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Motorrad, Wildunfall ohne Kollision und Teilkasko ?!

Themenstarteram 25. November 2011 um 10:50

Hallo,

Ich hatte am Dienstag gegen 16:30 einen Unfall mit dem Motorrad.

Szenerie:

Ich fahre auf der LS mit 80-90km/h auf eine Linkskurve zu und schalte einen Gang zurück, um die Geschwindigkeit etwas zu verringern. Als Ich mich in Schräglage befinde und den Kurvenausgang schon sehen kann, rennt mir ein riesiger Hase vor's Moped. Ich erschrecke natürlich und tippe kurz die Vorderradbremse an ... dann wars auch schon vorbei. Rutsche seitlich weg über den Asphalt und schlage im Graben ein (Gott sei Dank war da keine Leitplanke).

Mir ist dank Schutzkleidung nicht viel passiert, aber mein Moped is ziemlich mitgenommen .. ob der Rahmen was hat weiß Ich nicht.

Habe natürlich bei meiner Versicherung angerufen und denen das geschildert .. die würden das so an die Zentrale weiterleiten, aber Ich könne mir relativ sicher sein, dass Ich kein Geld sehen werde Ò.ó

WTF? Wieso denn das? Der Onkel meinte, dass es ohne Kollision kein Geld gibt.

Jetzt meine Frage: Wie stehen meine Chancen, dass Ich das Geld (zumindest für mein Motorrad) wiederbekomme? Klamotten für über 600€ sind freilich auch im Eimer :(

Zeugen habe Ich, dass da ein Hase war und dass Ich deswegen gestürzt bin .. es macht doch mit dem Motorrad in Schräglage (!) keinen Unterschied, ob Ich über das Vieh drüberfahr oder ob Ich ausweiche ?! Ablegen tu Ich mich doch sowieso :(

Bitte helft mir!Was Ich im Netz gefunden hab:

http://www.wgk.eu/.../197.html

Auszug: Bei dem Ausweichmanöver eines Motorradfahrers werden großzügigere Maßstäbe angelegt, insbesondere, wenn er sich in Kurvenfahrt und extremer Schräglage befand.

DANKE :)

Edit: Ich hab die Teilkasko bei HUK ohne Selbstbeteiligung!

Beste Antwort im Thema

@duncaN90

 

Kommt es zu einem Schaden ohne Wildberührung, weil der Fahrer beim Ausweichen verunglückt, liegt kein Wildschaden im eigentlichen Sinne vor. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Schaden als Rettungskostenersatz (§§ 62, 63 VVG; ab 01.01.08 § 90 VVG n.F.) geltend zu machen.

 

Hir hat keine Berührung mit dem Tier stattgefunden, also ist es auch kein TK Wildschaden.

 

Die Beweislast für die in Anspruchnahme der Rettungskosten liegt bei dir. An diesen Beweis stellt die Rechtsprechung einen sehr hohen Anspruch.

 

Das liegt daran, dass in den letzen Jahren viele versucht haben, Fahrfehler über die TK "abzurechnen" was ich dir hier natürlich nicht unterstellen möchte !

 

Viel Glück und alles Gute

 

 

 

 

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Es handelt sich um dein eigenes Lebensrisiko wenn man als Motorradfahrer in einer Kurve bremst dann stützt man meistens, und wieseo soll nun die Allgemeinheit der Versicherer dafür aufkommen?

 

Dein Schadensersatzanspruch wäre ein Fall für die Vollkaskoversicherung.

Themenstarteram 25. November 2011 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Es handelt sich um dein eigenes Lebensrisiko wenn man als Motorradfahrer in einer Kurve bremst dann stützt man meistens, und wieseo soll nun die Allgemeinheit der Versicherer dafür aufkommen?

Dein Schadensersatzanspruch wäre ein Fall für die Vollkaskoversicherung.

Wenn man in einer Kurve mit dem Moped über einen Wildhasen drüberdonnert stürzt man auch ... deshalb will Ich gern Geld sehen (zumindest für den Schaden am Motorrad).

Hast du irgendwas handfestes (Urteile, Gesetze) die dein Geschriebenes darlegen oder willst du mir einfach die Laune vermiesen?! :o

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

Wenn man in einer Kurve mit dem Moped über einen Wildhasen drüberdonnert stürzt man auch...

mit dem kleinen, feinen aber entscheidenden unterschied, das wenn man der vers. den toten hasen präsentieren kann, diese - sofern hasen mit zum deckungsumfang zählen - zahlt....

Zitat:

deshalb will Ich gern Geld sehen

wollen kannst du viel, ob du das auch bekommst steht auf einem anderen blatt...

 

Themenstarteram 25. November 2011 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

Wenn man in einer Kurve mit dem Moped über einen Wildhasen drüberdonnert stürzt man auch...

mit dem kleinen, feinen aber entscheidenden unterschied, das wenn man der vers. den toten hasen präsentieren kann, diese - sofern hasen mit zum deckungsumfang zählen - zahlt....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

deshalb will Ich gern Geld sehen

wollen kannst du viel, ob du das auch bekommst steht auf einem anderen blatt...

Hi

Ich habe Zeugen dafür, dass unmittelbar vor mir ein großer Hase die Straße überquert hat.

Ich denke mal, dass das mit einem toten Hasen gleichzustellen ist ...

Kann mir jemand helfen, der versicherungstechnisch versiert ist oder schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat?

DANKE

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Es handelt sich um dein eigenes Lebensrisiko wenn man als Motorradfahrer in einer Kurve bremst dann stützt man meistens, und wieseo soll nun die Allgemeinheit der Versicherer dafür aufkommen?

 

Dein Schadensersatzanspruch wäre ein Fall für die Vollkaskoversicherung.

Wenn man in einer Kurve mit dem Moped über einen Wildhasen drüberdonnert stürzt man auch ... deshalb will Ich gern Geld sehen (zumindest für den Schaden am Motorrad).

 

Hast du irgendwas handfestes (Urteile, Gesetze) die dein Geschriebenes darlegen oder willst du mir einfach die Laune vermiesen?! :o

 

Gruß

Dann solltest du den Hasen verklagen ;)  oder ich empfehle über den Hasen drüberzudonnern dann hat man wengistens schonmal  den Beweis sichergestellt.

 

Problematisch kann es werden, wenn der Autofahrer dem Wild ausweicht und dann verunglückt, ohne mit dem Tier zusammenzustoßen. Die Teilkasko zahle dann nur, so die Versicherungsexperten, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde.

 

Nach der aktuellen Rechtssprechung müsse der Fahrer dafür schon einem größeren Tier ausgewichen sein, also den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Wer jedoch für einen Hasen bremst, stehe nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz da, so die HUK. Die Vollkasko-Versicherung springe im Allgemeinen für die Folgen eines nicht selbstverschuldeten Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

http://www.handelsblatt.com/.../2710540.html

 

am 25. November 2011 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

- sofern hasen mit zum deckungsumfang zählen -

Die meisten in hiesigen Breitengraden frei hoppelnden Hasen und Kaninchen dürften wohl zum Haarwild zählen.

 

 

Themenstarteram 25. November 2011 um 13:13

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

 

Wenn man in einer Kurve mit dem Moped über einen Wildhasen drüberdonnert stürzt man auch ... deshalb will Ich gern Geld sehen (zumindest für den Schaden am Motorrad).

Hast du irgendwas handfestes (Urteile, Gesetze) die dein Geschriebenes darlegen oder willst du mir einfach die Laune vermiesen?! :o

Gruß

Dann solltest du den Hasen verklagen ;)  oder ich empfehle über den Hasen drüberzudonnern dann hat man wengistens schonmal  den Beweis sichergestellt.

Problematisch kann es werden, wenn der Autofahrer dem Wild ausweicht und dann verunglückt, ohne mit dem Tier zusammenzustoßen. Die Teilkasko zahle dann nur, so die Versicherungsexperten, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde.

Nach der aktuellen Rechtssprechung müsse der Fahrer dafür schon einem größeren Tier ausgewichen sein, also den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Wer jedoch für einen Hasen bremst, stehe nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz da, so die HUK. Die Vollkasko-Versicherung springe im Allgemeinen für die Folgen eines nicht selbstverschuldeten Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

http://www.handelsblatt.com/.../2710540.html

Bitte verschone mich mit dem Gesabbel bzgl. PKW .. Ich bin Motorrad gefahren!

Und JA .. Hasen/Kaninchen zählen zu Haarwild!

Also nochmal ... wer ist versicherungstechnisch versiert oder hat selbst Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt?!

Gruß

am 25. November 2011 um 13:13

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Nach der aktuellen Rechtssprechung müsse der Fahrer dafür schon einem größeren Tier ausgewichen sein, also den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Wer jedoch für einen Hasen bremst, stehe nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz da, so die HUK.

Es dürfte doch einen gravierenden Unteschied machen, ob es sich um ein Auto oder Motorrad handelt und ob man für einen oder wegen eines Hasen gebremst hat.

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

mit dem kleinen, feinen aber entscheidenden unterschied, das wenn man der vers. den toten hasen präsentieren kann, diese - sofern hasen mit zum deckungsumfang zählen - zahlt....

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

wollen kannst du viel, ob du das auch bekommst steht auf einem anderen blatt...

Hi

 

Ich habe Zeugen dafür, dass unmittelbar vor mir ein großer Hase die Straße überquert hat.

Ich denke mal, dass das mit einem toten Hasen gleichzustellen ist ...

Ich hoffe das es nicht nur ein Kumpel von dir ist der einen Hasen gesehen haben will, sondern ein fremder Autofahrer der unabhängig von dir auch einen Hasen gesehen hat.

 

Ein Hase der wegläuft ist mit einem toten tier gleichzustellen????? :D Das schreibe mal dem Versicherungssachbearbeiter so :D

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Nach der aktuellen Rechtssprechung müsse der Fahrer dafür schon einem größeren Tier ausgewichen sein, also den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Wer jedoch für einen Hasen bremst, stehe nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz da, so die HUK.

Es dürfte doch einen gravierenden Unteschied machen, ob es sich um ein Auto oder Motorrad handelt und ob man für einen oder wegen eines Hasen gebremst hat.

Als alter Biker weiß ich doch das man in einer Kurve nicht abruppt bremsen darf, wer es dennoch macht legt sich auf die Klappe.Also Augen zu und durch.

 

Was micht allerdings oft verwundert ist das besonders immer in Kurven diese Tiere arglistig warten um Auto und Motorradfahrer durch brems und Ausweichmanöver zum verunfallen bringen.

@duncaN90

 

Kommt es zu einem Schaden ohne Wildberührung, weil der Fahrer beim Ausweichen verunglückt, liegt kein Wildschaden im eigentlichen Sinne vor. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Schaden als Rettungskostenersatz (§§ 62, 63 VVG; ab 01.01.08 § 90 VVG n.F.) geltend zu machen.

 

Hir hat keine Berührung mit dem Tier stattgefunden, also ist es auch kein TK Wildschaden.

 

Die Beweislast für die in Anspruchnahme der Rettungskosten liegt bei dir. An diesen Beweis stellt die Rechtsprechung einen sehr hohen Anspruch.

 

Das liegt daran, dass in den letzen Jahren viele versucht haben, Fahrfehler über die TK "abzurechnen" was ich dir hier natürlich nicht unterstellen möchte !

 

Viel Glück und alles Gute

 

 

 

 

Kann es sein, dass der gerettete Hase hier hin geflüchtet ist?

http://kleinanzeigen.meinestadt.de/beselich/kleinanzeige/43476321

am 25. November 2011 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

@duncaN90

 

Kommt es zu einem Schaden ohne Wildberührung, weil der Fahrer beim Ausweichen verunglückt, liegt kein Wildschaden im eigentlichen Sinne vor. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Schaden als Rettungskostenersatz Aufwendungsersatz ( §§ 62, 63 VVG; ab 01.01.08 § 90 VVG n.F. § 83 VVG) geltend zu machen.

 

Hier hat keine Berührung mit dem Tier stattgefunden, also ist es auch kein TK Wildschaden.

 

Die Beweislast für die Anspruchnahme der Rettungskosten des Aufwendungsersatzes liegt bei dir. An diesen Beweis stellt die Rechtsprechung einen sehr hohen Anspruch.

 

Das liegt daran, dass in den letzen Jahren viele versucht haben, Fahrfehler über die TK "abzurechnen" was ich dir hier natürlich nicht unterstellen möchte !

 

Viel Glück und alles Gute

Auch von mir gab es einen grünen Daumen ;)

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

@duncaN90

 

Kommt es zu einem Schaden ohne Wildberührung, weil der Fahrer beim Ausweichen verunglückt, liegt kein Wildschaden im eigentlichen Sinne vor. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Schaden als Rettungskostenersatz Aufwendungsersatz ( §§ 62, 63 VVG; ab 01.01.08 § 90 VVG n.F. § 83 VVG) geltend zu machen.

 

Hier hat keine Berührung mit dem Tier stattgefunden, also ist es auch kein TK Wildschaden.

 

Die Beweislast für die Anspruchnahme der Rettungskosten des Aufwendungsersatzes liegt bei dir. An diesen Beweis stellt die Rechtsprechung einen sehr hohen Anspruch.

 

Das liegt daran, dass in den letzen Jahren viele versucht haben, Fahrfehler über die TK "abzurechnen" was ich dir hier natürlich nicht unterstellen möchte !

 

Viel Glück und alles Gute

Auch von mir gab es einen grünen Daumen ;)

Das hat mir ein Kollege von dir mal so beigebracht.

 

Man kann sich aber heute auch auf keinen mehr verlassen.....:(:rolleyes:

 

:D

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