Wildunfall mit Reh
Hallo zusammen,
habe am Wochenende leider ein Reh angefahren. Es gab keine Möglichkeit auszuweichen oder durch ein Bremsmanöver die Kollision zu vermeiden. Habe dann die Polizei darüber informiert.
Das Fahrzeug ist dadurch auch beschädigt worden. Deshalb habe ich meine Versicherung kontaktiert. Zunächst hieß es ich soll ein Kostenvoranschlag einreichen, dann aber wollte die Versicherung einen Gutachter schicken.
Dieser war gestern da und hat sich wirklich neutral gehalten. Allerdings bemängelte er meine Reifen, welche angeblich verschlissen sind. Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist aber nicht erreicht. Er hat auch KEINE Messung vorgenommen sondern alles sehr genau durch Fotos dokumentiert.
Als er dann ins Auto gestiegen ist und die Zündung anmachte um den Kilometer-Stand zu messen kam eine Fehlermeldung auf "Bremsbeläge hinten wechseln". Diese poppte, so der Zufall will, an diesem Tag zum ersten Mal auf. Das hat er dann natürlich auch fotografiert.
Darum habe ich den bleibenden Eindruck, dass er gar nicht so neutral war, sondern auf der Suche nach Argumenten um einen Leistungsfall abzulehnen.
Wie seht ihr das? Haben die zwei Argumente überhaupt eine Aussagekraft bzw. Bezug zu meinem Unfall?
Bin echt enttäuscht. Man zahlt jahrelang seine Versicherung. Nie hatte ich was und dann bekommt man das Gefühl abgewimmelt zu werden. Aber mal sehen, vielleicht täusche ich mich auch.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bmw-fan-no1 schrieb am 13. Dezember 2018 um 19:58:40 Uhr:
Was mir noch eingefallen ist. Ich habe hinten die Bereifung 275/35 R19 statt 275/30 R19. Ist das in diesem Fall ein Problem für mich?
Nicht zugelassene Reifen? Fahren ohne Betriebserlaubnis? Jetzt wird es spannend... Wurde das auch vom Gutachter bemerkt und notiert?
62 Antworten
Dann ist doch jetzt alles klar - Du wirst den Ball flach halten - 6.600 € sind keine 70% von 7.800 €...
Bei (den von Dir bemängelten) 5.400 € könnte es passen - wenn Du nicht auf Deinem "Recht" bestehst.
(Die Bedenken von celica1992 sind nicht von der Hand zu weisen - weil das einfach so ist, also lies die AKB.)
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 20:23:34 Uhr:
Du musst in deinen AKB schauen, wenn du selbst ohne Rechnung reparierst, kriegst du meist nur die Differenz zwischen
Wiederbeschaffungspreis und Restwert. SB wird auch noch abgezogen
Da es hier ein Kaskoschaden ist gilt die AKB des Versicherers
Habe in der AKB nachgelesen:
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach (...) , wenn Sie und dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend (...).
b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gilt der mittlere, ortsübliche Stundenverrechnungssatz als Obergrenze für die Ermittlung der erforderlichen Reparaturkosten.
FRAGE: Ist eine Dokumentation durch Bilder ein konkreter Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur?
Zitat:
@tomold schrieb am 14. Dezember 2018 um 20:37:16 Uhr:
Dann ist doch jetzt alles klar - Du wirst den Ball flach halten - 6.600 € sind keine 70% von 7.800 €...Bei (den von Dir bemängelten) 5.400 € könnte es passen - wenn Du nicht auf Deinem "Recht" bestehst.
(Die Bedenken von celica1992 sind nicht von der Hand zu weisen - weil das einfach so ist, also lies die AKB.)
Wie kommst du auf 6.600 €? Es sind die laut Gutachten 5.400 € im Raum. Die Abzüge der Versicherung, durch günstigere Stundenverrechnungssätze muss ich hinnehmen.
Das liest sich ein paar Postings vorher schon etwas anders - ich erspare mir jetzt das kopieren, Du weißt ja selbst, was Du geschrieben hast (bei dem Xenon Scheinwerfer bin ich mir unsicher, aber die 70% sind dann weg...)
Atme tief durch, schlaf am Besten drüber. Du bist jetzt ja schon bereit, Dich mit den 5.400 € anfreunden zu können.
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@TE:
Bei einer fiktiven Abrechnung stehen dir die im Gutachten aufgeführten Reparaturkosten zu, sofern sich das Auto weitere 6 Monate in deinem Besitz befindet.
Nach diesen 6 Monaten kannst Du den Restbetrag nachfordern.
Bis dahin rechnet die VS einen Totalschaden ab.
Wenn Du an dem Auto hängst, dann lass ihn regulär nach dem Gutachten reparieren. Tauchen dabei Kostensteigerungen auf, dann ist das das Problem der Versicherung. Du hast dann zwar kein Geld daraus generiert. Aber der Hobel ist wieder in Schuss.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 14. Dezember 2018 um 23:30:23 Uhr:
@TE:
Bei einer fiktiven Abrechnung stehen dir die im Gutachten aufgeführten Reparaturkosten zu, sofern sich das Auto weitere 6 Monate in deinem Besitz befindet.
Nach diesen 6 Monaten kannst Du den Restbetrag nachfordern.
Bis dahin rechnet die VS einen Totalschaden ab.
Das ist ein Kaskofall und da gilt die AKB des Versicherers
Zitat:
@celica1992 schrieb am 15. Dezember 2018 um 07:31:38 Uhr:
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 14. Dezember 2018 um 23:30:23 Uhr:
@TE:
Bei einer fiktiven Abrechnung stehen dir die im Gutachten aufgeführten Reparaturkosten zu, sofern sich das Auto weitere 6 Monate in deinem Besitz befindet.
Nach diesen 6 Monaten kannst Du den Restbetrag nachfordern.
Bis dahin rechnet die VS einen Totalschaden ab.Das ist ein Kaskofall und da gilt die AKB des Versicherers
Ups, ich dachte die 6 Monate Regelung kann auch im Kaskofall angewendet werden.
Danke für den Hinweis.
Sofern du fiktiv abrechnen willst, was ich bei meiner Antwort so nicht auf dem Schirm hatte wird auf Basis des Totalschadens abgerechnet.
Wenn du selbst reparieren willst werden Bilder als Nachweis nicht ausreichen, gefordert ist der Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur mit Rechnung.
Hierzu würde ich ebenfalls raten, andernfalls sähe es bei einem weiteren bzw. späteren Schaden und beim Wiederverkauf für dich böse aus.
Oder man trennt sich bei der Gelegenheit von dem Schätzchen, rechnet auf Basis des Totalschadens ab, reealisiert den Restwert und kauft sich was neues.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 16. Dezember 2018 um 15:05:14 Uhr:
Sofern du fiktiv abrechnen willst, was ich bei meiner Antwort so nicht auf dem Schirm hatte wird auf Basis des Totalschadens abgerechnet.Wenn du selbst reparieren willst werden Bilder als Nachweis nicht ausreichen, gefordert ist der Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur mit Rechnung.
Hierzu würde ich ebenfalls raten, andernfalls sähe es bei einem weiteren bzw. späteren Schaden und beim Wiederverkauf für dich böse aus.
Oder man trennt sich bei der Gelegenheit von dem Schätzchen, rechnet auf Basis des Totalschadens ab, reealisiert den Restwert und kauft sich was neues.
Ich habe mit der Versicherung gesprochen. Bilder werden als Nachweis ausreichen.
So kenne ich das auch das Bilder mit oder ohne Tageszeitung ausreichend sein können. Kommt aber immer auf die Versicherung an. Vorher fragen kostet nix und lässt einen besser schlafen.
naja, Bilder mit Tageszeitung sind ausreichend, um eine wie auch immer geartete Reparatur nachzuweisen, aber nicht um eine vollständige- und fachgerechte Reparatur nachzuweisen.
Durch die Bilder ist die Versicherung in der Lage, den Restwert nachzuregulieren, allerdings obacht:
a) auf der MWST bleibst Du sitzen. Die wird nur auf Belege gezahlt
b) Bilder weisen nur nach, dass "etwas repariert" wurde, allerdings nicht, dass vollständig und fachgerecht nach Gutachtenvorgaben repariert wurde - somit wird dein FZG im HIS-System gespeichert bleiben.
Bei einem weiteren Schäden schützt Dich das nicht davor, Probleme mit der Schadenabwicklung bezüglich der Höhe des Fahrzeugwertes zu haben.
Ich würde mir das schriftlich geben lassen
Sehe ich genauso wie Relaxolator.
Auch ggü einem späteren Käufer hat man nichts in der Hand ...
Die Aussage, dass Bilder - in welcher Art und Weise und wovon genau ? - als Nachweis einer vollständigen und fachgerechten Reparatur ausreichen würde ich mir von der Versicherung schriftlich geben lassen.
Kommt vielleicht auch immer auf den Schaden an.
Wo ich das gemacht habe war Niere, Haube, linker SW uns Stoßstange beschädigt. Alles Teile die man mit Fotos von außen locker beurteilen kann.
Geht natürlich nicht so einfach bei Träger oder Rahmenschaden. Ist klar.
Das kann man aber sich von einem Gutachter bestätigen lassen für kleines Geld.