Willkür beim Abschleppen - oder müssen alle gleich behandelt werden ?
Hallo Gemeinde,
Ich habe nun eine Weile im Internet nach einem solchen Fall gesucht. Allenfalls das Gesetzt selbst habe ich noch nicht konsultiert, aber ...
Das Grundgesetzt schützt uns ja vor Willkür, oder ?
Also mein Fall:
Ich parkte auf einem Bürgersteig. Dem Knöllchenschreiber offensichtlich nicht mit ausreichend Platz. Man sollte erwähnen, dass das parken da nicht durch ein Schild verboten ist, dass ich keine Feuerwehreinfahrt behindert habe und dass man nicht die Straße verwenden musste um mein Fahrzeug zu passieren.
Aber das ist gar nicht das Problem, denn ich würde die Strafe akzeptieren, dass ich auf dem Gehweg parkte, weil das wohl nicht ganz OK war.
Aber ...
Ich wurde abgeschleppt, gut, soweit das Recht des Amtes.
Nun komme ich öfters an dieser Stelle vorbei von der mein Fahrzeug entfernt wurde und da stehen immer, zu jeder Tages- und Nachtzeit Fahrzeuge auf dem Bordstein. Und mehrere davon haben nun mittlerweile ein Knöllchen am Scheibenwischer gehabt.
Diese Fahrzeuge haben genauso geparkt wie ich standen mind. über den selben Zeitraum unter der Woche an dieser Stelle und offensichtlich ist ja auch jemand vom Ordnungsamt dran vorbeigekommen und hat Knöllchen verteilt. Aber warum wurden die nicht abgeschleppt ? Warum bekamen die nur Knöllchen ?
Der einzige Unterschied zu meinem Fahrzeug war das Kennzeichen.
Ich würde das Knöllchen ja bezahlen, aber diese 190 € fürs abschleppen hauen jedes mal rein und ich park da ja auch nur, weil ich da arbeiten muss. Freiwillig würde ich da nie hinfahren.
Darf das Amt an der selben Stelle Fahrzeuge unterschiedlich behandeln, bei gleichem Vergehen ? Sind denn die Führer dieser Fahrzeuge, oder die Fahrzeuge selbst gleicher als ich, wenn wir alle gleich sind ?
Wer kann helfen und mir evtl. einen Hinweis geben wie ich dem Amt gegenüber bei meinem zweiten Wiederspruch argumentieren kann ?
Ich habe übrigens Fotos gemacht von diesen Fahrzeugen. Aber die zu verwenden, bin ich mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen noch nicht sicher.
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Es gibt kein Recht im Unrecht. Dein Vergehen ist also für sich zu betrachten und steht nicht im Zusammenhang mit weiteren OWIs / Straftaten anderer.
Somit war es aus juristischer Sicht korrekt, nur Dich abzuschleppen.
Mr. D.
P.S.: persönliche Einlassung: Wenn Du wirklich so geparkt hast wie der Audi auf dem Photo, war das Abschleppen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Nicht nur Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Rollstuhlfahrer werden durch solches Parkverhalten stark behindert. Ob es nun in Deinem Kaff ausreichend Parkplätze gibt oder nicht, ist dabei glücklicherweise uninteressant.
Ich bin mit Sicherheit nicht der typische, obrigkeitshörige Regelonanierer, aber manche Dinge tut man einfach allein aus Anstand nicht. Da braucht´s dann auch kein Verbotsschild.
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Das kann man doch überall mit nem Schloß abstellen. Laterne, Geländer, etc.
Motorrad überall mit nem Schloß abstellen?😕 Laterne, Geländer, etc., auch auf dem Gehsteig oder vielleicht in einem Durchgang?😕
Da hab' ich so meine Zweifel, dass dies zulässig sein soll.🙄
Was ist heutzutage schon legal. Einen Platz für den Zweiräder zu finden, sollte kein Problem sein. Immerhin kann man ein Motorrad nicht abschleppen, wenn es angekettet ist.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Was ist heutzutage schon legal. Einen Platz für den Zweiräder zu finden, sollte kein Problem sein. Immerhin kann man ein Motorrad nicht abschleppen, wenn es angekettet ist.
Du scheinst doch recht zu haben!😰 Habe gerade in Motorrad-Wiki gelesen:
"Regeln, die selbst von Strafverfolgern ignoriert werden:
Einige Regeln der StVO für Motorradfahrer gehen so weit an der Realität vorbei, dass sie heute in der Regel weder von Motorradfahrern noch von Polizei oder Ordnungsämtern beachtet werden:
Parken auf Gehwegen:
Laut StVO muss ein Motorrad wie ein PKW geparkt werden, also innerhalb einer markierten Fläche und ggfs. mit Parkschein bzw. Parkausweis oder Parkuhr. Praktisch kann man sein Motorrad überall parken, wo es nicht im Weg steht, ohne je Ärger zu bekommen. Einige Kommunen haben versucht, dies zu verhindern, indem Strafzettel für laut StVO falsch geparkte Motorräder ausgestellt wurden.
….. Mitunter wird das Bußgeldverfahren auf Rückfrage ohne weiteres Aufheben eingestellt, einige Politessen sind wohl übermotiviert."
Das kommt auf die Stadt an...
Die eine erlaubt ignoriert es, die nächste nicht.
Außerdem gilt auch für Motorradfahrer beim Parken die Halterhaftung. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Sunny_S
Das Grundgesetzt schützt uns ja vor Willkür, oder ?
finde ich als Argumentation für eigene Fehler schon verdammt unverschämt. Hast du die Grundrechte eigentlich schon einmal gelesen und verstanden? Oder aber fehlt es dir an Intelligenz diese zu verstehen?
Beschäftige dich einmal damit, wieviele Grundrechte anderer du durch dein falsches Parken verletzt. Als Beispiel gebe ich dir zum einen das schon angeführte Kind welches auf dem Bürgersteig Radfahren darf und durch diich in der Entwicklung seiner Persönlichkeit gestört wird oder aber als zeites einmal die Eltern, die im Rehmen Ihrer Erziehung dem Kind beigebracht haben auf dem Bürgersteig zu fahren und nicht auf die Straße bzw. fremde Grundstücke auszuweichen.
Und sicherlich wollte eine Klasse der benachbarten Schule sich an dieser Stelle des Gehweges treffen.
Und jetzt les mal nach, wieviel Grundrechte anderer du mit deinem falschem Parken verletzt hast. soviel erst mal zum Grundrecht.
Und jetzt mal wasa persönliches. Wer in Frankfurt falsch Parkt der weiss doch vorher, das er erwischt wird. Insofern ist jammern einfach nur dumm.
Zitat:
Original geschrieben von Sunny_S
Hallo Gemeinde,Ich habe nun eine Weile im Internet nach einem solchen Fall gesucht. Allenfalls das Gesetzt selbst habe ich noch nicht konsultiert, aber ...
Das Grundgesetzt schützt uns ja vor Willkür, oder ?
Nein.
Hallo!
Es gibt kein Recht im Unrecht. Dein Vergehen ist also für sich zu betrachten und steht nicht im Zusammenhang mit weiteren OWIs / Straftaten anderer.
Somit war es aus juristischer Sicht korrekt, nur Dich abzuschleppen.
Mr. D.
P.S.: persönliche Einlassung: Wenn Du wirklich so geparkt hast wie der Audi auf dem Photo, war das Abschleppen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Nicht nur Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Rollstuhlfahrer werden durch solches Parkverhalten stark behindert. Ob es nun in Deinem Kaff ausreichend Parkplätze gibt oder nicht, ist dabei glücklicherweise uninteressant.
Ich bin mit Sicherheit nicht der typische, obrigkeitshörige Regelonanierer, aber manche Dinge tut man einfach allein aus Anstand nicht. Da braucht´s dann auch kein Verbotsschild.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das kommt auf die Stadt an...
Die eineerlaubtignoriert es, die nächste nicht.Außerdem gilt auch für Motorradfahrer beim Parken die Halterhaftung. 😁
da wurde auch viel Überzeugungsarbeit geleistet!
zum beispiel einen Samstag lang alle Motorräder auf PKW Plätze und schon wurde der Bedarf neu deffiniert.
Auch ein Beispiel Motorrad mit Anhänger dürfen nur 60 fahren auf der Autobahn!
Da schaut keiner...
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Hallo!Es gibt kein Recht im Unrecht. Dein Vergehen ist also für sich zu betrachten und steht nicht im Zusammenhang mit weiteren OWIs / Straftaten anderer.
Somit war es aus juristischer Sicht korrekt, nur Dich abzuschleppen.
Mr. D.
P.S.: persönliche Einlassung: Wenn Du wirklich so geparkt hast wie der Audi auf dem Photo, war das Abschleppen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Nicht nur Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Rollstuhlfahrer werden durch solches Parkverhalten stark behindert. Ob es nun in Deinem Kaff ausreichend Parkplätze gibt oder nicht, ist dabei glücklicherweise uninteressant.
Ich bin mit Sicherheit nicht der typische, obrigkeitshörige Regelonanierer, aber manche Dinge tut man einfach allein aus Anstand nicht. Da braucht´s dann auch kein Verbotsschild.
Eben! Genau das wollte ich auch eben posten. Ab und zu gibt es Situationen wo man nicht am Gehsteig stört aber so wie auf dem Foto ist es eine absolute Frechheit.
Gut, dass solche Leute abgeschleppt werden.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Immerhin kann man ein Motorrad nicht abschleppen, wenn es angekettet ist.
Das glaubst aber nur du 😁 .
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Dann sag mir mal, wie das gehen soll. Nehmen die den Pfahl dann auch mit oder was?
Entweder reicht ein Bolzenschneider oder die Feuerwehr rückt mit ihrem Werkzeug aus. Ich schätze, dass die Kosten dann auch noch auf den Verursacher umgelegt werden ...
Mein Schloß kann man nicht mit nem Bolzenschneider knacken. Genauer gesagt, bekommt man das mit handelsüblichem Werkzeug gar nicht auf.
Daß die Feuerwehr wegen sowas ausrückt, bezweifel ich mal sehr.
Hallo!
Wenn das Motorrad als Behinderung anderer eingestuft wird, schickt die Polizei zur Not das Technische Hilfswerk. Irgendwie kann man die DInger immer öffnen.
Ich habe auch ein angeblich "unknackbares" Motorradschloss, aber parke doch lieber vernünftig. Das hat in 23 Jahren Motorradfahren bislang ganz gut geklappt. Auch wenn ich häufig auf Gehsteigen parke.
Gruß,
Mr. D.
Bisher wurde noch jedes " unknackbare" Schloß geknackt. Ist Gefahr im Verzuge ist jedes Mittel recht und erlaubt.