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Windschutzscheibe getauscht - Muss/sollte das im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?

Themenstarteram 5. Februar 2022 um 14:41

Hallo,

ich will meinen C-MAX privat verkaufen.

C-MAX EZ 29.06.2017

Am 14.07.2017 (das Auto war 14 Tage alt) hatte die Windschutzscheibe einen Steinschlag.

Die Windschutzscheibe wurde komplett getauscht.

Muss das im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?

Bzw. sollte das aus Wahrheitsgründen im Kaufvertrag bei Privatverkauf angegeben werden?

Gruß

meute

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31 Antworten
Themenstarteram 8. Februar 2022 um 5:49

Zitat:

@olli27721 schrieb am 7. Februar 2022 um 19:55:56 Uhr:

Zitat:

@meute schrieb am 7. Februar 2022 um 19:28:18 Uhr:

Interessant wäre jetzt noch, wie schaut es rechtlich aus?

-

Wurde doch erwähnt.

Wie ein Verschleissteil.

Bremsscheiben und Auspuff müssen auch irgendwann mal neu.

Ja genau, es wurde erwähnt.

Aber ist das wirklich ein Verschleißteil und der Tausch muss nicht angegeben werden?

Wie kommst du da drauf, dass Nicht-Verschleißteile beim Verkauf angegeben werden müssen?

Wenn die Lichtmaschine ersetzt wird oder der Kühler, gibt man das doch auch nicht an. Man erwähnt es vielleicht in der Hoffnung, dass es sich positiv auswirkt.

Ausnahme ist ein neuer Motor, das wird auch in jedem Standardvertrag abgefragt.

Ansonsten Unfallschäden, aber das ist ja hier kein Thema.

Was ist denn wirklich mit der Scheibe, dass Du Dich so windest? Geht die Heizfunktion nicht mehr?

Gib's einfach an und gut is.

Wäre schön wenn's noch ehrliche Verkäufer gibt.

Gruß jaro

Wenn man sich da so viele Sorgen macht, dann gibt man es an und fertig. Das wird ja nun ganz siche rnicht falsch sein.

Ich vermute mal den TE haben die Heizdrähte gestört und er hat eine ohne verbauen lassen. Da es aber zu Ausstattung gehört, hat er jetzt Bammel, der Käufer macht Späne.

Vllt. sagt er ja noch um was es wirklich geht...

Gruß jaro

Zitat:

@meute schrieb am 8. Februar 2022 um 06:49:46 Uhr:

Ja genau, es wurde erwähnt.

Aber ist das wirklich ein Verschleißteil und der Tausch muss nicht angegeben werden?

Erwartest Du jetzt, dass der Gesetzgeber eine Regelung getroffen hat, ob eine ersetzte Windschutzscheibe anzugeben ist?

Grundsätzlich gilt: Der Verkäufer muss ungefragt das offenbaren, wo er überlegenes Wissen hat und woran der Käufer offenkundig Interesse hat.

Details muss er nur auf Nachfrage wahrheitsgemäß beantworten. Wenn der Käufer also explizit fragt, was an dem Wagen bisher gemacht, dann zählt man auch die Windschutzscheibe auf.

Fragt er nicht, sehe ich kein Problem darin, eine getauschte Windschutzscheibe nicht zu erwähnen. Das dieser Umstand von einem Richter als offenbarungspflichtig bewertet wird, halte ich für fernliegend.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 8. Februar 2022 um 08:49:28 Uhr:

Ich vermute mal den TE haben die Heizdrähte gestört und er hat eine ohne verbauen lassen. Da es aber zu Ausstattung gehört, hat er jetzt Bammel, der Käufer macht Späne.

Vllt. sagt er ja noch um was es wirklich geht...

Gruß jaro

Das hingegen wäre klar offenbarungspflichtig, da das Auto damit nicht mehr die Ausstattung ab Werk hat. Sofern der Käufer glaubhaft darlegen kann, dass er auf Grundlage der Verkaufsanzeige davon ausgehen durfte, dass die Ausstattung vorhanden ist (weil alle Modelle das hatten oder eben die konkrete Ausstattungslinie), hat der Verkäufer ein Problem.

Anders wäre dies, wenn es den Wagen sowohl mit als auch ohne Frontscheibenheizung gab und nicht aus dem Modell darauf geschlossen werden kann. Dann ist es wieder egal.

Kommt drauf an. Wenn man das Auto besichtigt und dabei den Schalter für die Frontscheibenheizung sieht, kann man auch davon ausgehen, dass eine verbaut ist.

In dem Fall muß natürlich (ungefragt) darauf hingewiesen werden, dass die Frontscheibe gegen eine ohne Heizung ersetzt wurde.

Themenstarteram 8. Februar 2022 um 16:56

Zitat:

@jaro66 schrieb am 8. Februar 2022 um 08:49:28 Uhr:

Ich vermute mal den TE haben die Heizdrähte gestört und er hat eine ohne verbauen lassen. Da es aber zu Ausstattung gehört, hat er jetzt Bammel, der Käufer macht Späne.

Nix da.

Bei mir wurde wieder die gleiche Ford-Scheibe inkl. Heizdrähte verbaut wie ab Werk.

Ich wollte einzig und allein vermeiden, den Wechsel der Windschutzscheibe in der Verkaufsanzeige angeben zu müssen, weil sich das sicher nicht positiv auf Interessenten auswirkt.

Sprich, viele nehmen dann vll. gar keinen Kontakt auf, weil die Scheibe getauscht wurde.

Nur deshalb wollte ich wissen, ob man das angeben muss, wie einen Unfallschaden

Aber das hat sich ja jetzt geklärt, dass das nicht so ist.

@All

Danke.

Wenn da kein Fußgänger drauf geflogen ist, braucht man die Scheibe nicht anzugeben

Und was würde der Fußgänger an der Sache ändern?

Zitat:

@greenline87 schrieb am 8. Februar 2022 um 19:19:50 Uhr:

Und was würde der Fußgänger an der Sache ändern?

Unfallwagen

Habe einen Hasen geshreddert.....und es nicht angegeben...wie lange kann mich der Käufer noch belangen?

 

 

Kann mal einer das Ding zumachen..bevor es ausufert?

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 8. Februar 2022 um 20:51:34 Uhr:

Kann mal einer das Ding zumachen..bevor es ausufert?

-

Ich habs mal angeregt. ;)

....immerhin regts die Fantasie an. Wird Zeit, dass das Wetter besser wird

Warum sollte das einen Interessenten abschrecken? Wenn der Tausch fachgerecht gemacht wurde, ist das nicht schlechter als mit der Originalscheibe. Sogar besser, weil die Scheibe ja neuer ist als das Auto, dementsprechend vielleicht auch weniger Kratzer.

Bei modernen Autos sind die Scheiben immer empfindlicher geworden. Fußgängerschutz, Gewichtsgründe, usw. Früher mußte da schon richtig was reindonnern, damit die kaputtgeht. Heute brauchts dafür nicht mehr viel.

Guck doch mal, wie viele Scheibenreparaturbetriebe und Scheibenwechsler wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Gabs früher nicht. Die machen den ganzen Tag nichts anderes als Scheiben wechseln und reparieren. Muß es ja Gründe für geben. Unter anderem, dass Scheiben empfindlicher geworden sind und eine neue Scheibe nichts Aussergewöhnliches mehr ist, sondern der Normalzustand.

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