Wildunfall mit Reh
Hallo zusammen,
habe am Wochenende leider ein Reh angefahren. Es gab keine Möglichkeit auszuweichen oder durch ein Bremsmanöver die Kollision zu vermeiden. Habe dann die Polizei darüber informiert.
Das Fahrzeug ist dadurch auch beschädigt worden. Deshalb habe ich meine Versicherung kontaktiert. Zunächst hieß es ich soll ein Kostenvoranschlag einreichen, dann aber wollte die Versicherung einen Gutachter schicken.
Dieser war gestern da und hat sich wirklich neutral gehalten. Allerdings bemängelte er meine Reifen, welche angeblich verschlissen sind. Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist aber nicht erreicht. Er hat auch KEINE Messung vorgenommen sondern alles sehr genau durch Fotos dokumentiert.
Als er dann ins Auto gestiegen ist und die Zündung anmachte um den Kilometer-Stand zu messen kam eine Fehlermeldung auf "Bremsbeläge hinten wechseln". Diese poppte, so der Zufall will, an diesem Tag zum ersten Mal auf. Das hat er dann natürlich auch fotografiert.
Darum habe ich den bleibenden Eindruck, dass er gar nicht so neutral war, sondern auf der Suche nach Argumenten um einen Leistungsfall abzulehnen.
Wie seht ihr das? Haben die zwei Argumente überhaupt eine Aussagekraft bzw. Bezug zu meinem Unfall?
Bin echt enttäuscht. Man zahlt jahrelang seine Versicherung. Nie hatte ich was und dann bekommt man das Gefühl abgewimmelt zu werden. Aber mal sehen, vielleicht täusche ich mich auch.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bmw-fan-no1 schrieb am 13. Dezember 2018 um 19:58:40 Uhr:
Was mir noch eingefallen ist. Ich habe hinten die Bereifung 275/35 R19 statt 275/30 R19. Ist das in diesem Fall ein Problem für mich?
Nicht zugelassene Reifen? Fahren ohne Betriebserlaubnis? Jetzt wird es spannend... Wurde das auch vom Gutachter bemerkt und notiert?
62 Antworten
Bin mal gespannt was da noch alles zum Vorschein kommt...
Bei der Bereifung würde ich mal sagen dass es Sommerreifen sind. Mach doch mal ein Bild von der Lauffläche (vorne/hinten) und poste sie hier. Wie war die Witterung? Mit der Info der Bremsen würde ich mir keinen Kopf machen, ist ja nur ein Hinweis. Bei den neueren Modellen zeigen es ja auch an wieviele KM noch gefahren werden kann. Was für ein Modell und Baujahr hast Du denn?
So wie ich verstehe ist die Bereifung nicht eingetragen, richtig? Das ist ein Problem wenn es aufgenommen und erkannt wurde. Da kommen dann so Aussagen wie: Wäre mit ... nicht passiert, hätte vermieden werden können durch... oder so ähnlich. Man würde dann die Leistung kürzen, aber warte erst einmal ab was man Dir schreibt. Wie hoch ist denn der Schaden? Ich hatte bisher 3 Rehunfälle, 1x6000€ Frontal, 1x750€ Seitlich und 1500€ , da ist mir das Ding über das Dach gesprungen und hat Kratzer hinterlassen. Das ging dann nur über den Anwalt, da die Versicherungen nicht kooperativ war, kann ja jeder Behaupten und das Reh war ja auch nicht mehr da, usw...
Na dann drück ich Dir mal die Daumen und halt uns auf dem Laufenden
Vielleicht hilft ein Blick in die AKB da steht vielleicht "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit"
Das Gutachten ist nun da. Der Schaden ist um 1.200 Euro geringer als der Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt. Dabei sind nicht nur Arbeitslohn und Lackieren günstiger kalkuliert worden, sondern auch die Teile. Wie kann das sein? Xenon-Leuchte ist auch seit dem Unfall defekt und im Gutachten allerdings nicht aufgelistet.
Was mich jetzt aber wirklich sehr verärgert ist, dass der Wiederbeschaffungswert so unverschämt niedrig festgelegt wurde - 7.800 Euro. Letztes Jahr um diese Zeit zahlte ich für das Fahrzeug noch knappe 15.000 Euro. Wie kann so etwas sein? Kann ich das bemängeln? Oder durch den Kaufvertrag widerlegen? Die Hälfte Wertverlust???
Es ist zwar ein etwas älterer Diesel (Baujahr 2007). ABER es ist ein absolut voll-ausgestattetes Auto mit Sportpaket, mit Wartung und allem drum und dran.
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Fiktive Abrechnung? Werkstattbindung? Sommerreifen? Nicht zugelassene Reifen?
Wäre schön, wenn du auch mal Fragen beantworten würdest...
Es gibt keine Probleme mit meinen Zweifeln am Anfang. Das war ja rechtlich alles korrekt. Es sind Winterreifen. Reifen sind auch zulässig. Eine Werkstattbindung habe ich nicht. Wahrscheinlich würde ich es in Eigenregie reparieren.
Bei dem Alter kann es sein, dass du mit dem Serviceheft die lückenlose Wartung bei BMW nachweisen musst, damit du die Stundensätze von BMW bei fiktiver Abrechnung erstattet bekommst.
Wie hoch ist denn der Schaden?
Zitat:
@hydrou schrieb am 14. Dezember 2018 um 15:45:30 Uhr:
Wäre schön, wenn du auch mal Fragen beantworten würdest...
Ich hatte vor Meilen schonmal nach Modell, Alter und Laufleistung gefragt. ...
Es ist ein BMW e61 535d Baujahr 2007 mit 143000 km.
Der Schaden liegt laut Gutachten bei 5400,- und der Wiederbeschaffungswert liegt bei 7800,-
Es handelt sich um einen Reparaturschaden (laut Gutachten).
Mich stört einfach der Wiederbeschaffungswert. Das kanns einfach nicht sein...
Was ist mit dem Xenon-Leuchtmittel? Wird das nachträglich ich das Gutachten genommen?
Zitat:
@bmw-fan-no1 schrieb am 14. Dezember 2018 um 16:44:39 Uhr:
Mich stört einfach der Wiederbeschaffungswert. Das kanns einfach nicht sein...
Den WBW hielte ich für einigermaßen realistisch. 11 Jahre alter Diesel mit entsprechender Abgasnorm ... das taugt als Rücknahmemodell für die Prämie beim Neuwagenkauf aber sonst wirds sehr schwer sowas loszuwerden und entsprechend sind die Preise.
Und natürlich wird der Gutachter den Allgemein und -Wartungsszustand berücksichtigt haben. In dem Fall mindestens Bremsen und Bereifung an der Verschleißgrenze und das wird wahrscheinlich nicht alles sein.
Was du mal bezahlt hast ist hingegen völlig irrelevant.
Dir kann der WBW aber sowieso egal sein, denn danach wird nicht abgerechnet. Maßgeblich sind die Reparaturkosten des Gutachtens. Wenn das Gutachten deiner Meinung nach falsch oder unvollständig ist wirst du das mit dem Gutacher klären müssen. Anwalt und ggf. eignen Gutachter würdest du zumindest vorläufig selbst zahlen müssen oder über deine RSV laufen lassen.
Okay, nicht so toll sowas zu hören. Realistisch ist das aber nicht. Naja...
Was ist jetzt mit dem Xenon-Brenner? Was soll ich da machen?
Den Gutachter anrufen und darauf hinweisen. Gab es denn einen Kontakt im Bereich des Scheinwerfers?
Zitat:
@hydrou schrieb am 14. Dezember 2018 um 17:12:48 Uhr:
Den Gutachter anrufen und darauf hinweisen. Gab es denn einen Kontakt im Bereich des Scheinwerfers?
Ja, es gab einen Kontakt mit dem Scheinwerfer. Die Halterung ist auch gebrochen.
Dann gehört der Austausch des Scheinwerfers natürlich mit ins Gutachten.
Das meinte ich mit "mit dem Gutachter klären".