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Schäden verschwiegen im Kaufvertrag? Brauche Rat!

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 7:18

Moin!

Ich lese hier schon lange eure Beiträge, jetzt habe ich aber selbst auch mal eine Frage.

Es geht darum, dass mein Freund und ich am vergangenen Wochenende seinen alten Golf V aus dem Jahr 2005 verkauft haben. Auf mobile.de eingestellt, lange gewartet, viele Interessenten gehabt, und vergangene Woche hat es dann endlich geklappt. In die Anzeige hatten wir auch reingeschrieben, dass wir vermuten, dass der Wagen ein neues Radlager braucht. Vorne rechts gab es nämlich seit Kurzem ein Schleifgeräusch.

Als der Käufer kam, fand er den Wagen toll. Er sollte für seinen kleinen Bruder sein. Er hat den Motor im Standgas ordentlich arbeiten lassen, hat unter das Fahrzeug geschaut, Innenraum begutachtet, Felgen, alles weitere auch. Auf eine anschließende Probefahrt bestand er aber nicht. Er meinte, der Motor sei liefe super, das müsse nicht. Also haben wir einen Termin zur Übergabe abgemacht. Wir einigten uns darauf, den Wagen schon mal abzumelden und den Kaufvertrag fertigzumachen. Am Wochenende kam er dann für den Verkauf. Nochmal hat er sich, mit seinem Bruder, alles angeschaut. Auch der war froh. Erstes Auto und so.

Verkauf lief super, die beiden waren echt sehr nett. Geld haben wir bekommen, Vertrag unterschrieben, fertig. Den Wagen will er nun anmelden und diese Woche vom Grundstück abholen.

Über das Radlager haben wir in dem Moment gar nicht mehr nachgedacht. Und genau deshalb mache ich mir nun Sorgen. Wir haben den Kaufvertrag von mobile.de genutzt, sprich: Gewährleistungsklausel/Sachmängelhaftung ist mit drin.

Hier einmal das PDF, das wir genutzt haben:

https://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf

Jetzt erst ist mir aufgefallen, dass ich eventuell unter Punkt III nochmal die Schleifgeräusche hätte erwähnen sollen, bzw. unsere Radlagervermutung. Die Anzeige bei mobile.de haben wir bereits gelöscht – dummerweise, denn da stand dazu ja was drin.

Meine Frage ist nun: Hätte ich das im Kaufvertrag reinschreiben müssen? Zählt die Radlagervermutung zu "Beschädigungen"? Ich dachte nämlich eigentlich, das wären Beulen und Co.

Danke schon mal für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Ja mei, wenn bei einem 14 Jahre alten Golf mal ein Radlager kaputt ist dann ist das doch kein Beinbruch. Und wenn du einen vorgeschriebenen Kaufvertrag verwendet hast enthält der bestimmt die Klausel " Gekauft wie gesehen, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung".

Damit ist alles gesagt.

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am 18. Juni 2019 um 9:06

Hallo RW_09.

Zu Beschädigungen zählt ersteinmal ALLES was kaputt ist. Egal ob defektes Radlager, aufgeplatze Sitzbezüge oder Beulen oder auch ein Airbag-defekt. Es gibt da noch den Begriff des Unfallschaden. Das ist natürlich etwas Anderes und darüber reden wir hier nicht. natürlich müssen normale verschleißdefekte nicht aufgezählt werden. das ein 15 jahre altes Auto durchsessene Sitze hat ist normal.

Da ihr kein Neufahrzeug verkauft habt, sondern ein schon ziemlich "ausgelutschtes" Auto (das meine ich nicht abwertend, sondern entspricht den Tatsachen) und Ihr auch keine Profis (Händler) seit, muß der Käufer davon ausgehen, das div. Altlasten vorhanden sind. Deswegen ja eben ein alter Gebrauchter von Privat

Da ihr die Gewährleistung ausgeschlossen habt, was als Privatperson nicht nur erlaubt ist, sondern gängige Praxis, und er so blöd war nicht mit dem Auto eine anständige Probefahrtzu machen, kann euch keiner was.

Tipp am Rande: Woher stammt die Vermutung das das Radlager defekt ist? Hat euch das ein Fachmann gesagt oder ist das euer "Wissen"? Ansonsten: NIEMALS Vermutungen aufstellen! Einfach nur fest stellen. In dem Falle hier: "Das Rad vorne links verursacht Schleifgeräusche." Das ist Tatsache, nix verschwiegen aber auch nix rein interpretiert. Das ist auch völlig normal bei einem so alten Auto. was ist wenn das Radlager doch Ok ist und nur eine Schraube gelöst oder andersherum, die ganze Radaufhängung kaputt? Da seit ihr dann ganz schnell im Haftungsfall (Der Verkäufer hat aber gesagt, das da nur ein Radlager defekt ist.... oder auch: "Ne, also beim kaputten Radlager müssen Sie mit dem Preis aber mal eben um 500 € runter gehen...). in dem fall nur soviel sagen wie unbedingt nötig ist und nix selber interpretieren, außer man weiß es wirklich 8die werkstatt wollte das Radlager schon austauschen...)

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 10:38

Die Vermutung hat ein Freund von uns geäußert, der selbst Schrauber ist. Er meinte, dass er auf Radlager tippt. Wirklich angeschaut und durchgetestet hat sich das Ganze aber niemand. Danke für die ausführliche Antwort! Beruhigt mich auf jeden Fall schon mal. :-)

Möglicherweise wird da nichts kommen - obwohl das inzwischen eine sehr beliebte Abzock-Masche ist.

Würde evtl. dennoch versuchen die ursprüngl. Annonce irgendwie wiederherzustellen und abzuspeichern.

Zitat:

@RW_09 schrieb am 18. Juni 2019 um 12:38:19 Uhr:

Die Vermutung hat ein Freund von uns geäußert, der selbst Schrauber ist. Er meinte, dass er auf Radlager tippt. Wirklich angeschaut und durchgetestet hat sich das Ganze aber niemand. Danke für die ausführliche Antwort! Beruhigt mich auf jeden Fall schon mal. :-)

Vermutung ist nicht Wissen!

Versetz dich mal in die Lage du müßtest etwas als Zeuge vor Gericht sagen. dann solltest Du Vermutungen auch besser lassen. Einfach nur die Tatsachen nennen. und wenn Du etwas nicht weißt: sag das einfach und stelle keine Vermutungen auf. Das gilt nicht nur fürs kaufen und verkaufen (von Autos).

Es ist manchmal nicht ganz einfach (...der andere ist ja sooo nett und Hilfsbereit...)aber letztendlich fährt man mit so einer Strategie einfach besser. Nachher wirst Du auf etwas festgenagelt was Du nicht verantworten kannst.

In Diesem Fall würde ich Dir zu"still-ruht-der-See" raten. Einfach das Auto abgeben ohne etwas zu sagen (hast ja alles im Kaufvertrag festgehalten) und gute Fahrt wünschen. In nahezu 100% der Fälle wirst du von dem Käufer nie wieder etwas hören. Sollte er sich trotz allem doch noch äußern, dann verweise ihn auf den Kaufvertrag. was da nicht drin steht, hat nie statt gefunden und war nie Bestandteil des Kauf.

Ja mei, wenn bei einem 14 Jahre alten Golf mal ein Radlager kaputt ist dann ist das doch kein Beinbruch. Und wenn du einen vorgeschriebenen Kaufvertrag verwendet hast enthält der bestimmt die Klausel " Gekauft wie gesehen, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung".

Damit ist alles gesagt.

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