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Wirtschaftlicher Totalschaden - oder doch nicht?

Moin Moin!

Ich hatte vor kurzem mit meinem Ford Mondeo einen Wildunfall, bei dem es zu keiner Kollision mit dem Wild kam, sondern mit der Leitplanke.

Soweit so gut, Polizei gerufen, Schaden aufnehmen lassen, Aktenzeichen der Versicherung übermittelt, die dann den Gutachter kommen lies.

Dieser Schätze den Wert des Wagen auf ca. 7700€ abzgl. eines Hagelschaden auf 6800€ Wiederbeschaffungswert.
Die Reparatur soll seiner Aussage um die 9000€ kosten, wobei sich der Schaden auf einen reinen "Blechschaden" beläuft, das Auto wurde beim Unfall nicht technisch beschädigt.

Der Restwert berechnet sich aus den "Geboten" Der Händlerbörse, auf die der Gutachter keinen Einfluss hat. Das Gutachten bekomme ich am Mittwoch, sodass ich hierzu mehr sagen kann.

Nun meine Frage:

1: Für 6800€ finde ich auf Mobile im Umkreis vom 100km meines Wohnortes Berlin keinen Ford Mondeo gleicher Ausstattung, Laufleistung und Alter. Auch der Zustand meines Top Gepflegten Wagens wird nicht beachtet. Der günstigste vergleichbare Wagen, nur gemessen an Alter und Laufleistung kostet immernoch 7900€, welcher auch der Einzige im 7000er Bereich ist.

Wie soll ich mir also mit dem Wiederbeschaffungswert einen ähnlichen Wagen wieder beschaffen??

2:
mMn sind die Reparaturkosten viel zu hoch. Habe ich irgendwie die Möglichkeit, das Gutachten so zu beeinflussen, dass das Auto kein wirtschaftlicher Totalschaden ist? Ich weiß, dass ich die Möglichkeit habe ein Gegengutachten erstellen zu lassen, aber das nur auf eigene Kosten, oder?

Beispiel 1 wirt. Totalschaden:
Reparaturkosten 9000€
Wiederbeschaffungswert: 6800€
Restwert 3000€

Die Versicherung zahlt mir 3800€ - SB, ich Verkaufe das Auto für 3000€, erhalte also 6800€ - SB, und habe kein Auto mehr, und auch nicht die Möglichkeit mir von den 6800€ ein Vergleichbares zu kaufen.

Beispiel 2 kein Totalschaden:
Reparaturkosten 6000€
Wiederbeschaffungswert: 6800€
Restwert 3000€

Die Versicherung zahlt mir die Kosten der Reparatur, also 6000€ - SB, ich verkaufe das Auto für 3000€, oder lasse es reparieren. Ich kann mein Auto behalten, oder ein Vergleichbares kaufen, ohne dabei Verlust zu machen!

Ziemlich viel Text, trotzdem bräuchte ich Rat, wie ich handeln kann, sodass ich entweder mein Auto behalten kann, oder ein vergleichbares Auto kaufen kann, ohne drauf zahlen zu müssen.

Liebe Grüße!

Beste Antwort im Thema

Die wenigsten Gutachten, die ich im Kaskobereich bisher gesehen habe, waren von festangestellten SV. Meistens waren es welche von der DEKRA. Beim letzten Gutachten - Fahrzeugbeschädigungen durch einen geplatzten Reifen - hat sich dieser "SV" nicht einmal den geplatzten Reifen angesehen. Wurde dann von der Vers. als "Betriebsschaden" zunächst nicht reguliert. Erst als wir per Stellungnahme vom Hersteller einen in den Reifen eingedrungenen Fremdkörper als Ursache nachweisen konnte, wurde reguliert.

Natürlich wird die Kasko höchst ungern - wenn überhaupt - die Reparaturkosten bis zum WB erstatten. Zur Zeit klagen wir in einer Haftpflichtsache. Da war der WB sehr niedrig, die geschätzten Rep.-Kosten hingegen hoch. Nur hat der Geschädigte das Auto mit Gebrauchtteilen innerhalb der 130% des WB vollständig (mit Rep.-Bestätigung) reparieren lassen und trotzdem mauert die gegn. Versicherung.

Und nichts anders kann man doch jedem Geschädigten nur empfehlen - Ansprüche notfalls per Gericht geltend machen.

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Gut, 🙄 😁

ADAC = 7Tage für 49Eur netto/Tag

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 13. August 2018 um 11:00:04 Uhr:


Der Gutachter wird mit mittleren Stundensätzen gerechnet haben. Also nicht mit Ford-Stundensätzen.

Nicht unbedingt.

Vielleicht wurde auch ganz bewusst eine "alles-inklusive-Reparatur mit Ford-Stundensätzen" kalkuliert, damit es auf jeden Fall ein Totalschaden wird und der VN erst garnicht auf die Idee kommt, reparieren zu lassen.

Das sollte der TE aber unbedingt herausfinden, denn:

Zitat:

Reparaturkosten auszahlen lassen und dann günstig richten lassen wäre sicher die günstigere Variante. Hätte ich auch versucht.

Die Reparaturkosten werden aber nur (bis zum WBW) ausgezahlt, wenn auch eine vollständig sach- und fachgerechte Reparatur nachgewiesen wird (jedenfalls bei üblichen AKB).

Wenn der TE jetzt eine Werkstatt findet die für 6.800 Euro repariert besteht IMNSHO ein gewisses Risiko, dass die Versicherung aufgrund der von ihr ermittelten Reperaturkosten von rund 9.000 Euro die etwa 2.000 Euro günstigere Reparatur als nicht vollständig oder nicht fachgerecht betrachtet und deswegen nur 3.800 Euro (abzüglich SB) zahlt. Dann muss der TE 3.000 Euro (plus SB) selbst auf den Tisch legen.

Sollte die VS mit Hersteller-Löhnen gerechnet haben ist das Risiko jedenfalls geringer, als wenn sie schon mit "günstig" gerechnet hat (eine Werkstattbindung liegt aber nicht vor?)

Eine ordnungsgemässe Reparatur würde, von der Vers beauftragt, der selbe SV kontrollieren.
Ist eigentlich üblich bei Festpreis Reparaturen.

Die Vers wird das aber nicht machen, wird keiner Rep bis zum WBW zustimmen, Differenz zu hoch!
mM!

Die wird sich schwer zurück halten und den Nettobetrag minus RW minus SB zahlen.

Wir werden sehen, meine Prognose steht...............😉

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. August 2018 um 16:56:31 Uhr:



Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 13. August 2018 um 11:00:04 Uhr:


Der Gutachter wird mit mittleren Stundensätzen gerechnet haben. Also nicht mit Ford-Stundensätzen.

Nicht unbedingt.

Vielleicht wurde auch ganz bewusst eine "alles-inklusive-Reparatur mit Ford-Stundensätzen" kalkuliert, damit es auf jeden Fall ein Totalschaden wird und der VN erst garnicht auf die Idee kommt, reparieren zu lassen.

Das war auch meine Überlegung, schließlich war der Gutachter ja von der Versicherung.
Wollte ich nur nicht so direkt schreiben weil sonst gleich wieder das Gezeter von den unabhängigen und völlig unbeinflussbaren Gutachtern losgeht.

Bin auf jeden Fall auch mal gespannt wie die Sache ausgeht...

"Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing"
Wie soll ein SV der bei einer Vers beschäftigt ist (Allianz, Generali, R+V, VHV, Zürich z.B.) haben alle noch festangestellte, unparteiisch sein. CarExpert lebt zu 95% von Kaskoaufträgen durch Vers. Von den restlichen 5% sind 4% Haftpl-Schäden, auch durch die selben Vers iniziert. Hier haben sich Geschädigte übertölpeln lassen und keinen "eigenen" SV genommen
Wie soll so jemand frei und unvoreingenommen in seinen Entscheidungen sein. Im Gegenteil, die bekommen Vorgaben.

Eine ist z.B., werden Kaskoschäden bei Partnerwerkstätten besichtigt, rechnet der SV mit den günstigen "Partnerverrechnungssätzen". Kommt er dabei in die Nähe eines Totalschaden, wird mit den "normalen" Verrechngssätzen gerechnet, das es auch tatsächlich zum Totalschaden kommt.
Und jetzt wird günstiger, WBW minus RW minus SB, ausgezahlt, mehr kann eine Vers nicht sparen

@Ich kann alles
Wie soll ein SV der bei einer Vers beschäftigt ist (Allianz, Generali, R+V, VHV, Zürich z.B.) haben alle noch festangestellte, unparteiisch sein. CarExpert lebt zu 95% von Kaskoaufträgen durch Vers.

CarExpert sind die gekündigten -oder besser die ausgelagerten Sachverständigen der Räuber + Verbrecher Versicherung.

Es sollte hier der Anschein erweckt werden, dass eine "unabhängige" SV Organisation erwachsen ist.

Aber hier war wohl dann doch eher der Wunsch Vaters Gedanke.....😁

Ich kann alles - mein Klugscheixxer Modus ist gerade angesprungen...

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing, überzeug Dich selber:

https://www.google.de/search?...

Die wenigsten Gutachten, die ich im Kaskobereich bisher gesehen habe, waren von festangestellten SV. Meistens waren es welche von der DEKRA. Beim letzten Gutachten - Fahrzeugbeschädigungen durch einen geplatzten Reifen - hat sich dieser "SV" nicht einmal den geplatzten Reifen angesehen. Wurde dann von der Vers. als "Betriebsschaden" zunächst nicht reguliert. Erst als wir per Stellungnahme vom Hersteller einen in den Reifen eingedrungenen Fremdkörper als Ursache nachweisen konnte, wurde reguliert.

Natürlich wird die Kasko höchst ungern - wenn überhaupt - die Reparaturkosten bis zum WB erstatten. Zur Zeit klagen wir in einer Haftpflichtsache. Da war der WB sehr niedrig, die geschätzten Rep.-Kosten hingegen hoch. Nur hat der Geschädigte das Auto mit Gebrauchtteilen innerhalb der 130% des WB vollständig (mit Rep.-Bestätigung) reparieren lassen und trotzdem mauert die gegn. Versicherung.

Und nichts anders kann man doch jedem Geschädigten nur empfehlen - Ansprüche notfalls per Gericht geltend machen.

Zitat:

@tomold schrieb am 13. August 2018 um 19:41:56 Uhr:


Ich kann alles - mein Klugscheixxer Modus ist gerade angesprungen...

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing, überzeug Dich selber:

https://www.google.de/search?...

Hahahaha...........

brauch ich nicht, du hast ja Recht.
Ich benutze lieber ......... sag ma mal ..........eher die leichter Verständliche, freie Variante 😉

Aber ich sehe, du hast mich auch so verstanden 😎

Zitat:

Eine ist z.B., werden Kaskoschäden bei Partnerwerkstätten besichtigt, rechnet der SV mit den günstigen "Partnerverrechnungssätzen". Kommt er dabei in die Nähe eines Totalschaden, wird mit den "normalen" Verrechngssätzen gerechnet, das es auch tatsächlich zum Totalschaden kommt.
Und jetzt wird günstiger, WBW minus RW minus SB, ausgezahlt, mehr kann eine Vers nicht sparen

Genau davor habe ich ein wenig Angst, wie schon im Eingangspost gesagt glaube ich im Leben nicht dass der Schaden auf >9000€ wächst. Ich kann ja mal ein Bild anhängen.

Eine andere Frage: Wie läuft das mit der Reparatur durch Gebrauchtteile ab? Sinken dadurch die Rep.Kosten durch den Preis der Teile und ggfs. Lackierung?

Könnte ich so einen wirt. Totalschaden umgehen, und evtl das Auto für bspw. 5000€ Reparieren lassen?

Sollte ich mir das Geld auszahlen lassen, muss ich eine Reparatur nachweisen?

Liebe Grüße

Imag0378
Imag0379

Na ja, Stoßstange, zwei Kotflügel, zwei Türen, das läppert sich.
Ich würde jetzt erstmal das Gutachten abwarten, fahren kannst du ja so.

Die Überlegung ist doch, nehme ich die 6800 Euro und kaufe mir ein "neues" Fahrzeug, oder lass ich mir den Schaden auszahlen (3800 Euro) und fahre mit dem Fahrzeug weiter oder finde ich jemanden der mir das für 3800 Euro repariert.

Alles andere dürfte ein Risiko sein. Finde ich eine Werkstatt die es mir für 6800 Euro repariert, muss es nicht heissen, dass die Versicherung das bezahlt, auch wenn sie es theoretisch zahlen müsste. Da muss man evt. die Reperaturkosten vorstrecken wie gegebenenfalls einen Anwalt und Prozesskosten. Und recht haben, heißt nicht dass man auch Recht bekommt. Evt. geht es in eine zweite Instanz.

Gutachten abwarten ist eine gute Idee, evt. das Gutachten mit einer Werkstatt durchgehen, ob das realistisch ist.

Wenn die Türen aufgehen und sperren und kein Wasser eindringt und die Reifen nicht beeinträchtigt werden, kann man damit auch weiter fahren. Ist eine Frage der Estetik. 🙂

"Eine andere Frage: Wie läuft das mit der Reparatur durch Gebrauchtteile ab? Sinken dadurch die Rep.Kosten durch den Preis der Teile und ggfs. Lackierung?"

Ein hiesiger Kfz.-Meister hat mit gebrauchten, bereits in der richtigen Farbe lackierten Teilen einen Touaran mit Rep.-Kosten laut Gutachten von rund 10.000,- € für etwas über 3.000,- € fachgerecht und vollständig repariert. Damit lag er innerhalb der 130%-Grenze und zZt. wird der Anspruch vor Gericht geltend gemacht.

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