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Winterreifen

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 12:50

Hallo liebe communtiy....

JAAAAAAAAAAAAAAA ich weiss es gibt hier bereits mehrere WR-Threads. Aber ich habe eine andere Frage.

Also wir haben momentan einen Passat B6 mit WR der größe 205/55 R16 auf Stahlfelge. Meine bessere Hälfte bekommt am Montag Ihren Golf6 1.2TSI. Wir verkaufen den Passat und ich bekomme nen Sharan incl. WR. Daher sind die WR vom Passat eigentlich über...

ALSO passen die WR des Passat auf den Golf, oder müssen wir dann neue kaufen, bzw die WR vom Passat anderweitig veräußern.

Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zwei0

passt schon, nur ist es nicht ganz legal. Einen optischen Unterschied der Felgen gibt es so oder so nicht und wird sehr wahrscheinlich auch nicht sofort als sog. falsche Felge erkannt. Ich für mich hätte keine Hemmungen diese zu nutzen. Zur Zeit nutze ich ebenfalls Alus von meinem Vorgänger Passat B6 in 7x16 ET 45 auf meinem GTI. Legal wäre, neue/gebr. Stahlfelgen sich zu besorgen und entsprechend die Reifen umziehen zu lassen mit entspr. Kosten.

Nicht ganz legal ist etwas milde ausgedrückt.

Sollte ein Gutachter im Falle eines Unfalls (egal ob Schuld oder Nichtschuld) die nicht eingetragenen Felgen bemerken, kann deine bzw. die gegnerische Versicherung eine Schadensbegleichung ablehnen.

Ich finde es schon fahrlässig, bei einem Golf 6, der nun auch nicht grade günstig ist, auf die 250,- EUR für geeignete Stahlfelgen bzw. 400,- EUR für geeignete Alufelgen zu verzichten.

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die passen, aber die einpresstiefe haut glaub ich nicht hin...:rolleyes:

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 13:31

F*** wo sehe ich denn die ET von den Passat Winterrädern??

Ja, glaube auch dass die ET einen Strich durch die Rechnung macht. Die ET steht auf der Felge.

schau mal in deiner EWG Übereinstimmungsbescheinigung nach, auf der Stahlfelge ist es meist schwer zu finden.

Der Golf hat 6x16 ET50, bzw. 6,5x16 ET50

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von apple

schau mal in deiner EWG Übereinstimmungsbescheinigung nach, auf der Stahlfelge ist es meist schwer zu finden.

Der Golf hat 6x16 ET50, bzw. 6,5x16 ET50

wo finde ich denn die EWG beim Passat (Außer auf der Felge)

Passat 3C 2006-2011 Felge 6 1/2 J x 16 ET42 passt also nicht.

@TE

Du mußt dir neue Golf-Stahlfelgen oder LM-Felgen holen. 6/6,5 x 16".

http://www.ebay.de/.../370597939589?pt=Auto_Felgen&hash=item56495bc985

http://www.ebay.de/.../190712976698?pt=Auto_Felgen&hash=item2c6761153a

6" sind schneekettentauglich.

passt schon, nur ist es nicht ganz legal. Einen optischen Unterschied der Felgen gibt es so oder so nicht und wird sehr wahrscheinlich auch nicht sofort als sog. falsche Felge erkannt. Ich für mich hätte keine Hemmungen diese zu nutzen. Zur Zeit nutze ich ebenfalls Alus von meinem Vorgänger Passat B6 in 7x16 ET 45 auf meinem GTI. Legal wäre, neue/gebr. Stahlfelgen sich zu besorgen und entsprechend die Reifen umziehen zu lassen mit entspr. Kosten.

Zitat:

Original geschrieben von zwei0

passt schon, nur ist es nicht ganz legal. Einen optischen Unterschied der Felgen gibt es so oder so nicht und wird sehr wahrscheinlich auch nicht sofort als sog. falsche Felge erkannt. Ich für mich hätte keine Hemmungen diese zu nutzen. Zur Zeit nutze ich ebenfalls Alus von meinem Vorgänger Passat B6 in 7x16 ET 45 auf meinem GTI. Legal wäre, neue/gebr. Stahlfelgen sich zu besorgen und entsprechend die Reifen umziehen zu lassen mit entspr. Kosten.

Nicht ganz legal ist etwas milde ausgedrückt.

Sollte ein Gutachter im Falle eines Unfalls (egal ob Schuld oder Nichtschuld) die nicht eingetragenen Felgen bemerken, kann deine bzw. die gegnerische Versicherung eine Schadensbegleichung ablehnen.

Ich finde es schon fahrlässig, bei einem Golf 6, der nun auch nicht grade günstig ist, auf die 250,- EUR für geeignete Stahlfelgen bzw. 400,- EUR für geeignete Alufelgen zu verzichten.

@zwei0

Nicht ganz legal? Das ist grob fahrlässig bis vorsätzlich, und hat als Vorschlag hier nichts verloren. Das zeugt von besonders viel Intelligenz und Weitsicht.

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

@zwei0

Nicht ganz legal? Das ist grob fahrlässig bis vorsätzlich, und hat als Vorschlag hier nichts verloren. Das zeugt von besonders viel Intelligenz und Weitsicht.

egal hauptsache dran...:confused:

Welche ET braucht ein VI GTI? Ist die von der felgenbreite abhängig?

steht weiter oben...50...

Zitat:

Welche ET braucht ein VI GTI? Ist die von der felgenbreite abhängig?

Kommt drauf an: Welche VW-Räder (oder vergleichbare Stahlräder) du ohne [TÜV]-Abnahme fahren darfst, steht in der, zu deinen Fahrzeugpapieren gehörenden, EWG-Übereinstimungsbescheinigung (oder EU-Übereinstimmungserklärung [COC]). Siehe unter 32 (34?) Bereifung und Räder und 50 (52?) Anmerkungen.

Für nicht aufgeführte VW-Räder ist, auch wenn sie deiner Meinung nach passen, eine [TÜV, Dekra, …]-Abnahme erforderlich.

Für LM-Räder von Fremdherstellern steht alles im zugehörigen Gutachten.

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