Winterreifen nach Anlage II 2.2
Hallo,
in der oben benannten Anlage steht das M+S Reifen Winterreifen sind.
Nun die Reifen mit den Spikes bei uns sind auch M+S Reifen (mit einem E17 (im Kreis)
Heißt das jetzt wenn ich nach Deutschland fahre kann ich wieder die Spikes drauflassen?
Ich weiß das in Deutschland bis auf einem Streifen (15km) zur Östereichischen Grenze die benutzung von Spikes verboten sind oder waren.
Aber in dem neuen § 2 Abs 3a StVO wird auf die EU Richtlinien verwiesen.
Diese besagen das die Reifen mit M+S gekennzeichnet sein müssen.
Es gibt aber keinen Ausschluss von Spikesbereifung!
Diese sind nämlich M+S Reifen im Sinne des Anhangs II Nr.2.2 Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.März 1992 und der weiteren im §2 abs 3a der StVo aufgeführten Richtlinien.
Ich glaube da stehen 2 §§ in der StVo sich gegenüber.
13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DerRatlose
Es gibt aber keinen Ausschluss von Spikesbereifung!
Doch gibt es, siehe StVZO §36 Absatz 1.
das mag ja sein.
Aber im neuen § 2 StVO Abs3a gibt es keinen Ausschluss mehr.
Dort wird auf die Begrifflichkeiten der EU und den entsprechenden Verordnungen bezugenommen.
Bevor der § 2 StVO geändert wurde gab es dort ja keine spezifizierung der vorgeschriebenen Reifen.
Jetzt sind aber alle Reifen zugelassen die mit einem M+S gekennzeichnet sind ! EU Recht bricht Bundesrecht !
Es wäre doch sinnvoller gewesen in dem §2 StVO dann die Spikes auszuschließen. Denn diese sind ja M+S Reifen im Sinne der Anlage II.
Also sind doch nicht alle Reifen mit M+S erlaubt?
Das widerum würde aber gegen das Bestimmungsgebot verstoßen.
Der §2 mußte aber gerade wegen eines verstoßes gegen das Bestimmungsverbot geändert werden.
Also ich habe einen §2 StVO der besagt das Reifen mit der Kennzeichnung M+S gefahren werden müssen. (Ohne jede Einschränkungen.)
Diesem §36 meine ich entnehmen zu können dass keine Nägel aus den Reifen hervorstehen dürfen, welche die Fahrbahn beschädigen könnten.
Damit sind Spikes raus. Egal ob mit M+S Bereifung oder auch Sommerreifen. (Was ja ohnehin Unsinn wäre)
Zitat:
Original geschrieben von DerRatlose
das mag ja sein.
Aber im neuen § 2 StVO Abs3a gibt es keinen Ausschluss mehr.
Dort wird auf die Begrifflichkeiten der EU und den entsprechenden Verordnungen bezugenommen.
In der StVO gab es noch nie einen Ausschluss von Spikes, den Ausschluss gab es wie bereits erwähnt in der StVZO §36 Absatz 1 und dies seit 1975.
Zitat:
Original geschrieben von deville73
Diesem §36 meine ich entnehmen zu können dass keine Nägel aus den Reifen hervorstehen dürfen, welche die Fahrbahn beschädigen könnten.
Nägel betrifft eiserne Reifen wie z.B. bei Kutschen, dort müssen die Nägel eingelassen sein.
Reifen mit Spikes werden mit diesem Satz ausgeschlossen:
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können.
Zitat:
Original geschrieben von DerRatlose
Es wäre doch sinnvoller gewesen in dem §2 StVO dann die Spikes auszuschließen. Denn diese sind ja M+S Reifen im Sinne der Anlage II.
Was hat denn die StVO mit der Zulassung von Reifen zu tun ?
Du würfelst da einiges durcheinander.
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Hallo,
der neue §2 StVO besagt aber das alle Reifen die als M+S Reifen zugelassen sind, gefahren werden dürfen.
Das geht aus dem Anhang II doch deutlich hervor.
Zitat:
Original geschrieben von DerRatlose
der neue §2 StVO besagt aber das alle Reifen die als M+S Reifen zugelassen sind, gefahren werden dürfen.
Das geht aus dem Anhang II doch deutlich hervor.
Da ist ja das Zauberwort!
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist nicht für die Zulassung von Fahrzeugteilen zuständig, sondern die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von DerRatlose
Hallo,der neue §2 StVO besagt aber das alle Reifen die als M+S Reifen zugelassen sind, gefahren werden dürfen.
Das geht aus dem Anhang II doch deutlich hervor.
Ja und, ist ja auch richtig.
Die StVO sagt wann du diese Reifen fahren musst, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
Aber die StVO regelt doch keine Zulassung von Reifen mit Spikes auf Strassen, dafür gibt es wie erwähnt die StVZO §36 Absatz 1, was willst du diesbezüglich dauernd mit der StVO ?!?
StVO = Straßenverkehrs-Ordnung
StVZO =Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung
die Gesetze und Vorschrieften müssen immer als Ganzes betrachet werden und nicht nur eineselne Paragraphen.
Ich kann dir versichern du wirst erst mal zahlen und dann die Chanche haben auf eine Gerichtliche Verhandlung wenn der Richter die Klage annimmt. Wenn dir der Streß wert ist.
Hallo,
also, als erstes gibt der §2 der STVO den Verweis auf die Anlage II Nr.2.2 der Richtlinie 92/23 EWG.
Er besagt ........... darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden die in Anhang II Nr.2.2 der Richtlinie 92/23/EWG ...................... beschriebenen Eigenschaften erfüllen.
Ein moderner Reifen mit Spikes erfüllt diese Anforderungen.
Wenn ein Reifen mit Spikes trotz des M+S Symbols und der Einhaltung sämtlicher Eigenschaften dann doch nicht gefahren werden darf dann hätte wohl kein Abschließender Verweis auf die obige Richtlinie sein dürfen.
Der Gesetzgeber hat diesen §§ wieder mal mit der heißen Nadel gestrickt
da er in der Vorversion schon geschlampt hatte.
Der alte §§ konnte nicht mehr angewendet werden.
Und der neue ist genauso ein Murks.
Und ob Reifen zugelassen werden regelt schon lange nicht mehr die Straßenverkehrszulassungsverordnung alleine.
Sondern das regelt einzig und alleine das EU Recht.
Die Straßenverkehrszulassungsverordnung hat dieses nur noch umzusetzen.
Wieso unterliegt ein skandinavisches KFZ eigentlich der deutschen Straßenverkehrszulassungsverordnung?
Selbstverständlich ist mir klar das der deutsche Gesetzgeber keine Fehler machen kann.
Das war dann wohl auch der Grund warum über 20 jahre niemand gemerkt hatte das der alte Wortlaut des §§ 2 der StVO rechtswidrig war.
ja nur schließt leider die Richtlinie 92/23 EWG WReifen mit Spikes nicht mit ein
Zitat:
2. Artikel 1 erster Gedankenstrich erhält folgende Fassung:
"- sind "Reifen" neue Original- oder Ersatzluftreifen, einschließlich Winterreifen mit
Löchern zur Aufnahme von Spikes, die zur Ausrüstung von Fahrzeugen im Sinne der
Richtlinie 70/156/EWG bestimmt sind. Diese Begriffsbestimmung schließt Winterreifen
mit Spikes nicht mit ein."
die Richtlinie behandelt auch eher Reifen und deren Geräuschentwicklung (über was sich doch die Politiker auch so ihre Köpfe zerbrechen tssss...)
Nun ja,
nur steht im §2 Abs3 StVO aber folgendes geschrieben.
Der Reifen muß nur den Eigenschaften des Anhang II Nr.2.2 der Richtlinie 92/23/EWG genügen.
Die Definition aus der Anlage II Nr.2.2 ist nur ein Hilfskonstrukt da ja selbst die EU diese Richtlinie gerade überarbeitet.
Da ja die neuen Winterreifen mit Spikes eine EG Typengenehmigung haben sind Sie ja trotzdem Reifen.
Sie sind nur im Sinne der 92/23 EWG nicht als Reifen definiert da es um Reifen und ihre Abrollgeräusche geht.
Der Reifen muß nur den Eigenschaften des Anhang II Nr.2.2 der Richtlinie 92/23/EWG genügen.
Diese Eigenschaft ist eine Begrifflichkeitserklärung.
Mal abgesehen davon dass das hier ein Technikforum und keine Rechtsberatung ist 😉
gibt es einige europäische Länder in denen Spikes erlaubt sind und andere in denen sie verboten sind.
Irgendwelche Paragraphen die aus dem globalen Zusammenhang gerissen werden helfen da auch nicht weiter.
Der Reifen muss selbst aber trotzdem für den Strassenverkehr zugelassen sein.
Und das sind Spike-Reifen nicht.
Der Paragraph der STVO mit dem Anhang zum EU Recht sagt einzig und allein das du einen Reifen wählen musst der die M+S Kennung hat. Zusätzlich gilt die STVZO in vollem Umfange, es muss also der Reifen auch dieser genügen, und das tut ein Spike Reifen nicht.
Die Gesetzte sind nicht "entweder oder", du musst die STVO und die STVZO einhalten.
Im §2 der STVO steht auch drin das das der Reifen das M+S Symbol aufweisen muss, nicht das du alle Reifen fahren darfst die dieses Symbol aufweisen. Das ist ein gravierender Unterschied.
Das neue Gesetz ist bis auf die Tatsache das das M+S Symbol nicht geschützt ist meiner Meinung nach wasserdicht.