Windschutzscheibe getauscht - Muss/sollte das im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?
Hallo,
ich will meinen C-MAX privat verkaufen.
C-MAX EZ 29.06.2017
Am 14.07.2017 (das Auto war 14 Tage alt) hatte die Windschutzscheibe einen Steinschlag.
Die Windschutzscheibe wurde komplett getauscht.
Muss das im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?
Bzw. sollte das aus Wahrheitsgründen im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?
Gruß
meute
31 Antworten
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 8. Februar 2022 um 21:45:57 Uhr:
....immerhin regts die Fantasie an. Wird Zeit, dass das Wetter besser wird
Ich will aber noch Schnee, es ist ja noch Winter
Wie oben schon angeregt wird diese Spielwiese dann mal beendet.
Zur Sache kommt ja wohl nichts wesentliches mehr.
Moorteufelchen