Wildunfall bei Probefahrt
Hallo zusammen,
hatte gestern einen Wildunfall während einer Probefahrt. Genauer gesagt war es eigentlich ein Leihwagen, da ich meinen Wagen zur Reparatur abgegeben hatte. Nun musste ich, um den Wagen zu bekommen, unterschreiben, dass ich mich mit 1500€ selbst beteilige, wenn es zu einem Vollkaskoschaden kommt.
Meine Frage ist nun, ob ein Wildunfall von der Vollkaskoversicherung oder evtl. doch von der Teilkaskoversicherung bezahlt wird und ich somit vielleicht nicht belangt werden kann. Das sieht momentan nämlich nach einer sehr teuren Probefahrt aus 😉 Oder gibt es sonst noch irgendwelche Möglichkeiten?
Es wurde zum Glück niemand verletzt.
Vielen Dank für eure Infos schon mal vorab!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schallschmied
Na das Wild doch wohl schon, oder!??Zitat:
Original geschrieben von sqeez3r
Es wurde zum Glück niemand verletzt.Ein Wildschaden ist immer Sache der Teilkasko und eine Vollkasko-Versicherung beinhaltet immer eine Teilkasko... So viel is mal sicher!
....
Trotzdem drücke ich Dir die Daumen, das es glimpflich ausgeht.
Ein Wildschaden ist dann ein versicherter TK-Wildschaden, wenn das Wild unmittelbar vor dem Zusammenprall in Bewegung war. Fährt jemand gegen einen Kadaver oder stehendes Tier, ist das kein versicherter TK-Wildschaden (VK schon).
Und jetzt könnte es wieder spannend werden - für den Händler.
Praxis ist, dass Vorführer als Unfallersatzwagen "kostenlos" den Werkstattkunden zur Verfügung gestellt werden. Die werden dann bei Haftplichtschäden der gegnerischen Versicherung als Mietwagen voll in Rechnung gestellt. Das ist nicht legal!
Legale Unfallersatzwagen müssen als Selbstfahrvermietfahrzeuge zugelassen und versichert werden, das sind sie aber sehr oft eben gerade nicht, man will (muss) schlicht Kosten sparen. Ich kenne Fälle wo das Autohäusern sehr teuer zu stehen kam.
Mit der sogenannten Handel-Handwerkpolice versichern Autohäuser ihre Risiken, in dieser sind auch die Selbstbehalte pro Kfz-Schadenfall vereinbart. Absolut üblich sind da SB von VK/TK 1000/1000, 1500/1500 u. a. 2000/2000 €.
Dass ein AH einen SB VK/TK 1500/0 vereinbart hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich, allein schon wegen des deutlichen Mehrbeitrages, der dann fällig ist. Diese Policen sind eh schon recht teuer und unbeliebt bei AH und Versicherern.
Der TE kann aber sein AH "nerven" mit Fragen, wo ist das Fzg. versichert und wie, durfte ich damit, wie vertraglich vereinbart (Unfallersatzwagen) überhaupt fahren. Kann sein, dass dem Händler dann was Kostenloses einfällt.
17 Antworten
Hallo!
Danke für den Tipp, Beukeod. Bisher habe ich vom Autohaus noch nichts gehört, dass ich was zahlen soll. Wahrscheinlich kommt das noch. Mit dem Nerven ist es natürlich so eine Sache, aber es ist auf jeden Fall gut zu wissen.
Ich war übrigens mit roten Nummernschildern unterwegs, da der Wagen ja noch nie angemeldet war. Aber das tut wahrscheinlich sowieso nichts zur Sache. Wenn es etwas neues gibt, melde ich mich wieder.
Wie das Rote Dauerkennzeichen von betriebsfremden Personen genutzt werden kann regelt die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007.
Definitv darf das Rote Dauerkennzeichen nicht an Autohauskunden ohne Kaufabsicht des Kennzeichen tragenden Fahrzeuges ausgegeben werden! Zulässig sind da bei Betriebsfremden nur Fahrten, wenn der Kunde das Auto in Kaufabsicht Probe fahren möchte.
Im geschilderten Fall kann von Kaufabsicht wohl nicht die Rede sein.
Moin.
Bis jetzt hat sich das Autohaus nicht mehr wegen dieser Sache bei mir gemeldet. Ob da noch was kommt, weiß ich nicht. Fragen werde ich natürlich nicht 😉