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Wildunfall zu spät gemeldet?

Themenstarteram 9. Januar 2020 um 9:48

Guten Tag liebe Motor-Talker

Das neue Jahr begann mit einem Wildunfall. Es war dunkel, gab einen lauten knall und aus lauter Panik bin ich nach kurzem aussteigen und nach dem Tier schauen weiter gefahren..... Das dies sau dämlich und nicht zu entschuldigen war, ist mir bewusst und ich könnte mich selbst ohrfeigen. Bisher hatte ich noch nie einen Wildunfall und plötzlich unheimliche Panik.

Ich fuhr erst nach Hause um einen geraden Gedanken fassen zu können und rief einen befreundeten Jäger an um nach Rat zu fragen. Da dieser nicht für die Gemarkung zuständig ist, riet er mir direkt die Polizei zu informieren.

So fuhr ich dann wieder an den Unfallort und rief von dort aus dann die Polizei. Es waren mittlerweile ein paar Stunden vergangen. Dies sagte ich auch den Beamten und wollte eine Selbstanzeige wegen Fahrerflucht vornehmen. Die Polizei zitierte mich ins Präsidium, weil der Unfall bereits gemeldet wurde, nahm im Präsidium meine Aussage auf und gab mir nach einem ordentlichen Rüffel die Wildunfallbescheinigung.

Meinen Schaden wollte ich zuerst selbst regeln, da dieser jedoch leider grösser als gedacht war, gab ich diesen dann doch an die Versicherung weiter.

Gemäß Polizei gibt es bei einem Wildschaden keine Fahrerflucht, da es keinen Geschädigten gibt.

Dennoch versucht sich die Versicherung nun, wegen dem späten Melden aus der Verantwortung zu nehmen.

Geht das?

Freundlichst Jürg

Beste Antwort im Thema

Weil das hier rechtlich anders zu bewerten ist, als es der Laie sicher zu wissen meint, sollte die wertende Betrachtung des Sachverhalts durch einen Anwalt erfolgen. Der berät dann auch verlässlich über ein sinnvolles Vorgehen.

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Vielleicht sollte der TE doch mal ein wenig konkretisieren welche verspätete Meldung die Versicherung beanstandet und was

Zitat:

Dennoch versucht sich die Versicherung nun, wegen dem späten Melden aus der Verantwortung zu nehmen.

genau bedeutet?

Zitat:

@JuergenJohannes schrieb am 10. Januar 2020 um 11:50:38 Uhr:

Der Unfall war kurz vor Mitternacht und die Polizei wurde letztendlich ca. 9:00 angerufen.

Das genügt aus diversen Gründen nicht.

Du hättest so schnell wie möglich die Polizei oder den zuständigen Jäger / Förster verständigen und am Unfallort warten müssen.

Um was für ein Wildtier handelt es sich, was wurde aus dem Tier, wie hoch ist der Fahrzeugschaden.

Oetti ... sorry, aber schieß mal bitte nicht so wild aus der Hüfte rum. Deine Sichtweise ist nur eine Meinung. Was rechtlich relevant ist, das ist halt ein bisschen was anderes. Und da gibt es offenbar Diskussionsbedarf mit der Versicherung, den der TE besser erst nach erfolgter anwaltlicher Beratung befriedigen (lassen) sollte. ;)

bei wildunfall wollen die vers idr aber einen nachweis der polizei/jagdberechtigten

das wird schon schwierig, wenn ich erst 9h später melde, auch wg beweisaufnahme/ spurensicherung am fz mit evtl dana an den tierhaaren

den in einigen ist nur der unfall kit WILDtiweren verisichert und nicht HAARwild allgemein, oder vögeln.

unnd das klappt natürlich am besten, wenn man vom unfallort polizei anruft, auf den jgdberechtigten wartet und er das stück wild ggf durch eine nachsuche (die man im übrigen nicht selbst machen sollte) findet und das bestätigt

Schon richtig. Aber am Auto wird bei der Kollision sehr wahrscheinlich auch etwas von dem Viech hängen geblieben sein. Alles lösbare Probleme. Nur eben nicht im Vorbeigehen zu erledigen. ;)

auch aus anderem grunde sollte man noch vom unfallort die polizei verständigen und zwar ASAP

schon mal nen verletztes stück schwarzwild gesehen?

ich verzichte drauf, egal ob eber oder bache, ich möchte so nem vieh nicht begenen, daher sollte so schnell wie möglich durch fachpersonal mit der nachsuche begonnen werden und das tier erlegt werden, auch aus tierschutzgründen

... das hab ich dem freundlichen Menschen am Notruf kürzlich auch erklärt (nachts, Regen, Wald, Landstraße mit 100 km/h) ... wurde dann auch spontan als nachvollziehbar erkannt. :D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Januar 2020 um 14:30:31 Uhr:

Oetti ... sorry, aber schieß mal bitte nicht so wild aus der Hüfte rum. Deine Sichtweise ist nur eine Meinung. Was rechtlich relevant ist, das ist halt ein bisschen was anderes. Und da gibt es offenbar Diskussionsbedarf mit der Versicherung, den der TE besser erst nach erfolgter anwaltlicher Beratung befriedigen (lassen) sollte. ;)

Man kann schlechtem Geld auch gutes hinterherwerfen.

Was ich dargelegt habe ist nicht meine persönliche Meinung, sondern ergibt sich aus Gesetzen und den AKB.

Ob die Versicherung zu Kürzungen berechtigt ist und in welchem Umfang, ist letztendlich vor Gericht zu klären aber ob sich das Prozesskostenrisiko lohnt, wage ich zu bezweifeln.

Wieso bist Du nun schon wieder beim Gericht? Red doch nicht solchen Unfug!

Wir wissen vom TE, dass die Versicherung die Zahlung ablehnt.

Wenn die auf ihrem Standpunkt beharrt, endet das vor Gericht, sofern der TE oder sein möglicher Anwalt das möchten.

Die Entwicklung wird man dann ja sehen ...

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 10. Januar 2020 um 15:19:45 Uhr:

auch aus anderem grunde sollte man noch vom unfallort die polizei verständigen

Natürlich sollte man. Sollen nützt aber nichts, wenn man nicht kann.

Und die Gründe, mögen sie noch so berechtigt sein, haben eher wenig mit der Versicherungsfrage zu tun. Ob jetzt 9h unverzüglich sind oder nicht, mag man diskutieren. Meine Meinung wäre da, es handelt sich nicht um einen Fremdschaden, daher wären 24h, vgl. kleiner Unfall im ruhenden Verkehr, durchaus noch ohne schuldhaftes Verzögern. Aber ja, das würde in letzter Distanz ein Gericht entscheiden müssen, sollte es so weit eskalieren.

Der Ruf nach Anwalt... ja mag berechtigt sein, dessen Kostenrisiko lässt sich aber auch nicht wegdiskutieren und kann da durchaus in einem schlechten Verhältnis zum Schaden und der ggf. ohnehin zu leistenden SB stehen.

Moin!

Grundsätzlich ist es richtig, dass sofort die Polizei verständigt werden sollte. Allerdings ist es auch ausreichend, wenn der Jagdberechtigte verständigt wird. Da man den i.d.R. aber nicht kennt, über die Polizei. In meinem Fall vor Jahren hat mir die Polizei daraufhin gesagt: " Nehmen sie das Reh von der Straße und legen sie es in den Graben oder ein Stück in den Wald, wenn kein Graben da ist. Ich sollt dann ein dicken Pfeil auf den Straßenrand malen und/ oder mir die Ortsbezeichnung - Nummer auf einem kleinen Schild am Straßenrand merken - und zum Polizeirevier kommen, da es ja auf meiner Strecke etwa 15 Kilometer entfernt lag. Dort wurde der Unfall aufgenommen, Foto usw. Ich bekam einen Bestätigung für die Versicherung. Das war alles. Wenn nun das Stück nicht tot auf der Straße liegt, hätte die Polizei den Jagdberechtigten sofort angerufen. Ich hätte dort aber nicht warten müssen, wenn ich entsprechende Fotos zum Nachweis gemacht hätte.

Das alles war Freitags in der Nacht. Am nächsten Montag habe ich die Versicherung informiert, und somit war es erledigt.

In einem anderen Fall bin ich als Jagdberechtigter in meinem Revier von einem Unfall, etwa 300 m hinter mir, aufmerksam geworden. Ich bin dort hin gegangen und da hat jemand ein Reh angefahren und des nachfolgende Fahrzeug ist noch über das auf der Straße liegende Reh gefahren. Mit beiden Fahrern habe ich gesprochen und denen gesagt das eine Polizei nicht notwendig ist. Ich habe Fotos gemacht und mir die Adressen geben lassen, um den vorgefundenen Sachverhalt, den ich zu Hause dokumentiere, zuschicken kann. Das alles hat vielleicht 3-5 Tage gedauert. Später wurde mir von den Geschädigten per Telefon mit geteilt, dass die Versicherungen den Schaden beglichen haben.

Fazit: Was hat der TS für ein Problem? Wenn er so ähnlich vorgegangen ist, den Ablauf des Schadens der Versicherung gemeldet hat, auch wenn es 1- 5 Tage später war, und die Versicherung eine Regulierung ablehnt, würde ich als Geschädigter einen höflichen Brief mit Fristsetzung schreiben. Wenn dann immer noch keine Regulierung erfolg, RA einschalten.

So einfach ist das!

G

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