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Wildunfall mit Leasingfahrzeug - Rechnung über Wertminderung

Themenstarteram 4. März 2011 um 12:49

Hallo zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage, bin mir aber nicht sicher, ob dieses das richtige Sub-Forum ist.

Ich hatte im Januar mit meinem geleasten Mini einen unverschuldeten Wildunfall. Der Schaden i.H.v. 2.800 EUR ist über die TK wieder behoben worden. Nun habe ich Post vom Leasing-Geber Sixt bekommen, der eine Wertminderung von 10% der Schadensumme in Rechnung stellt. Nach Rückfrage bezieht sich dieses auf die AGB's, wo bei "selbstverschuldeten" Schäden der Kunde Sixt eine merkantile Wertminderung von 10% des Netto-Schadenswertes zu zahlen hat.

http://auto.sixt.de/fileadmin/sys/pdf/AGB_Sixt_Leasing.pdf

§ XI.8 Satz 2

Nur handelt es sich aus meiner Sicht um einen Wildunfall, den ich nicht selbstverschuldet habe, denn mir ist das Reh vor das Auto gelaufen, nicht umgekehrt.

Wie stellt sich das für euch da, muss ich zahlen?

Schon mal Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Das Kriterium "selbstverschuldet" soll vermutlich nur abgrenzen, ob es einen Dritten gibt, der für die Wertminderung einzustehen hat oder nicht.

Da das bei Rehen in den seltensten Fällen klappen wird -die sind meist pleite- gibt es zunächst mal keinen Dritten.

 

Ich würde dem Leasinggeber aber auch zunächst vortragen, dass es beim Wildunfall am Verschulden des Fahrers mangelt und schauen, wie man in Pullach darauf reagiert.

 

 

 

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Wenn im Gutachten eine Wertminderung angegeben ist, so steht diese dem Leasing-Geber zu und nicht Dir.

Der Grund ist einfach: Dem Leasing-Geber gehört der Mini und nicht Dir.

Oder noch anders: Der Mini hatte die Kollision mit dem Wild - und nicht DU!

Und wenn im Gutachten "wie oft bei Wildschäden" keine Wertminderung steht muss er dann keine zahlen :rolleyes:

Is doch Quatsch, diese Wertminderung ist entstanden, wurde nur nicht im Gutachten ermittelt da der Gutachter wohl von der Versicherung kam und diese Wertminderung bei diesem Kaskoschaden eh nicht von der Versi bezahlt wird, so wurde mir es von der Verischerung erklärt...

Bei meinem Mini waren es gar zwei Schäden mit Wild, jeweils 6000€, Wertminderung wurde bei beiden Schäden nicht ermittelt...

Zahlen muss ich an die Leasing bzw. das AH bei Abgabe für beiden Schäden "250€" Wertminderung, habe verhandelt :D

Bei 10% wären es bei mir 1200€, da hätte ich mir keinen Neuwagen mehr dort gekauft, so war mein Hauptargument :rolleyes:

Aber eine Wertminderung ist bei mir entstanden, bin mit 250 gut bei weggekommen...

Hier wäre ich aber dafür, dass sich einer unserer SV zu Wort melden und dies mal aufklären...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Und wenn im Gutachten "wie oft bei Wildschäden" keine Wertminderung steht muss er dann keine zahlen :rolleyes:

Is doch Quatsch, diese Wertminderung ist entstanden, wurde nur nicht im Gutachten ermittelt da der Gutachter wohl von der Versicherung kam und diese Wertminderung bei diesem Kaskoschaden eh nicht von der Versi bezahlt wird, so wurde mir es von der Verischerung erklärt...

:rolleyes:

Ich schrieb davon, WENN es denn ein Gutachten MIT angegebener Wertminderung gäbe, so stünde diese ja nicht dem Leasingnehmer, sondern dem Leasinggeber zu.

Jedoch war mir nicht bekannt, das das bei Wildschäden oft wohl nicht der Fall sein soll - das mit der angegebenen Wertminderung...

Mich betrifft dieser Fall zwar nicht, aber DAS würde mich dann auch mal aus SV-Sicht interessieren!

Themenstarteram 4. März 2011 um 14:40

Hallo,

danke für eure Beiträge. In der Tat hat der Gutachter der Versicherung keine Wertminderung berechnet, wird ja von der TK auch nicht übernommen. Mir geht es nur um die Wertminderung, die der Leasinggeber jetzt geltend macht. Ich gebe euch recht, verständlich ist diese schon. Mich verwundert nur, dass in den AGBs wörtlich von selbstverschuldeten Schäden spricht. Und einen Wildunfall habe ich nicht selbstverschuldet. Daher war meine Überlegung, der Vorderung auf Wertminderung zu widersprechen.

Spontan würde ich sagen: Versuch macht klug...

Nur so ein Widerspruch sollte dann besser gut begründet sein, oder?!?

Da muß ich aber passen!

am 4. März 2011 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von Goofi

Nur handelt es sich aus meiner Sicht um einen Wildunfall, den ich nicht selbstverschuldet habe, denn mir ist das Reh vor das Auto gelaufen, nicht umgekehrt.

Das ist doch anhand des Schadensbildes leicht festzustellen. Wenn der Schaden hauptsächlich an der Seite ist, dann ist das Reh dir reingelaufen und es war nicht selbstverschuldet.

Sollten die Schäden eher an der Front des Fahrzeuges sein, bist du wohl auf das Reh gefahren und warst damit unangemessen schnell unterwegs (sonst hättest du ja bremsen und ausweichen können). Die Schuld wäre in diesem Fall eher bei dir zu suchen.

Mfg Zille

Das Kriterium "selbstverschuldet" soll vermutlich nur abgrenzen, ob es einen Dritten gibt, der für die Wertminderung einzustehen hat oder nicht.

Da das bei Rehen in den seltensten Fällen klappen wird -die sind meist pleite- gibt es zunächst mal keinen Dritten.

 

Ich würde dem Leasinggeber aber auch zunächst vortragen, dass es beim Wildunfall am Verschulden des Fahrers mangelt und schauen, wie man in Pullach darauf reagiert.

 

 

 

am 4. März 2011 um 21:48

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Ich würde dem Leasinggeber aber auch zunächst vortragen, dass es beim Wildunfall am Verschulden des Fahrers mangelt und schauen, wie man in Pullach darauf reagiert.

Was hat den nun der Bundesnachrichtendienst mit dem TE, dem Reh oder der Leasing zu tun? Mischen die sich jetzt auch in solche Angelegenheiten?

 

:cool:

:D

Für alle: Sixt Leasing in Pullach...

Zugspitzstraße, nicht Heilmannstraße...

:D

am 5. März 2011 um 4:25

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Sollten die Schäden eher an der Front des Fahrzeuges sein, bist du wohl auf das Reh gefahren und warst damit unangemessen schnell unterwegs (sonst hättest du ja bremsen und ausweichen können). Die Schuld wäre in diesem Fall eher bei dir zu suchen.

Mfg Zille

Was ist das denn für ein Blödsinn :confused:

Wildunfälle weil man zu schnell unterwegs ist, siehst du bei Nacht das Reh wenn es dir "unangemessen schnell" vor den Karren rennt oder was, bist du Superman mit Nachtsichtblick oder doch eher "schwachsinnschreibman" :rolleyes:

Bremsen und ausweichen, solch "geistreiche" Tipps gib mal lieber deines gleichen weiter aber nicht hier...

philosophier eher bei E10 weiter aber lieber nicht hier :mad:

Leute gibts...

am 5. März 2011 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Wildunfälle weil man zu schnell unterwegs ist, siehst du bei Nacht das Reh wenn es dir "unangemessen schnell" vor den Karren rennt oder was, bist du Superman mit Nachtsichtblick oder doch eher "schwachsinnschreibman" :rolleyes:

Du scheinst ja anscheinend auch hellseherische Fähigkeiten zu haben. Oder wie kommst du darauf, dass es Nacht war?

Mfg Zille

Willst du mir einer/deiner Märchenstunde hier beginnen :confused:

Bleib bei E10 und schreib nicht weiter so einen unfug hier, ich hatte bereits mehr als genug Wildschäden im Leben um zu wissen, dass du hier Schwachsinn von dir gibst und es lieber lassen solltest solch Stammtischweisheiten ohne Hintergrund von dir zu geben...

Danke, ich kling mich bei so viel Unfug aus...

am 5. März 2011 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Willst du mir einer/deiner Märchenstunde hier beginnen :confused:

Schon komisch, dass ausgerechnet du mich das fragst. Warst du es nicht, der "Tatsachen" erfunden hat, indem du einfach behauptet hast der Unfall des TE hätte in der Nacht stattgefunden?

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Bleib bei E10 und schreib nicht weiter so einen unfug hier,

Was hast du bloss immer mit deinem E10? Falls es dir noch nicht aufgefallen ist: Das hier ist das Versicherungsforum und nicht das Spritsorten-Forum.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

ich hatte bereits mehr als genug Wildschäden im Leben um zu wissen, dass du hier Schwachsinn von dir gibst und es lieber lassen solltest solch Stammtischweisheiten ohne Hintergrund von dir zu geben...

Siehst du, dass ist der Unterschied zwischen uns. Du hattest genug Wildschäden und ich hatte schon einige Beinahe-Wildschäden. Beinahe deswegen, weil ich aufgrund angepasster Geschwindigkeit in der Lage war, den Wildschaden zu vermeiden. Du hattest anscheinend nicht das Glück / die Weitsicht deine Schäden zu verhindern.

Natürlich kann es auch passieren, dass der Fahrer keine Chance mehr hat rechtzeitig zu reagieren. Nur ob das in dem Fall des TE so war, kannst weder du noch ich beurteilen (auch wenn du meinst aufgrund deiner persönlichen Erfahrungen eine allgemeingültige Aussage ableiten zu können).

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Danke, ich kling mich bei so viel Unfug aus...

Ohne Frage eine deiner besseren Entscheidungen. Vielleicht kann man dann hier wieder zur eigentlichen Sache kommen. Deine persönlichen Angriffe helfen dem TE nämlich kein bischen weiter.

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