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Wildunfall zu spät gemeldet?

Themenstarteram 9. Januar 2020 um 9:48

Guten Tag liebe Motor-Talker

Das neue Jahr begann mit einem Wildunfall. Es war dunkel, gab einen lauten knall und aus lauter Panik bin ich nach kurzem aussteigen und nach dem Tier schauen weiter gefahren..... Das dies sau dämlich und nicht zu entschuldigen war, ist mir bewusst und ich könnte mich selbst ohrfeigen. Bisher hatte ich noch nie einen Wildunfall und plötzlich unheimliche Panik.

Ich fuhr erst nach Hause um einen geraden Gedanken fassen zu können und rief einen befreundeten Jäger an um nach Rat zu fragen. Da dieser nicht für die Gemarkung zuständig ist, riet er mir direkt die Polizei zu informieren.

So fuhr ich dann wieder an den Unfallort und rief von dort aus dann die Polizei. Es waren mittlerweile ein paar Stunden vergangen. Dies sagte ich auch den Beamten und wollte eine Selbstanzeige wegen Fahrerflucht vornehmen. Die Polizei zitierte mich ins Präsidium, weil der Unfall bereits gemeldet wurde, nahm im Präsidium meine Aussage auf und gab mir nach einem ordentlichen Rüffel die Wildunfallbescheinigung.

Meinen Schaden wollte ich zuerst selbst regeln, da dieser jedoch leider grösser als gedacht war, gab ich diesen dann doch an die Versicherung weiter.

Gemäß Polizei gibt es bei einem Wildschaden keine Fahrerflucht, da es keinen Geschädigten gibt.

Dennoch versucht sich die Versicherung nun, wegen dem späten Melden aus der Verantwortung zu nehmen.

Geht das?

Freundlichst Jürg

Beste Antwort im Thema

Weil das hier rechtlich anders zu bewerten ist, als es der Laie sicher zu wissen meint, sollte die wertende Betrachtung des Sachverhalts durch einen Anwalt erfolgen. Der berät dann auch verlässlich über ein sinnvolles Vorgehen.

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Im Ergebnis nein. Am besten einen Anwalt wegen einer Erstberatung kontaktieren.

Schau in deine AKB.

Dort steht vermutlich etwas zur Allgemeinen Aufklärungspflicht, etwa wie folgt:

Anzeige bei der Polizei erstatten

Sie müssen das Schadenereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen, wenn ein Entwendungs-, Brand- oder ein Kollisionsschaden mit Tieren 1.000 € übersteigt.

Das hast du nicht befolgt.

Weil das hier rechtlich anders zu bewerten ist, als es der Laie sicher zu wissen meint, sollte die wertende Betrachtung des Sachverhalts durch einen Anwalt erfolgen. Der berät dann auch verlässlich über ein sinnvolles Vorgehen.

Wir haben jetzt den 09.01, das neue Jahr ist also mal grad eine gute Woche alt.

Innerhalb welcher Frist hättest du denn den Schaden melden sollen, was steht dazu in den AKB?

Kann mir die Ablehnung der Versicherung ehrlich gesagt schwer vorstellen.

Was haben sie denn genau gesagt/geschrieben - evtl. hast du auch was missverstanden.

Moin!

Was heißt hier unverzüglich? Hat der TS doch eigentlich gemacht, er hat doch keine Tage verstreichen lassen.

Ich mein, dass sich hier die Versicherung vor der Leistung "drücken will". Also RA konsultieren.

G

Zitat:

@hjluecke schrieb am 9. Januar 2020 um 13:34:35 Uhr:

Moin!

Was heißt hier unverzüglich? Hat der TS doch eigentlich gemacht, er hat doch keine Tage verstreichen lassen.

Ich mein, dass sich hier die Versicherung vor der Leistung "drücken will". Also RA konsultieren.

G

Da wäre ich mir zumindest nicht sicher. Fraglich ist z.B. wieviel zeit zwischen

"ich wollte selber Reparieren" und "der Schaden war doch höher als Gedacht" vergangen ist, und ob dieser Zeitraum noch ohne Schuldhaftes Verzögern zu werten ist.

Unverzüglich heißt, ohne Verzug. Das ist nicht das gleiche wie "sofort". Sofort heißt, das Auto rollt noch während des Unfalls aus und man wählt schon die Nummer der Versicherung. Also eher unsinnig. Unverzüglich heißt, dass es keinen Verzug geben darf und die Frist sollte in den Versicherungsbedingungen stehen.

Persönliche Meinung: Für mich ist unverzüglich am nächsten Werktag ab 9 Uhr.

Unverzüglich heißt sogar noch mehr. Habe ich heute einen Unfall, schreibe ich morgen einen Brief mit der Unfallmeldung, kommt der vielleicht am Dienstag an und wird am Mittwoch gelesen und ist Donnerstag im System vermerkt. Auch das ist durchaus unverzüglich, denn es wurde ohne schuldhaftes Verzögern gehandelt, auch wenn fast eine Woche rum ist.

Bei meiner VK steht drin, unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Kalendertagen, muss die Unfallmeldung bei der Versicherung eingehen.

Es geht nicht um die Meldung an die Versicherung, es geht um die Hinzuziehung eines Försters oder der Polizei.

Ähnlich wie bei Unfallflucht, hat das noch von der Unfallstelle aus zu geschehen.

Im Handyzeitalter ist das auch kein Problem mehr.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Januar 2020 um 11:22:39 Uhr:

Es geht nicht um die Meldung an die Versicherung, es geht um die Hinzuziehung eines Försters oder der Polizei.

Das geht keineswegs aus der Beschreibung hervor, sondern ist nur eine von zwei naheliegenden Szenarien der "verspäteten Meldung".

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Januar 2020 um 11:22:39 Uhr:

Ähnlich wie bei Unfallflucht, hat das noch von der Unfallstelle aus zu geschehen.

Im Handyzeitalter ist das auch kein Problem mehr.

Nö. Mir wäre eine Mitführpflicht eines Handys unbekannt. Auch muss niemand die Nacht an einer sporadisch befahrenen Landstraße verbringen und darauf hoffen, dass evtl. jemand mit Telefon anhält. Dann soll es auch in DE so etwas wie Funklöcher geben.

Das unmittelbare Hinzuziehen eines Jägers, dieser wird das ja wohl bestätigen können, und die daraufhin erfolgte Mitteilung der Polizei kann da durchaus als ausreichend gesehen werden. Von einer Unfallflucht sind wir da mitunter noch weit entfernt. Zumal derartige Ermittlungen offenbar nicht einmal durch die Polizei eingeleitet wurden.

Themenstarteram 10. Januar 2020 um 10:50

Der Unfall war kurz vor Mitternacht und die Polizei wurde letztendlich ca. 9:00 angerufen.

Das sollte m.E. noch durchaus unverzüglich sein!

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