Wo ist der Haken - Privatleasing Peugeot 208 Sixt / 1&1

Hallo Zusammen

Der ein oder andere hat evtl. schon mal von diesem Angebot gehört:
https://mobile.1und1.de/peugeot-208-leasing#flatrate

Das Angebot wäre für uns als Zweitwagen interessant, quasi als komfortable Alternative zur Monatskarte für meine Frau.

Bis auf die 1,000 EUR SB bei der Versicherung kann ich keinen Haken finden, KM Laufleistung reicht für uns aus, was denkt ihr? Für mich klingt das alles konkurenzlos günstig. Danke für Tipps!

Beste Antwort im Thema

Bei dem Geschachere wie man sich um den Mobiltelefonvertrag drücken und vielleicht noch Winterreifen abstauben könnte, erhalte ich den Eindruck, dass man manchen Leuten ein Auto auch schenken könnte und sie dann immer noch versuchen würden irgendwie zusätzlich noch ein paar Euro aus dem wohltätigen Gönner, der ihnen das Auto schenkt, rauszuleiern.
Ich bin ja auch ein Schnäppchenjäger, aber irgendwo hat jede Kostenoptimierung ihre Grenzen.
Solche Aktionen haben einen Sinn für jene die sie starten. Wenn man diesen Sinn unterläuft, wird es mit der Zeit solche Gelegenheiten nicht mehr geben. Also einfach mal die eigene Gier zügeln und den Geschäftspartner auch leben lassen.

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Zitat:

@Matsches schrieb am 27. März 2018 um 13:48:54 Uhr:


Das wäre dann also direkt nach Bandende.

Neeeeeeiiiiiiiin... Die Autos werden doch heut zu Tage so überführt

Ja ist ja auch so. Ab diesem Moment ist das Fahrzeug in Betrieb und ab da laufen die Intervalle. Ein Auto wird heutzutage ja meist dann auch zügig ausgeliefert und stehen nichr ewig in laden

Ein paar Beiträge über dir hat ein User doch geschrieben, dass sein Fahrzeug im September zugelassen wurde aber erst im Dezember übergeben wurde.

Zitat:

@828210 schrieb am 27. März 2018 um 12:07:29 Uhr:



Zitat:

@gseum schrieb am 27. März 2018 um 12:04:09 Uhr:


Autos werden erst zugelassen, wenn sie verkauft sind. Nicht vorher.

Ich wüsste nicht, inwieweit mich dieser Kommentar auch nur ein Stück weiter bringt.

Und deshalb habe ich dich auch nicht zitiert, denn gemeint war selbstverständlich der direkte Post über meinem. 😮

Wer meint, die Inspektionsintervalle gelten ab dem ersten eigenen gefahrenen Kilometer, kann bei Garantiefällen u.U. ein echtes Problem bekommen... 😮

Wenn es einem um eine verbindliche Auskunft geht, dann würde ich die beim Peugeothändler erfragen und mir die schriftlich Bestätigen lassen. Und um sicher zu gehen im Nachgang dann auch von Sixt.

Ich persönlich würde mich da einfach zeitlich auf die sichere Seite bringen. Mache auch Flexi und daher sind bei Ausnutzung von 30 Monaten ja eh immer 2 Inspektionen drin.

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Zitat:

@VW_Passat_CC schrieb am 27. März 2018 um 15:8:37 Uhr:


Ab diesem Moment ist das Fahrzeug in Betrieb und ab da laufen die Intervalle. Ein Auto wird heutzutage ja meist dann auch zügig ausgeliefert und stehen nichr ewig in laden

Da wäre Peugeot wohl der einzige Herateller, der das so handhabt. Alle anderen jedenfalls, nehmen Da das Datum der Erstzulassung, maximal noch das Datum der Auslieferung (an den Endkunden)

Sind sie natürlich nicht. Auch Peugeot handhabt das nicht so wie der Passatuser glaubt.

Ok heißt man kann ein auto aus dem werk fahren, nie an jemanden übergeben oder zulassen und muss dann nie einen Service machen? Vllt ist das der grund warum die in Afrika mit den letzten Schrottmühlen fahren können.

Ihr merkt schon das Dokumente wie zulassung oder Auslieferung nichts damit zu tun haben wann ein auto gewsrtet werden muss???
Oder müssen rennwagen die keine zulassung haben nie gewartet werden?

So ein sinnloser mist hier, ich bin raus

Ob Rennwagen oder Autos in Afrika unter die Garantiebedingungen von Peugeot fallen sei mal dahingestellt. Möglich, Ich glaube jedoch nicht dran.

Zitat:

@VW_Passat_CC schrieb am 28. März 2018 um 08:29:22 Uhr:


So ein sinnloser mist hier, ich bin raus

Besser ist.
Dir fehlt ohnehin Die Notwendige Lese- und Verstehkompetenz.

Garantiebeginn ist NICHT (zwangsläufig) der Tag der Erstzulassung und auch NICHT der Tag der Produktion, sondern der Tag, an dem das Fahrzeug durch den Händler (hier: Direktgeschäft mit Sixt!) ausgeliefert wurde ODER der Tag der EZ, je nach dem, was zuerst kam.
http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/

ad-hoc habe ich dazu einen passenden Auszug aus den Garantiebedingungen von Ford gefunden:

Zitat:

Die Ford-Neuwagengarantie erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung oder dem Datum der Auslieferung durch den Ford Händler (es gilt das früheste Datum). Die Garantiefrist wird durch die Inanspruchnahme von Garantiearbeiten nicht verlängert. Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie setzen voraus, dass die Wartungen nach der jeweils gültigen Herstellervorgabe erbracht wurden.

Kaum schreib ichs, da finde ich bei Peugeot selbst (DUH!) folgende Information zur Herstellergarantie:

Zitat:

Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung gewährt AUTOMOBILES PEUGEOT - 75, Avenue de la Grande Armée - 75016 PARIS auf Ihr Neufahrzeug gegen alle Fertigungsfehler eine zweijährige Garantie ohne Kilometerbegrenzung, mit Ausnahme besonderer, Ihnen zur Kenntnis gebrachter gegenteiliger Bestimmungen, und zwar ab dem Datum seiner Auslieferung an Sie oder einen gegebenenfalls von Ihnen Bevollmächtigten.

http://www.peugeot.de/.../herstellergarantie.html

Wie der Text bereits suggeriert ist die Herstellergarantie zunächst unabhängig ("zusätzlich"😉 zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung zu verstehen, für die eigene Fristen gelten könnten.

Von der ungeklärten Inspektionsfrage zur lebenslänglich unklaren Garantiethematik...
Peugeot gibt prinzipiell ja keine Garantie, verkauft lediglich die ohnehin gesetzlich verpflichtende Gewährleistung von 2 Jahren als "Garantie". Schmückt sich also mit fremden, von der BRD-Regierung auferlegten Zwangslorbeeren.

Ein Verbraucher hat 2 volle Jahre gesetzliche Gewährleistung auf Neuware ab Kaufdatum.
Im Falle von Leasing beginnt der "Kauf"-Vertrag (bzw. Leih-Mietvertrag), wenn man das Auto abholt.
Dieses Abholdatum ist Vertragsbeginn und die Vertragsbeginn-PDF mit diesem (Abhol)Datum wurde jedem (hoffe ich) zugemailt.
Ab diesem Datum beginnt die zweijährige Gewährleistung für den Endverbraucher, den 208-Fahrer. Und zwar gegenüber Sixt, und nicht ggü. Peugeot!

Mit PSA oder Peugeot hat mein KEINEN Vertrag abgeschlossen. Das ist nur irgend ein Hersteller, der den Artikel irgendwo herstellt.

Wenn Peugeot einen anderen Gewährleistungszeitraum hinterlegt hat, bspw. den ab Tag der EZ, tangiert dies nicht den Endverbrauchervertrag, also jenen, den der Kunde mit Sixt abgeschlossen u. vereinbart hat.

Bsp:
EZ 10/2017, Abholung 1/2018:
Peugeot-Garantie bis 10/2019, interessiert aber nicht. Sixt-Garantie bis 01/2018, da man mit Sixt einen Vertrag hat und nicht mit Peugeot Köln oder gar PSA-Rueil-Malmaison in Frankreich..

Es hat sich nie etwas daran geändert, dass Rechte & Pflichten AUSSCHLIESSLICH zwischen Vertragspartnern gelten. Käufer schließt mit Verkäufer einen Vertrag. Somit sind diese beiden Parteien >Vertragspartner<!

Das mussten auch die geistig weniger bemittelten VAG-Käufer lernen, dass sie nicht nach Wolfsburg oder der Bundesregierung schreien brauchten, sondern an diese Partei, die ihnen den PKW verkauft hat: Dem VERKÄUFER. Egal ob Maschendrahtzaun- oder Vertragshändler.

Wir leben m. W. noch immer in Deutschland und nicht in China oder Togo.
Daher auch nicht an Philips wenden, wenn der TV bockt, sondern an den Mediamarkt... (rechtlicherseits).

Es ist zum verrückt werden..
https://www.youtube.com/watch?v=M7R35mhPaaI

Du musst bei solchen Beiträgen dann schon genau schauen, was du schreibst, wenn du suggerierst, dass du da den Durchblick hast. 😉
Grundsätzlich korrekt, nur eine Garantie gibt dir Sixt nicht. Da ist es nur Gewährleistung. Zudem gibt es da noch Regelungen im Leasingvertrag, die das Thema nicht so klar und einfach wie du schreibst einordnen lassen.

Die Gewährleistung steht aber im BRD-Gesetz. Und das steht über allem und muss nicht in jedem Kaufvertrag nochmal erwähnt werden.
Dass sich jeder an seine örtliche Werkstatt wendet und nicht Regine Sixt um Nachbesserung bittet, dürfte klar sein.
Ob die Garantieleistungen von Peugeot von der stinknormalen gesetzl. Gewährleistung teils abweichen, kann nachsehen, wer Lust dazu hat.
Wenn es Zuckerchen über die Gewährleistung hinaus geben würde, würden diese riesengroß u. fett niedergeschrieben sein, prospektal, medial, imposant, beeidruckend, kaufentscheidend.

Nur mal so als Hinweis: Die deutschen Gesetze bezüglich Gewährleistung haben als Grundlage einheitliche EU-Richtlinien.

Und WTF ist ein BRD-Gesetz?

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 29. März 2018 um 17:59:39 Uhr:


Und WTF ist ein BRD-Gesetz?

Vielleicht findet man im "BRD-Gesetz" ja auch das Wörtchen "Gewährleistung".
Oder er meinte das "BGB" und die Sachmängelhaftung.

Lieber Herr Oberarzt, Du schreibst einen Recht langen Text und wirfst dennoch vieles durcheinander (zumindest in Textform- ob du dir selbst im klaren bist, Was du denkst will ich nicht beurteilen). Sollte man, wenn man schon so groß auffährt vielleicht nochmals drüber lesen/ überdenken.

Davon ab hast du mit der Gewährleistung natürlich recht, auch wenn diese seit mehr als 15 Jahren durch die Sachmängelhaftung "ersetzt" würde, aber sei es drum. Das ist Wortklauberei.

Dann erklär uns doch bitte allen mal wie du im Regelfall deine Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung gegenüber Sixt, sagen wir mal im 7. Monat nach Kauf/Übergabe durchsetzen willst? Richtig. Nämlich gar nicht.

Darüber hinaus ist Peugeot sehr wohl Vertragspartner mit dir. Nämlich, anders als es dein Text verlauten lässt, mit dieser Herstellergarantie unter den exakt aufgeführten Bedingungen. Natürlich werden die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung dadurch nicht berührt. Zu behaupten man wäre aber in keinem Vertragsverhältnis mit Peugeot ist schlichtweg falsch.
Im Gegenteil. Der Kunde hat sogar die freie Wahl (innerhalb der jew. Fristen und unter Bescherung der zusätzlichen Leasingvereinbarungen) an wen er sich im Schadenfall wenden will. Jenachdem kann beides seine Vor-und Nachteile haben.

...und die Kosten der Beweispflicht des Kunden nach dem 6. Monat, sollte ein Sachverständigen-Gutachten erforderlich sein, übersteigen ohne Rechtschutzversicherung womöglich die restlichen Leasing-Raten bei weitem.

Da wäre ich froh, auf die Hersteller-Garantie zurückgreifen zu können.

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