Wirtschaftlicher Totalschaden: Nutzungsausfall bei fahrbereitem Kfz möglich?

Hallo,

ich hatte im September einen unverschuldeten Unfall, bei dem mir ein entgegenkommender PKW die gesamte linke Seite meines damaligen Autos beschädigt hat. Laut Gutachten der gegnerischen Versicherung lag ein wirtschaftlicher Totalschaden vor mit einem Restwert von knapp 800,- Euro.

Dieser Restwert wurde mir auf den Cent genau überwiesen. Hier zeigte sich in meinen Augen die volle Schuldanerkenntnis der gegnerischen Versicherung: Sie zahlt überhaupt (= Schuld) und sie zahlt den im Gutachten genannten Betrag (= Abrechnung nach Gutachten).

Da mein beim Unfall beschädigter PKW fahrbereit aber optisch sehr ramponiert war, entschied ich mich im November zum Kauf eines "neuen" Gebrauchtwagens und stellte der gegnerischen Versicherung alle dafür gemachten Ausgaben sowie Nutzungsausfallentschädigung für den im Gutachten genannten Wiederbeschaffungszeitraum von 10 Tagen in Rechnung. Außerdem habe ich zum Nachweis des Fahrzeugwechsels Kopien von Abmeldung (Altfahrzeug) und Kfz-Brief (Neufahrzeug) beigelegt.

Heute kam dann die Antwort:

Die Versicherung erstattet mir zwar alle angefallenen Kosten der Ab- und Anmeldung, sie will aber nicht für den im Gutachten genannten Wiederbeschaffungszeitraum von 10 Tagen zahlen. Sie schreibt:

"Das Fahrzeug war nach dem Unfall fahrbereit und verkehrssicher. Nutzungsausfall können wir daher nicht übernehmen."

Meine Frage dazu ist die:

Besteht eine Möglichkeit, für die Wiederbeschaffungszeit eine Nutzungsausfallentschädigung oder sonst wie genannte Pauschale zu erhalten?

Es geht hier immerhin um 270,- EUR (10 Tage x 27,- EUR). Ich denke, wenn sie wie geschehen nach Gutachten abrechnet (= fiktiv), dann muss sie auch alles zahlen, was im Gutachten drinsteht - erst recht dann, wenn ich mir auch wirklich ein anderes Auto gekauft habe, weil ja das beschädigte Fahrzeug als Totalschaden deklariert wurde. Und wenn für die Beschaffung eines solchen Ersatzfahrzeugs 10 Tage im Gutachten angesetzt sind, dann möchte ich die auch bezahlt haben...

Noch zwei Urteile dazu:

AG Frankfurt am Main v. 17.12.1996:
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein Geschädigter im Falle des Vorliegens eines wirtschaftlichen Totalschadens einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für die fiktive Wiederbeschaffungsdauer hat

(Aus diesem Urteil geht hervor, dass ein "wirtschaftlicher Totalschaden" ausreicht - ein tatsächlicher Totalschaden i.S.v. "nicht fahrbereit / nicht verkehrssicher" muss nicht vorliegen)

und

KG Berlin v. 01.03.2004:
Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist keine Voraussetzung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

Wie seht Ihr meine Chance auf 270,- EUR für die Wiederbeschaffung? Hab ich überhaupt eine? 😉

Danke und Grüße,
Maerzenbecher

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Maerzenbecher



Wie kann die Versicherung einerseits mein Unfallfahrzeug für "fahrbereit und verkehrssicher" erklären, während sie andererseits nach einem Gutachten abrechnet, welches mein Fahrzeug als Totalschaden deklariert und für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges eine Zeitdauer von 10 Tagen für angemessen nennt?

Das widerspricht sich doch...

Nein, tut es nicht. EIn wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wert des Wagens übersteigen.

Das hat nicht im Entferntesten etwas damit zu tun, ob es fährt oder nicht.

Zitat:

Das ich einen "Nutzungsausfall" im wörtlichen Sinne nicht geltend machen kann, ist nachvollziehbar.

Guter Anfang.

Zitat:

Aber so etwas wie eine "Wiederbeschaffungsdauer-Tagessatz-Abrechnung", die im Gutachten als "Wiederbeschaffungszeitraum" benannt ist, möchte ich geltend machen -

Das steht Dir frei. Du kannst auch eine "Schlecht-Wetter-und-schlechte-Laune-Tagespauschale" fordern.

Bekommen wirst Du beides nicht.

Zitat:

und dabei denke ich an das erste der beiden Urteile, die ich genannt habe.

Woran Du dabei denkst, ist ebenfalls Dir überlassen.

Ich weiß nicht, was tatsächlich in den beiden Entscheidungen steht. Aus den von Dir zitierten Sätzen ergibt sich jedoch keinerlei Begründung für Dein Verlangen.

Zitat:

Warum wohl stehen denn die zehn Tage Wiederbeschaffungszeit überhaupt im Gutachten drin? Die Antwort lautet: Weil ein Totalschaden vorlag und aus diesem Grund mit der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges gerechnet wird.

Richtig. Und wenn Dein Auto nicht fahrbereit gewesen wäre, hätte der Sachverständige das auch in das Gutachten geschrieben und Du hättest für diesen Zeitraum Nutzungsausfall bekommen.

Zitat:

Ich denke, ich werde das versuchen: Eine Forderung, bei Bedarf eine Mahnung und letztlich die gerichtliche Eintreibung. Nur wer wagt, gewinnt möglicherweise.

Genau. Mach das. Hat der Kollege mal was zu lachen.

Zitat:

Noch könnt Ihr mich aufhalten... 😉

Ich denk gar nicht dran. Nur zu: los geht´s!!

Hafi

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Richtig, der Restwert wird vom Aufkäufer in Bar gezahlt.

Im Gutachten ist immer der Wiederbeschaffungszeitraum genannt, meistens 2 Wochen. Für diese Zeit wird dann Nutzungsausfall bei einem KH Schaden gezahlt.

Soweit mir bekannt ist, wird im Kaskofall kein Nutzungsausfall gezahlt (es könnte aber möglich sein, dass der eine oder andere Versicherer diese Leistung anbietet).

Ich glaube auch nicht das die Versicherung zahlt. Anders währe es nur wenn das Fahrzeug verkauft würde bevor man ein neues hat, dafür wird auch die Weiderbeschaffungszeit sein.
Komisch finde ich das eine ganze Seite gestrifft wurde und der Wagen trotzdem noch Verkehrssicher ist. (Spiegel, scharfe Kanten usw.) sollte es ja dann nicht geben.
Da aber kein Nutzungsausfall angefallen ist kann dieser auch nicht ersetzt werden da du da mit dem Auto weiter gefahren bist. Da muß auch der Geschädigte einsehen das er der Schadenminderungspflicht unterliegt und nicht alle bekommt nur weil es irgendwo steht. Ihm steht nur alles zu um Ihn wieder so zu stellen wie er vor dem Unfall war, und keinen Bonus für Schäden die es nicht gab.

MfG
Mike

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