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Wildunfall

Themenstarteram 15. September 2019 um 8:20

Hallo,

ich habe am Wochenende ein Reh überfahren. Das Reh ist tot und die Front sowie der Kühler meines Opels leider auch. Sonst ist aber niemandem was passiert. Ich habe für dieses Auto nur eine Haftpflichtversicherung, da es wirklich schon ein paar Jahre mehr auf dem Buckel hat. Nun meine Frage.

Muss ich den Unfall trotzdem meiner Versicherung melden? Und kann es sein, dass ich deshalb hochgestuft werde? Übrigens habe ich natürlich die Polizei informiert und auch der Jäger war vor Ort und hat alles bestätigt und dokumentiert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@aspergius schrieb am 15. September 2019 um 10:25:59 Uhr:

Wie ist das eigentlich bei Wildunfällen? Wer ist schuld und wer bezahlt welchen Schaden? Ein interessantes Thema.

Hallo,

Ist doch gaaaanz einfach...

Der Jagdausübungsbrechtigte bezahlt den Schaden am PKWund die Hinterbliebenenrente an die Rehfamilie...

Ist natürlich Beides absoluter Quatsch!!!

Zunächst kommt es darauf an, wie der Wildunfall definiert wird. Dann, um welche Art Tier es sich handelt, also Wildtier oder Haustier und dann wird auch oft zw. Niederwild, Haarwild und Nutztier, bzw. Haustier unterschieden. Damit ist spätestens hier das Füllhorn der rechtlich divers zu betrachtenden Möglichkeiten, ausgegossen.

Bei einem direkten Unfall mit Haarwild zahlt die Teilkasko. Entscheidend ist der Vertragstext, welche Tiere genau darunter zu verstehen sind und vom Versicherungsschutz umfasst werden.

Ein indirekter Unfall liegt vor, wenn z.B. einem Hasen ausgewichen wird und es dabei zu ein Kollision mit dem Gegenverkehr kommt. Die Teil-Kasko-Versicherung kann hier die Leistung verweigern, wenn 1. vertraglich Kleintiere (auch wenn Haarwild) ausgeschlossen worden sind und 2. wenn der Geschädigte keine Kollision erlitten hat., o. 3. der Schaden durch Tierkollision deutlich geringer, als der Ausweichschaden gewesen wäre.

Aber selbst wenn, muss der Geschädigte die Kollision nachweisen. (Spuren am Fahrzeug, verletztes o. getötetes Tier.... .

Allein die Behauptung: " Da stand ein Hirsch auf der Strasse, deshalb bin ich in den Gegenverkehr gefahren", reicht nicht aus, zumal, wenn zudem niemand anderes das Tier gesehen hat. (Bezeugung)

Die Vollkasko übernimmt i.d.R. alle Fahrzeugschäden unabhängig von Art und Größe des schädigenden Tieres.

(Ein Geschädigter verlangte von der VK einen neuen Reifen, da er einen Igel überfahren hatte und "dadurch" einen Reifenschaden erlitten hatte. ----> abgelehnt!

Im Versicherungsvertrag ist auch festgelegt, ob der Wildunfall bei überwiegendem Unverschulden des Fahrzeugführers zu einer Rückstufung in dem Schadensrabatt führt. I.d. R. findet die Rückstufung keine Anwendung. Entscheidend ist aber auch hier der Einzelfall und der Vertragstext.

Haus- und Nutztierunfälle werden über die Tierhalterhaftpflicht (z.B. Hund, Pferd , Schaf...)abgedeckt (Halterhaftung), welche ggf. auch die Nutztierhaftpflicht umfasst, abgedeckt.

VK zahlt aber auch hier alle Schäden.

So, mal auf die Schnelle.

Gruss vom Asphalthoppler

 

Ach so, zu erwähnen wäre auch, dass auch bei einem Wildunfall Haftungsansprüche an den verunfallten Fahrzeugführer gestellt werden können. Bspw., wenn durch Ausweichmanöver Sachen beschädigt werden ( anderes KFZ, Baum, Zaun...), denn im Gegensatz zu einem Wildtier hat ein Baum i.d.R. einen Besitzer/ Eigentümer, welcher sich hier zumeist über den Grundbesitz definiert.

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Wie ist das eigentlich bei Wildunfällen? Wer ist schuld und wer bezahlt welchen Schaden? Ein interessantes Thema.

Wenn kein Verschulden, wie beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit trotz Warnschild, kann der TE nicht ersatzpflichtig gemacht werden.

Wer soll denn geschädigt sein?

Der Förster?

Zitat:

@Cori65 schrieb am 15. September 2019 um 10:20:44 Uhr:

Hallo,

ich habe am Wochenende ein Reh überfahren. Das Reh ist tot und die Front sowie der Kühler meines Opels leider auch. Sonst ist aber niemandem was passiert. Ich habe für dieses Auto nur eine Haftpflichtversicherung, da es wirklich schon ein paar Jahre mehr auf dem Buckel hat. Nun meine Frage.

Muss ich den Unfall trotzdem meiner Versicherung melden? Und kann es sein, dass ich deshalb hochgestuft werde? Übrigens habe ich natürlich die Polizei informiert und auch der Jäger war vor Ort und hat alles bestätigt und dokumentiert.

Ich bin zwar kein Fachmann für Versicherungen, lehne mich aber jetzt mal aus dem Fenster und sage, dass du das deiner Haftpflichtversicherung nicht melden musst. Auf deinem Schaden bleibst du ohen passende Versicherung bei Unfällen mit Wildtieren sitzen. Alles richtig gemacht, indem du den Jagdausübungsberechtigten informiert hast. Eine Forderung gegenüber deiner Halftpflicht besteht hier nicht. Aber um sicher zu gehen, könntest du auch deine Versicherung fragen.

Der Förster hat doch das Reh, ihm ist doch kein Schaden entstanden

Zitat:

@aspergius schrieb am 15. September 2019 um 10:25:59 Uhr:

Wie ist das eigentlich bei Wildunfällen? Wer ist schuld und wer bezahlt welchen Schaden? Ein interessantes Thema.

Hallo,

Ist doch gaaaanz einfach...

Der Jagdausübungsbrechtigte bezahlt den Schaden am PKWund die Hinterbliebenenrente an die Rehfamilie...

Ist natürlich Beides absoluter Quatsch!!!

Zunächst kommt es darauf an, wie der Wildunfall definiert wird. Dann, um welche Art Tier es sich handelt, also Wildtier oder Haustier und dann wird auch oft zw. Niederwild, Haarwild und Nutztier, bzw. Haustier unterschieden. Damit ist spätestens hier das Füllhorn der rechtlich divers zu betrachtenden Möglichkeiten, ausgegossen.

Bei einem direkten Unfall mit Haarwild zahlt die Teilkasko. Entscheidend ist der Vertragstext, welche Tiere genau darunter zu verstehen sind und vom Versicherungsschutz umfasst werden.

Ein indirekter Unfall liegt vor, wenn z.B. einem Hasen ausgewichen wird und es dabei zu ein Kollision mit dem Gegenverkehr kommt. Die Teil-Kasko-Versicherung kann hier die Leistung verweigern, wenn 1. vertraglich Kleintiere (auch wenn Haarwild) ausgeschlossen worden sind und 2. wenn der Geschädigte keine Kollision erlitten hat., o. 3. der Schaden durch Tierkollision deutlich geringer, als der Ausweichschaden gewesen wäre.

Aber selbst wenn, muss der Geschädigte die Kollision nachweisen. (Spuren am Fahrzeug, verletztes o. getötetes Tier.... .

Allein die Behauptung: " Da stand ein Hirsch auf der Strasse, deshalb bin ich in den Gegenverkehr gefahren", reicht nicht aus, zumal, wenn zudem niemand anderes das Tier gesehen hat. (Bezeugung)

Die Vollkasko übernimmt i.d.R. alle Fahrzeugschäden unabhängig von Art und Größe des schädigenden Tieres.

(Ein Geschädigter verlangte von der VK einen neuen Reifen, da er einen Igel überfahren hatte und "dadurch" einen Reifenschaden erlitten hatte. ----> abgelehnt!

Im Versicherungsvertrag ist auch festgelegt, ob der Wildunfall bei überwiegendem Unverschulden des Fahrzeugführers zu einer Rückstufung in dem Schadensrabatt führt. I.d. R. findet die Rückstufung keine Anwendung. Entscheidend ist aber auch hier der Einzelfall und der Vertragstext.

Haus- und Nutztierunfälle werden über die Tierhalterhaftpflicht (z.B. Hund, Pferd , Schaf...)abgedeckt (Halterhaftung), welche ggf. auch die Nutztierhaftpflicht umfasst, abgedeckt.

VK zahlt aber auch hier alle Schäden.

So, mal auf die Schnelle.

Gruss vom Asphalthoppler

 

Ach so, zu erwähnen wäre auch, dass auch bei einem Wildunfall Haftungsansprüche an den verunfallten Fahrzeugführer gestellt werden können. Bspw., wenn durch Ausweichmanöver Sachen beschädigt werden ( anderes KFZ, Baum, Zaun...), denn im Gegensatz zu einem Wildtier hat ein Baum i.d.R. einen Besitzer/ Eigentümer, welcher sich hier zumeist über den Grundbesitz definiert.

Solange es ein ganz "normales" wildes Reh war, bleibst du auf deinem Schaden sitzen.

U.a. genau dafür ist eine Teilkasko vorgesehen.

War es aber z.B. ein ausgebüxtes Zuchtwild, z.B. Damwild, könnte evtl. auch der Eigentümer haftbar gemacht werden, ähnlich wie bei einem Hund.

Eine Eintrittspflicht deiner Haftpflichtversicherung gibt es auch nicht - es sei denn du hast z.B. beim Ausweichmanöver Leitplanken, Straßenpfosten oder Gartenzäune beschädigt.

wenn kein drittschaden (flurschaden oder begrenzungspfosten bspw.) entstanden ist oder dein fahrzeug keine betriebsstoffe verloren hat, also keine feuerwehr vor ort war, dann brauchst du den schaden nicht deiner haftpflichtversicherung melden. sollte eines davon zutreffen, würde ich es vorsichtshalber melden.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 15. September 2019 um 12:30:07 Uhr:

.

War es aber z.B. ein ausgebüxtes Zuchtwild, z.B. Damwild, könnte evtl. auch der Eigentümer haftbar gemacht werden, ähnlich wie bei einem Hund.

Bei von Menschen gehaltenen Tieren muss man noch zwischen Nutztieren und Luxustieren unterscheiden:

Für letztere greift die Gefährdungshaftung, für erstere haftet der Halter nur aus Verschulden.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass auch für das beteiligte Kraftfahrzeug die Gefährdungshaftung gilt...

 

Klingt ja teilweise ziemlich Kompliziert.

In meiner Teilkasko steht, versichert ist:

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.

Da er keine Teilkasko hat, ist im Grunde egal, was in irgendwelchen Teilkaskovereinbarungen steht.

Das er auf seinem Schaden sitzen bleibt, ist ihm auch klar, aber ob seine Haftpflicht irgendetwas zahlen muss und er damit hochgestuft würde, das war die eigentliche Frage.

Selbst wenn er 20 Euro für den Förstereinsatz bezahlen müsste oder so könnte er das doch selbst zahlen um eine Hochstufung zu vermeiden („Schaden zurückkaufen“)

Wobei es nicht schadet, den Unfall vorsorglich zu melden. Sollten dann keine Ansprüche geltend gemacht werden, ist das auch ohne Folgen für den SF. Sollte aber wider Erwarten ein Schaden vorhanden sein und man hat den Unfall nicht gemeldet, dann kann es Probleme geben.

Die Frage war ja, können von Seiten des Waldbesitzers oder Förster Forderungen überhaupt geltend gemacht werden, wenn du ein (sein) Reh überfährt?

Ich meine nein, weil sich Rehe nicht an die Regel halten und vor dem Queren der Straße nicht nach links und rechts schauen.

Wenn du ein Reh überfährt, ist dies sozusagen ein nicht anwendbare Naturereignis.

Umgekehrt kann man aber deshalb auch keine Schadenersatzforderung an den Förster oder Waldbesitzer stellen.

Das mag sein, trotzdem kann sich aus der Betriebsgefahr des Pkw eine Haftung ergeben. Von daher schadet es nicht, wenn man den Schaden vorsorglich meldet. Oder welche Nachteile sollte man aus einer Meldung des Schadens haben?

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