Wildschaden Versicherung lässt sich Zeit
Hallo Leute,
aktuell weiß ich gerade nicht weiter wie ich jetzt vorgehen soll.
Hatte am 25.04 einen Zusammenstoß, mit 80kmh ein Reh erwischt.
Habe am selben Tag das Schadensformular sowie Polizeibericht am selben Tag abgegeben.
Die Versicherung hat mich zur einer Partnerwerkstatt (Ford)
Auto ist übrigens ein Golf 7 GTI, geschickt.
Der Schaden wurde dokumentiert und es wurden Fotos an die Versicherung weitergeleitet.
Schaden beläuft sich auf 6900€. Den ich mir ausbezahlen möchte.
Ich selbst hab weder Fotos noch den Bericht erhalten. Erst nach dem ich den Meister der Werkstatt gefragt habe wurde es mir mitgeteilt.
Laut Versicherung und etlichen Anrufen wurde der KVA jetzt zum zweiten Mal abgelehnt und wird erneut geprüft.
Da der Schaden nicht nachvollziehbar ist.
Jetzt habe ich das Auto Teilweise repariert um damit noch zur Arbeit zu fahren.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Gruß
67 Antworten
Bei Totalschaden muss noch Gutachten von Versicherung kommen ?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildschaden total schaden' überführt.]
Ganz einfach: Wenn du aus bestimmten Gründen keinen Gutachter ranlassen willst, kannst du das der Versicherung mitteilen.
Allerdings gibts dann auch kein Geld.
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Nicht zur Aktuellen Frage gehörende Beiträge und die Antworten darauf sind weg.
Ausserdem wird nur eine gewisse Menge an Eigenwerbung tolleriert.
Wenn es in die Richtung Kundenwerbung geht ist das hier die falsche Plattform.
Gruß Moorteufelchen
Mach Kfz Wildschaden begutachtet wie lange dauert danach Zahlungen ?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildschaden zahlung' überführt.]
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Da hast aber schön wieder die Details hier ausgelassen, um besser dazustehen. 🙂
Im neuen Thread schreibst du, dass dein Fahrzeug kein TÜV mehr hatte. Normalerweise Unfall mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge - wirst auf dem Schaden sitzen bleiben. Ist doch klar.
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Das ist ja mal pauschal falsch. Das Fahrzeug ist auch mit abgelaufener HU zugelassen und versichert.
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Und trotzdem kann und wird sich die Versicherung an soetwas aufhängen und nachhaken. Fahren ohne TÜV ist kein kavaliersdelikt und steht auch unter Strafe. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt. Warum glaubst du wohl will der TE keinen Gutachter ans Fahrzeug lassen? 😉
Abgesehen davon, wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass wieder mal ein TE nur die Hälfte der Geschichte erzählt, um das Forum hinter sich zu haben
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Du solltest dich mal mit dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und den Unterschieden von Straf- und Verwarnungsgeldern beschäftigen.
HU bis 2 Monate überschritten, kein Verwarnungsgeld.
HU 3 und 4 Monate überschritten, 15€ Verwarnungsgeld.
HU 5 bis 8 Monate überschritten, 25€ Verwarnungsgeld.
HU ab 9 Monate überschritten, 60€ Verwarnungsgeld und einen Punkt.
Für mich hört sich das so an, dass er bei seinem ersten Besuch beim TÜV eine Mängelliste bekommen hat und die Mängel bis auf die AU beseitigt wurden. Wenn er das Fahrzeug nicht innerhalb der Frist von einem Monat wieder vorführt, kostet ihn das max. 10€ Verwarnungsgeld.
Es gibt bei keiner Versicherung AKB, in welchen geregelt ist, dass sie bei abgelaufener HU leistungsfrei sind.
Und wenn der TE hier irgendwelche Infos weglässt, ändert das an den vorgenannten Tatsachen nichts.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wildschaden total schaden' überführt.]