Willkommen in der Schweiz, liebe Raser

Wer hier rasen will sollte

DAS

mal lesen und folgendes bedenken was in dem Text nicht wiedergegeben wird:

-Gilt auch für Ausländer, nur mit milderen Strafen

-Der Führerschein wird gelöscht, nach der Sperre von 1-10 Jahren darf man ihn nach MPU neu machen
-Die Sperrzeit beginnt erst nach Ablauf der Bewährungsstrafe zu laufen
-Wird man während der Bewährung am Steuer erwischt kann der Richter die Bewährung sofort wiederrufen und noch ggf. eine Strafe dran gehängt
-Baut man am Steuer in dieser Zeit einen Unfall oder rast wieder (natürlich ohne FS), gehts sofort ins Gefängnis
-Das Fahrzeug ist für immer weg, LEasingfahrzeuge werden meist rückabgewickelt, es entstehen Gebühren und Kosten im 5stelligen Bereich
-Gerichtskosten im 5stelligen Bereich
-Baut man einen Unfall mit Toten kann der Richter eine Mordanklage anstreben, da der Vorsatz ja gegeben ist
-Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, haftet der Halter
-Die neuen Blitzer erwischen auch Motorradfahrer von vorne und hinten
-Es wird mehrmals unsichtbar auf mehreren Kilometern geblitzt, somit ist der Vorsatz noch besser belegbar
-Man ist vorbestraft
-Im Wiederholungsfall lange Haftstrafe und lebenslange Führerscheinsperre

-Bei Ausländern wird der FS eingezogen und mit entsprechender Bemerkung an die jeweilige Behörde gesendet
-Ausländer können auch bis zu 5 Tage in U-Haft verbringen
-D und F treiben die Strafen im Land ein.

So, wer will noch rasen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Wer hier rasen will sollte

DAS

mal lesen und folgendes bedenken was in dem Text nicht wiedergegeben wird:

-Gilt auch für Ausländer, nur mit milderen Strafen

-Der Führerschein wird gelöscht, nach der Sperre von 1-10 Jahren darf man ihn nach MPU neu machen
-Die Sperrzeit beginnt erst nach Ablauf der Bewährungsstrafe zu laufen
-Wird man während der Bewährung am Steuer erwischt kann der Richter die Bewährung sofort wiederrufen und noch ggf. eine Strafe dran gehängt
-Baut man am Steuer in dieser Zeit einen Unfall oder rast wieder (natürlich ohne FS), gehts sofort ins Gefängnis
-Das Fahrzeug ist für immer weg, LEasingfahrzeuge werden meist rückabgewickelt, es entstehen Gebühren und Kosten im 5stelligen Bereich
-Gerichtskosten im 5stelligen Bereich
-Baut man einen Unfall mit Toten kann der Richter eine Mordanklage anstreben, da der Vorsatz ja gegeben ist
-Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, haftet der Halter
-Die neuen Blitzer erwischen auch Motorradfahrer von vorne und hinten
-Es wird mehrmals unsichtbar auf mehreren Kilometern geblitzt, somit ist der Vorsatz noch besser belegbar
-Man ist vorbestraft
-Im Wiederholungsfall lange Haftstrafe und lebenslange Führerscheinsperre

-Bei Ausländern wird der FS eingezogen und mit entsprechender Bemerkung an die jeweilige Behörde gesendet
-Ausländer können auch bis zu 5 Tage in U-Haft verbringen
-D und F treiben die Strafen im Land ein.

So, wer will noch rasen?

Tja die Schweizer Behörden haben einen Knall.

Ist bekannt.

Nur was ist rasen?

Ich hoffe nicht schon 140km/h???

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Die SBB ist fast überall an der Belastungsgrenze an der Rushhour. Mehr geht einfach auf den aktuellen Strecken nicht, und mehr Strecken gehen bei der aktuellen Raumplanung auch nicht. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Die SBB ist fast überall an der Belastungsgrenze an der Rushhour. Mehr geht einfach auf den aktuellen Strecken nicht, und mehr Strecken gehen bei der aktuellen Raumplanung auch nicht. 🙁

das hast in deutschland auch, nur das die noch unpunktlich, unfreundlich und inkompetent sind.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Die SBB ist fast überall an der Belastungsgrenze an der Rushhour. Mehr geht einfach auf den aktuellen Strecken nicht, und mehr Strecken gehen bei der aktuellen Raumplanung auch nicht. 🙁

Vielfach sind es auch in meinen Augen völlig unsinnige Dinge, die das Ganze heraufbeschwören.

Da besteht zum Beispiel eine Zugkomposition von 12 Wagen aus Speisewagen, Kinderspielplatzwagen, Gepäckwagen und vier 1.Klasse-Wagen.

Übrig bleiben fünf 2.Klasse-Wagen für einen ganzen Bahnsteig voll Reisende, die alle in diese Wagen wollen.

Und der Fahrkartenkontrolleur freut sich auf die ganzen Bussen, die er von ausweichenden 2.Klasse-Reisenden eintreiben darf, die sich in die 1.Klasse setzen. Oder man verbringt die Reise im Kinderwagen zwischen schreienden Kleinkindern.

Zitat:

Original geschrieben von maeu90


Übrig bleiben fünf 2.Klasse-Wagen für einen ganzen Bahnsteig voll Reisende, die alle in diese Wagen wollen.

Hier das Hauptproblem... Zu viele 1. Klasse-Wagen; vor allem bei den S-Bahnen. Sollte man gegen 2. Klasse-Wagen austauschen (ev. bekämen so ein paar aus der Boni-Etage etwas Tuchfühlung zum "einfachen Volk"😉...

Für die "Langstrecken-Züge" (also jenseits zw. Bern und Züri) sagt die SBB das zuwenig Rollmaterial da sein... Könnte man abändern, auf dem ehem. Güterbahnhof von Etzwilen (im schönen vergessenen Kanton der Schweiz) stehen regelmässig komplette Zugskompositionen zugegebenermassen älterer Wagen, die aber jederzeit an die heutigen Züge angekuppelt werden könnten...

Aber äbe... An Via Secura ändert das auch nichts ;-)

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Zitat:

Original geschrieben von 78ermike


Das ja, aber er hat - vermutlich unbewusst - DEN springenden Punkt angesprochen:
wir haben ähnliche Sprachen, aber viele Unterschiede und Differenzen, andere Regeln, etc...

Und daran sollte man denken, wenn man die Landesgrenze zu einem "deutschsprachigen Land" überschreitet...

Da erwartest du von uns Deutschen zu viel. Das kann nicht funktionieren.

Begründung? Nach oft nur relativ wenigen Kilometern überschreiten wir eine nahezu unsichtbare Landesgrenze nach der die Leute eine andere Sprache sprechen, die sie aber merkwürdigerweise für deutsch halten. Das einzig gemeinsame dieser "Länder": sie haben auf Autobahnen nur dort ein Tempolimit, wo dieses auch explizit angekündigt ist. Naja, vielleicht noch die eine oder andere gemeinsame Kleinigkeit, aber nicht der Rede wert - ach doch - die Merkel haben sie gemeinsam ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit


Hallo,

umso erstaunlicher finde ich bei den Schweizern, dass sie trotz solch hoher Strafen meistens richtig dicke, motorisierte Wagen fahren. Bei denen ihre Tempolimits reicht ein Smart oder Renault Twingo vollkommen aus. Das sollte mir mal einer genauer erklären...

Gruß

Wenn ich eh langsam fahren muss kommts auf die 2 Liter mehr auch nicht mehr an. Aber in den Bergen können ein paar PS mehr durchaus hilfreich sein, und wenn ich schon so lange im Auto sitze, will ich auch ein wenig Komfort 😉

Nochmal zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Mietwagen, Leasingfahrzeugen etc. Der Art 90a SVG regelt diese Einziehung. Dort steht

Zitat:

Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen:

Das Gericht kann die Einziehung eines Motorfahrzeugs anordnen, wenn:
a. damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde und
b. der Täter durch die Einziehung von weiteren groben Verkehrsregel-
verletzungen abgehalten werden kann
.

Punkt b. trifft nun mal bei Fremdfahrzeugen nicht zu, da er sich ganz eineinfach ein anderes Fahrzeug mieten kann.

Die anderen rechtlichen Probleme und Schwierigkeiten beim Einzug/Verfall von Leasing, Mietwagen etc. lasse ich mal außen vor.

N.T.

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