Winterreifenpflicht

Porsche

Hallo allerseits!

Ich habe gehört, dass ab näcjsten Winter eine generelle Winterreifenpflicht bestehen soll. Die in Berlin wollen dafür einen Paragraph in der StVo ändern.
Weiß jemand vielleicht was genaueres?
Was ist eure Meinung?

Gruß

Zündappfahrer

19 Antworten

Weshalb stellst du die frage?

sag mal.. fährst du mit sommerreifen durch winter und bist enttäuscht über die regel?

wurde mal zeit das dass vorgeschrieben wird.

in Österreich ist diese Diskussion auch schon aufgeflammt! Vorschriften noch und nöcher, leider ist der Mensch scheinbar nicht mehr in der Lage selbst einzuschätzen was sein muss und was nicht. Ich persönlich bin strickt gegen die Winterreifenpflicht! Ich würde meinen Zuffi nie bei Schneefall oder salznassen Strassen aus der Garage jagen, wie komme ich dazu wegen ein paar Ausfahrten im Winter oder zum Überstellen ins PZ eigene Reifen aufzuziehen? Sollte es zu dieser Pflicht kommen, werde ich in diesem Zeitraum mein Auto still legen....

Grüße Björn

Gemäß § 2 Abs. 3a StVG Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmitteln in der Scheibenwaschanlage.
.....
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur wetterentsprechenden Ausrüstung wird mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt (Stand Januar 2006).
....

Zitat:

Original geschrieben von lemmina


(Stand Januar 2006).
....

noch.... 🙁

Naja, mal abwarten wie es umgesetzt wird (Kontrollen). Ich hoffe, dass die Ordnungshüter erst im Behinderungs- bzw. Schadensfall in Aktion treten. Hab bißchen darüber gelesen, der Sinn soll sein, dass die Liegenbleiber aus dem Verkehr gezogen werden.

Bei uns stellt sich die Frage zum Glück nicht, aber früher ... also ganz früher haben sich hier Landwirte ein Vermögen verdient ahnungslose Autofahrer eg. Saupreissn und Holländer 😁 aus den diversen Strassengräben zu ziehen.

Soweit ich weiß, sollen nicht Winterreifen generell vorgeschrieben werden, sondern, dass das Auto dem Wetter entsprechend ausgerüstet ist.

Also: wenn's schneit, saukalt ist und man bei diesen Bedingungen regelmäßig mit dem Auto fahren will, sollte man Winterreifen montieren (wer das in so einem Fall nicht macht gehört, meiner Meinung nach, sowieso aus dem Verkehr gezogen, weil er sich, andere und sein Auto gefährdet!) und je nach Gebiet Schneeketten dabei haben (und natürlich wissen, wie man sie montiert! 😉).

Aber es ist doch jetzt schon so, dass die Versicherung bei Unfällen im Winter, die mit Sommer-bereiften Autos passieren und die mit korrekter Bereifung hätten vermieden werden können, die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit ausschließen kann.

bei uns wird an einer saisoneller Vorschrift gearbeitet (z.B. von November - März) das halte ich für absoluten Misst... zumal ich vor einigen Jahren am 1. Jänner bei 14°C meine damalige R1 zum ersten mal aus dem Schuppen holte.

Björn

ich fände eine sasionale vorschrift dämlich. die tage die es bei uns hier im rhein main gebiet auch im winter so kalt ist, kann man an zwei händen abzählen

@ miau-miau:

Zitat:

sag mal.. fährst du mit sommerreifen durch winter und bist enttäuscht über die regel?

Nein. Wollte nur wissen was ihr davon haltet.

Zitat:

Original geschrieben von lemmina


Gemäß § 2 Abs. 3a StVG Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmitteln in der Scheibenwaschanlage.
.....
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur wetterentsprechenden Ausrüstung wird mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt (Stand Januar 2006).
....

Das Problem dabei ist leider nur dass das alles viel zu weitläufig ist d.h:das man zum beispiel auch mischreifen mit der bezeichnung s+w benutzen darf

Zitat:

Original geschrieben von 997 Turbo:
Das Problem dabei ist leider nur dass das alles viel zu weitläufig ist d.h:das man zum beispiel auch mischreifen mit der bezeichnung s+w benutzen darf

Fallen auch die sogenannten Ganzjahresreifen auch unter diese Regelung? Denn heißt doch, dass über diese noch entschieden werden muss, ob man sie auch weiterhin nutzen darf.

Wie gesagt man wird auch diese Reifen weiter benutzen können und das ist ja gerade das problem an dieser politik denn wenn es unter die null grad grenze geht bringen diese mischreifen nur halb so viel wie winterreifen

Zitat:

Original geschrieben von Zündappfahrer


 

Fallen auch die sogenannten Ganzjahresreifen auch unter diese Regelung?

DIE sollte man ganz verbieten und warum sogen. ganzjahresreifen das kürzel m&S tragen ist mir schleierhaft.

sind nicht optimale sommerreifen und im winter können diese gar nichts - war auch mal bei pirelli ausführlich beschrieben. sind durchs gröbere profil nur gut für den modder - also für die landwirtschaft und förster mit G300 D`s...

was die winterreifen pflicht angeht ein schritt in die richtige richtung m.M. nach. obs viel bringt glaube ich allerdings nicht.

wenn man so sieht mit was für reifen SEHR viele leute rumfahren wirds einem übel. und gute reifen sind im sommer genauso wichtig wie winters - wenn nicht noch wichtiger da die speeds höher liegen dürften. daher fände ich eine regelung reifen spätestens 3.5 jahre nach DOT datum als unzulässig zu erklären für besser. der verbraucher wüsste dann was die DOT zahl auf sich hat, unseriöse reifenhändler würden ihre überlagerte alt- und sonderpostenware nicht mehr so einfach loseisen können wie bisher.

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