Winterreifen geklaut - Hilfe bei Neubestellung gesucht
Moin Zusammen,
meine - beim Händler eingelagerten Reifen - wurden gestohlen.
Die Wiederbeschaffung bereitet mir Kopfzerbrechen - die Felgen Dynamic gibt es nicht mehr - und der Reifen Dunlop, den ich drauf hatte auch nicht mehr so (war sehr leise und gut - hatten noch 7mm nach zwei Wintern!). Die angebotenen Komplettsätze mit Pirelli gefallen mir gar nicht! Hatte 235er 18 Zoll drauf - Gibt es Tipps für eine Neubeschaffung - Danke und Gruß aus dem Norden!
Übrigens soll laut dem Autohaus-Versicherer (Allianz) meine Teilkasko (DEVK) den Schaden übernehmen, das Autohaus ist dann son nett und übernimmt die SB (150) - laut Allianzvertreter. Die Reifen sollte ich dann aber auch da neu bestellen....
17 Antworten
Wieso sollte denn Deine Versicherung den Schaden übernehmen, wenn beim Händler die Reifen "gestohlen" (nur Deine, oder war das ein größerer Reifenraubzug?) wurden?
Da muss doch wohl die Versicherung des Autohändler bzw. er selbst (ggfs. Anteilig) je nach Abdeckung der Versicherung komplett für aufkommen.
Gruß,
tottesy
...war ein Reifenraubzug - Händler verweist - wie auch seine Versicherung (Alianz)- auf meine Teilkasko!
das versteh ich jetzt auch nicht. Da ist doch was faul, oder?
Zitat:
@nord2008 schrieb am 28. September 2015 um 15:04:26 Uhr:
...war ein Reifenraubzug - Händler verweist - wie auch seine Versicherung (Alianz)- auf meine Teilkasko!
Sehr fraglich, ob die auch Räder ersetzen, die gar nicht montiert sind.
Ich würde zum Anwalt gehe und klären, ob es sinnvoll ist direkt gegen das Autohaus vorzugehen. Ggf. AGB prüfen oder Verletzung Sicherungspflicht. Der Händler ist da wahrscheinlich in Haftung.
Ciao, Allesquatsch
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Auch von meiner Seite und Rechtsempfinden aus sehe ich NUR den Händler und dessen Versicherung in der Pflicht. RA einschalten... die werden auch immer frecher...
Zu der Neubeschaffung: bei den Felgen kann ich nichts sagen, ich habe mir damals bei eBay die 18 " Standardfelgen für den Phaeton geholt, find die sind optisch und von der Trageproblematik die meiner Meinung nach beste Lösung. Bei den Reifen selbst, bei Winterreifen hab ich den Tipp aus dem Forum befolgt und mir die Nokian gekauft. Also die waren meinen vorhergehenden Pirelli voraus. Die Michelin, die ich kurz drauf hatte, waren auch sehr gut, wobei ich nicht weiss wie die neue Generation (waren die Alpin 4) nun sind...
VG...
Hallo nord,
das in der TK ein Satz eingelagerter (verschlossener) Reifen mit drinne ist, ist nicht selbstverständlich. Musst mal in die Bedingungen schauen. Müsste irgendwo am Anfang von A.2.1 stehen und fängt ungefähr so an:
Zitat:
Soweit in A.... und A.... nicht anders geregelt, sind Fahrzeug- und Zubehörteile anmelde- und zuschlagsfrei mitversichert, die
- unter Verschluss verwahrt,
- im Fahrzeug fest eingebaut oder
- durch entsprechende Halterung mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, sofern dem die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht entgegensteht
Die Haftung eines Lagerhalters ist in §467 HGB bzw. §475 HGB geregelt. Danach gilt:
Zitat:
§ 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung
Der Lagerhalter haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entsteht, es sei denn, daß der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte. Dies gilt auch dann, wenn der Lagerhalter gemäß § 472 Abs. 2 das Gut bei einem Dritten einlagert.
Ab wann jetzt genau die Sorgfaltspflicht als verletzt anzusehen gilt ist natürlich interpretationswürdig und da ich kein Jurist bin, vermag ich kein abschließendes Urteil zu fällen. Für mein laienhaftes Bauchgefühl jedoch wäre sie erfüllt, wenn der Raum verschlossen ist. Vielleicht noch eine Alarmlage als Must-Have.
Auch bedenke, dass §475h ggf. einer Haftung entgegensteht. Das heißt lesen was im Einlagerungsvertrag steht. Ggf. ist darin die Haftung ausgeschlossen.
Insgesamt würde ich wie folgt vorgehen:
AKB des Kfz-Versicherungsvertrages lesen und schauen ob der Reifensatz mitversichert ist. Wenn ja würde ich diesen Weg gehen. Er ist für Dich kostenneutral und bei weitem nicht so zeitaufwändig wie nachfolgender Ansatz.
Wenn es nicht versichert ist, würde ich schauen, was vertraglich vereinbart wurde. Wenn die gesetzlich Haftung nicht ausgeschlossen ist, müsstest Du eine Sorgfaltspflichtverletzung prüfen bzw. genauer könntest Du den Anspruch gelten machen und das Autohaus müsste darlegen, warum sie die Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat.
Gruß
Zitat:
@nord2008 schrieb am 28. September 2015 um 10:20:28 Uhr:
Moin Zusammen,
meine - beim Händler eingelagerten Reifen - wurden gestohlen.
Die Wiederbeschaffung bereitet mir Kopfzerbrechen - die Felgen Dynamic gibt es nicht mehr - und der Reifen Dunlop, den ich drauf hatte auch nicht mehr so (war sehr leise und gut - hatten noch 7mm nach zwei Wintern!). Die angebotenen Komplettsätze mit Pirelli gefallen mir gar nicht! Hatte 235er 18 Zoll drauf - Gibt es Tipps für eine Neubeschaffung - Danke und Gruß aus dem Norden!
Übrigens soll laut dem Autohaus-Versicherer (Allianz) meine Teilkasko (DEVK) den Schaden übernehmen, das Autohaus ist dann son nett und übernimmt die SB (150) - laut Allianzvertreter. Die Reifen sollte ich dann aber auch da neu bestellen....
Was hat Deine Versicherung mit einem Diebstahl beim Einlagerer zu tun?? Das ist mal wieder typisch Allianz.
peso
Zitat:
@Allesquatsch schrieb am 28. September 2015 um 15:45:40 Uhr:
Sehr fraglich, ob die auch Räder ersetzen, die gar nicht montiert sind.Zitat:
@nord2008 schrieb am 28. September 2015 um 15:04:26 Uhr:
...war ein Reifenraubzug - Händler verweist - wie auch seine Versicherung (Alianz)- auf meine Teilkasko!
Ich würde zum Anwalt gehe und klären, ob es sinnvoll ist direkt gegen das Autohaus vorzugehen. Ggf. AGB prüfen oder Verletzung Sicherungspflicht. Der Händler ist da wahrscheinlich in Haftung.Ciao, Allesquatsch
Für die Einlagerung muss es Vertragsbedingungen geben. Der Hinweis auf die eigene Teilkasko dürfte wohl nur als Abwimmelei betrachtet werden. Es wäre doch auch möglich, dass Du gar kein Fahrzeug mehr besitzt.
Anschreiben an den Händler mit kurzer Fristsetzung für eine finale Antwort und dann an die eigene Versicherung weiterleiten. Deine Versicherung ist nicht nur da Deinen Schaden zu bezahlen, sondern auch ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
peso
Wir haben hier keinen haftpflichtschaden.
Die Teilkaskoversicherung wehrt auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine ungerechtfertigten Ansprüche, die auch garnicht gestellt wurden, ab 😰😰😰
Man muss halt jenseits von Kulanz des Autohandes sehr genau hinschauen, wer wie wo aus welcher Grundlage haftet.
Der Sachversicherungvertrag (Teilkasko) hat mit Haftungsansprüchen des TE erst einmal nichts zu tun.
Gruß
Vielen Dank für die Hilfe....
Der Händler und seine Ambulanzversicherung sind wohl auf dem Holzweg.
Meine Eisenbahnversicherung lässt sich nicht vom Weg abringen und hilft.
Laut Sachbearbeiter leistet sie vorab und wird sich an die Verursacher (Händler und seine Versicherung) wenden. Nur die Sb wäre dann noch offen...
Das ist toll, DEVK! Und das bei Topptarifen!
Aber das Angebot der VW Felgen macht mir Sorgen... Sind nur noch drei Varianten für das Auslaufmodell Phaeton...alle passen nicht in meine Vorstellung. Die alten gibt es nicht mehr...
Entweder schön aber nur 17 Zoll (will ich nicht) oder 18 zoll und ätzend und die 19 zoll will ich nicht für den Winter....
Gibt irgendwie noch eine bißchen bessere Auswahl?
Danke aus dem Norden!
Wenn ebay eine Option ist: http://www.ebay.de/.../i.html?...
Dort gibts zumindest noch den Felgentyp.
Schau mal bei www.reifenprofi.de rein. Die haben auch viele gebrauchte Original Sätze im Programm. Vielleicht hilft es dir etwas weiter.
Gruss Stefan
Grüß Dich,
ich habe für wenig Geld 4 x Original 8,5 x 18 Zoll Felgen Challange ( 3D0 601 025C Z31 ) abzugeben. Reifen müssen erneuert werden.
Wenn Interesse melde Dich via private PN
Grüße