Wo endet Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild
Auf der A1 bei Lübeck ist eine Beschilderung, die mich etwas irritiert. Limit ist dort 120km/h. Dann kommt ein Schild "Tempo 80" mit dem Zusatz "bei Nässe". Etwa einen Kilometer weiter kommt dann ein Schild "Tempo 100" ohne Zusatz. Meiner Meinung nach müßte ich ab hier auch bei Nässe wieder 100 fahren dürfen. 500m weiter kommt dann allerdings ein Schild "80 bei Nässe Ende".
Ab wo gilt nun bei Nässe wieder Tempo 100?
Marcel
32 Antworten
Ab dem nächsten Gebotszeichen.
Ergo, ab dem 100km/h Schild, dieses hebt alle vorhergegankenen auf.
Allzeit gute Fahrt
Edit: Zu schnell gelesen.
Wie schon gesagt ab dem 100 Schild
Gruß
Kebap11
Nö Jungs, so gibts ein Ticket und ein hübsches Foto. In diesem Bereich und bei Nässe ist das 100 Schild quasi nicht da, unsichtbar, weggezaubert, nada... 🙂
Die 80 mit Zusatz bei Nässe werden aufgehoben durch
- Zeichen 282
- Zeichen 278 mit Zusatzschild "bei Nässe"
- anderes Zeichen 274 mit Zusatzschild "bei Nässe"
- wenn die Fahrbahn keinen durchgehenden Wasserfilm mehr hat, dann gilt allerdings automatisch wieder 100 bis zu dessen expliziter Aufhebung.
Wieder was dazu gelernt. 😉
Ist aber sehr verwirrend, normalerweise löst ja eine max. Höchstgeschwindigkeit die vorherige ab.
Gerade Zeichen 274: Ohne Zusatz in diesen Fall ungültig, mit Zusatz gültig. 🙄
Typisch deutsche Bürokratie.......
Gruß
Kebap11
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Re: Wo endet Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild
Zitat:
Original geschrieben von marcel s.
Auf der A1 bei Lübeck ist eine Beschilderung, die mich etwas irritiert. Limit ist dort 120km/h. Dann kommt ein Schild "Tempo 80" mit dem Zusatz "bei Nässe". Etwa einen Kilometer weiter kommt dann ein Schild "Tempo 100" ohne Zusatz. Meiner Meinung nach müßte ich ab hier auch bei Nässe wieder 100 fahren dürfen. 500m weiter kommt dann allerdings ein Schild "80 bei Nässe Ende".
Ab wo gilt nun bei Nässe wieder Tempo 100?Marcel
ich weiss welche ecke du meinst... komme da jede woche 2x lang...
mittlerweile haben die die beschilderung öfter mal geändert
@tec-doc
Das verstehe ich nicht ganz. Wir haben auf der Bundesstaße (baulich getrennt/4Spuren) so eine Beschilderung:
1. keine Beschränkung
2. Höchstgeschwindigkeit 80 km/h mit Zusatzschild "bei Nässe". Das ist eine bestimmte Stelle die bekannt dafür ist, dass gerne Wasser über die Straße läuft.
-ca. 1km-
3. 120
-ca. 2km-
4. Ende 120
-ca. 4km-
5. 120
-ca. 500m-
6. Ende 120
und so geht das weiter. Es kommt kein Schild welches alle Streckenverbote aufhebt. Immer nur "120" danach "Ende 120".
Die 80km/h bei Nässe werden also nicht mehr aufgehoben, oder wie soll ich das verstehen??
Das wäre unlogisch. Weil mit den 80km/h bei Nässe nur die eine Stelle gemeint ist. Da sind schon öfters Aquaplaningunfälle passiert. Aber das bezieht sich bestimmt nicht auf 20km Bundesstraße.
Gruß
Berni
Tja, Man glaubt gar nicht, wieviel Beschilderungen in D falsch aufgestellt sind. Kein Witz.
Aber warum sollte das nicht 20km gelten (wobei es dann schon zu wiederholen wäre - eigentlich)? Woher sollte ich z.B. wissen, was da "gemeint" ist??? Und vergiss die Logik.... wenn es denn so wäre, dass das 120er Schildla die 80 bei Nässe aufhebt.... warum sollte dann im Bsp. des TE danach noch explizit das 80 bei Nässe aufgehoben werden? Wär´s ja dann schon und mithin unlogisch, nedwar? 😉
Wenn deine Strasse aber nach der Nässebegrenzung eine Auffahrt hätte, würde das 80 bei Nässe für einen Auffahrenden nicht gelten... er kann es ja nicht gesehen haben.
Es dürfte sich in beiden Fällen um einen Fehler bei der Aufstellung handeln. Korrekt und zweifelsfrei wäre es, wenn in der nässebegrenzten Zone kein 120er Schild stehen würde, bzw. diese bei dir klar beendet würde (dann würde ja das 120er autom. wieder gelten bis dieses aufgehoben wird). Vermutlich wurde das 80er hier erst nachträglich reingepflanzt... dabei wird oft mal was übersehen.
Gibt übrigens Foren, die sich mit nichts anderem beschäftigen - rat mal, was da sehr oft gefragt wird? Jau, genau solche Fälle (oft mit "Fotoproblem"😉.
Sei´s drum. Dieser Irrsinn von Schilderwald gehört mal gründlichst ausgeholzt.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
warum sollte dann im Bsp. des TE danach noch explizit das 80 bei Nässe aufgehoben werden? Wär´s ja dann schon und mithin unlogisch, nedwar? 😉
Vielleicht deutsche Gründlichkeit / Regelwut ?
Auf deutschen Straßen ist so einiges unlogisch. 🙄
Ich bin mir da nicht mehr ganz sicher, aber wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auch durch eine kreuzende Straße ebenfalls aufgehoben ?
Gruß
Kebap11
Vieleicht sollte man mal die salvatorische Klausel auch im Bereich der StVO einführen 😁
Zum Glück ist ja "Nässe" dadurch definiert, daß ein geschlossener Wasserfilm auf der Straße ist (z.B. durch strömenden Regen oder stehendes Wasser in einer Senke) und damit nicht so häufig vorkommt wie eine lediglich feuchte Fahrbahnoberfläche, für die die vorgenannte Begrenzung nicht gilt.
Somit ist eine solche 80-km/h-Beschilderung eher für diejenigen Zeitgenossen gedacht, die nicht schon vorher auf Grund der Witterungsverhältnisse ihr Tempo entsprechend gedrosselt haben.
Zitat:
aber wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auch durch eine kreuzende Straße ebenfalls aufgehoben ?
Ganz klar: Nein.
Nur für den, der da erst einbiegt. Beispiel Landstrasse:
In Fahrtrichtung vor der kreuzung 80, Aufhebung 200m nach der Kreuzung. Ab der Kreuzung gilt für dich 80 bis zur Aufhebung, für den Einbiegenden 100.
Ist auch auf BAB ein verbreiteter Irrtum bei einer Anschlussstelle.... könntest zwar sagen, bin grad erst drauf, aber es gibt sogar Urteile, die gründen auf nachgewiesener Ortskenntnis.
Tja, da sieht man´s wieder, was wir von zuviel Regeln und Verkehrsführung haben 😁
Wir hatten ja gerade Neujahr an einem Montag ....
Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 mit dem Zusatz Mo-Fr 6-18 Uhr (meist vor SChulen)
gelten da Feiertage als Sonntag? z.B. Neujahr, Pfingstmontag, Ostermontag
😛 ... echt eine gute Frage!
Gemeint ist ja sicher Werktags (Samstag aussen vor)... muss ich mal rumkruschen. Denke mal, es würde vor einer Schule den Richter ggf. minimal milder stimmen...mehr aber auch nicht. Da den Zusammenhang aber nicht jeder erkennen kann (zum Schule zu z.B.) und in D ja alles gleicher sein muss und vor allem keiner selber denken darf, wird das wohl Mo-Fr bedeuten.... und wenn Wasser den Berg hochläuft *gg*
"Unter" unserer Uni führt eine Strasse durch, da ist 30. OK, macht Sinn, da sind die Tiefgaragenzufahrten, Bushaltestellen, Audimaxzugang usw usf., also riesen Trubel. Und wann wird fast immer geblitzt? Jau, kloar, am Sonntag.... da ist aber tote Hose... eigentlich. Aber da steht ja ein Schild und das ist ja ein Naturgesetz *fg*.
Also K2, einhellige Auskunft: Mo-Fr bedeutet Mo-Fr ... und wenn die Sonne im Osten untergeht...
Anders der Zusatz "Werktags von x bis y Uhr" ... hier Mo-Sa ausser an Feiertagen. Kurzer Auszug einer Urteilsbegründung des OLG Hamm:
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b) Zu Recht ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen, dass die beschränkende Geltung der durch Zeichen 274 der StVO angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung durch das gemäß § 39 Abs. 2 StVO angebrachte Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" (Zeichen 1042-31 der StVO) zur Tatzeit keine Wirkung entfaltet hat. Tattag war der 12. Februar 2000, ein Samstag. Der Samstag ist aber auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein "Werktag". Das ist unabhängig davon, ob dieser Tag ein Arbeitstag ist. Denn, darauf hat das Amtsgericht zutreffend hingewiesen, die Bezeichnung "werktags" meint den Gegensatz zu "Sonn- und Feiertagen", wie sie im Zusatzschild 1042-35 der StVO vorgesehen ist. Damit war die Verkehrslage (auch) nicht, wie der Betroffene jetzt mit der Rechtsbeschwerde noch geltend macht, unklar.
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Zu prüfen wäre imho evtl. im Fall der Schule, ob die anordnende Behörde überhaupt das sinnfällige und zulässige Zusatzschild gewählt hat... was aber bis zu einer gegenteiligen Entscheidung nichts an dessen Gültigkeit ändern würde.