Wildunfall
Hallo ich weiß ob es richtig ist hier hin zu Posten.
Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit um 4:40 bin auf der B30 Richtung Ravensburg bei einer vollbremsung ins schleudern gekommen.
Ein Fuchs lag auf der Fahrbahn, als ich ihn bemerkt habe ist er aufgestanden.
Ich habe als Reaktion eine vollbremsung gemacht, auch wenn jetz viele sagen einfach rüber fahren ging es nicht. Die Straße war nass. Durch das Schleudern bin ich gegen die leindplanke gefahren und habe einen wirtschaftlichen Totalschadung meiner Meinung nach.
Meine Frage lautet wird die teilkasko was übernehmen oder ein Teil?
Die Polizei hat keine Spuren von Fuchs gefunden. Ich weiß nicht ob ich ihn erwischt habe.
Kann mir jemand Tipps geben die sowas erlebt oder mit bekommen haben.
Danke im voraus..
61 Antworten
Naja es könnte aber durchaus sein, das die Versicherung argumentiert, das es um 04.30 morgens derzeit auch mal glatt sein könnte und das du einen Fuchs fast erwischt hast nur eine Schutzbehauptung sei.
Aber wie dem auch sei, ohne Haare oder Fund des verletzen/toten Tieres sieht es eher mau aus.
@AMoll ist leider nunmal so, ich habe halt echt gehofft das die was finden werden. Aber sieht leider schlecht aus. Jetz muss ich mich noch darum kümmern wer den Gutachter zahlt.
Zitat:
@Mimro schrieb am 19. April 2017 um 19:02:34 Uhr:
Zitat:
@ToastManOne schrieb am 19. April 2017 um 16:56:12 Uhr:
Wenn der Versicherte einen Wildunfall anzeigt ohne eine Wildunfallbescheinigung vorlegen zu können, ist das schlicht eine falsche Angabe gegenüber der Versicherung.Das hat nichts mit Falschangabe zu tun! Wenn der Versicherer einen Sachverständigen ohne Bescheinigung beauftragt, müssen sie ihn auch bezahlen. Der SV kann sein Geld im Übrigen auch nur beim Auftraggeber einklagen und das ist nunmal die Versicherung!
Aber klar, die Versicherungsdetektive sind ja eine Doku-Soap...
Wenn man bei der Versicherung anruft und sagt, man hatte ein Wildunfall, ist das eine Angabe die die Versicherung hinnehmen muss und entsprechend reagieren. Diese Angabe zu beweisen liegt in der Pflicht des Versicherungsnehmers. Unter dieser vermeintlichen Versicherungslage wird ein Gutachter eingeschaltet. Kommt später heraus das die Versicherungsleistung nicht abgedeckt ist, wegen bspw. Vorsatz, Fahruntüchtigkeit oder eben fehlender Wildunfallbescheinigung, wird die Versicherung sicher nicht einfach untätig bleiben wie man aufgrund der vorher nicht beweisbaren Annahme bzw. Vorenthaltung von Informationen (man muss erwähnen das man noch keine Bescheinigung hat) denen Kosten verursacht.
Der Bezug auf die "Soaps" war eher für die durchaus strenge Haltung gegenüber den Leuten die versuchen was abzugreifen 😉 Wäre ja perfekt für alle die ihr Auto verkaufen möchten und wissen wollen was es Wert ist... einmal die Fellmütze am Unterboden lang gerieben und schon bekomm ich ein Gutachten mit Aufschlüsselung des aktuellen Marktwertes... ich weiß, ist Quatsch *lach*
Ich unterstelle dem Themenersteller nicht dass er hier irgendwas abgreifen will, manchmal ist es einfach Unwissenheit oder der Lage geschuldet das man etwas vergisst zu erwähnen. Ich glaube er ist schon genug bestraft mit seinem Auto. Den Schaden wird er sich noch eine Weile anschauen müssen, zumindest fährt das gute Stück noch.
Alles Gute für den weiteren Verlauf...
...mal ne andere Frage, was steht in Deiner Teilkasko denn über "Wildunfall"
Was genau ist abgedeckt ?
- Harrwild
- Wild
- Tiere aller Art ?
Desweiteren, wie ToastedManOne schreibt, Du musst beweisen, dass Du "ausgewichen"
bist...
Von daher behaupte ich, Pech gehabt und das nächste Mal, leider, auf das "Tier draufhalten",
zum Schutze Deines und etwaigen Leben anderer Verkehrsteilnehmer
Grüß
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Hi in meinem Vertrag steht die Teilkaskoversicherung schützt sie vor Zusammenstoß mit allen Tieren. Ich habe heute dort angerufen und den Gutachter werden sie zahlen haben die gesagt. Ich vermute meine Prozente werden jetz hoch gehen?
Die haben gemeint es wird schwierig sein ohne Beweise. Ich kann jetz nichts mehr hoffen. Das war ein Horror Erlebnis.
Wenn sie nichts regulieren, hast du ja auch keinen Schaden den sie dir anrechnen können. Wenn ich privat Lust und Laune habe Demolition Derby mit meinem Auto zu fahren, geht die das nichts an *g* Also nein, du wirst du nicht hoch gestuft wenn die Versicherung keinen Schaden regulieren muss. Die Versicherungen haben mit den Gutachtern Pauschalverträge, das kostet die in diesem Fall bestimmt nicht mehr als würde man selbst zum ADAC fahren und die schauen sich dein Blechschaden an.
Dann kannst dich jetzt auf die Suche nach einer Lackierbude machen die dein Auto wieder vorzeigbar macht... und dem Problem nachgehen, weshalb dein Auto trotz aktiver Sicherheitssystem anfängt zu schleudern. Das ist NICHT normal und kostet dich oder anderen in der nächsten heißen Szene auf der Autobahn vielleicht das Leben.
Wegen dem Blechschaden würde ich tatsächlich mal Richtung Polen schauen. Dort 3-4 Tage Urlaub und nebenbei das Auto schick machen lassen.
In der TK gibt es keine SF und damit auch keine Hochstufung.
Die Diskussion ist sinnlos.
So wie der TE schreibt, hat es keinen Zusammenstoß mit einem Tier gegeben, somit ist es für die Versicherung erledigt.
Im Versicherungsvertrag steht: "Zusammenstoß mit allen Tieren".
Wo ist der Zusammenstoß? Wo ist das Tier?
Hier muss im Vertrag stehen: "... Kostenübernahme, wenn durch eigene Unfähigkeit in die Leitplanke gefahren wird."
Wo steht das?
Also Thema erledigt.
Zitat:
@Kratos5858 schrieb am 20. April 2017 um 14:07:40 Uhr:
Ich vermute meine Prozente werden jetz hoch gehen?
Das kann schon sein, wenn die Leitplanken auch einen Schaden abbekommen haben. Für die Meldung wird sicher die Polizei sorgen und dann steigt die Haftpflichtversicherung.
Ah, ok. Falls natürlich ein Dritter geschädigt wurde und deine HP zahlen muss, sinkt dein SF und dein Beitrag steigt.
Okey aber das wird die Polizei meiner Versicherung melden? Die Leitplanke hab ich gesehen ist leicht verbogen. Das hat die Versicherung auch notiert gehabt.
Die Leitplanke... ganz vergessen *g* Die Versicherung wird sich diesbezüglich sicher bald melden. Für sowas hab ich persönlich zur Not Rabattschutz.
"Tiere aller Art" ist schon mal TOP...
Aber, wie gesagt, inwieweit die Versicherung Deinen PKW-Schaden bezahlt,
weiß ich nicht...musst uaf deren "entgegenkommen" hoffen.
....nur in der HP und VK wirst Du im Schadenfall "höher" gestuft.. in der TK nicht.
Wg. der Leitplanke..die Polizei wird hier nix der Versicherung melden.
Eher wird sie den Schaden der Stadt/ dem Land melden, die es wieder behebn muss
und die Du bekommst dann die Rechnung, evtl.
Zur Sicherheit würde ich hier Deine Versicherung informieren, falls was von der Stadt/Land
kommt..
Wird "nix" bezahlt, dann passiert auch nix mit Deiner SF-Klasse...
Hi guzzi97 die Versicherung habe ich schon informiert gehabt. Ich weiß nicht ob sie zahlen werden, die meinten halt das eine spezielle Abteilung nachguckt und sie werden entscheiden. Ich habe auch eine private Haftpflichtversicherung, die können den Schaden nicht bezahlen oder? Sonst würde ich selbst zahlen anstatt die Versicherung wenns nicht so hoch ist. Das Auto habe ich zu einer Werkstatt gefahren und sie haben nachgeschaut. Kotflügel und Tür müssten erneuert werden, am Rahmen und Träger hat sich nichts verzogen. Und hintere Rückwand wurde eingedrückt, man könnte wenn man Glück hat es raus Vakuumieren meinten die.
Ich danke allen für eure Hilfe und hoffe beim nächsten mal das ich anders reagieren werde. Man lernt aus sein Fehler, aber wie gesagt es war ein scheiß Reflex..
Allen einen schönen Abend noch.
Eine Haftpflicht bezahlt nur die Schäden die man selbst anderen verursacht hat... deshalb ist diese auch Pflicht im Straßenverkehr. Eine private Haftpflicht deckt keine Schäden die man selbst am eigenen PKW verursacht hat... das wär ein miserables Geschäftsmodell *g*