Willkür beim Abschleppen - oder müssen alle gleich behandelt werden ?
Hallo Gemeinde,
Ich habe nun eine Weile im Internet nach einem solchen Fall gesucht. Allenfalls das Gesetzt selbst habe ich noch nicht konsultiert, aber ...
Das Grundgesetzt schützt uns ja vor Willkür, oder ?
Also mein Fall:
Ich parkte auf einem Bürgersteig. Dem Knöllchenschreiber offensichtlich nicht mit ausreichend Platz. Man sollte erwähnen, dass das parken da nicht durch ein Schild verboten ist, dass ich keine Feuerwehreinfahrt behindert habe und dass man nicht die Straße verwenden musste um mein Fahrzeug zu passieren.
Aber das ist gar nicht das Problem, denn ich würde die Strafe akzeptieren, dass ich auf dem Gehweg parkte, weil das wohl nicht ganz OK war.
Aber ...
Ich wurde abgeschleppt, gut, soweit das Recht des Amtes.
Nun komme ich öfters an dieser Stelle vorbei von der mein Fahrzeug entfernt wurde und da stehen immer, zu jeder Tages- und Nachtzeit Fahrzeuge auf dem Bordstein. Und mehrere davon haben nun mittlerweile ein Knöllchen am Scheibenwischer gehabt.
Diese Fahrzeuge haben genauso geparkt wie ich standen mind. über den selben Zeitraum unter der Woche an dieser Stelle und offensichtlich ist ja auch jemand vom Ordnungsamt dran vorbeigekommen und hat Knöllchen verteilt. Aber warum wurden die nicht abgeschleppt ? Warum bekamen die nur Knöllchen ?
Der einzige Unterschied zu meinem Fahrzeug war das Kennzeichen.
Ich würde das Knöllchen ja bezahlen, aber diese 190 € fürs abschleppen hauen jedes mal rein und ich park da ja auch nur, weil ich da arbeiten muss. Freiwillig würde ich da nie hinfahren.
Darf das Amt an der selben Stelle Fahrzeuge unterschiedlich behandeln, bei gleichem Vergehen ? Sind denn die Führer dieser Fahrzeuge, oder die Fahrzeuge selbst gleicher als ich, wenn wir alle gleich sind ?
Wer kann helfen und mir evtl. einen Hinweis geben wie ich dem Amt gegenüber bei meinem zweiten Wiederspruch argumentieren kann ?
Ich habe übrigens Fotos gemacht von diesen Fahrzeugen. Aber die zu verwenden, bin ich mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen noch nicht sicher.
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Es gibt kein Recht im Unrecht. Dein Vergehen ist also für sich zu betrachten und steht nicht im Zusammenhang mit weiteren OWIs / Straftaten anderer.
Somit war es aus juristischer Sicht korrekt, nur Dich abzuschleppen.
Mr. D.
P.S.: persönliche Einlassung: Wenn Du wirklich so geparkt hast wie der Audi auf dem Photo, war das Abschleppen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Nicht nur Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Rollstuhlfahrer werden durch solches Parkverhalten stark behindert. Ob es nun in Deinem Kaff ausreichend Parkplätze gibt oder nicht, ist dabei glücklicherweise uninteressant.
Ich bin mit Sicherheit nicht der typische, obrigkeitshörige Regelonanierer, aber manche Dinge tut man einfach allein aus Anstand nicht. Da braucht´s dann auch kein Verbotsschild.
73 Antworten
Völlig richtig, es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Weil das Unrecht eben Unrecht ist und nicht Recht. Wer im Unrecht ist, hat nicht mehr dieselben Rechte wie der, der im Recht ist. Das ist in etwa so, als würde man Diebesgut kaufen und den Verkäufer wegen Sachmängeln verklagen (Karton beschädigt etc.).
Trotzdem würde ich mir eine Behörde wünschen, die viel konsequenter unsere Ordnungsämter überwacht. Faktisch müssen sich diese vor niemandem rechtfertigen. Ich glaube nämlich, dass gerade die Ämter (inkl. der Ordnungsämter) vor Klüngel und Vetternwirtschaft nur so überquillen. Es ist doch mehr als offensichtlich, dass insbesondere in Kleinstädten Auswärtige spürbar anders behandelt werden als Einheimische. Na klar, sonst löscht der Nachbar von der freiwilligen Feuerwehr den nächsten Hausbrand der Politesse oder des Verwaltungsangestellten nicht mehr. Und wer einen kennt, der beim Bauamt arbeitet, hat komischerweise auch keine Probleme mit der Baugenehmigung. Oder eben doch, wenn der Sohn beim Fußball gegen den Sohn des Amtsmanns gewonnen hat.
Dadurch, dass da viele Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten und keine richtigen Beamten mehr, gelten wohl leider auch nicht die (strengeren!) Vorschriften gegen Bestechlichkeit etc. im Dienst. Im Grunde wäre es gut, wenn man Fälle von offensichtlicher Bevorzugung bestimmter Bevölkerungsgruppen zur Anzeige bei einer Behörde bringen könnte, die nicht den lokalen Behörden untersteht und die der Anzeige nachgehen muss. Mit einer grundsätzlichen Unrechtsvermutung des Bürgers. Mit dem Gesetz, dass bestechliche Mitarbeiter bei Behörden sofort aus dem Dienst entlassen werden und empfindliche Strafen absitzen müssen.
Wenn ich mir allerdings die Statistiken anschaue, ist es in vielen anderen Ländern noch viel extremer. In Italien, Frankreich, Osteuropa etc. scheint ohne Bestechung fast überhaupt nichts anständig zu funktionieren. Da müsste man mal für 5 Jahre einen preussischen Beamten in die Verwaltung setzen, der da mal richtig "aufräumt". Aber wahrscheinlich würde der auch keine Baugenehmigung erhalten...
Natürlich hat jeder Mensch Grundrechte..über ein Jedermannrecht oder ein Recht nur für Deutsche da fang ich die Diskussion jetzt lieber gar nicht erst an 😉...allerdings darf der Staat und seine Organe in diese Grundrechte einschreiten und diese einschränken. Es gibt jedoch Sachen wie den Art.1GG der vorbehaltlos gewährt wird, allerdings die anderen stehen unter einfachen oder qualifizierten Gesetzesvorbehalten. Das nur als Exkurs zu den "Grundrechten".
Zu deinem Parken guck dir grob den §12 StVO an, Absatz 4 und 4a sind sehr interessant. Weiteres kannst du in Kommentierungen lesen, Richterurteilen, Verwaltungsvorschrift zur StVO...
Zitat:
Original geschrieben von Sunny_S
Ich habe das Gefühl, dass hier Leute rumspringen die mehr des Beschwerens wegen da sind, als weniger des Helfens. (und selbst wenn die Frage schon tausend mal kam)
Dir kann meines Erachtens nicht geholfen werden. In der Einstiegsmail hast Du noch einen Bezug zum Grundgesetz hergestellt. Verzeih meinen harten Ton: Dein Intellekt ist nicht ausreichend ausgeprägt.
Versuch mal Deine erlebte Erfahrung sachlich zu erfassen. Sollte Dir als Berater nicht schwer fallen.
-> nicht jeder Verstoß kann und muss gleichartig verfolgt werden. Wenn z.B dass Kontingent an freien Abschleppwagen erschöpft ist gibt es halt nur eine Verwarnung oder Bußgeld.
Wäre jetzt einer der denkbaren Gründe.
Um es mit wenigen Worten auf den Punkt zu bringen ...
Gleichheit im Unrecht gibt es nicht 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Sunny_S
......Übrigens hätte ich gerne mal einen deutlichen Gesetzestext der das Parken auf dem Gehweg untersagt. Ich hab noch keinen gefunden. (oder ich war zu faul zum suchen, so wie bei meiner Parkplatzsuche). Es gibt nur so wage interpretationen wie: "Gefahren werden darf nur auf der Straße ..."
Na das wird schwierig!
Wenn man alles genau beschreiben und Gesetze machen müßte....
Oder willst du ein Schild aufstellen Hubschrauber landen auf meinen Dach verboten?
Dann kommt ein Tragschrauber und der sagt dann ich bin kein Hubschrauber!
Da es sich um einen
GEHsteig handelt ist eine Weiterführendes Verbot sinnlos!
Darf ich eine Fussgängerzone befahren ja (mit dem Rollstuhl)....
Warum parkt man da? und nicht auf der Straße?
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Sunny_S
Ist schon ne ganze Weile her dass ich abgeschleppt wurde. Mein Auto musste ich freikaufen, ja. Musst du ja auch, kannst nicht mal sagen l*** mich ich lass es halt da stehen, stehts wenigsten sicher ... Die wollen ja immer mehr Geld von dir dann haben. Das ist ne Lizenz zum Geld drucken so ein Abschleppunternehmen. Übrigens hatte das mich abschleppende nur eine berufliche Beschäftigung: Autos abschleppen und wieder rausgeben. 1 Schlepper, 1 Empfangsdame. Sonst machen die nichts. So einfach will ich auch mein geld verdienen.
Falsch!
Du brauchst eine Spürnase dazu...
Denn die Dummen die abgeschlept werden sind die einigen die es sich einfach machen!
Wenn du denen ihr einkommen wegnehmen willst:
Einfach nicht mehr falsch parken!
mein letztes falsch park knöllchen ist 15 Jahre her.
Alex
ich find simmer wieder amüsant mit welchen ausreden man so daher kommt...
"hatte keine zeit"...wie geil ist das den bitte? einfach mal n bissle früher den kadaver aus der falle bewegen und schon hat man zeit. oder um das mit den worten meines ausbildungsmeisters zu beschreiben "wen du weisst das du langsam bist musst eben schneller schaffen"...
oder von wegen "da ham andere auch geparkt"....ein klassssseeeeeee. nur weil soßn chaot vormir mit nem schlüssel an nachbars auto vorbeiläuft und dem n kratzer reinzieht darf ich das auch? und der polizist dermich dabei sieht der erkennt das natürlic SOFORT als gültige entschuldigung an?
warum muss man IMMER für die eigene schuld jemanden ANDEREN zur rechenschaft ziehen mit den tollsten ausreden? die ganzen gesetze lassen sich ganz einfach runterkürzen. 1 oder 0.
if #"falsch geparkt" = true
then gotor abschleppen
elso goto next
wo bitte is jetzt das problem? ok jetzt kann man sich dann streiten wie man falsch geparkt definiert. auf dem gehsteig und nicht erleubt is eben TRUE!
Zitat:
Original geschrieben von Sunny_S
Weiß denn einer von euch, wo die Bußgeldgebühren gedeckelt sind ? Oder können die die mit jedem Widerspruch den du schreibst weiter erhöhen ?
23,50. Widerspruch ist nur einmal möglich, dann Gerichtsverhandlung. Gegen die Schleppkosten muß direkt beim Verwaltungsgericht geklagt werden, hat mit dem Bußgeld nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Sunny_S
Weiß denn einer von euch, wo die Bußgeldgebühren gedeckelt sind ?
Diese Position setzt sich aus den eigentlichen Gebühren plus den entstandenen Auslagen (Porto, ...) zusammen.
"Gedeckelt" sind die Gebühren bei 7.500 Euro, die Auslagen unbegrenzt in der Höhe, wie sie auch angefallen sind.
Allerdings orientieren sich die Gebühren am Bußgeld und fallen nur ein mal für das dann am Ende feststehende Bußgeld an:
Zitat:
Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7 500 Euro.
§107 OWiG
http://dejure.org/gesetze/OWiG/107.htmlUm nochmal auf das "warum ausgerechnet ich" zurückzukommen.
Es gibt Stellen da wird immer abgeschleppt.
Dann kann man noch wegen schlechter Vorbildfunktion abschleppen.
Schon öfters gesehen bei Fußballspielen, da wird dann hart durchgegriffen, nicht daß später alle auf dem Gehweg parken.
Und man kann abschleppen wegen einer konkreten Behinderung.
Also wenn sich beispielsweise Kinderwagenschieber, Oma mit Gehhilfe und Rollstuhlfahrer konkret beschweren.
Das könnte hier der Fall gewesen sein.
Nächstes Mal einfach darüber nachdenken, daß es auch mehr Platzbedarf gibt als der Durchschnittsbürger seitlich vorbeiquetschend braucht.
Und die Definition von rücksichtsvoll nicht ist "hey ich steh so toll auf dem Gehweg, kein einziges Auto muß 1 km/h langsamer werden". 😁
In Frankfurt würde ich die 30 Euro investieren und einen Stellplatz mieten. Alternativ mit dem Motorrad/Moped fahren, das löst die Parkplatzprobleme immerhin ein halbes Jahr lang.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
.......... Alternativ mit dem Motorrad/Moped fahren, das löst die Parkplatzprobleme immerhin ein halbes Jahr lang.
Und wo parkst Du Dann Dein Motorrad/Moped?! 🙄😕
Auch auf dem Gehsteig?😕