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Leihvertrag über längere Zeit

Themenstarteram 21. Dezember 2020 um 19:42

Hallo!

Ich habe ein Fahrzeug, das ich aktuell nicht benötige, in der Garage stehen. Ich möchte es nicht verkaufen, es ist aber auch zu schade zum Herumstehen. Ich möchte dieses Fahrzeug stattdessen an einen guten Freund verleihen, der es für 1,5 Jahre fahren würde. Ich bleibe aber zu jedem Zeitpunkt Halter des Fahrzeugs, da ich es danach vielleicht selbst weiter fahre. Ich würde mit meinem Freund aber einen Leihvertrag schließen, der die zu fahrenden km, den Zeitraum und die Abnutzung beschränkt. Meine eigentliche Frage:

Kann ich meinen Freund einfach als Zweitfahrer auf meine Versicherung anmelden und bin auf der sicheren Seite? Oder muss ich etwas anderes beachten, z.B. weil er nicht in der gleichen Stadt wohnt oder er mich für die Selbstkosten in Zusammenhang mit dem Fahrzeug (kein Profit!) entschädigt? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke im Voraus!

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14 Antworten

Dein Freund könnte aber auch dein Fahrzeug auf seinen eigenen Namen versichern und du bleibst trotzdem Fahrzeughalter und -eigentümer. Im Falle eines Schadens würde der Vertrag deines Freundes belastet werden.

Das kannst Du machen. Versicherungstechnisch kein Problem, kostet halt ein paar Taler mehr. Sei Dir aber im Klaren, dass einige Verkehrsverstöße Dir angelastet werden. Dies sollte auch vertraglich geregelt werden.

Meine persönliche Meinung: bei Geld kann die Freundschaft aufhören. Muss also schon ein sehr guter Freund sein :)

Wenn der TE VN bleibt, dann sinkt seine SF-Klasse in der Zeit. Ein Unfall mit Höherstufung sollte auch vertraglich geregelt werden.

Du hast den Beitrag bei Versicherungen eingestellt, daher sollte in diesem Sinne die Eintragung des Freundes stattfinden und gut wäre es, ABER dies ist m.E. nicht der Freundschaft zuträglich, denn:

- was ist wenn noch andere fahren

- was ist wenn evtl. Strafen auf Dich als als Halter zukommen

- was ist bei Schadenfällen; wie wird das gehandhabt (Rückstufungen)

- etc. etc. ....

Hier sehe ich schon Probleme...

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 21. Dezember 2020 um 20:51:57 Uhr:

Du hast den Beitrag bei Versicherungen eingestellt, daher sollte in diesem Sinne die Eintragung des Freundes stattfinden und gut wäre es, ABER dies ist m.E. nicht der Freundschaft zuträglich, denn:

- was ist wenn noch andere fahren Er gibt sonstige Fahrer ohne Namen an oder kann in seinem Vertrag mit dem Freund andere Fahrer ausschließen

- was ist wenn evtl. Strafen auf Dich als als Halter zukommen Er kann den Fahrer benennen, wenn das hier drüber gemacht wurde

- was ist bei Schadenfällen; wie wird das gehandhabt (Rückstufungen) Der Freund hat eine private Haftpflicht, welche Rückstufungen bei Schäden mit geliehenen Autos ausgleicht

- etc. etc. ....

Hier sehe ich schon Probleme...

Allerdings sehe ich das wie der Taucher: Bei Geld hört die Freundschaft auf. Demnach würde ich die Kiste lieber 1,5 Jahre rumstehen lassen.

Man muss aber schon eine PH mit Premiumtarif haben, wenn Rückstufungen bei Schäden mit geliehenen Autos ausgeglichen werden sollen.

Die sollte man sich dann halt leisten, kostet dann statt 59,90 € im Jahr stolze 139,90 :D.

Kann man danach ja wieder kündigen ;).

es sollte auch geklärt werden, wer in der Nutzungszeit für:

- Wartung / Services

- Reinigung

- Reifen

auskommt, wer die Termine dafür vereinbart und wer das bezahlt. Alles nicht soooo einfach.

Frauen und Autos verleiht man nicht. ;)

Es wurde vieles genannt, was zu Problemen führen kann.

Sicherlich hängt es auch ein bisschen vom Wert des Fahrzeuges ab.

Für mich persönlich ein No-Go...

Ich würde es auch nicht verleihen.

Was ist wenn ein größerer Schaden auftaucht?

Wir hatten mal einen kleinen Transporter an einen Bekannten verliehen. Der hatte dann eine lecke Ölwanne (woher auch immer) mit Getriebeschaden. Ist einfach weitergefahren und hat ne Ölspur bis auf unseren Parkplatz gelegt.

Abgestellt und er wars dann nicht. Zahlen wollte er auch nichts.

Aus wars mit der Freundschaft!

am 22. Dezember 2020 um 9:19

Es gibt in den Tarifbedingungen den Begriff "Eigenverwendung ohne Vermietung"

Informieren Sie Ihre Versicherung darüber, dass Sie mit Ihrem Freund einen Leihvertrag abschließen werden und Sie sich von ihm die laufenden Kosten erstatten lassen.

Die Versicherung wird dann beurteilen, ob es nicht doch "Selbstfahrervermietung" ist.

Unabhängig davon gehen Sie viele Risiken ein. Wie wollen Sie kontrollieren, ob Ihr Freund noch eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und ob er das Fahrzeug nicht an jemand weitergibt, der keine hat? Wie wollen Sie Ihrer Verpflichtung nachkommen, einen Schaden der Versicherung unverzüglich anzuzeigen, wenn Sie davon nichts wissen ? Sie werden bei jedem Verkehrsverstoß zur Verantwortung herangezogen. Wenn Ihr Freund mit abgefahrenen Reifen angehalten wird, bekommen Sie die Punkte.

In dem Fall muss das Fahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug umgemeldet werden und muss alle 12 Monate zum TÜV.

Trifft nur bei Gewerbsmäßiger Vermietung zu.

Das ist hier nicht der Fall.

An einen einzigen bekannten Mieter?

Ich kenne eine Handwerkerfirma, da gehören die Fahrzeuge alle der Frau, oder einer eigenen GmbH der Frau, "vermietet" werden die Fahrzeuge dann an die eigentliche Baufirma ... davon ist kein Fahrzeug, was alle 12 Monate zur HU muss... aber ok, das driftet jetzt ab, es gibt unzählige Gestaltungsmöglichkeiten, fängt schon damit an das ein Eigentümer weder in den Papieren, noch bei der Versicherung namentlich auftauchen muss..

Grundsätzlich könnte der Kumpel via Vertrag Halter + Versicherungsnehmer werden und der Te bleibt troztdem "stiller" Eigentümer vom Auto...klingt jetzt garnict nach einer schlechten Variante:D, man braucht nur den passenden Vertrag der alles regelt und man hat Aufwand mit der Ummeldung + zusätzliche Haltereinträge,

Wie auch immer sowas geht gerne mal voll in Hose, was ist wenn mit dem Wagen was ist, Defekt/Unfall/ u.s.w. ich kenne in meinen Bekanntenkreis nur 2 Leute in der Innenstadt, die teilen sich einen alten Fiesta, Wert ~ 500 EUR seit Jahren problemlos ... bei der Karre ist aber auch fast alles egal...

Ich würde noch mal über den Verkauf nachdenken, evtl. an den Freund und wenn in 1,5 Jahren alles passt wieder zurückkaufen? egal was passiert, auch wenn es dass Auto nicht mehr zurück gibt, ein schaden ist dir dann zumindst nicht entstanden und du suchst dir einfach was Neues, oder ist es ein limitiertes Sammlerstück ...

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