Wirtschaftlichen Totalschaden repariert - Zahlt Versicherung die Mwst.?

Hallo,

hatte vor einiger Zeit leider einen selbstverschuldeten Unfall mit meinem Golf VI, Bj. 2009, 210 Tsd. km.
Meine Versicherung schickte mir einen Gutachter, welcher sich das KFZ ansah und dementsprechend ein Schadengutachten erstellte.
Aufgrund von Alter, Laufleistung und ein paar Mängeln war absehbar, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden wird und so kam es auch.

Wegen der Vollkasko bekam ich die Schadenhöhe erstattet und entscheid mich für eine Reparatur in einer von mir gewählten (freien) Werkstatt. Um die Ersatzteile kümmerte ich mich selbst.
Nun wurde das KFZ von der Werkstatt repariert und ist wieder fahrbereit, insgesamt blieb ich weit unter den Rep.kosten (ca. 7.700,00€), die die Versicherung veranschlagte.

Meine Frage: Damals meinte der Gutachter, wenn ich reparieren ließe, könne man sich neben der bereits ausgezahlten Summe für den Schaden auch die Mwst. der Rep.kosten von der Versicherung zurückholen.. natürlich habe ich dazu nun auch schon gegoogelt, aber sich entgegenstehende Infos gefunden.
Auch ein paar Urteile zu Streitfällen zwischen Versicherungen und Versicherten, welche aber zugunsten der Versicherten ausgingen.

Ich bin mir nun unsicher und hoffe auf Euch in der Community.

Hat das im Gesamten was mit fiktiv abrechnen zu tun? Vielleicht kann mir da nochmal einer Licht ins Dunkle bringen und auch nochmal auf die Sache mit der Mwst. eingehen und ob hier eine Rep.bestätigung der Werkstatt von Nöten wäre.

Vielen Dank vorab!

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Zimpalazumpala , MT-Moderator

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