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Wirtschaftlicher Totalschaden...mal wieder :-)

Themenstarteram 21. Juli 2020 um 15:45

Hallo Kommuniti,

habe mir schon nen Wolf gelesen, aber steige irgendwie nicht

so richtig durch bei dem Thema Wirtschaftlicher Totalschaden (WT).

Brauche es ganz einfach erklärt. :-)

Fall:

Mir ist einer hinten seitlich reingefahren. Blechschaden. Ich schuldlos.

Gutachten etc. alles erstellt.

Auto ist betriebs- und verkehrssicher. Keine Einschränkungen.

Versicherung sagt WT. Ist mir soweit klar da Reparatur höher als WBW-RW.

WBW = 7000,-

RW = 3000,-

Reparatur = 6000,-

Ich möchte mein Auto weiterhin fahren,

da es (bis auf den Blechschaden jetzt) technisch und optisch

einwandfrei und gepflegt ist.

Die Beulen & Schrammen sind zwar da, aber fallen nicht großartig auf.

Nun meine Fragen:

Was würde ich von der Versicherung in diesem Falle ausgezahlt bekommen?

Muss ich die Beulen reparieren lassen / selbst reparieren?

Kann ich es trotzdem reparieren lassen aufgrund des Gutachtens,

falls mir die Summe von der Versicherung nicht "gefällt"?

Danke sehr.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Juli 2020 um 17:53:07 Uhr:

4.000,- € - aber die Versicherung wird dir noch mitteilen, dass die Firma XY-Gaunerei aus Dummsdorf dein Fahrzeug für 4.950,- € aufkaufen möchte und du damit nur noch einen Schaden von 2.050,- € hast. Vielleicht ist der WBW auch nur 6.000,- €, denn da sind kleinere, unrep. Vorschäden und die Versicherung zahlt nur 1.050,- €.

Zwingt dich keiner zur Reparatur. Ohne Rep.-Nachweis wirst du bei einem Folgeunfall Probleme bekommen.

Gibt eine 130% Grenze, Ersatz der Rep.-Kosten bis zu 130% des WBW (google mal nach "Integritätsinteresse).

Alles Nähere würde ich an deiner Stelle mit dem Anwalt deines Vertrauens besprechen.

Du behauptest doch, Anwalt zu sein und Unfallregulierung zu praktizieren.

Wenn das tatsächlich stimmt, bist Du der schlechteste Anwalt, der mir in meinem Leben untergekommen ist!

Bei Dir würde Dein Mandant in diesem Fall mindestens 1.200,- € zu wenig bekommen...:(

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Darf ich mal eben eine Frage zum Thema totalSchaden anhängen?

Angenommen ich fahre einen Mietwagen gegen einen Baum und das Auto ist ein Totalschaden.

Wenn sich danach zum Beispiel herausstellt, dass ich Drogen konsumiert habe, dann könnte es passieren, dass die Versicherung mir 100 % der Kosten in Rechnung stellt, die Vollkasko Versicherung wohl bemerkt.

Wenn das Auto jetzt sagen wir mal 5000 km alt ist, was genau ist denn Grundlage für die Berechnung der Vollkasko Versicherung? Was würde die Vollkasko Versicherung mir in Rechnung stellen? Restwert? Wiederbeschaffungswert, wie funktioniert sowas? Ist das dann ein wirtschaftlicher totalSchaden?

Und vielleicht eine Zusatzfrage… Bei der Haftpflicht lese ich, dass der Regress auf 5000 beschränkt ist. Gibt es so etwas bei der Vollkasko auch? Falls nein, könnte das ja für Betroffene das absolute finanzielle Ende ein Leben lang sein..... Also das wäre dann definitiv ein wirtschaftlicher total Schaden im privaten, soviel steht fest ??

Interessante Frage.

Regreß auf 5000.- beschränkt hab ich auch schon mehrfach gelesen.

Aber auch nur immer im Falle der groben Fahrlässigkeit. Eigentlich macht eine Unterscheidung zw.HP und VK wenig Sinn, aber ich weiß es nicht. Mal sehen ob es jemand weiß. :)

Aber das müsste schon ein Ferrari o.ä. sein, wenn man dann da ein Leben lang abzahlen müsste.

Den Wert des Autos ohne Schaden, ohne Unfall...

Wie genau der Wert berechnet wird, kann Dir doch kein Mensch sagen, da dass ja je nach Versicherung durchaus unterschiedlich gehandhabt wird... Und bei wem der Carsharing-Anbieter versichert ist, wissen wir ja auch...

Aber grundsätzlich erst mal den Wert des Autos in der Sekunde vor dem Unfall...

@cremi Bei welchem Anbieter hast Du denn den Bumms gebaut und mit was für einem Fahrzeug konkret?

Dark, ich hatte bereits erwähnt, dass ich beim surfen im Netz von dem Politiker gelesen habe, der unter Alkohol den Bumms gebaut hat ... ich selber habe noch nie gebummst. Also schon, aber ich meine ... Du weißt schon :D

Ich habe mir nur nachdem ich das gelesen habe überlegt wie sowas wohl gehandhabt wird ...!

Habe ein bißchen gegoogelt, aber Antworten nur bedingt gefunden.

Dass es je nach Versicherung durchaus Unterschiede gibt liegt auf der Hand,

aber so ein generelles Regelwerk dürfte es ja bei allen geben ...

Sowas wie die Trunkenheitsklausel haben fast alle denke ich mal ...

Und hieraus ergibt sich, dass wohl wenn ich das richtig gelesen habe ab 1.1 Promille zum Unfallszeitpunkt die Rückforderung seitens der Vollkasko 100% beträgt ...

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