Witterungsbedingt über Rot gerutscht und mit Strassenbahn Unfall

Hallo,

hatte am 19.12.2010 Unfall mit der Strassenbahn, da ich nicht mehr zum stehen kamm an der Kreuzung und ebend über Rot gerutscht und ich war schon langsam ca. 30-40km/h. Schaden ca. 5000 an meiner neuen E-Klasse.
Polizei meinte es kommt eine Strafanzeige auf mich zu mit evtl. Fahrverbot.
Jetzt die Frage.
Spielt es denn keine Rolle ob es Witterungsbedingt zustande kam der Unfall oder aus anderen Gründen z. B. Geschwindigkeit oder Alc. ?
und Kommt es immer zum Fahrverbot, da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?
Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?

Danke !!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.

Was ist daran "Käse".

Es gibt Wettersituationen, das ist gaaanz langsam bereits "unangepasst", weil für die existierenden Verhältnisse zu schnell - und nun?

Hast Du einen Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit?

Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.

Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.

Wie mit dem Gewicht, wo man nicht zu dick, sondern nur zu klein ist, und damit dann nur die Schuld des Staates, weil man trotz 1,78 m nicht mehr als Kleinwüchsig und schuldlos behindert sondern fälschlicherweise als zu dick abgestempelt wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Kann man bei so nem drüber rutschen eigentlich von "nicht befolgen" sprechen?

Ob jetzt gerutscht, geschleudert oder gefahren, in allen Fällen wäre die Anweisung nicht befolgt worden. Ursächlich für das "nicht befolgen" war ja den Umständen nicht angepaßtes Verhalten und keine Fremdeinwirkung.

Zitat:

Kann man vielleicht auf die Räumpflicht der Stadt verweisen?

Welche Räumpflicht?

Oh Mann, die Leute..... 🙄

Die "Räumpflicht" ist sowas wie die städtische "AnwohnerparkplatzZurVerfügungStell-Pflicht" aus nem anderen Fred.... 😮🙄🙄🙄

Herr, lass Gras wachsen.....

Es bringt dem TE nicht, aber gar nichts, wenn jetzt jeder mit seinem Halbwissen ankommt und Texte presst... Räumpflicht.... MannMannMann.....

Also ich hab keine Supi-Dipi-Die-Stadt-Ist-Schuld-Lösung parat, aber: Kommt auf die Strafe an. Sinds Peanuts: Esse sie! Will dir jemand ans Hemd und du siehst eine Chance: Such dir nen Anwalt. Im Gegensatz zum Forum hier hat der nämlich Jura studiert! 😉😁

Good Luck! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Ob jetzt gerutscht, geschleudert oder gefahren, in allen Fällen wäre die Anweisung nicht befolgt worden. Ursächlich für das "nicht befolgen" war ja den Umständen nicht angepaßtes Verhalten und keine Fremdeinwirkung.

Also ich würde meinen Anwalt schon fragen, ob Glatteis eine Fremdeinwirkung ist. Und der TE ist ja laut eigener Angabe extra schon langsam gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Welche Räumpflicht?

Die Räum- und Streupflicht, die bei öffentlichen Straßen üblicher Weise dem Träger der Straßenbaulast obliegt.

Theoretisch könnte man in einem Fall der Vernachlässigung einer solchen sogar auf Schadenersatz klagen - aber Klagen gegen Stadt, Land oder Bund sind idR keine gute Idee.

Ob du und OhLord die Existenz derselben nun bestreiten, ist für die Rechtslage und den TE irrelevant.

http://www.welt.de/.../...d-bei-Glatteis-Unfaellen-oft-beidseitig.html

vielleicht hilft das bissel weiter. ist zwar nicht genau dein fall, aber meiner meinung nach muss man bei glætte mit rechnen das jederzeit einer ins rutschen kommen kann. ich denke das die meisten schonmal drotz vorfahrt an einer kreuzung hielten weil ein anderer bei glætte in die kreuzung rutschte. google mal ein bissel, da findest noch mehrere beispiele. hab nur eingegeben ,,wer hat schuld bei glatteisunfall``

gruss

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Es gibt aber nunmal keinen Rechtsanspruch auf eine geräumte Straße. Selbst an Gefahrenpunkten ist die jew. Kommune nur gehalten, die Straße "nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten" zu räumen/streuen - dies ist schonmal dann nicht möglich, wenn bspw. das Streusalz alle ist.

Also bitte hier keine falschen Rechtsansprüche verbreiten - das hilft dem TE überhaupt nicht weiter.

Auf ne Teilschuld des Straßenbahnführers wird man sich eher nicht berufen können - außer sie wäre einem von hinten drauf gekracht. ^^

Relevanter scheint mir der untere Teil des Artikels:
"Insbesondere darf nach einem Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts (AZ: 1 Ob OW 185/92) eine pflichtwidrige Fahrweise nicht schon deshalb unterstellt werden, weil der Unfall bei einer geringeren Geschwindigkeit vermutlich hätte vermieden werden können."

Das hatte ich ja oben schon gesagt, als ich den Kopf über die angeblich nicht angepasste Geschwindigkeit geschüttelt hab.

@Neckarwelle
Es geht ja nicht um einen Rechtsanspruch - auf den 5k€ sitzen zu bleiben hat der TE beste Chancen - sondern um Punkte und ein Fahrverbot. Und da sollte man auf jeden Fall auf die Umstände verweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Waldimeister44


Kann es vom Fahrverbot auch mal abgesehen werden wenn in Flensburg das Konto sauber ist und das seit 20 Jahren, gegen höheres Bussgeld ?

jop, das ist mittels eines anwaltes mehr oder weniger problemlos durchsetzbar, hängt davon ab wie gelaunt der zuständige sachbearbeiter ist! allerdings wird das dann mit um die 500€ zubuche schlagen und punkte gibts trotzdem.....

Zitat:

Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?

das kann je nach auslastung der staatsanwaltschaft durchaus 3-6monate dauern....

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wenn ne neue E-Klasse aus 30...40km/h über ne Kreuzungsampel rutscht, dann kann's doch eigentlich fast nur noch Glatteis gewesen sein.

30 bis 40kmh im bereich einer ampelkreuzung....das is nicht wirklich langsam bei diesen temperaturen...erst recht, wenn man sich vor augen führt, das andere verkehrsteilnehmer vorher es wohl auch bis zum stehen geschafft haben 😛

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


30 bis 40kmh im bereich einer ampelkreuzung....das is nicht wirklich langsam bei diesen temperaturen...erst recht, wenn man sich vor augen führt, das andere verkehrsteilnehmer vorher es wohl auch bis zum stehen geschafft haben 😛

Äh... 30...40km/h ist ziemlich langsam. Auf ner geräumten + gestreuten Straße kann ich mit dem Motorrad wie der restliche Verkehr auch bei -5 Grad mit 50...60km/h auf ne Ampelkreuzung zu fahren ohne mich hin zu packen. Du wirst staunen, außerorts geht das sogar mit 70, bei -7 Grad und leichtem Schneeniesel.

Bei geschlossener Schneedecke würde ich dann das Motorrad stehen lassen und zur Verringerung auf besagte 30...40 raten.
Bei Glatteis sieht's ganz anders aus.

Aber wenn auf ner innerstädtischen Kreuzung Schneedecke oder Glatteis vorherrschen (und die Straßenbahnen fahren ja typischer Weise nicht durch Nebenstraßen), dann darf m. E. besagte Frage womit denn der Räum- und Streudienst beschäftigt waren gestellt werden.

P.S.: Bei jedem Glatteisunfall hat's auch unmittelbar bevor es sich bildet noch jemand andres drüber geschafft.

Ich bin der erste, der vorausschauendes Fahren verlangt, aber manchmal steckste einfach nicht drin. Und im Moment kann ich mich nur an der Beschreibung des TE orientieren.

Zitat:

Original geschrieben von Waldimeister44


da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?

Die Firma muß bestätigten, daß du ohne FS nicht dort arbeiten kannst. Keine Punkte ist die Grundvorraussetzung. Tip: Laß das einen Anwalt machen, der kann bessere Begründungen als du schreiben. Wenn alles " gut " läuft wird auf das Fahrverbot in eine doppelte Geldstrafe umgewandelt, die Punkte bleiben aber.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Auf ner geräumten + gestreuten Straße kann ich mit dem Motorrad wie der restliche Verkehr auch bei -5 Grad mit 50...60km/h auf ne Ampelkreuzung zu fahren ohne mich hin zu packen.

Ja, man

kann

. Man kann aber auch Pech haben und genau vor der Ampel ist aus nicht direkt erkennbaren Gründen die Haftung anders (z.B. weil dort Wasserdampf aus den Auspuffrohren der wartenden Autos auf dem Asphalt kondensiert).

Richtig. Und darum finde ich es etwas voreilig, jemandem der mit 30...40km/h über ne Glatteis-Kreuzung rutscht pauschal Vorhaltungen zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Richtig. Und darum finde ich es etwas voreilig, jemandem der mit 30...40km/h über ne Glatteis-Kreuzung rutscht pauschal Vorhaltungen zu machen.

wenn es auch noch Bergab geht bringen dir auch keine 5 Km/h was

mit andren Worten wären die hier auch alle Schuld?

http://www.youtube.com/watch?v=N3b3bkJnZaI
http://www.youtube.com/watch?v=kiMXYQCDWMw&NR=1

😁

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


mit andren Worten wären die hier auch alle Schuld?

Nicht zwangsläufig, aber der erste im ersten Video sollte meiner Meinung

nach noch einige male zum Sicherheitstraining (insofern es das dort auch gibt),

der hat ja zwischendurch auch noch lustig und unnötig Gas gegeben und dadurch

zumindest seinen eigenen Schaden nicht unerheblich vergrößert.

(Was für ein Töffel)

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Aber wenn auf ner innerstädtischen Kreuzung Schneedecke oder Glatteis vorherrschen (und die Straßenbahnen fahren ja typischer Weise nicht durch Nebenstraßen), dann darf m. E. besagte Frage womit denn der Räum- und Streudienst beschäftigt waren gestellt werden.

P.S.: Bei jedem Glatteisunfall hat's auch unmittelbar bevor es sich bildet noch jemand andres drüber geschafft.

Das paßt aber nun nicht ganz zusammen. Auf der einen Seite plötzlich auftretendes Blitzeis, auf der anderen Seite soll der Räumdienst schon da gewesen sein?

Ich kann dieses Räumdienst-Bashing bald echt nicht mehr hören (da meine ich nicht nur dich mit). Jeder der von außen schlaue Bemerkungen macht sollte mal einen Tag mitfahren und würde schnell feststellen, dass auch ein städtischer Räumdienst nicht überall gleichzeitig sein kann.

Und deshalb gibt es durchaus Situationen wie die beschriebenen - ob der TE dann straffrei bleibt, steht auf einem anderen Blatt.

juuuuuuuuuuuuungs!

bei glätte ist mit glätte zu rechnen. ganz einfach. wen ich normal mit 100 in ne kurve gehen im sommer kann ich das ganze im winter eben nicht machen. nennt sich eben "nicht den witterungsumständen angepasste geschwindkeit".

ob nun geräumt werden MUSS oder nicht is doch wumpe! der te war nunmal zu schnell. kann vorkommen, is keiner verletzt worden und alles is bingo bongo. dumm gelaufen zwar aber kein beinbruch.

da es hier um einen drohenden führerschein entzug geht würde ich UMGEHEND zum anwalt deines vertrauens gehen. diese urban legends von wegen "führerschein entzug in geldstrafe umwandeln" SOLL es durchaus geben. allerdings kann ich dir aus eigener erfahrung sagen das ein richter das auch mal eben ganz fix mit der begründung abweisen kann "wen sie eben auf ihren deckel angewiesen sind, warum fahren sie dann nicht auch dementsprechend?"...

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