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Wirtschaftlicher Totalschaden...mal wieder :-)

Themenstarteram 21. Juli 2020 um 15:45

Hallo Kommuniti,

habe mir schon nen Wolf gelesen, aber steige irgendwie nicht

so richtig durch bei dem Thema Wirtschaftlicher Totalschaden (WT).

Brauche es ganz einfach erklärt. :-)

Fall:

Mir ist einer hinten seitlich reingefahren. Blechschaden. Ich schuldlos.

Gutachten etc. alles erstellt.

Auto ist betriebs- und verkehrssicher. Keine Einschränkungen.

Versicherung sagt WT. Ist mir soweit klar da Reparatur höher als WBW-RW.

WBW = 7000,-

RW = 3000,-

Reparatur = 6000,-

Ich möchte mein Auto weiterhin fahren,

da es (bis auf den Blechschaden jetzt) technisch und optisch

einwandfrei und gepflegt ist.

Die Beulen & Schrammen sind zwar da, aber fallen nicht großartig auf.

Nun meine Fragen:

Was würde ich von der Versicherung in diesem Falle ausgezahlt bekommen?

Muss ich die Beulen reparieren lassen / selbst reparieren?

Kann ich es trotzdem reparieren lassen aufgrund des Gutachtens,

falls mir die Summe von der Versicherung nicht "gefällt"?

Danke sehr.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Juli 2020 um 17:53:07 Uhr:

4.000,- € - aber die Versicherung wird dir noch mitteilen, dass die Firma XY-Gaunerei aus Dummsdorf dein Fahrzeug für 4.950,- € aufkaufen möchte und du damit nur noch einen Schaden von 2.050,- € hast. Vielleicht ist der WBW auch nur 6.000,- €, denn da sind kleinere, unrep. Vorschäden und die Versicherung zahlt nur 1.050,- €.

Zwingt dich keiner zur Reparatur. Ohne Rep.-Nachweis wirst du bei einem Folgeunfall Probleme bekommen.

Gibt eine 130% Grenze, Ersatz der Rep.-Kosten bis zu 130% des WBW (google mal nach "Integritätsinteresse).

Alles Nähere würde ich an deiner Stelle mit dem Anwalt deines Vertrauens besprechen.

Du behauptest doch, Anwalt zu sein und Unfallregulierung zu praktizieren.

Wenn das tatsächlich stimmt, bist Du der schlechteste Anwalt, der mir in meinem Leben untergekommen ist!

Bei Dir würde Dein Mandant in diesem Fall mindestens 1.200,- € zu wenig bekommen...:(

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Themenstarteram 21. Juli 2020 um 20:41

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. Juli 2020 um 22:29:02 Uhr:

Lies mal:

https://www.advogarant.de/.../totalschaden

So wie es hier steht, ist das ja kein Problem.

Ist schon verwirrend, dass es hier so und woanders wieder anders steht.

Zitat:

@Opelaner67er schrieb am 21. Juli 2020 um 22:30:24 Uhr:

Der Verkehrsrecht-Fachanwalt sagt:

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor,

wenn die Reparatur teurer ist als der WBW - RW !

So steht es geschrieben

Nicht alles, was irgendwo geschrieben steht, stimmt auch.

Zum X-ten mal, ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn Reparaturkosten + merkantiler Minderwert höher sind als der WBW!

Wenn das Fahrzeug allerdings zeitnah verkauft wird, erfolgt eine Abrechnung auf Totalschadenbasis.

In Deinem Fall: Schadenshöhe 6.000,- € . Wenn jetzt die Nettoreparaturkosten von ca. 5.200,- € bezahlt würden und anschließend das Fahrzeug zum Restwert von 3.000,- € verkauft wird, wäre der Schaden mit 8.200,- € überkompensiert. Deshalb wird auf Totalschadenbasis abgerechnet, obwohl kein Totalschaden vorliegt.

Es wäre schön, wenn du jetzt noch den konkreten Anpspruch beziffern würdest, sofern du nicht meiner Ansicht sein solltest, denn sonst ist das nicht eindeutig.

Anhand der hier gemachten Angaben

Zitat:

Auto ist betriebs- und verkehrssicher. Keine Einschränkungen, und reparieren wollte ich es eh nicht.

Fakt ist, dass ich das Auto weiterfahren will. Auch noch länger als 6 Monate.

sind zu zahlen:

Sachschaden: Nettoreparaturkosten aus GA

Nutzungsausfall: entfällt

Kostenpauschale: 25,- 30,- €

GA-Kosten: lt. Rechnung

RA-Kosten: lt. Rechnung

So isses :)

Bleibt zu hoffen, dass der Fachanwalt das nicht anders sieht, aber vielleicht hat er das dem TE nur nicht ausführlich genug erklärt oder der TE hat nicht darauf hingewiesen, dass er das Fahrzeug weiterhin nutzen will.

am 22. Juli 2020 um 10:24

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. Juli 2020 um 22:50:09 Uhr:

Zitat:

@Opelaner67er schrieb am 21. Juli 2020 um 22:30:24 Uhr:

Der Verkehrsrecht-Fachanwalt sagt:

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor,

wenn die Reparatur teurer ist als der WBW - RW !

So steht es geschrieben

Nicht alles, was irgendwo geschrieben steht, stimmt auch.

Das stimmt.

Was du schreibst, rrwraith stimmt nicht.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt auch dann vor, wenn die Reparatur teurer ist als der WBW - RW.

https://verkehrslexikon.de/Module/TotalSchaden.php

Ist aber auch logisch, wenn man darüber nachdenkt.

Es macht wirtschaftlich gesehen keinen Sinn, das Fahrzeug zu reparieren.

Gäbe es keine Versicherung, so wäre es für mich wirtschaftlicher das Fahrzeug zu verkaufen.

Zitat:

@aMieX schrieb am 22. Juli 2020 um 12:24:41 Uhr:

 

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt auch dann vor, wenn die Reparatur teurer ist als der WBW - RW.

https://verkehrslexikon.de/Module/TotalSchaden.php

Ist aber auch logisch, wenn man darüber nachdenkt.

Es macht wirtschaftlich gesehen keinen Sinn, das Fahrzeug zu reparieren.

Gäbe es keine Versicherung, so wäre es für mich wirtschaftlicher das Fahrzeug zu verkaufen.

Das einzige, was daran stimmt ist, dass dann Versicherer ggf. auf Totalschadenbasis abrechnen dürfen, dennoch bleibt es ein Reparaturschaden.

Tragisch dabei ist nur, dass viele vermeintliche Verkehrs-Rechtsverdreher das genauso sehen!

am 22. Juli 2020 um 11:13

rrwraith und Franklyn67 scheinen sich recht nahe zu stehen.

Die Verteidigen sich hier jetzt schon gegenseitig

:D

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 22. Juli 2020 um 13:13:01 Uhr:

rrwraith und Franklyn67 scheinen sich recht nahe zu stehen.

Da weißt du mehr als ich.

Herr rrwraith und Herr Dellenzähler zählen halt zu den wenigen hier im Versicherungsbereich, die Ahnung haben!

am 22. Juli 2020 um 11:24

waren ein paar likes zu viel. ;)

Irgendwann fällt es halt auf. :D

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 22. Juli 2020 um 13:24:51 Uhr:

waren ein paar likes zu viel. ;)

Irgendwann fällt es halt auf. :D

Für Dich und andere unbedarfte Social Media Nutzer: "likes" gibt es meines Wissens auf "Fratzenbuch".

Hier wird kenntlich gemacht, ob jemand einen Beitrag hilfreich findet!

Da ich weiß, dass meine Beiträge in der Regel hilfreich sind, da sie auf jahrzehntelang erworbenem Wissen und ebenso langen Erfahrungen basieren, ist das von Dir unverschämt Unterstellte, einfach nur blödsinnig.

Du und Andere dürfen aber selbstverständlich weiterhin den Aussagen Glauben schenken, die nach dem Prinzip "hab' ich mal gehört, gelesen, ergoogelt, hat die Versicherung gesagt, deshalb ist es richtig!" verfasst werden.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Juli 2020 um 13:44:54 Uhr:

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 22. Juli 2020 um 13:24:51 Uhr:

waren ein paar likes zu viel. ;)

Irgendwann fällt es halt auf. :D

Für Dich und andere unbedarfte Social Media Nutzer: "likes" gibt es meines Wissens auf "Fratzenbuch".

Hier wird kenntlich gemacht, ob jemand einen Beitrag hilfreich findet!

Da ich weiß, dass meine Beiträge in der Regel hilfreich sind, da sie auf jahrzehntelang erworbenem Wissen und ebenso langen Erfahrungen basieren, ist das von Dir unverschämt Unterstellte, einfach nur blödsinnig.

Du und Andere dürfen aber selbstverständlich weiterhin den Aussagen Glauben schenken, die nach dem Prinzip "hab' ich mal gehört, gelesen, ergoogelt, hat die Versicherung gesagt, deshalb ist es richtig!" verfasst werden.

Scheiße...und schon wieder ein Like von mir.......:D

Und das Audi- Kind geht wieder leer aus.

Das Leben ist manchmal echt hart und Langweilig, wenn die Sommerferien laufen, dass Wetter schlecht ist und man im Kinderzimmer vor dem PC hocken muss, weil Mami und Papi arbeiten müssen........

am 22. Juli 2020 um 12:03

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Juli 2020 um 13:44:54 Uhr:

Da ich weiß, dass meine Beiträge in der Regel hilfreich sind, da sie auf jahrzehntelang erworbenem Wissen und ebenso langen Erfahrungen basieren, ist das von Dir unverschämt Unterstellte, einfach nur blödsinnig.

Es ist halt nur blöd, wenn man sich mit dem Zweitaccount die flaschen Aussagen liked und auch noch bestätigt.

Dann fällts halt irgendwann mal auf, dass man sich ständig die Likes selber gibt.

Dumm gelaufen für dich.

Leb damit, mach es in Zukunft nicht so auffällig und alles wird wieder gut.

Kannst die Schnappatmung wieder einstellen. ;)

Thema ist für mich hiermit beendet.

Themenstarteram 22. Juli 2020 um 12:09

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Juli 2020 um 09:19:44 Uhr:

Anhand der hier gemachten Angaben

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Juli 2020 um 09:19:44 Uhr:

Zitat:

Auto ist betriebs- und verkehrssicher. Keine Einschränkungen, und reparieren wollte ich es eh nicht.

Fakt ist, dass ich das Auto weiterfahren will. Auch noch länger als 6 Monate.

sind zu zahlen:

Sachschaden: Nettoreparaturkosten aus GA

Nutzungsausfall: entfällt

Kostenpauschale: 25,- 30,- €

GA-Kosten: lt. Rechnung

RA-Kosten: lt. Rechnung

Ok. Das ist doch mal ne verständlich Aussage.

Denke aber, dass die Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen will,

da Sie mir ja geschrieben hat, das der Restwert meines Gutachters in Ansatz gebracht wird.

Ich soll allerdings bestätigen, dasss ich das (reparierte) Fahrzeug mind. 6 Monate weiter nutze.

Das Wort "reparierte" irritiert mich etwas. Das Teil ist ja verkehrssicher.

Vllt. hat die Versicherung das Gutachten nicht richtig gelesen

Themenstarteram 22. Juli 2020 um 12:11

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Juli 2020 um 10:34:56 Uhr:

So isses :)

Bleibt zu hoffen, dass der Fachanwalt das nicht anders sieht, aber vielleicht hat er das dem TE nur nicht ausführlich genug erklärt oder der TE hat nicht darauf hingewiesen, dass er das Fahrzeug weiterhin nutzen will.

Doch, das weiß er.

Ggf. muss ich mir die restliche Kohle dann von Ihm holen :-).

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