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Winterreifenpflicht -> Zum Freuen oder Aufregen

Hi,
http://auto.t-online.de/.../index
hab ich grad gefunden, was meint ihr dazu?

Gruß

Beste Antwort im Thema

wer hier keine ahnung hat sind einige user 😉
im gesetz heißt es "angepasste reifen". wenn dort nicht steht, welche das sind, dann ist das nicht das problem der autofahrer. klar hat das wenig mit gesundem menschenverstand zu tun, aber um den geht es hier nicht! ein gesetz muss etwas regeln und zwar allgemein. tut es das nicht, kann man es im zweifelsfall auch nicht gegen jemanden verwenden. so einfach!

Eine allgemeine winterreifenpflicht ist ein totaler quatsch. was soll damit erreicht werden? das ich in einem milden winter als wenig fahrer oder fahrer von mehreren autos gezwungen bin, der autoindustrie, den werkstätten usw geld in den rachen zu schmeißen, indem ich alle autos ausrüsten muss und im zweifelsfall alle 6 jahre neue reifen kaufen muss, wbwohl die vielleicht gerade mal ein paar tausend kilometer gelaufen haben 🙄 doch wohl eher nicht.
Man kann es nicht begründen, warum es pflicht sein soll, in 95% der fälle mit DEN SCHLECHTEREN REIFEN unterwegs zu sein... denn winterreifen fahren überall und zu jeder zeit schlechter als sommerreifen - außer eben bei schnee...und der liegt bis auf anfang diesen jahres selten bei uns.

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Ich halte die bisherige Regelung für ausreichend, haben wir denn nicht schon genug Pflichten.
Hat sich schonmal jemand überlegt, was beim Reifenhändler abgeht, wenn es einen genauen Stichtag/Pflichttag gibt? Da möchte ich nicht anstehen müssen😰

Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf


Wanli und Linglong habe das Problem für alle die mit ihren Sommerreifen versicherungstechnisch einwandfrei durch den Winter kommen wollen bereits gelöst.

Kauft euch einfach Wanli oder linglong mit M+S Kennzeichnung (Die Chinesen sind schlau und schreiben es sicherheitshalber auch auf Sommerreifen)

*gnarf*

schon von gehört das die m+s kennzeichnung eher für matt+schwarz steht als für winterreifen?

m+s IST KEINE BEZEICHNUNG FÜR EINEN WINTERREIFEN!

sollte ich jetzt die nicht zu durchschauende ironie nicht gefunden haben dann streiche man mein posting.

Ich für meinen Teil zieh meine Winterreifen auf, wenn es nötig ist...einen Stichtag halte ich auch für Schwachsinn.

Aber ich weiß nicht, ob es einen wesentlichen Unterschied macht, wenn Winterreifen generell zur Pflicht werden. Denn wir haben bereits eine Winterreifenpflicht (oder hatten sie bis vor dem Urteil - wobei das sicherlich noch höher gehen wird als vors OLG) wenn Schnee liegt. Wer sich nicht daran hält wird bestraft. Ob sich tatsächlich viel mehr Leute daran halten, wenn es eine generelle Pflicht gibt halte ich für fragwürdig.

Denn warum sollen sich die Leute Winterreifen kaufen, die im Schnee eh nicht fahren, weil es z.B. ihr Können übersteigt, deren Karre im Schnee unfahrbar ist oder die dann ohnehin lieber vor dem warmen Kamin bleiben?

Insofern ist diese Regelung die wir haben grundsätzlich gut. Wer bei Wind und Wetter fährt und sich nicht vorher den Wetterbericht ansehen will, ob es im Laufe des Tages nocht schneit, der hat Winterreifen, so wie ich natürlich auch, denn ich will das ganze Jahr lang fahren und habe keine Lust auf so einen HäcMäc.

- eigentlich ein gutes Gesetz um den Bürger nicht noch weiter zu bevormunden, leider noch mit Detailschwächen 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Janhoo


Ich für meinen Teil zieh meine Winterreifen auf, wenn es nötig ist...einen Stichtag halte ich auch für Schwachsinn.

So macht es ja die deutliche Mehrheit der Autofahrer seit Jahren. Auch als es noch keine "Pflicht zur angepassten Bereifung gab".

Jedoch haben einzelne es nicht eingesehen das man Winterreifen tatsächlich braucht und sind dann an Bergen hängen geblieben und haben riesen Staus verursacht. Mit der neuen gesetzlichen Regelung können diese Deppen wenigstens eine Strafe bekommen.

Was soll denn die ewige Diskussion mit der 7 Grad Grenze. Ob das nun wissenschaftlich hinterlegt ist oder nicht spielt doch keine Rolle. Bei 6,9 Grad werden die Sommerreifen schon nicht gleich hart wie Plastik. Aber dem Durchschnittsautofahrer soll die 7 Grad Grenze daran erinnern das er im Herbst wenn es wieder kühler wird und das Termometer nur noch ca. 7 Grad anzeigt seine Winterräder montieren soll. Und nicht erst beim ersten Schneefall wenn es keine WR mehr gibt und die Werkstätten verstopft sind.

Viele reden sich die Sache auch selbst schön:

Ich habe neue Sommerreifen, die sind genau so gut wie Winterreifen
Ich fahre ja so wenig das lohnt sich nicht
Ich brauche keine Winterreifen ich habe Radialreifen

In Wirklichkeit sind viele Leute auch permanent Pleite und haben das Geld nicht um sich Winterräder zu kaufen. Ich habe schon Finanzierungsangebote gesehen, da sollten Reifen auf 6 Jahre finanziert werden.

Eine generelle Pflicht muss her. Verbindlich für alle von Oktober bis Mitte März. Ganz klare und einfache Regelung und jeder Reifen muss im Winter die Schneeflocke haben. Es zählen auch keine Schwachsinnsausreden ala ich habe aber 314 Autos, da brauche ich keine Winterreifen für. Mein Roller hat übrigends auch keine, da er im Winter nicht bewegt wird, also zählt so ein Schwachsinn nicht.
Wer am Straßenverkehr teilnehmen will, der hat gefälligst Winterreifen zu fahren. Pünktlich zum ersten Schnee kann man sich wieder über die Versager ärgern, wenn bei der kleinsten Ministeigung nichts mehr geht oder die Autos bei 3 Flocken geschoben werden.

Zitat:

Ich für meinen Teil zieh meine Winterreifen auf, wenn es nötig ist...einen Stichtag halte ich auch für Schwachsinn.

Und ich halte deine Regelung für Schwachsinnig. Was machst du bei einem Wintereinbruch, wenn du auf Arbeit bist? Läßt du den Wagen dann stehen oder schleichst du dann nach Hause?

Zitat:

Original geschrieben von Kallimatik2000



Zitat:

Original geschrieben von Janhoo


Ich für meinen Teil zieh meine Winterreifen auf, wenn es nötig ist...einen Stichtag halte ich auch für Schwachsinn.
Jedoch haben einzelne es nicht eingesehen das man Winterreifen tatsächlich braucht und sind dann an Bergen hängen geblieben und haben riesen Staus verursacht. Mit der neuen gesetzlichen Regelung können diese Deppen wenigstens eine Strafe bekommen.

Zitat:

du musst nichtmal ins gebierge gehen. auch im flachland findest du schnee. desweiteren muss es ja kein schnee sein. überfrierende nässe oder eis reicht schon aus. das kommt auch in hamburg vor.

Zitat:

Ich habe neue Sommerreifen, die sind genau so gut wie Winterreifen
Ich fahre ja so wenig das lohnt sich nicht
Ich brauche keine Winterreifen ich habe Radialreifen

In Wirklichkeit sind viele Leute auch permanent Pleite und haben das Geld nicht um sich Winterräder zu kaufen. Ich habe schon Finanzierungsangebote gesehen, da sollten Reifen auf 6 Jahre finanziert werden.

sehe ich auch so! wer auto fahren will/muss sollte sich auch über die laufenden kosten nicht aufregen.

Also mein laienhaftes Verständnis dieses Urteils - ja ich habe es mir von vorn bis hinten durchgelesen, was sicher nicht für alle gilt, die sich hier drüber auslassen - ist nicht, daß die Verpflichtung für Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen wegfällt, sondern daß die formulierung im Gesetz völlig nichtssagend ist.

Geeignete Bereifung - was heißt das denn im Klartext? Keiner weiß es. Der eine sagt, "ja klar Winterreifen halt", der nächste sagt "und was ist mit Ganzjahresreifen?", dann einer der sagt "Hauptsache die Schneeflocke ist drauf" und noch einer der sagt "ich habe auf meinem Jeep/Unimog/SUV/etc Geländereifen, die haben zwar keine Flocke, aber das Stollenprofil schlägt jeden Winterreifen was den Grip im Schnee angeht!" und schließlich unser Typ aus dem Urteil der anfügt, daß seine neuen Sommerpneus immer noch besser sind im Schnee als ein alter abgefahrener Winterreifen.

Am Ende des Tages sind alles nur Behauptungen von denen keine als wahr oder falsch eingestuft werden kann weil es keinen offiziellen Maßstab gibt und keine Mindestanforderungen die klar definieren was geeignet heißt.

Und bevor jetzt wieder das Geschrei losgeht, daß jedem Idioten doch klar sein muß daß ein Winterreifen bei Schnee besser ist als ein Sommerreifen... ja, das hab sogar ich verstanden. Die Frage ist hier aber nicht ob besser oder schlechter, sondern die ob nicht auch so mancher Sommerrreifen (wenngleich auch schlechter) immer noch gerade noch "geeignet" sein könnte im Sinne des Gesetzes. Und genau das kann eben niemand beantworten.

Hätte der Gesetzgeber anstatt "geeignete Bereifung" z.B. geschrieben "Winterbereifung" oder "Reifen mit Schneeflockensymbol" oder "Reifen die folgende Mindestanforderungen erfüllen....." dann wäre das Gesetz sicher nicht beanstandet worden.

ghm

Zitat:

Original geschrieben von ghm


Und bevor jetzt wieder das Geschrei losgeht, daß jedem Idioten doch klar sein muß daß ein Winterreifen bei Schnee besser ist als ein Sommerreifen... ja, das hab sogar ich verstanden. Die Frage ist hier aber nicht ob besser oder schlechter, sondern die ob nicht auch so mancher Sommerrreifen (wenngleich auch schlechter) immer noch gerade noch "geeignet" sein könnte im Sinne des Gesetzes. Und genau das kann eben niemand beantworten.

Hätte der Gesetzgeber anstatt "geeignete Bereifung" z.B. geschrieben "Winterbereifung" oder "Reifen mit Schneeflockensymbol" oder "Reifen die folgende Mindestanforderungen erfüllen....." dann wäre das Gesetz sicher nicht beanstandet worden.

ghm

ja aber dann gibts doch nur 1 oder 0. nämlich:

1) es ist scheissegal was ihr zu welcher jahreszeit aufzieht, hauptsache schwarz, rund und mit 1,6mm profil

2) sommerreifen von da bis dann und winterreifen (gekennzeichnet mit sowiso) von da bis dann.

eine andere interpretation gibts net.

Zitat:

ja aber dann gibts doch nur 1 oder 0. nämlich:
1) es ist scheissegal was ihr zu welcher jahreszeit aufzieht, hauptsache schwarz, rund und mit 1,6mm profil
2) sommerreifen von da bis dann und winterreifen (gekennzeichnet mit sowiso) von da bis dann.
eine andere interpretation gibts net.

sehe ich nicht ganz so. Ich denke nicht, daß der Mangel im Gesetz darin liegt, daß keine genaue Zeitlinie vorgegeben ist. Die Diskussion geht ja nicht darum zu entscheiden wann winterliche Straßenverhältnisse vorliegen sondern nur was "geeignet" heißt. Die meisten Leute (und auch die Polizei) setzt das gedanklich mit geeignet=Winterreifen gleich. Aber genau das hat der Gesetzgeber eben nicht geschrieben und vielleicht (oder vielleicht auch nicht) gemeint. Und genau das hat das Gericht bemängelt.

Eine mögliche Lösung wäre z.B. den Gesetzestext exakt so zu belassen wie er ist und nur anstatt "geeignete Bereifung" nun "Bereifung mit Schneeflockensymbol" zu schreiben. Ob das nun sinnvoll und technisch hinreichend ist, ist eine ganz andere Frage. Aber der formale Mangel wäre zumndest beseitigt.

ghm

ich sehe deine mängel genauso. nur die endlösung is eben schwer. den wer beurteilt nach was...ist ein sommerreifen bei 5 grad und leichtem schneefall noch ok? oder nur bei geschlossener schneedecke. oder erst am 5cm schnee. das ist ja die frage. und genau um solche diskusionen im keim zu ersticken die "von bis" regelung mit dem und dem reifen.

mit der von dir vorgeschlagenen regelung hat wieder den mangel das man nicht weis WANN man den und den reifen aufziehen muss/kann/soll.

wen man im gesetzt schreibt den witterungsumständen angepasste bereifung dann hast du ZWEI unbekannte. nämlich a) die witterung und b) die reifen. wen du nun die unbekannte b) ausschliest hat immernoch a). WANN. 😉

Ich glaube die Frage wann (nicht zeitlich sondern bzgl. Straßenzustand) ist aber hinreichend durch die Rechtsprechung geklärt. Also Eis, Glätte, Schnee oder Matsch flächig auf der Fahrbahn.
Ich denke mir das wird ähnlich wie "bei Nässe" gehandhabt wo ja auch die Fahrbahn durchgängig nass sein muß was z.B. nicht erfüllt ist wenn immer wieder trockene Stellen da sind (z.B. wenn die Fahrbahn nach Regen ungleich schnell abtrocknet).

Prinzipiell gebe ich dir natürlich Recht. Beides muß hinreichend klar sein.

ghm

Zitat:

Am Ende des Tages sind alles nur Behauptungen von denen keine als wahr oder falsch eingestuft werden kann weil es keinen offiziellen Maßstab gibt und keine Mindestanforderungen die klar definieren was geeignet heißt.

Aber das aller lustigste an der Sache ist noch, das der Kläger dennoch einen wegen der nicht angepassten Geschwindigkeit aufgebrummt bekommen hat.

Nur ist die Devinition dieser "nicht angepassten Geschwindigkeit" in meinen Augen genau so schwammig und nichtssagend wie die Winterreifenfrage.

Naja, Unfall verursacht mit Sachschaden - das ist Beweis genug für nicht angepasste Geschwindigkeit, egal mit welchen Reifen, bei welchem Wetter und was sonst noch.

ghm

Zitat:

Original geschrieben von ghm


Naja, Unfall verursacht mit Sachschaden - das ist Beweis genug für nicht angepasste Geschwindigkeit, egal mit welchen Reifen, bei welchem Wetter und was sonst noch.

ghm

100% ACK!!!

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