Willkür beim Abschleppen - oder müssen alle gleich behandelt werden ?

Hallo Gemeinde,

Ich habe nun eine Weile im Internet nach einem solchen Fall gesucht. Allenfalls das Gesetzt selbst habe ich noch nicht konsultiert, aber ...

Das Grundgesetzt schützt uns ja vor Willkür, oder ?

Also mein Fall:
Ich parkte auf einem Bürgersteig. Dem Knöllchenschreiber offensichtlich nicht mit ausreichend Platz. Man sollte erwähnen, dass das parken da nicht durch ein Schild verboten ist, dass ich keine Feuerwehreinfahrt behindert habe und dass man nicht die Straße verwenden musste um mein Fahrzeug zu passieren.
Aber das ist gar nicht das Problem, denn ich würde die Strafe akzeptieren, dass ich auf dem Gehweg parkte, weil das wohl nicht ganz OK war.

Aber ...

Ich wurde abgeschleppt, gut, soweit das Recht des Amtes.
Nun komme ich öfters an dieser Stelle vorbei von der mein Fahrzeug entfernt wurde und da stehen immer, zu jeder Tages- und Nachtzeit Fahrzeuge auf dem Bordstein. Und mehrere davon haben nun mittlerweile ein Knöllchen am Scheibenwischer gehabt.
Diese Fahrzeuge haben genauso geparkt wie ich standen mind. über den selben Zeitraum unter der Woche an dieser Stelle und offensichtlich ist ja auch jemand vom Ordnungsamt dran vorbeigekommen und hat Knöllchen verteilt. Aber warum wurden die nicht abgeschleppt ? Warum bekamen die nur Knöllchen ?
Der einzige Unterschied zu meinem Fahrzeug war das Kennzeichen.
Ich würde das Knöllchen ja bezahlen, aber diese 190 € fürs abschleppen hauen jedes mal rein und ich park da ja auch nur, weil ich da arbeiten muss. Freiwillig würde ich da nie hinfahren.

Darf das Amt an der selben Stelle Fahrzeuge unterschiedlich behandeln, bei gleichem Vergehen ? Sind denn die Führer dieser Fahrzeuge, oder die Fahrzeuge selbst gleicher als ich, wenn wir alle gleich sind ?

Wer kann helfen und mir evtl. einen Hinweis geben wie ich dem Amt gegenüber bei meinem zweiten Wiederspruch argumentieren kann ?

Ich habe übrigens Fotos gemacht von diesen Fahrzeugen. Aber die zu verwenden, bin ich mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen noch nicht sicher.

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Es gibt kein Recht im Unrecht. Dein Vergehen ist also für sich zu betrachten und steht nicht im Zusammenhang mit weiteren OWIs / Straftaten anderer.

Somit war es aus juristischer Sicht korrekt, nur Dich abzuschleppen.

Mr. D.

P.S.: persönliche Einlassung: Wenn Du wirklich so geparkt hast wie der Audi auf dem Photo, war das Abschleppen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Nicht nur Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Rollstuhlfahrer werden durch solches Parkverhalten stark behindert. Ob es nun in Deinem Kaff ausreichend Parkplätze gibt oder nicht, ist dabei glücklicherweise uninteressant.
Ich bin mit Sicherheit nicht der typische, obrigkeitshörige Regelonanierer, aber manche Dinge tut man einfach allein aus Anstand nicht. Da braucht´s dann auch kein Verbotsschild.

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100 % hinter dir ... Keine Sache über die ich rede, weil sich das von selbst versteht, dass der Gehweg von Kinderwagen und Personen verwendet werden sollte. Aber wie ich im Einleitungstext schon schrieb, habe ich nichts gegen eine Strafe, sondern gegen eine uneinheitliche.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S


Hallo,

Ich beantworte gerne deine Frage.
Aber vorab möchte ich sagen, das was du da als Bild angehangen hast ist meines erachtens kein Bürgersteig, sondern eher ein kleiner gepflasterter Pfad und da würde ich nicht mal halten.

Es ist ja auch ein Gehweg oder Fussweg und dieser ist nunmal für Menschen und nicht für Autos da. Die Breite spielt da keine entscheidende Rolle.

Meine Aussage hierzu war genau so gemeint wie du es nochmal geschrieben hast. Wer da parkt gehört bestraft und abgeschleppt. Der Weg ist so klein, das sieht ein Blinder mit Krückstock, dass man sich da nicht abstellen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S


Habe ich mich genug gerechtfertigt ? Übrigens entschuldigung dass ich noch kein Kind mit Kinderwagen durch die Gegend schieben muss. Deshalb ist mir das etwas fern beim Parken daran zu denken, dass ja da noch einer mit was breiten vorbeifahren will.
Nein musst du nicht, es wäre schön wenn du dir einfach ein paar Gedanken über die Mitbürger machen würdest, das der öffentliche Verkehrsraum ( Strasse und Bürgersteige) nicht nur für Autos da ist, wenn dann ein besseres miteinander stattfindet wäre das schon sehr positiv.

Natürlich ist es gefährlich wenn man mit einem Kinderwagen auf die Strasse ausweichen muss, ebenso dürfen Kinder bis 7 Jahren den Gehweg mit Ihren Fahrrad benutzen, ich möchte nicht das gemeckere hören wenn ein Kind mit dem Lenker an ein Auto kommt, welches auf dem Gehweg parkt.

Naja was soll ich sagen, ja und ja und nein. Übrigens fahre ich selbst auch noch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg und das aus einem einfachen Grund. Für mich als Radfahrer ist es einfacher und sicherer auf dem Gehweg anzuhalten, wenn Fußgänger kommen. Wenn ich allerdings auf der Straße fahre, kommen ständig Fahrzeuge von hinten die für mich eine Gefahr darstellen. Da ist das Risiko höher. Aber da ich nicht so oft in Bewohnten Gebieten mit dem Fahrrad unterwegs bin ...

Das Gemecker, da hast du recht, ist groß, aber dahingehend die Diskussion auszuweiten würde den Rahmen sprengen, da hätt ich auch für und wieders die ich jetzt nicht mehr erläutern möchte ....

Übrigens ware deine Frage bzgl. einer Begründung warum ich da geparkt habe ...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen man halt in dortmund mit nem schalke 04 aufkleber falsch parkt dann is der karren eben weg.

Find ich zwar lustig, aber noch mehr unverschämte Willkür als alles was ich mir vorstellen kann. Da bekommt man doch nicht unlust, sich mal beim Ordnungsamt entsprechend zu Bedanken oder ?

So eine besprayte Hauswand kostet doch bestimmt genauso viel wie abschleppen ...

Es gibt kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Wenn eine Person trotz Geschwindigkeitsübertretung straffrei bleibt, hbesteht kein Anspruch, dass man bei gleicher Geschwindigkeitsübertretung auch straffrei bleibt.

Zeitdruck, Parplatznot sind keine Gründe, aufgrund derer ein Parkverbot nicht geahndet wird.
Sie machen die Gründe für das verbotswidrige Parken nachvollzihbar, befreien aber nicht vom Bußgeld.
Wäre z.B. Zeitdruck ein bußgeldbefreiendes Argument, würde jeder im Parkverbot behaupten, dass er unter hohem Zeitdruck stehe.  Wer soll das nachprüfen?

Bußgeld entfält nur, wenn aus objektiver Sicht ein Notfall vorliegt. Dann und nur dann.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S


 

Übrigens ware deine Frage bzgl. einer Begründung warum ich da geparkt habe ...

Nein, eine Begründung ist immer mit einer Rechtfertigung verbunden....

Zb. ich bin zu schnell gefahren weil Oma die Tabletten schnell braucht.

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Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Es gibt kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Wenn eine Person trotz Geschwindigkeitsübertretung straffrei bleibt, hbesteht kein Anspruch, dass man bei gleicher Geschwindigkeitsübertretung auch straffrei bleibt.

Zeitdruck, Parplatznot sind keine Gründe, aufgrund derer ein Parkverbot nicht geahndet wird.
Sie machen die Gründe für das verbotswidrige Parken nachvollzihbar, befreien aber nicht vom Bußgeld.
Wäre z.B. Zeitdruck ein bußgeldbefreiendes Argument, würde jeder im Parkverbot behaupten, dass er unter hohem Zeitdruck stehe.  Wer soll das nachprüfen?

Bußgeld fällt im Parkverbot nicht, wenn aus objektiver Sicht ein Notfall vorliegt. Nur dann und nur dann.

O.

sorry, das verstehe ich nicht ganz. Warum soll es keine Gleichbehandlung im Unrecht geben ? Das würde ja erst recht den Tatbestand der Willkür bekräftigen. Es würde ja zeigen, dass andere bevorteilt behandelt werden. Es würde zeigen dass eben doch nicht alle gleich sind.

Ich glaube das ist nicht korrekt und wenn dann müsste dieser Paragraf ja eine wichtiger Bedeutung haben als das Grundgesetz.

Ich verweise hierbei mal auf Art. 3 des GG

siehe hier

(bzw. deinem Grundgesetzt in deinem Bücherregal) und in diesem Zusammenhang verweise ich auf das allgemeine Willkürverbot

Code:
Ungleichbehandlung von Sachverhalten/ Willkürverbot [Bearbeiten]
Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 I GG)
Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.
Dabei ist zu bedenken, dass der Gesetzgeber in weitem Umfang politische Spielräume hat (gesetzgeberisches Ermessen):
    * Der Gesetzgeber hat zunächst eine Zwecksetzungskompetenz bei der Wahl des zu verfolgenden Ziels,
    * und er hat eine Einschätzungsprärogative bei der Auswahl des richtigen Mittels zur Verfolgung des von ihm angestrebten Ziels.
Auch der Satzungsgeber hat ein „Satzungsermessen“ (Ossenbühl, HbStR III, § 66), das aber viel enger gefasst ist, weil der formelle Gesetzgeber gem. Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, während der Satzungsgeber das Recht vollzieht. Die Satzung muss sich immer im Rahmen der Satzungsermächtigung halten, die der förmliche Gesetzgeber vorgegeben hat. Weitere Bindungen des förmlichen Gesetzgebers ergeben sich bei der untergesetzlichen Rechtsetzung aus der sogenannten Wesentlichkeitstheorie.
Soweit die jeweiligen Ermessens- und Einschätzungsspielräume reichen, prüft das Gericht die Entscheidungen des Gesetz- oder des Satzungsgebers nicht mehr nach. Insoweit ist also die gerichtliche Kontrolldichte beschränkt.

Siehe dazu die wikipedia

Und dass das ein Parkverbot war, bleibt irgendwo noch den Nachweis schuldig.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Es gibt kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Wenn eine Person trotz Geschwindigkeitsübertretung straffrei bleibt, hbesteht kein Anspruch, dass man bei gleicher Geschwindigkeitsübertretung auch straffrei bleibt.

Zeitdruck, Parplatznot sind keine Gründe, aufgrund derer ein Parkverbot nicht geahndet wird.
Sie machen die Gründe für das verbotswidrige Parken nachvollzihbar, befreien aber nicht vom Bußgeld.
Wäre z.B. Zeitdruck ein bußgeldbefreiendes Argument, würde jeder im Parkverbot behaupten, dass er unter hohem Zeitdruck stehe.  Wer soll das nachprüfen?

Bußgeld fällt im Parkverbot nicht, wenn aus objektiver Sicht ein Notfall vorliegt. Nur dann und nur dann.

O.

Komisch aber, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind.

Ich würde da jetzt als TE auch ein Fass aufmachen, da ich mir das auch nicht gefallen lassen würde. Die einen werden abgeschleppt und die anderen werden, trotz gleichen Vergehens, nur mit einem Knöllchen verwarnt.
Ich würde mal die Zettelpuppe wie ein Unbeteiligter darauf ansprechen und nachfragen, warum man einen Wagen hier abgeschleppt hat, andere die genauso parken werden nur mit einem Knöllchen verwarnt und wieder andere kommen so davon.

@ TE hast Du dein Auto schon "freigekauft" ?

Ich denke mal, sobald eine Mutter mit Zwillingskinderwagen oder ein Rollstuhlfahrer die Polizei oder Politesse auf dein falsches Parken aufmerksam macht bist du reif gewesen.

Ansonsten würde ich sagen einfach Pech gehabt weil Polizei oder Politesse einen schlechten Tag hatten.

Oder hattest du früher schon mal das Glück dort eine Ordungswidrigkeit begangen zu haben und die Politesse hat dein Auto wiedererkannt als Wiederholungstäter?

Es gibt so viele Möglichkeiten warum es gerade dich getroffen hat.

Zahl es und buch es auf das Konto "Erfahrungen"

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111



Zahl es und buch es auf das Konto "Erfahrungen"

Also so einfach würde ich mich nicht abspeissen lassen.... entweder alle oder keiner !

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Es gibt kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Wenn eine Person trotz Geschwindigkeitsübertretung straffrei bleibt, hbesteht kein Anspruch, dass man bei gleicher Geschwindigkeitsübertretung auch straffrei bleibt.

Zeitdruck, Parplatznot sind keine Gründe, aufgrund derer ein Parkverbot nicht geahndet wird.
Sie machen die Gründe für das verbotswidrige Parken nachvollzihbar, befreien aber nicht vom Bußgeld.
Wäre z.B. Zeitdruck ein bußgeldbefreiendes Argument, würde jeder im Parkverbot behaupten, dass er unter hohem Zeitdruck stehe.  Wer soll das nachprüfen?

Bußgeld fällt im Parkverbot nicht, wenn aus objektiver Sicht ein Notfall vorliegt. Nur dann und nur dann.

O.

Komisch aber, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind.

Ich würde da jetzt als TE auch ein Fass aufmachen, da ich mir das auch nicht gefallen lassen würde. Die einen werden abgeschleppt und die anderen werden, trotz gleichen Vergehens, nur mit einem Knöllchen verwarnt.
Ich würde mal die Zettelpuppe wie ein Unbeteiligter darauf ansprechen und nachfragen, warum man einen Wagen hier abgeschleppt hat, andere die genauso parken werden nur mit einem Knöllchen verwarnt und wieder andere kommen so davon.

@ TE hast Du dein Auto schon "freigekauft" ?

Heh, Danke, endlich einer der es nachvollziehen kann, anscheinend sind alle anderen bis jetzt eher die Fussgängertypen oder selbst Politessen. Aber nein das wäre falsch und verurteilend das will ich gar nicht, wel jeder einen sinnvollen und wichtigen Teil zur Diskussion beigetragen hat.

@blacky:
Also nein an der Stelle bin ich noch nicht auffällig geworden.

@Geisslein:
Ist schon ne ganze Weile her dass ich abgeschleppt wurde. Mein Auto musste ich freikaufen, ja. Musst du ja auch, kannst nicht mal sagen l*** mich ich lass es halt da stehen, stehts wenigsten sicher ... Die wollen ja immer mehr Geld von dir dann haben. Das ist ne Lizenz zum Geld drucken so ein Abschleppunternehmen. Übrigens hatte das mich abschleppende nur eine berufliche Beschäftigung: Autos abschleppen und wieder rausgeben. 1 Schlepper, 1 Empfangsdame. Sonst machen die nichts. So einfach will ich auch mein geld verdienen.

Weiß denn einer von euch, wo die Bußgeldgebühren gedeckelt sind ? Oder können die die mit jedem Widerspruch den du schreibst weiter erhöhen ?

Es ist schon zutreffend, dass der Staat gleiche Sachverhalte gleich behandeln muss.

Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass aus einem nicht geahndeten Parkverbot (aus welchen Gründen auch immer) auch eine Nichtahndung für die vergleichbaren Parkverstöße folgt.

Du bist abgeschleppt worden. Die Frage ist nur, war das Abschleppen Deines Wagens durch Vorschriften gedeckt oder war es Willkür. 

Bist Du der Meinung, es war Willkür kannst Du eine Beschwerde schreiben. Bist Du der Meinung, das Abschleppen war nicht gesetzeswidrig, bezahle.

O.

Ja ich bin der Meinung es war Willkür ...
Ich werde meine zweite Beschwerde schreiben. Und das ganze noch ein bisschen ziehen.
Aber jetzt geh ich erstmal nach Hause. Mit einem Umweg an dem Parkplatz vorbei und schaue, ob mal wieder eine einen Strafzettel bekommen hat.

@Sunny_S

Wie willst Du eine Gleichbehandlung praktizieren? Der Grund lag wohl eindeutig darin, dass Du anscheinend der "Vollparker" gewesen bist und als schlechtestes "Vorbild" die volle Breitseite des Gesetzes erfahren musstest. Die Politesse geht davon aus, dass ein derartiges Abstellen eines KFZ vorsätzlich geschieht und angesichts Kinderwagen oder Rollstuhl wohl handeln musste.
Um nicht jeden Tag mit demselben Problem konfrontiert zu sein: Könnte ein P+R-Parkplatz mit anschließender Busfahrt eine Lösung sein?

@Geisslein

Deine Bezeichnung "Zettelpuppe" setzt aber voraus, dass es sich um eine knackige junge Frau handelt und nicht um eine Mitvierzigerin.😁 

Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S


sorry, das verstehe ich nicht ganz. Warum soll es keine Gleichbehandlung im Unrecht geben ? Das würde ja erst recht den Tatbestand der Willkür bekräftigen. Es würde ja zeigen, dass andere bevorteilt behandelt werden. Es würde zeigen dass eben doch nicht alle gleich sind.
Ich glaube das ist nicht korrekt und wenn dann müsste dieser Paragraf ja eine wichtiger Bedeutung haben als das Grundgesetz.
Ich verweise hierbei mal auf Art. 3 des GG siehe hier (bzw. deinem Grundgesetzt in deinem Bücherregal) und in diesem Zusammenhang verweise ich auf das allgemeine Willkürverbot

Verweise bringen gar nichts, wenn du das Gesetz nicht mal selbst gelesen, geschweige denn verstanden hast. Und ja, es gibt tatsächlich den Grundsatz der besagt: Keine Gleichbehandlung im Unrecht. Auch wenn ich sonst nichts davon halte, aber hier erklärt es

Wikipedia

sogar ganz gut und auch für den unbedarften Laien eigentlich verständlich.

Zitat:

Original geschrieben von Sunny_S


Es hat durchaus mehrere Gründe warum ich da geparkt habe.

1. Zeitdruck - Wenn man frühs auf Arbeit kommt und mindestens 30 Minuten einen Parkplatz sucht / suchen muss, dann kommt es irgendwann zu Punkt 2

2. kurz bevor ich mich da hinstellte fuhr eine anderer Wagen von dieser Stelle weg. (ich sagte bereits, dass Tag und Nacht da geparkt wird) Also geht man prinzipiell erstmal von einer Erlaubnis aus, da ja andere auch da stehen. Sowohl davor, als auch dahinter ...

3. Es sind alle Gehwege und Parkplätze und Bordsteine und Gullideckel doppelt und dreifach beschildert in dieser Straße. Teilweise so, das meine ich aber nur, dass diese sich gegenseitig Widersprechen. Deshalb bin ich vor dem verlassen des Fahrzeuges nocheinmal an den Anfang der Straße gegangen und habe geschaut, ob da ein Schild steht, dass mir das Parken oder halten verbietet. Fehlanzeige.

Zu 1: Ist kein Grund und dein persönliches Problem. Klingt hart, ist aber so. Willst du einen erlaubten Parkplatz, fahr ne halbe Stunde früher los. Wenn du dazu keine Lust hast, siehe erster Satz.

Zu 2: Wurde schon erklärt, keine Gleichheit im Unrecht. Wovon du ausgehst oder nicht, ist deine Sache. Ob sie sich mit der rechtlichen Lage deckt, ist dabei vollkommen irrelevant. Decken sie sich nicht, geht das Gesetz vor deiner Meinung.

Zu 3: Es muss dir kein Schild das Parken auf dem Gehweg verbieten, denn es ist durch die StVO schon verboten, ergibt sich aus dem einfachen Umkehrschluss aus § 12 Abs. 4a StVO: nur wo das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, darf man auch dort parken, sonst eben gerade nicht. Oder eben auch aus Absatz 3 Satz 1. Wenn du meinst, dass die Beschilderung irreführend ist, was ich persönlich gerade nicht glaube, dann teile das so mit. Ich glaube das aber nicht, dass das zu einem besseren Ergebnis führt.

Allgemein: Willkür liegt hier jedenfalls definitiv nicht vor. Der Aufschreiber hat eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, nach der ihm eben auch ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt ist. Warum nun dein Auto genaus dieses Mal abgeschleppt wurde, kann niemand sagen. Offensichtlich lag aber ein sachlicher Differenzierungsgrund dafür vor, das Auto nicht nur aufzuschreiben.

Als Fazit kann ich aus meiner Sicht nur sagen (ohne die genaue Beschilderung zu kennen): falsch geparkt, zu Recht abgeschleppt, Widerspruch zwecklos bzw. unbegründet, Zahlen, Ende der Geschichte. Was du draus machst, deine Sache.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Verweise bringen gar nichts, wenn du das Gesetz nicht mal selbst gelesen, geschweige denn verstanden hast. Und ja, es gibt tatsächlich den Grundsatz der besagt: Keine Gleichbehandlung im Unrecht. Auch wenn ich sonst nichts davon halte, aber hier erklärt es Wikipedia sogar ganz gut und auch für den unbedarften Laien eigentlich verständlich.

Jetzt kommen wieder die "Leichtgläubigen" mit Wikipedia daher !

Sorry, aber jeder Dahergelaufene kann mit seinem "Halbwissen" Wikipedia füttern.

Deshalb frage ich Dich: Glaubst Du wirklich daran was in Wikipedia geschrieben steht ?

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Verweise bringen gar nichts, wenn du das Gesetz nicht mal selbst gelesen, geschweige denn verstanden hast. Und ja, es gibt tatsächlich den Grundsatz der besagt: Keine Gleichbehandlung im Unrecht. Auch wenn ich sonst nichts davon halte, aber hier erklärt es Wikipedia sogar ganz gut und auch für den unbedarften Laien eigentlich verständlich.
Jetzt kommen wieder die "Leichtgläubigen" mit Wikipedia daher !
Sorry, aber jeder Dahergelaufene kann mit seinem "Halbwissen" Wikipedia füttern.
Deshalb frage ich Dich: Glaubst Du wirklich daran was in Wikipedia geschrieben steht ?

Mein Posting gelesen? Wirklich gelesen? Und auch verstanden? Ich denke nicht...denn da steht genau explizit drin, dass ich Wikipedia eben gerade NICHT als Rechtsquelle gerne zitiere. Aber um den Grundgedanken des "keine Gleichheit im Unrecht" zu erläutern, ist der verlinkte Artikel gar nicht so schlecht. Gerade für Leute, die keine juristische Vorbildung haben...

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