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wirtschaftlicher Totalschaden bei laufender Finanzierung

Themenstarteram 22. März 2020 um 21:47

Hallo zusammen, ich bin leider verzweifelt und hoffe auf den ein oder anderen Rat.

Folgende Situation:

Ich hatte vor etwa zwei Wochen einen Verkehrsunfall auf der Autobahn. Ein Transporter hat das Heck meines Autos von der Seit erwischt. Durch den Zusammenstoß hat sich mein Fahrzeug gedreht. Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei waren vor Ort. Die Autobahn war für die Unfallaufnahme gesperrt und meine Beifahrerin und ich mussten ins Krankenhaus. Außerdem musste mein Fahrzeug abgeschleppt werden, da bei dem Unfall die Felgen und Reifen meines Fahrzeuges beschädigt wurden. Der Verursacher hat die Schuld gegenüber der Polizei und unter Zeugen auch direkt zugegeben.

Das Problem ist, dass mein Auto ein Neuwagen ist bzw. war (VW Polo, Sondermodell „Join“ Erstzulassung 11.03.2019). Also gerade mal 1 Jahr alt. Ich habe noch eine laufende Finanzierung bei VW.. Ich habe gestern das Gutachterschreiben erhalten. Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Reparaturkosten: ca. 13000€

Wertminderung: 1.200€

Wiederbeschaffungswert: 14.900€

Restwert: 6000€

ges. Fahrzeugschaden: 8900€

Der Gutachter teilte mir mit, dass eine Reparatur nicht lohnt deshalb wirtschaftlicher Totalschaden. Ich bzw. VW bekommt von der gegnerischen Versicherung 8900€ und VW würde mein Unfall-Fahrzeug für 6000€ kaufen. Da ich noch eine Finanzierung am laufen habe, muss ich 2000€ aus meiner „eigenen Tasche“ zahlen, dann komme ich aus der Finanzierung raus. Allerdings sehe ich das noch ein. Ich habe nicht mal den Unfall verschuldet und soll noch „Verlust“ machen. Ich bin die, die jetzt leidet und soll auch noch 2000€ an VW zahlen..?!

Ich kann das nicht verstehen. Hat schon jemand auch so eine Erfahrung machen müssen und kann mir vielleicht ein Rat geben? Ich werde mich auch auf der Suche nach einen Anwalt machen. Aber ob es was bringt, bezweifle ich.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Das ist kein Totalschaden sondern ein Reparaturschaden. Die Reparaturkosten liegen unter dem Wiederbeschaffungswert. Das Fahrzeug kann also ohne weiteres vollständig repariert werden.

Such dir einen in Unfallsachen versierten Anwalt. Mach bis dahin NICHTS selbst. Vor allem verkaufe nicht und lass dir von der gegnerischen Versicherung und auch vom Autohaus keinen Gutachter und auch sonst keinerlei Dinge an die Backe quatschen.

Dir stehen neben Schmerzensgeld (auch der Mitfahrerin) ein ganze Reihe von Ansprüchen zu und man muss erstmal im Detail anschauen, welche konkreten Möglichkeiten für Dich dabei sinnvoll sind.

Also erstmal ab zum Anwalt. Den muss die gegnerische Versicherung tragen und das Weitere findet sich dann.

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Zitat:

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Wurde der Fahrer des anderen Fz. mit einem Bussgeld belegt? Wenn ja und er zahlte, dann gilt das als Schuldeingeständnis.

Das stimmt nicht.

Ich hatte 2009 einen Unfall, bei dem die Polizei mir die Schuld zusprach und ich auch dummerweise die OWI (35€) bezahlt habe. Nach Einschaltung eines Gutachters wurde dem Unfallgegner die 100%ige Schuld zugesprochen und mein Schaden von der gegnerischen Versicherung vollumfänglich gezahlt.

Durch Zahlung der OWI wird der Verwaltungsvorgang abgeschlossen und auch bei Schuld des Unfallgegners wird die Kohle nicht zurück gezahlt.

Themenstarteram 23. März 2020 um 21:07

Die Polizei hat mir im Nachhinein mitgeteilt, dass sie 250€ Bußgeld vor Ort von ihm einkassiert haben und das er eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten hat. Ich habe heute morgen den Beamten angerufen, der den Unfallbericht am bearbeiten ist und er sagte mir, dass ich mich an das Büro der „Grüne Karte“ wenden soll und die würden mir weiterhelfen. Er kann mir auch nicht weiterhelfen, was die Versicherung des Unfallverursachers angeht.

Zitat:

@butterfly_94 schrieb am 23. März 2020 um 21:24:01 Uhr:

Von VW fühle ich mich auch „im Stich gelassen“.

Vielleicht etwas zu Unrecht. Wenn Du Deine Finanzierung so wählst, dass die Abzahlung den Wertverlust nicht deckt, dann ist das nicht (nur) die Schuld von VW. Evtl ist die Reparatur doch sinnvoller - dann musst Du erstmal nix zahlen und hast weiterhin ein relativ neues Auto.

Zitat:

@butterfly_94 schrieb am 23. März 2020 um 22:07:56 Uhr:

Die Polizei hat mir im Nachhinein mitgeteilt, dass sie 250€ Bußgeld vor Ort von ihm einkassiert haben und das er eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten hat.

vermutlich eher eine Sicherheitsleistung, bei einer Straftat kann die Polizei kein Bußgeld vor Ort kassieren

Zitat:

Ich habe heute morgen den Beamten angerufen, der den Unfallbericht am bearbeiten ist und er sagte mir, dass ich mich an das Büro der „Grüne Karte“ wenden soll und die würden mir weiterhelfen.

überlasse bitte auch diese Schritte deinem Anwalt, für den ist das Alltagsgeschäft!

Zitat:

@butterfly_94 schrieb am 23. März 2020 um 21:24:01 Uhr:

Eine Reparatur kommt für mich nicht in Frage, da das Auto doch auch definitiv an Wert verloren hat.

Dafür würdest du (wenn du reparieren lässt!) ja auch die 1.200 Euro bekommen.

Du hast quasi jetzt die Wahl das Auto abzustoßen und dafür 2.000 Euro selbst draufzuzahlen (plus den Aufwand, ein neue Fahrzeug zu kaufen) oder eben das Auto in der Fachwerkstatt reparieren zu lassen und 1.200 Euro zu bekommen. Das sind 3.200 Euro Unterschied ;)

(und je länger du das Auto nach einer Reparatur noch fährst desto weniger wirkt sich die Wertminderung bei einem Verkauf aus)

Mein Sohn hatte 2016 einen Unfall mit ähnlichen Zahlen, das Auto war nur 2 Jahre älter. Der wurde auch repariert und er fährt heute noch mit ihm.

Da würde ich sagen, der VN wurde schlecht beraten.

Bei VW gibt es eine Kaufpreisschutzversicherung.

Wurde hier scheinbar nicht angeboten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 23. März 2020 um 22:04:10 Uhr:

Zitat:

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Wurde der Fahrer des anderen Fz. mit einem Bussgeld belegt? Wenn ja und er zahlte, dann gilt das als Schuldeingeständnis.

Das stimmt nicht.

Ich hatte 2009 einen Unfall, bei dem die Polizei mir die Schuld zusprach und ich auch dummerweise die OWI (35€) bezahlt habe. Nach Einschaltung eines Gutachters wurde dem Unfallgegner die 100%ige Schuld zugesprochen und mein Schaden von der gegnerischen Versicherung vollumfänglich gezahlt.

Durch Zahlung der OWI wird der Verwaltungsvorgang abgeschlossen und auch bei Schuld des Unfallgegners wird die Kohle nicht zurück gezahlt.

Ei was Du damit lediglich aussagst ist, dass du deine Einsicht geändert hast und durch eine höhere Instanz Recht bekommen hast.

Ich weiß zwar nicht, wie Du darauf kommst, dass ich meine Einsicht geändert habe, aber da ich keine Lust habe, hier die ganze Story nochmal (die habe ich hier schon mal irgendwo erzählt) niederzuschreiben, gebe ich Dir ansonsten vollumfänglich recht :D.

"Dafür würdest du (wenn du reparieren lässt!) ja auch die 1.200 Euro bekommen."

Nö, die kassiert VW, denn deren Fahrzeug ist 1.200,- € weniger wert geworden.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 23. März 2020 um 21:53:38 Uhr:

@butterfly_94

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Wurde der Fahrer des anderen Fz. mit einem Bussgeld belegt? Wenn ja und er zahlte, dann gilt das als Schuldeingeständnis.

Ich wäre erstmal auch weniger beunruhigt. Ruf die Polizeistelle an, welche den Unfall aufnahm und bitte um Auskunft. Dort ist alles notiert. Häng dich rein. Mit Deiner Mithilfe geht Aufklärung evtl. in einem Bruchteil der Zeit, weil andere die an Dir verdienen nur Briefchen schreiben.

Dafür wissen die, die nur Briefchen schreiben, aber was sie tun (müssen). Hat auch Vorteile. Schließlich ist nicht jeder ein Genie :p.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. März 2020 um 22:40:01 Uhr:

"Dafür würdest du (wenn du reparieren lässt!) ja auch die 1.200 Euro bekommen."

Nö, die kassiert VW, denn deren Fahrzeug ist 1.200,- € weniger wert geworden.

Ich hatte die TE so verstanden, dass es sich nicht um ein Leasingfahrzeug sondern um eine Finanzierung handelt?

am 25. März 2020 um 2:15

@butterfly_94

Tatsächlich gilt auch hier der altbekannte Leitspruch: "Sich regen bringt Segen!"

Ich stecke in einer durchaus ähnlichen, jedoch leicht anders verzwickten Situation, da - nachdem durch mich NICHT verursachten Unfall ich beharrlich schwieg, also mich zur Unfallursache vor Ort nicht äußerte, leider die beiden, noch recht jungen, also unerfahren Polizisten mich fälschlich zunächst in die Kategorie:

"Unfallverursacher (schriftlich) einordneten."

Ein unberechtigter Führerschein-Entzug war lediglich eine winzige Nebenfolge

oder weitere Fehleinschätzung.

Dank Dash-Cam, die ich jedem VOR EINEM UNFALL n u r raten kann, ließ sich das Blatt mit der Hilfe eines intelligenten, cleveren Anwaltes zu 100% wenden.

Das heißt und hieß:

Ebenfalls eingetretener Totalschaden eines Neuwagens...

Da ich (ursprünglich) als 'Angeklagter' geführt wurde, verweigerte mir die gegnerische Versicherung bislang sämtliche Haftpflichtansprüche und meine eigene VK mochte sich zu dem Schaden ebenfalls nicht äußern. Auf meinen Brief plus eingeschickter CD, die im Video den Unfall zweifelsfrei rekonstruierte, wurde

stoisch N I C H T geantwortet.

'Aussitzen' nennt man wohl diese Art der Problembewältigung; also nicht nur 'bekannt' bei den geschätzten, unfehlbaren Politikern namens Kohl + Merkel...

Sich nicht beirren lassen, einen langen Atem aufbringen, mutig-kämpferisch gemeinsam mit dem hoffentlich klug gewählten, agierendem Anwalt seine Ziele verfolgen und somit unterstützend realisieren, das sind "die Zutaten" einer Gewinnerin / eines Gewinners.

PS

Der Gerichtstermin des nunmehr angeklagten Unfallgegners wurde für den

22. April 2020 anberaumt.

Als geladener Zeuge gäbe und gibt es, trotz Coronavirus-Pandemie, vieles zu berichten auch, - dass nach diesem Datum die gegnerische Haftpflicht meinerseits

'in Haftung' genommen werden wird...

Zitat:

@butterfly_94 schrieb am 23. März 2020 um 22:07:56 Uhr:

Die Polizei hat mir im Nachhinein mitgeteilt, dass sie 250€ Bußgeld vor Ort von ihm einkassiert haben und das er eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten hat. Ich habe heute morgen den Beamten angerufen, der den Unfallbericht am bearbeiten ist und er sagte mir, dass ich mich an das Büro der „Grüne Karte“ wenden soll und die würden mir weiterhelfen. Er kann mir auch nicht weiterhelfen, was die Versicherung des Unfallverursachers angeht.

Wende dich dahin. Die Polizei weiß nicht, wo der Fahrer versichert ist, weil er in Rumänien versichert ist.

Normalerweise regelt dein Anwalt alles.

Ja die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet, und eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe eingenommen. (Kein Bußgeld).

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. März 2020 um 23:58:00 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. März 2020 um 22:40:01 Uhr:

"Dafür würdest du (wenn du reparieren lässt!) ja auch die 1.200 Euro bekommen."

Nö, die kassiert VW, denn deren Fahrzeug ist 1.200,- € weniger wert geworden.

Ich hatte die TE so verstanden, dass es sich nicht um ein Leasingfahrzeug sondern um eine Finanzierung handelt?

Stimmt, aber wer kassiert eigentlich die Wertminderung, wenn auf Totalschadenbasis abgerechnet wird? Dann gibt es den Wiederbeschaffungswert, vermindert um den Restwert.

Die Wertminderung gibt es nur, weil das reparierte Auto durch den Unfall an Wert verloren hat. Und z.Zt. gehört dieses Auto noch VW und dann - egal ob Leasing oder Finanzierung - wird VW den Betrag kassieren. Bei einer Finanzierung allerdings auch dem Konto der Kundin gutschreiben müssen, wenn diese das Fahrzeug am Ende zum vorher vereinbarten Betrag übernimmt.

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