschild erwischt und das bei 70 km/h
(habe Fotos dazu). Leider konnte ich nichts machen, weil das alles in Bruchteilen von Sekunden passiert ist.

Auch wo ich und noch andere Kollegen mit ihm mitgefahren sind, ist er kurzzeitig auf der Autobahn eingeschlafen, dort ist zum Glück auch nichts passiert, aber nur weil wir das rechtzeitig gemerkt haben, dass er einschläft und wir ihn warnen konnten und dann sind wir zur nächsten Haltestelle gefahren, wo wir eine Pause eingelegt haben. Aber diese Situation hatten wir ungefähr schon 3 mal mit ihm.

Eine andere Situation war, als er ein Kollegen von sich zum Flughafen bringen wollte. Er selber wusste nichts davon, das der Fahrer öfters mal einschläft am Steuer und am Ende ist er dann gegen die Leitplanke von der Autobahn gefahren. Das Auto war an der rechten Seite total zerkratzt und zerbeult, die ganze rechte Seite. Der Ahnungslose Beifahrer war natürlich total geschockt, weil er wusste nichts von seinem Sekundenschlaf.

Dann gibt es auch ein Foto von ihm wo er geblitzt wurde und die Augen geschlossen waren, das war kein Zufall das er die Augen dort geschlossen hatte, sondern er war wirklich kurzzeitig am Schlafen (das Blitzfoto wo er geschlafen hat, habe ich auch).

Ich und meine anderen Freunde haben mit ihm gesprochen und gesagt, dass er als Auslieferungsfahrer nicht mehr fahren sollte, geschweige denn überhaupt ein Führerschein besitzen sollte. Das dementierte er aber, er hat es zwar eingesehen das er als LKW Fahrer nicht arbeiten wird, aber trotzdem möchte er weiterhin als Auslieferungsfahrer arbeiten und er möchte auch Hauptberuflich als Paketzusteller arbeiten, falls er von seiner derzeitigen Hilfsarbeitertätigkeit gekündigt wird.

Und das lustigste daran ist, als er Arbeitslos war, hat er beim Arbeitsamt vorgeschlagen, dass er LKW Fahrer werden will und das wurde vom Arbeitsamt auch finanziert und er hat den LKW Führerschein auch bestanden. Er selber hat aber nie als LKW Fahrer gearbeitet, weil wir konnten ihm das ausreden, als LKW Fahrer zu arbeiten, weil es wäre nur eine Frage der Zeit bist er einschläft und dann wird es richtig gefährlich mit so einem schweren Fahrzeug.

Ein anderer Freund von mir hat sich schon bei paar Dienststellen gemeldet um die Situation denen zu schildern, aber die haben ihm telefonisch nur versprochen, etwas dagegen zu unternehmen, aber bisher geschah gar nichts. Nur bei seiner festen Arbeit, wo er als Hilfsarbeiter tätig ist hat er etwas erreicht, weil er wollte dort sehr wohl als LKW Fahrer arbeiten, weil die mehr Geld verdienen als ein Hilfsarbeiter dort, aber da mein Freund dort angerufen hat und denen die Situation geschildet hat, dass er immer am Steuer einpennt, kam er nicht mehr in Frage, als LKW Fahrer zu arbeiten...

Aber er hat angeblich eingesehen, dass er nicht als LKW Fahrer arbeiten sollte, ob er am Ende das macht oder nicht kann ich nicht nachvollziehen. Er könnte mich auch anlügen.

Auch wenn er ein Kollege von mir ist, ich möchte es nicht verantworten, dass er irgendwann jemand in den Tod Fährt. Nur weil er einen falschen Stolz hat, deshalb wollte ich euch Fragen, an wen ich mich wenden muss, damit das kontrolliert wird, ob er noch geeignet ist? Weil wenn die wüssten, was ich und meine Freunde wissen, dann müssten die normalerweise sofort seinen Führerschein entziehen.

Er muss manchmal zur Kontrolle zum Arzt, ob seine Augen noch in Ordnung sind, aber das er immer einschläft, davon wissen die nichts. Und wie gesagt ich kann das mit paar Zeugen alles bestätigen und auch mit Fotos, wo er z.B. geblitzt wurde und eingeschlafen ist, oder wo er Unfälle gebaut hat.

Wäre mir wichtig, wenn ihr mir paar Tipps geben könnt, an wen ich mich wenden muss, die auch wirklich was dagegen unternehmen?

67 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 5. April 2022 um 16:23:54 Uhr:


Den Arbeitgeber informieren und Thema ist durch.

Also das China-Restaurant? Wird der Fahrer dann mit Ente süß-sauer bestraft? Und warum sollte das Thema dann durch sein?

Man die Führerscheinstelle informieren. Ob die daraufhin etwas unternehmen, weiß man nicht.

Ohne, dass bei einem Unfall ein Zeuge aussagt, dass der Fahrer eingeschlafen ist... wird keine Behörde etwas unternehmen.

Am Effektivsten ist, wenn ein Arzt eine Fahruntauglichkeit festgestellt hat und diese bei ihm aktenkundig ist. Kommt es zu einem schwerwiegenden Unfall wird oftmals die Patientenakte angefordert, wenn es Hinweise auf eine medizinische Ursache gibt. Da wäre der Bekannte vom TE dann ganz tief in der Scheixxx.
Von sich aus darf der Arzt darf es den Behörden nicht melden. Es gibt zwar Ausnahmen, aber die sind sehr begrenzt. Und welcher Arzt möchte gern seine Zulassung aufs Spiel setzen?

Könnte ja sonstwer daherkommen und der Fahrerlaubnisbehörde sagen, der Nachbar, den man nicht mag, fährt immer besoffen Auto. Ohne Klaren Beweis passiert da gar nichts.

Sollte also nochmal ein Unfall passieren, bei dem man selbst Zeuge ist... Polizei dazu rufen und eine entsprechende Aussage machen. Ob der Betroffene danach noch mit einem redet ist eine andere Geschichte.
Anders wird es kaum gehen, wenn der Betroffene nicht einsichtig ist.

Wenn sich die Unfälle häufen, kann man es mit einer Anzeige versuchen. Anonym wird das jedoch nichts; da muss man schon mit eigenem Namen hinter stehen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 5. April 2022 um 20:07:43 Uhr:


Könnte ja sonstwer daherkommen und der Fahrerlaubnisbehörde sagen, der Nachbar, den man nicht mag, fährt immer besoffen Auto. Ohne Klaren Beweis passiert da gar nichts.

Dafür wurde von @Astradruide schon ein sinnvoller Vorschlag gebracht: "Deren Zugzwang und Eingriffsmöglichkeiten dürften sich wohl erhöhen wenn mehrere PErsonen "per Eides statt" (also namentlich bekannt) versichern das sie wiederkehrend diese Ausfallerscheinungen beobachtet haben."

Richtig. Das wäre eine Möglichkeit, welche ich soeben noch ergänzt hatte.

Wichtig dabei ist jedoch, dass dies nicht anonym erfolgen darf. Das interessiert die Fahrerlaubnisbehörde nicht im geringsten. Wobei der Hinweis auf gehäufte Unfälle bei dem einen oder anderen Sachbearbeiter schon dazu führen könnte, dass er sich das mal ansieht. Klappt aber nur, wenn die Unfälle von der Polizei aufgenommen wurden, oder die KfZ-Haftpflicht leisten musste.
Hängt dann am Elán des Sachbearbeiters.

Wenn die Behörde dann nichts macht, kann man noch eine Untätigkeitsanzeige bei der vorgesetzen Stelle erstatten.... da sollte man aber wirklich wissen, was man tut. Manche Ämter reagieren allergisch auf Untätigkeitsanzeigen.

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Zitat:

@Rockville schrieb am 5. April 2022 um 20:01:12 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 5. April 2022 um 16:23:54 Uhr:


Den Arbeitgeber informieren und Thema ist durch.

Also das China-Restaurant? Wird der Fahrer dann mit Ente süß-sauer bestraft? Und warum sollte das Thema dann durch sein?

Man die Führerscheinstelle informieren. Ob die daraufhin etwas unternehmen, weiß man nicht.

Weil der AG gegenüber seinem AN eine Fürsorgepflicht hat. Wenn er also Kenntnis hat und sei es nur ein Verdacht, so muss er handeln.

Das ergibt keinen Sinn. Deine Empfehlung war ja, dass der TE den Arbeitgeber informieren soll und dann sei das Thema "durch". Nun will aber der TE vielleicht gar nicht den Arbeitgeber informieren. Wenn er es doch macht, dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit nichts passieren. Der Arbeitgeber ist der Inhaber eines China-Restaurants: Der weiß von einer Fürsorgepflicht nichts und wenn doch, dann setzt er sie um, indem er dem Fahrer kündigt. Der Fahrer fährt dann munter weiter in der Gegend herum. Daher habe ich nicht verstanden, warum das Thema dann "durch" sein sollte.

Ist es typisch für Deutschland, daß sich hier munter in das Leben anderer Personen reingehangen wird?

Stalking, (zu Deutsch: Nachstellung), ist ein Straftatbestand; siehe §238 StGB.

Welche Tatbestandsmerkmale des § 238 StGB könnten hier wohl erfüllt sein? Richtig, keine.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. April 2022 um 22:49:24 Uhr:


Daher habe ich nicht verstanden, warum das Thema dann "durch" sein sollte.

Es ist deshalb damit durch, weil man nicht mehr unternehmen kann. Würden die Behörden auf jeden Anruf eines besorgten Bürgers einen anderen Bürger zum Gesundheitscheck schicken, hätten die Ärzte viel zu tun und die Behörden erst Recht da sie jeden Sachverhalt in zweifacher Hinsicht bearbeiten müssten.

1. Dem Verdacht nachgehen und das Ergebnis aktenkundig ermitteln.

2. Sich gegen die Klagen der vermeintlich betroffenen Bürger wehren.

Ergo läuft es so wie es hier in Deutschland immer laufen wird. Es muss erstmal was passieren bevor der Amtsschimmel in Bewegung kommt.

Achja um nochmals auf die Fürsorgepflicht zu kommen. Sobald der AG Kenntnis davon hat und er nichts unternimmt steht er mit in der Haftung.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. April 2022 um 22:49:24 Uhr:


und wenn doch, dann setzt er sie um, indem er dem Fahrer kündigt.

Ja und? Wenn die Behörde ihm den Führerschein entzieht dann entdeckt der AG plötzlich seine soziale Ader und entlässt ihn nicht? Es kann also in beiden Fällen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.

Zitat:

@ktown schrieb am 6. April 2022 um 07:02:20 Uhr:



Ergo läuft es so wie es hier in Deutschland immer laufen wird. Es muss erstmal was passieren bevor der Amtsschimmel in Bewegung kommt.

Als Randbemerkung, nur damit das jedem klar ist: das ist auch gut so und alles andere hätte katastrophale Auswirkungen auf unsere individuelle Freiheit, so wie wir sie kennen und leben. Prävention kann und darf niemals allein auf einem unbewiesenen Verdacht eines "besorgten Bürgers" beruhen.

Wie wurden die bisherigen Unfälle denn reguliert? Hat der Bekannte so große Rücklagen?

Wenn stets die Vollkasko zahlen durfte, wäre diese sicher auch daran interessiert, wie die Unfälle zustande gekommen sind - und solche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Da werden die Connections zu Führerscheinstelle und Co. sicher besser sein als bei einzelnen Privatpersonen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. April 2022 um 23:33:22 Uhr:


Welche Tatbestandsmerkmale des § 238 StGB könnten hier wohl erfüllt sein? Richtig, keine.

§238 Abs 1 Ziffern 1, 4 und 7? Ansonsten siehe FeV Anlage 4, oder?

Zitat:

@ktown schrieb am 6. April 2022 um 07:02:20 Uhr:


Ergo läuft es so wie es hier in Deutschland immer laufen wird. Es muss erstmal was passieren bevor der Amtsschimmel in Bewegung kommt.

Laut TE ist ja schon was passiert, nämlich "häufige Unfälle". Natürlich reicht diese Behauptung allein nicht aus, das muss man schon detaillieren. Wenn das allerdings gelingt, dann ist das eine Basis. Nur bin ich nicht sicher, ob der TE das hinbekommt oder diese "häufigen Unfälle" doch im Wesentlichen eher auf Hörensagen beruhen.

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