Wildunfall mit Reh
Hallo zusammen,
habe am Wochenende leider ein Reh angefahren. Es gab keine Möglichkeit auszuweichen oder durch ein Bremsmanöver die Kollision zu vermeiden. Habe dann die Polizei darüber informiert.
Das Fahrzeug ist dadurch auch beschädigt worden. Deshalb habe ich meine Versicherung kontaktiert. Zunächst hieß es ich soll ein Kostenvoranschlag einreichen, dann aber wollte die Versicherung einen Gutachter schicken.
Dieser war gestern da und hat sich wirklich neutral gehalten. Allerdings bemängelte er meine Reifen, welche angeblich verschlissen sind. Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist aber nicht erreicht. Er hat auch KEINE Messung vorgenommen sondern alles sehr genau durch Fotos dokumentiert.
Als er dann ins Auto gestiegen ist und die Zündung anmachte um den Kilometer-Stand zu messen kam eine Fehlermeldung auf "Bremsbeläge hinten wechseln". Diese poppte, so der Zufall will, an diesem Tag zum ersten Mal auf. Das hat er dann natürlich auch fotografiert.
Darum habe ich den bleibenden Eindruck, dass er gar nicht so neutral war, sondern auf der Suche nach Argumenten um einen Leistungsfall abzulehnen.
Wie seht ihr das? Haben die zwei Argumente überhaupt eine Aussagekraft bzw. Bezug zu meinem Unfall?
Bin echt enttäuscht. Man zahlt jahrelang seine Versicherung. Nie hatte ich was und dann bekommt man das Gefühl abgewimmelt zu werden. Aber mal sehen, vielleicht täusche ich mich auch.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bmw-fan-no1 schrieb am 13. Dezember 2018 um 19:58:40 Uhr:
Was mir noch eingefallen ist. Ich habe hinten die Bereifung 275/35 R19 statt 275/30 R19. Ist das in diesem Fall ein Problem für mich?
Nicht zugelassene Reifen? Fahren ohne Betriebserlaubnis? Jetzt wird es spannend... Wurde das auch vom Gutachter bemerkt und notiert?
62 Antworten
gelöscht
Der Scheinwerfer steht schon im Gutachten. Allerdings nicht die dazugehörigen Leuchtmittel.
Bzw. Blinkerleuchte und Xenonbrenner. Das sind laut BMW auch 200,-
Da es seit dem Zusammenstoß defekt ist, sollte es meiner Meinung nach auch ersetzt werden. Oder?
Natürlich sollte es das...
Zitat:
@bmw-fan-no1 schrieb am 14. Dezember 2018 um 17:32:37 Uhr:
Da es seit dem Zusammenstoß defekt ist, sollte es meiner Meinung nach auch ersetzt werden. Oder?
Würde ich so sehen.
Außer natürlich, du hast das Reh nicht gesehen weil es zu dunkel war, und es war dunkel weil der Scheinwerfer vorher schon defekt war.
😁
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Was für einen Restwert hat das Auto - das Ganze könnte auch auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen, wenn das Auto kaputt mehr als 1.200 € Wert ist.
7.800 € ./. 5.400 € ./. 1.200 € = 1.200 €...
Ich glaube, ich würde den Ball eher flach halten wenn das Auto mehr als 1.200 € wert ist.
Zitat:
@tomold schrieb am 14. Dezember 2018 um 19:21:31 Uhr:
Was für einen Restwert hat das Auto - das Ganze könnte auch auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen, wenn das Auto kaputt mehr als 1.200 € Wert ist.7.800 € ./. 5.400 € ./. 1.200 € = 1.200 €...
Ich glaube, ich würde den Ball eher flach halten wenn das Auto mehr als 1.200 € wert ist.
Im Gutachten steht Reparaturschaden. Der Restwert liegt bei 5.500 €
Wenn du das Auto in Eigenregie reparieren willst, solltest du deine AKB lesen
Dann ist es eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, einfach ausgedrückt stehen Dir 7.800 € ./. 5.500 € = 2.300 € ./. SB zu.
So aus dem Bauch heraus - ich würde das Geld nehmen (dem Gutachter beim nächsten Treffen noch ein Küsschen aufdrücken (das von Ferrero natürlich...)) und keinen weiteren Wirbel mehr machen.
Ist aber nur meine Meinung als Laie - eventuell wissen andere noch mehr.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 19:38:23 Uhr:
Wenn du das Auto in Eigenregie reparieren willst, solltest du deine AKB lesen
Worauf sollte ich denn achten? Was sollte ich denn bedenken?
Möchtest du mich konkret auf etwas hinweisen?
Zitat:
@tomold schrieb am 14. Dezember 2018 um 19:41:08 Uhr:
Dann ist es eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, einfach ausgedrückt stehen Dir 7.800 € ./. 5.500 € = 2.300 € ./. SB zu.So aus dem Bauch heraus - ich würde das Geld nehmen (dem Gutachter beim nächsten Treffen noch ein Küsschen aufdrücken (das von Ferrero natürlich...)) und keinen weiteren Wirbel mehr machen.
Ist aber nur meine Meinung als Laie - eventuell wissen andere noch mehr.
Wieso sollte ich mich denn darüber freuen? Stehen mir nicht die Reparaturkosten bei einem Reparaturschaden zu? Vor allem wenn ich dann auch tatsächliche repariere (ob in Eigenregie oder Werkstatt - egal). Der Unterschiede liegt doch nur in der MwSt?
da wirst du dich wundern
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 19:46:07 Uhr:
da wirst du dich wundern
Sprichst du aus Erfahrung? Ich wäre dir sehr dankbar über konkretere Aussagen.
Dein Schaden ist 2.300 € ./. SB.
Du kannst ein vergleichbares Auto für 7.800 € bekommen (ich glaube das, wer will heute noch einen Diesel und dann noch SF 4, der darf bald nur noch in Afrika fahren 😉), die Versicherung hilft Dir, Dein Auto für 5.500 € zu verkaufen und weist einen Käufer nach. Dann überweisen sie Dir den Dir entstandenen Schaden von 2.300 € ./. SB und gut ist´s.
Wie gesagt - Du hast keinen Anspruch auf die Reparatur Deines Autos. Du hast einen Anspruch auf den Ersatz Deines Schadens und der ist nun mal 2.300 € ./. SB.
Zitat:
@tomold schrieb am 14. Dezember 2018 um 20:07:02 Uhr:
Dein Schaden ist 2.300 € ./. SB.Du kannst ein vergleichbares Auto für 7.800 € bekommen (ich glaube das, wer will heute noch einen Diesel und dann noch SF 4, der darf bald nur noch in Afrika fahren 😉), die Versicherung hilft Dir, Dein Auto für 5.500 € zu verkaufen und weist einen Käufer nach. Dann überweisen sie Dir den Dir entstandenen Schaden von 2.300 € ./. SB und gut ist´s.
Wie gesagt - Du hast keinen Anspruch auf die Reparatur Deines Autos. Du hast einen Anspruch auf den Ersatz Deines Schadens und der ist nun mal 2.300 € ./. SB.
Wie bitte??? Keinen Anspruch auf die Reparatur? Was bedeutet dann Reparaturschaden?
https://verkehrslexikon.de/Texte/RepSchaden01.php
Hab nur diesen Link erstmal gefunden. Steht sogar - Reparaturkosten dürfen bis zu 70 Prozent vom Wiederbeschaffungswert liegen. Da bin ich grad bei guten 69 Prozent.
Du musst in deinen AKB schauen, wenn du selbst ohne Rechnung reparierst, kriegst du meist nur die Differenz zwischen
Wiederbeschaffungspreis und Restwert. SB wird auch noch abgezogen
Da es hier ein Kaskoschaden ist gilt die AKB des Versicherers