Wirtschaftlicher Totalschaden - oder doch nicht?
Moin Moin!
Ich hatte vor kurzem mit meinem Ford Mondeo einen Wildunfall, bei dem es zu keiner Kollision mit dem Wild kam, sondern mit der Leitplanke.
Soweit so gut, Polizei gerufen, Schaden aufnehmen lassen, Aktenzeichen der Versicherung übermittelt, die dann den Gutachter kommen lies.
Dieser Schätze den Wert des Wagen auf ca. 7700€ abzgl. eines Hagelschaden auf 6800€ Wiederbeschaffungswert.
Die Reparatur soll seiner Aussage um die 9000€ kosten, wobei sich der Schaden auf einen reinen "Blechschaden" beläuft, das Auto wurde beim Unfall nicht technisch beschädigt.
Der Restwert berechnet sich aus den "Geboten" Der Händlerbörse, auf die der Gutachter keinen Einfluss hat. Das Gutachten bekomme ich am Mittwoch, sodass ich hierzu mehr sagen kann.
Nun meine Frage:
1: Für 6800€ finde ich auf Mobile im Umkreis vom 100km meines Wohnortes Berlin keinen Ford Mondeo gleicher Ausstattung, Laufleistung und Alter. Auch der Zustand meines Top Gepflegten Wagens wird nicht beachtet. Der günstigste vergleichbare Wagen, nur gemessen an Alter und Laufleistung kostet immernoch 7900€, welcher auch der Einzige im 7000er Bereich ist.
Wie soll ich mir also mit dem Wiederbeschaffungswert einen ähnlichen Wagen wieder beschaffen??
2:
mMn sind die Reparaturkosten viel zu hoch. Habe ich irgendwie die Möglichkeit, das Gutachten so zu beeinflussen, dass das Auto kein wirtschaftlicher Totalschaden ist? Ich weiß, dass ich die Möglichkeit habe ein Gegengutachten erstellen zu lassen, aber das nur auf eigene Kosten, oder?
Beispiel 1 wirt. Totalschaden:
Reparaturkosten 9000€
Wiederbeschaffungswert: 6800€
Restwert 3000€
Die Versicherung zahlt mir 3800€ - SB, ich Verkaufe das Auto für 3000€, erhalte also 6800€ - SB, und habe kein Auto mehr, und auch nicht die Möglichkeit mir von den 6800€ ein Vergleichbares zu kaufen.
Beispiel 2 kein Totalschaden:
Reparaturkosten 6000€
Wiederbeschaffungswert: 6800€
Restwert 3000€
Die Versicherung zahlt mir die Kosten der Reparatur, also 6000€ - SB, ich verkaufe das Auto für 3000€, oder lasse es reparieren. Ich kann mein Auto behalten, oder ein Vergleichbares kaufen, ohne dabei Verlust zu machen!
Ziemlich viel Text, trotzdem bräuchte ich Rat, wie ich handeln kann, sodass ich entweder mein Auto behalten kann, oder ein vergleichbares Auto kaufen kann, ohne drauf zahlen zu müssen.
Liebe Grüße!
Beste Antwort im Thema
Die wenigsten Gutachten, die ich im Kaskobereich bisher gesehen habe, waren von festangestellten SV. Meistens waren es welche von der DEKRA. Beim letzten Gutachten - Fahrzeugbeschädigungen durch einen geplatzten Reifen - hat sich dieser "SV" nicht einmal den geplatzten Reifen angesehen. Wurde dann von der Vers. als "Betriebsschaden" zunächst nicht reguliert. Erst als wir per Stellungnahme vom Hersteller einen in den Reifen eingedrungenen Fremdkörper als Ursache nachweisen konnte, wurde reguliert.
Natürlich wird die Kasko höchst ungern - wenn überhaupt - die Reparaturkosten bis zum WB erstatten. Zur Zeit klagen wir in einer Haftpflichtsache. Da war der WB sehr niedrig, die geschätzten Rep.-Kosten hingegen hoch. Nur hat der Geschädigte das Auto mit Gebrauchtteilen innerhalb der 130% des WB vollständig (mit Rep.-Bestätigung) reparieren lassen und trotzdem mauert die gegn. Versicherung.
Und nichts anders kann man doch jedem Geschädigten nur empfehlen - Ansprüche notfalls per Gericht geltend machen.
50 Antworten
Naja, das kommt schon hin mit 9K brutto.
Die Felge vo li hat auch was abbekommen, lass mal die Achse vermessen, net das hier noch was dazu kommt.
Wenn du einen guten Spengler findest, kann man den Kotfl hi Inst, den hat der SV (jede Wette) mit ern. kalkuliert.
Der Kotfl vo und beide Türen sind nicht zu retten, eventl. hat sie Säule vo auch noch was abbekommen.
Sieht man erst, wenn man die neuen Teile reinhängt. Es gibt also noch Variablen.
Mit gebrauchten Teilen, die du suchen und finden musst, und der richtigen Werkstatt, kannst du mit 6K hinkommen.
Zu viel "wenn u. aber", nimm das Geld und kauf was neues!
Sag ich doch, der Indikator dafür sind verformt Achsteile und die werden über die Achsvermessung diagnostiziert Wenn man es nicht schon mit bloßem Auge sieht. Dann zieht das Fzg aber meist schon einseitig und das Lenkrad steht schief.
Ist diese verformt, bedeutet das aus Sicherheitsgründen lt. Hersteller, eine neue Lenkung!
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 14. August 2018 um 10:05:27 Uhr:
Naja, das kommt schon hin mit 9K brutto.
Die Felge vo li hat auch was abbekommen, lass mal die Achse vermessen, net das hier noch was dazu kommt.
Wenn du einen guten Spengler findest, kann man den Kotfl hi Inst, den hat der SV (jede Wette) mit ern. kalkuliert.
Der Kotfl vo und beide Türen sind nicht zu retten, eventl. hat sie Säule vo auch noch was abbekommen.
Sieht man erst, wenn man die neuen Teile reinhängt. Es gibt also noch Variablen.
Mit gebrauchten Teilen, die du suchen und finden musst, und der richtigen Werkstatt, kannst du mit 6K hinkommen.Zu viel "wenn u. aber", nimm das Geld und kauf was neues!
sehe ich auch so...
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Hmm, scheint wohl drauf hinauszulaufen 🙁
So ein Mist, wie gesagt habe ich den Wagen erst seit 6 Wochen gehabt, naja wat solls.
Bin ich verpflichtet den Wagen an die Restwertbörse zu verkaufen? Oder kann ich ihn auch Privat (zB an einen Hobbyschrauber) verkaufen, wenn es sich für mich rechnet?
LG
Zitat:
@milkshake3 schrieb am 14. August 2018 um 10:24:32 Uhr:
Hmm, scheint wohl drauf hinauszulaufen 🙁So ein Mist, wie gesagt habe ich den Wagen erst seit 6 Wochen gehabt, naja wat solls.
Bin ich verpflichtet den Wagen an die Restwertbörse zu verkaufen? Oder kann ich ihn auch Privat (zB an einen Hobbyschrauber) verkaufen, wenn es sich für mich rechnet?
LG
Das ist und bleibt dein Auto. Du bestimmst wer es kauft, kein anderer.
Wichtig ist nur, dass du den Restwert erzielst, der im Gutachten steht.
Du kannst das Auto auch zum Restwert behalten
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 14. August 2018 um 08:18:48 Uhr:
Wenn die Türen aufgehen und sperren und kein Wasser eindringt und die Reifen nicht beeinträchtigt werden, kann man damit auch weiter fahren. Ist eine Frage der Estetik. 🙂
Ich meine da an der vorderen Tür unterhalb des Spiegels eine Stelle zu sehen, an der das Außenblech (scharfkantig) aufgerissen ist?
Falls mich die Optik da nicht täuscht, bedeutet das: das Fahrzeug ist so nicht verkehrssicher und darf im Straßenverkehr nicht weiter genutzt werden.
Um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen wäre aber natürlich keine komplette Reparatur des Schadens notwendig...
Guten Morgen 🙂
Habe heute das Gutachten erhalten, wie erwartet ein Totalschaden....
Rep. Wert 88xx€
WBW: 6800
RW: 3600€
Abzgl meiner SB vom 500€.
Was mich nun wundert: Das Gutachten sagt Vollkasko Schaden, wobei es sich bei einem Wildschaden doch um einen TK Schaden handelt?
Ich habe das Wild zwar nicht berührt, jedoch sagte man mir der Schaden fällt unter die sog. "Rettungskosten" und sei ein TK Schaden??
GGfs. lade ich das Gutachten auch nochmal hoch, muss erstmal alles persönliche unkenntlich machen 😉
"Die" haben aus TK }> VK gemacht, sieht man auch an deinem SB. Oder hast du 500Eur SB bei TK?
eher net, oder...........
Zitat:
Was mich nun wundert: Das Gutachten sagt Vollkasko Schaden, wobei es sich bei einem Wildschaden doch um einen TK Schaden handelt?
Ich habe das Wild zwar nicht berührt, jedoch sagte man mir der Schaden fällt unter die sog. "Rettungskosten" und sei ein TK Schaden
Im Prinzip ja, der Nachweis ist nur ohne Berührung schwierig.
Da wirst du noch Spass haben mit der Versicherung.
VK würde ja auch noch Rückstufung bedeuten.
Der Spaß mit der Versicherung wird sich in Grenzen halten...😉
Wer so was sagt:
Zitat:
jedoch sagte man mir der Schaden fällt unter die sog. "Rettungskosten" und sei ein TK Schaden
Dem würde ich auf´s Maul hauen...😁
Zitat:
@tomold schrieb am 20. August 2018 um 20:05:24 Uhr:
Der Spaß mit der Versicherung wird sich in Grenzen halten...😉Wer so was sagt:
Zitat:
@tomold schrieb am 20. August 2018 um 20:05:24 Uhr:
Zitat:
jedoch sagte man mir der Schaden fällt unter die sog. "Rettungskosten" und sei ein TK Schaden
Dem würde ich auf´s Maul hauen...😁
Weil du keine Ahnung hast oder gibt es einen sachlichen Grund?
Er hat alles richtig gemacht, die Polizei hat den Unfall aufgenommen,
noch besser wären natürlich Zeugen aber wenn er keine hat kann er die auch nicht aus dem Hut zaubern.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 20. August 2018 um 21:37:41 Uhr:
Zitat:
@tomold schrieb am 20. August 2018 um 20:05:24 Uhr:
Der Spaß mit der Versicherung wird sich in Grenzen halten...😉Wer so was sagt:
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 20. August 2018 um 21:37:41 Uhr:
Zitat:
@tomold schrieb am 20. August 2018 um 20:05:24 Uhr:
Dem würde ich auf´s Maul hauen...😁
Weil du keine Ahnung hast oder gibt es einen sachlichen Grund?
Er hat alles richtig gemacht, die Polizei hat den Unfall aufgenommen,
noch besser wären natürlich Zeugen aber wenn er keine hat kann er die auch nicht aus dem Hut zaubern.
wenn er keine zeugen hat, wird es wohl oder übel auf einen vollkaskoschaden hinauslaufen. der nachweis, dass der angebliche wildausweichschaden verhältnismäßig war und auch so wie behauptet stattfand, obliegt dem versicherten. ohne nachweis keine teilkasko.