ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Windschutzscheibe getauscht - Muss/sollte das im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?

Windschutzscheibe getauscht - Muss/sollte das im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?

Themenstarteram 5. Februar 2022 um 14:41

Hallo,

ich will meinen C-MAX privat verkaufen.

C-MAX EZ 29.06.2017

Am 14.07.2017 (das Auto war 14 Tage alt) hatte die Windschutzscheibe einen Steinschlag.

Die Windschutzscheibe wurde komplett getauscht.

Muss das im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?

Bzw. sollte das aus Wahrheitsgründen im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?

Gruß

meute

Ähnliche Themen
31 Antworten

Nein, solange nicht etwaige Eigenschaften fehlen, z.B., beheizt, getönt o.ä.

Ich habe es bisher nie angegeben....warum?

Ist ein getauschtes Verschleißteil.

Wäre für mich sogar ein Verkaufsargument, weniger Blendung bei Sonne, Scheinwerfer durch Kratzer, aber notwendig ist es nicht, es dem Nachfolger mitzuteilen.

Zitat:

@EduardderHeizbare schrieb am 6. Februar 2022 um 19:29:41 Uhr:

Wäre für mich sogar ein Verkaufsargument, weniger Blendung bei Sonne, Scheinwerfer durch Kratzer, aber notwendig ist es nicht, es dem Nachfolger mitzuteilen.

Das in jedem Fall, wenn die alte Scheibe schon 14 Tage lang drin war… :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Zitat:

@Ratbo schrieb am 6. Februar 2022 um 22:16:35 Uhr:

 

Das in jedem Fall, wenn die alte Scheibe schon 14 Tage lang drin war… :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Klar doch, war jawohl schon überfällig. Oder wechselt ihr nicht wöchentlich eure Windschutzscheibe?

Je nach beruflicher Tätigkeit auch täglich, ab Sekunde 12 im Video :-)

https://www.youtube.com/watch?v=WXoIhCJDcgg

Ich weiss zwar nicht ob es erwähnt werden muss (Verschleissteil ist es in meinen Augen zumindest nicht), aber für mich persönlich wäre sowas schon wichtig zu erfahren.

Eine neue Scheiben muss nicht zwingend was gutes sein - dazu gibt es zu viele Pfuscher die sich in dem Metier tummeln und evtl. mehr kaputt als gut machen.

Wenn frischer Split auf der Fahrbahn ist und ein LKW vor einem fährt, kann man seine Scheibe auch nach 14 Tagen wechseln

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. Februar 2022 um 12:41:41 Uhr:

Ich weiss zwar nicht ob es erwähnt werden muss (Verschleissteil ist es in meinen Augen zumindest nicht), aber für mich persönlich wäre sowas schon wichtig zu erfahren.

Eine neue Scheiben muss nicht zwingend was gutes sein - dazu gibt es zu viele Pfuscher die sich in dem Metier tummeln und evtl. mehr kaputt als gut machen.

Wenn einem im Betrieb kein Mangel aufgefallen ist, dann ist es nicht offenbarungspflichtig.

Bei einem 4 Jahre alten Auto muss der Käufer damit rechnen, das einzelne Teile schonmal gewechselt wurden. Das Risiko, das dabei auch schlechtere Qualität oder gar Pfusch verbaut wurde, ist dem immanent.

Anders würde ich es sehen, wenn der Wagen mit reparierter Windschutzscheibe innerhalb des ersten Betriebsjahres verkauft würde. Da würde ich der guten Ordnung halber darauf hinweisen, da hier im Regelfall noch nicht mit relevanten Reparaturen zu rechnen ist.

Zitat:

@EduardderHeizbare schrieb am 7. Februar 2022 um 12:48:54 Uhr:

Wenn frischer Split auf der Fahrbahn ist und ein LKW vor einem fährt, kann man seine Scheibe auch nach 14 Tagen wechseln

Klar. Nur würde man das nicht als wertsteigernd gegenüber einem Auto mit intakter und originaler Windschutzscheibe ansehen.

Zitat:

@EduardderHeizbare schrieb am 7. Februar 2022 um 12:48:54 Uhr:

Wenn frischer Split auf der Fahrbahn ist und ein LKW vor einem fährt, kann man seine Scheibe auch nach 14 Tagen wechseln

Dann sollte man die neue Lackierung aber nicht unerwähnt lassen.

Zitat:

@Goify schrieb am 7. Februar 2022 um 14:30:06 Uhr:

Zitat:

@EduardderHeizbare schrieb am 7. Februar 2022 um 12:48:54 Uhr:

Wenn frischer Split auf der Fahrbahn ist und ein LKW vor einem fährt, kann man seine Scheibe auch nach 14 Tagen wechseln

Dann sollte man die neue Lackierung aber nicht unerwähnt lassen.

das ist dann kein Hammerschlag----sondern Steinschlag-Lack.

Ich denke, die Frage wurde ausreichend beantwortet. ;)

Themenstarteram 7. Februar 2022 um 18:28

Zitat:

@olli27721 schrieb am 7. Februar 2022 um 17:26:05 Uhr:

Ich denke, die Frage wurde ausreichend beantwortet. ;)

Interessant wäre jetzt noch, wie schaut es rechtlich aus?

Ich habe vor meinem Eingangsbeitrag gegoogelt, aber nichts gefunden.

Hatte gehofft, dass hier jemand was zum Rechtlichen sagt.

Zitat:

@meute schrieb am 7. Februar 2022 um 19:28:18 Uhr:

 

Interessant wäre jetzt noch, wie schaut es rechtlich aus?

-

Wurde doch erwähnt.

Wie ein Verschleissteil.

Bremsscheiben und Auspuff müssen auch irgendwann mal neu.

Für mich gar nicht erwähnenswert - solange das Ding fachgerecht gewechselt wurde.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Windschutzscheibe getauscht - Muss/sollte das im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?