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Wo finde ich Angaben zur Stützlast einer org. AHK

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 25. Juli 2012 um 13:03

Hi,

habe mit der Suche nichts finden können. Vielleicht weiß es jemand. Die AHK ist in der Neuwagenrechnung aufgeführt, also gehe ich von einer org. aus.

Im Schein steht in der pos.13 nur ein Strich. Im Brief auch nix. Also muß diese Angabe irgendwo anders stehen, weiß jemand wo?

Gruß Max

PS:

Auto, E220T CDI Mopf mit 143ps Automatik...

Beste Antwort im Thema

Hallo.

Das findest du, zumindest ist´s bei mir so, in der Betriebsanleitung unter "Techn. Daten" und hängt meines Wissens vom Fahrzeug und nicht von der AHK ab. Der E200, E230, E250D, E280 4matic, E290erTDT, E300TD, E320 und E420 hat 84kg Stützlast.

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Hallo.

Das findest du, zumindest ist´s bei mir so, in der Betriebsanleitung unter "Techn. Daten" und hängt meines Wissens vom Fahrzeug und nicht von der AHK ab. Der E200, E230, E250D, E280 4matic, E290erTDT, E300TD, E320 und E420 hat 84kg Stützlast.

am 25. Juli 2012 um 13:20

Normalerweise steht das auf jeder Kupplung mit drauf. Entweder 50 kg oder 75 kg

Hallo.

Das findest du, zumindest ist´s bei mir so, in der Betriebsanleitung unter "Techn. Daten" und hängt meines Wissens vom Fahrzeug und nicht von der AHK ab. Der E200, E230, E250D, E280 4matic, E290erTDT, E300TD, E320 und E420 hat 84kg Stützlast.

Schau einfach im Brief nach.

Wenn dort nichts steht, ist es vermutlich keine "Originale".

Und dann muss die ABE bzw. Einbauanleitung mitgeführt werden.

TÜV-Abnahme ist heute dank EU nicht mehr notwendig.

Wenn du die Einbauanleitung beim Kauf nicht mitbekommen hast, musst du sie dir irgendwie besorgen.

Da beisst die Maus keinen Faden ab.

Dieselspitze

am 25. Juli 2012 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von austriabenz

Hallo.

Das findest du, zumindest ist´s bei mir so, in der Betriebsanleitung unter "Techn. Daten" und hängt meines Wissens vom Fahrzeug und nicht von der AHK ab. Der E200, E230, E250D, E280 4matic, E290erTDT, E300TD, E320 und E420 hat 84kg Stützlast.

Nagel auf den Kopf getroffen. Bei der abnehmbaren Westfalia ist es so. Dankeschön. MfG Jörg

Wenn Du eine BOSAL hast,schau mal hier:

http://privatkunden.bosal-oris.com/anbauanleitungen.html

 

für WESTFALIA findest Du hier etwas:

http://www.westfalia-automotive.de/index.php?id=6&L=0

Zitat:

Original geschrieben von Dieselspitze

Schau einfach im Brief nach.

Wenn dort nichts steht, ist es vermutlich keine "Originale".

Und dann muss die ABE bzw. Einbauanleitung mitgeführt werden.

TÜV-Abnahme ist heute dank EU nicht mehr notwendig.

Wenn du die Einbauanleitung beim Kauf nicht mitbekommen hast, musst du sie dir irgendwie besorgen.

Da beisst die Maus keinen Faden ab.

Dieselspitze

Entschuldige, wenn ich Dich bisschen korrigiere.

Eine Anhängekupplung kann nie eine ABE haben, sondern höchstens eine ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung). Das betrifft aber nur die uralten Kupplungen, welche nach nationalem Recht in Verkehr gekommen sind. Solche dürften in einem W210 nicht mehr verbaut sein.

Eine Einbauanleitung nutzt schlichtweg nichts, wenn die Kupplung an sich nicht genehmigt ist.

Eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO ist in der Regel nicht mehr notwendig, wenn die Kupplung über eine EG-Typgenehmigung (kleines "e") oder eine ECE-Genehmigung (großes "E") verfügt. Folgende Einschränkung: Die Kupplung muss zum Fahrzeug passen. Es macht wenig Sinn, beispielsweise eine EG-genehmigte Kupplung eines S212 an einen S210 zu montieren, auch wenn sie vielleicht passen würde. Der Verordnungsgeber hat hier lediglich die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Anbau auf den Fahrzeughalter verschoben.

@TE

Die Stützlastangabe und auch das Stützlastschild ist nicht mehr zwigend vorgeschrieben, jedoch ein eindeutiges Typschild auf der Kupplung mit Prüfzeichen ("E"-Nummer) und der Angabe des D-Wertes. Aus dem D-Wert kann man leicht die Stützlast errechnen. Grundsatz muss sein, dass die Kupplungswerte mit denen des Fahrzeugs korrespondieren, will heißen, wenn das Fahrzeug beispielsweise vom Fahrwerk her vielleicht 120 kg Stützlast aufnehmen kann, die Kupplung aber 150 kg abkönnte, dann darf man logischerweise nur bis zum niederen Wert gehen, ist ja logisch, oder?

Beim normalen PKW sind es als Mindeststützlast nach §44 StVZO 4% des zGG des Anhängers, braucht jedoch nicht mehr als 25kg betragen.

Hope this helps

Gardiner

@ gardiner

Gut geantwortet.

Aber dennoch bleibt es dabei:

Drei Punkte müssen erfüllt sein.

Ansonsten ab zum TÜV und abnehmen lassen.

Hier beisst die Maus keinen Faden ab.

Punkt 1: Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (alle Prüfzeichen beginnen mit z.B. e1.00 - lfd. Nummer).

Punkt 2: Der Anbau- bzw. Bedienungsanleitung der AHK liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Abb. 30 bei.

Punkt 3: Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben.

Fakt ist und bleibt, dass der TE seine Stützlast nicht kennt und niemand ihm helfen kann diese herauszufinden.

(Bei Kauf eines Fahrradträgers z.B. ist dieser Wert wichtig).

Themenstarteram 26. Juli 2012 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von austriabenz

Hallo.

Das findest du, zumindest ist´s bei mir so, in der Betriebsanleitung unter "Techn. Daten" und hängt meines Wissens vom Fahrzeug und nicht von der AHK ab. Der E200, E230, E250D, E280 4matic, E290erTDT, E300TD, E320 und E420 hat 84kg Stützlast.

Hi, Kollege AB hatte Recht. In der Betriebsanl. stehen die gewünschten Daten. Der 220T ist ebenfalls mit 84kg eingetragen.

Danke und Gruß

Max

Zitat:

In der Betriebsanl. stehen die gewünschten Daten. Der 220T ist ebenfalls mit 84kg eingetragen.

Die 84kg vom Fahrzeughersteller waren und sind natürlich richtig.

Ob deine AHK an diesem Fahrzeug erlaubt ist bleibt weiterhin offen und fragwürdig.

Zitat:

Für den Fahrbetrieb sind die Angaben des Fahrzeugherstellers bzgl. Anhängelast und Stützlast maßgebend, wobei die geprüften Werte der Anhängevorrichtung nicht überschritten werden dürfen.

Aber mach dir mal keine zu große Sorgen deswegen.

Der Vorbesitzer wird wohl gewusst haben was er tut.

Zitat:

Original geschrieben von Dieselspitze

 

Aber mach dir mal keine zu große Sorgen deswegen.

Der Vorbesitzer wird wohl gewusst haben was er tut.

Hallo.

Ob die AHK erlaubt ist oder nicht, ist m.E. nicht fragwürdig. Der TE hat doch geschrieben, daß diese in der NEUWAGENRECHNUNG angeführt ist. MB wird doch nicht etwa original unzulässige AHK´s verbauen?:eek:

Da braucht er sich wirklich nicht zu sorgen.

So wie ich seine Frage verstanden habe, hat er nur nicht gewußt wie/wo er die Stützlast ausfindig machen kann.

Zitat:

Der TE hat doch geschrieben, daß diese in der NEUWAGENRECHNUNG angeführt ist. MB wird doch nicht etwa unzulässige AHK´s verbauen?

Sehr richtig.

Ganz gewiss nicht.

Gardiner hatte trotzdem recht.

Zitat:

Die Stützlastangabe und auch das Stützlastschild ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, jedoch ein eindeutiges Typschild auf der Kupplung mit Prüfzeichen ("E"-Nummer) und der Angabe des D-Wertes. Aus dem D-Wert kann man leicht die Stützlast errechnen.

Was ich eigentlich sagen will ist, dass der TE zu faul oder zu bequem ist nach dem eindeutigen Typschild auf seiner AHK zu schauen.

Da ist nämlich hundertprozentig eins dran. Wetten?

:cool:

Hallo Dieselspitze.

Mir fällt kein Wetteinsatz ein:(

Aber egal, die Frage ist ja nun eh beantwortet. Ob mit oder ohne Typenschild.

Und sollte es tats. fehlen, kann/muß er sich schnellstens bei MB um Ersatz kümmern.

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