Wildschaden - Delle in der Haube & Leitpfosten weg
Hallo an alle,
einem Kumpel von mir als Besitzer und Fahrer eines Autos und mir als Beifahrer ist vorhin ein kleinerer Unfall mit Wildschaden passiert, und nun möchte ich mich präventiv über die rechtliche Lage informieren.
Also zunächst eine genau Beschreibung der Situation. Unfall ereignete sich heute um ca. 22.30 Uhr, also schon zappendustere Nacht. Auto war auf der Landstraße unterwegs, Geschwindigkeit schätze ich auf ca. 60-70 km, aber nur Pi mal Daumen. Plötzlich springt ein Reh auf die Fahrbahn und das Auto meines Kumpels erfasst es mit höchster Präzision (ich weiß, ich bin zynisch), trotz Vollbremsung. Das Reh is hinüber, die Motorhaube hat ne ziemlich große Delle, der Kühler hat offenbar nix abgekriegt, aber das rechte Licht ist defekt, das Fernlicht geht noch. Zudem hats nen Leitpfosten erwischt.
Mein Kumpel hat weder Teil- noch Vollkasko, nur Haftpflicht. Mich würde interessieren, wer was zu zahlen, wobei der Schaden am Wagen ja ziemlich klar ist. Wer zahlt den Leitpfosten, der könnte soweit ich weiß auch nicht ganz günstig werden...
Danke schon mal für eure Antworten & Gruß,
merendo
30 Antworten
Re: Wildschaden - Delle in der Haube & Leitpfosten weg
Zitat:
Original geschrieben von merendo
Hallo an alle,
einem Kumpel von mir als Besitzer und Fahrer eines Autos und mir als Beifahrer ist vorhin ein kleinerer Unfall mit Wildschaden passiert, und nun möchte ich mich präventiv über die rechtliche Lage informieren.
Also zunächst eine genau Beschreibung der Situation. Unfall ereignete sich heute um ca. 22.30 Uhr, also schon zappendustere Nacht. Auto war auf der Landstraße unterwegs, Geschwindigkeit schätze ich auf ca. 60-70 km, aber nur Pi mal Daumen. Plötzlich springt ein Reh auf die Fahrbahn und das Auto meines Kumpels erfasst es mit höchster Präzision (ich weiß, ich bin zynisch), trotz Vollbremsung. Das Reh is hinüber, die Motorhaube hat ne ziemlich große Delle, der Kühler hat offenbar nix abgekriegt, aber das rechte Licht ist defekt, das Fernlicht geht noch. Zudem hats nen Leitpfosten erwischt.
Mein Kumpel hat weder Teil- noch Vollkasko, nur Haftpflicht. Mich würde interessieren, wer was zu zahlen, wobei der Schaden am Wagen ja ziemlich klar ist. Wer zahlt den Leitpfosten, der könnte soweit ich weiß auch nicht ganz günstig werden...
Danke schon mal für eure Antworten & Gruß,
merendo
Ruf die Polizei. Frag den Förster. Und schon ist der Schaden bei bewiesenem Wildschaden (totes Wild oder beweisbare Spuren) bezahlt.
Gruß, Günther.
Inwiefern "bezahlt"?
Den Leitpfosten zahlt die Haftpflicht (aber wegen sowas stufen lassen?) --> die Schäden am Wagen dein Kumpel.
Also alles in allem wird er wohl den gesamten Schaden blechen, wenn er nicht bei 30% ist und sich wegen 100€ Schaden stufen lassen will *gg* (keine Ahnung, was kostet so ein Leitpfosten aus Platin? *g*)
Habt ihr überhaupt die Polizei und den Förster gerufen?
Klingt net so.....
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Inwiefern "bezahlt"?
Den Leitpfosten zahlt die Haftpflicht (aber wegen sowas stufen lassen?) --> die Schäden am Wagen dein Kumpel.Also alles in allem wird er wohl den gesamten Schaden blechen, wenn er nicht bei 30% ist und sich wegen 100€ Schaden stufen lassen will *gg* (keine Ahnung, was kostet so ein Leitpfosten aus Platin? *g*)
Habt ihr überhaupt die Polizei und den Förster gerufen?
Klingt net so.....Grüße
Schreddi
??????????????????FRAG DEN FÖRSTER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wildschäden und dessen Begleichung durch DEINE Haftpflicht? Was hat DIE denn damit zu tun? DER FÖRSTER UND SEINE ASSEKURANZ ODER DAS LÄNDLE ZAHLTS.
Gruß Günther.
Bullshit, ich dachte Du machst dich.
Natürlich haben wir die Polizei gerufen. Die hat dann nen Jäger gerufen, der sich um das tote Tier kümmert.
@güntherdortmund: Was soll das Herumgebrülle? Dir hat hier niemand was getan, also schrei hier bitte nicht so herum. In Ordnung?
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Wunderschönen guten Morgen,
@Günther:
Ohne Worte - ich frag mich wer du glaubst zu sein.
Dann zur Sache - mir war es bisher nicht bekannt, dass dieser Leitpfosten im Fall durch die Versicherung des Försters oder Landes bezahlt würde, das ist mir in dem Fall wirklich neu - erscheint aber auch logisch (ähnlich wie es logisch erscheint, das es seine HP trägt)
Daher freu ich mich, ne Wissenslücke gefüllt zu haben, über die Art und Weise kann sich wohl jeder ne eigne Meinung bilden *kopfschüttel*
Grüße
Schreddi
meines Wissen ist nur die Kasko für Wildschäden zuständig... von daher siehts für euch schlecht aus...
mal ne andere Frage: Wenn ihr das Reh (oder was auch immer) nicht getroffen hättet und nur den Pfosten umgefahren hättet... würde das dann zwangsläufig zum Bußgeld führen?
ich meine abkommen v. d. Fahrbahn kostet b. d. Bullerei ja "tierisch" Geld... ihr könntet ja nichtmal nachweisen dass Wildwechsel zum Unfall geführt hat...
naja. So verkrampft ist die Rennleitung nun auch nicht.
Waren ja zu zweit unterwegs.
Wenn man ehrlich ist, dort vorbei geht, und sagt:
"Folgendes ist passiert..."
Dann zahlt man den Pfosten, und gut is.
Alles ganz simple Haftpflicht, die ich deswegen aber
auch nicht bemühen würde.
Gibt Sachen, die kommen einfach vor.
Ich hab so´n Ding letztens im Querdrift umgemacht.
War im Schnee gar nicht zu sehen.
Viel schlimmer war der Schaden in der Karosserie.
Beton gegen GFK: 1:0
Der Pfosten lebt noch immer...
Und was ist mit dem Reh? Muss mein Kumpel jetzt da noch irgendwas für die Kadaverbeseitigung, etc. zahlen?
Links hierzu:
Jagd online
noch sowas und
Polizei Sachsen
Zitat:
Nach den Allgemeinen Kraftfahrzeug-Bedingungen (AKB) sind über Teilkaskoversicherung Schäden am Fahrzeug versichert, die durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild herbeigeführt worden sind.
[URL=
http://www.jagd-online.de/seite.cfm?...und Natur]
Quelle
[/URL]
Hmm, und was ist wenn ich auf einem Waldparkplatz stehe und mir da ein Hirsch ins Auto rennt. Das heißt dann wohl Pech gehabt. Man lernt nie aus.
Naja nicht so schlimm
Hallo erstmal,
das ganze ist eigentlich ziemlich einfach und hat sich schon erledigt. Ich habe an dem Auto ca. 1000 € schaden.
Das größte Problem ist nur, dass der Versicherungsvertreter Faher ab 23 in den Brief geschrieben hat und ich somit als 18 jähriger nicht in den Versicherungsschutz komme. Hätte ich davor gewusst was in meiner Versicherung steht hätte ich natürlich das ganze ein bisschen anderst gemacht, aber hinterher ......
Naja wie dem auch sei, das Auto war sowieso nur noch für 6 Monate einkalkuliert und hat somit seinen Dienst erfüllt. Es war gebraucht und hat eigentlich allem in allem einen sehr wirtschafltichen Faktror ergeben.
Denn Pfortsten muss ich wohl übernehmen, wobei ich mir da nicht sicher bin. Denn vielleicht war der auch garnicht kauputt sondern nur heruasgeriesen, und wer kann sagen ob es ich war oder ein Reh das dagegen geflogen ist. Ich habe vielmehr vor den Strassenreinigungskosten angst die es eventuell. ja auch gibt. Wie euch sicher allen bekannt ist ist man immer der Arsch wenn man einen Unfall hat außer man kann zu 200% nichts dafür. Was meistens nicht der Fall ist laut Gesetzt.
Naja mir ist es wutsch passiert ist passiert, muss ich halt mal wieder einen Monat umsonst arbeiten.
Oder auch zwei!
Ciao HoRaZ
Danke an Merendo für seine Infos!
@Günther
Da irrst du dich aber komplett, wie meine Vorredner schon festgestellt haben. Da hat die Versicherung vom Förster/Jäger rein gar nichts mit zu tun. Der ist nur dafür zuständig, dem Tier den Gnadenschuss zu geben und es mit seiner Frau zu verspeisen.
@horaz
Ich wüsste nicht, was da großartig an Straßenreinigungskosten auf dich zukommen sollte. So dreckig, dass es gerechtfertigt wäre, dass ein Straßenreinigungstrupp kommt, der dir auch noch in Rechnung gestellt wird, kann es doch eigentlich gar nicht sein.
Wegen der Versicherung: Läuft der Wagen und damit die Versicherung auf dich? Dann wäre die Klausel meines Wissens für die Frage sowieso unerheblich, da meines Wissens der Versicherungsnehmer sowieso immer mit versichert ist. Das mit den >23 würde sich dann nur auf andere Fahrer beziehen.
Kann da jemand anders was zu sagen?
Nö, da ist nix zu ergänzen - der VN ist mit drin - und wenn der unter 23 ist, kann die Klausel Fahrer unter 23 höchsten aufs andere Geschlecht (oder eben noch jüngere Fahrer) gelten.
@Horaz:
Das hat dein Vertreter da einfach reingeschrieben? Wäre der Hammer.... Dem würd ich an deiner Stelle auf die Pelle rücken, wo gibts denn sowas.
Dann schau dir deine Police aber mal genauer an - nicht, dass da auch nur 6.000 km oder sowas drin stehen
Grüße
Schreddi
@ ytna und @ schreddi.
Sorry, aber ich denke Ihr habt recht. Der Förster frisst den "Wildbraten" auf und das arme "Schwein" ohne TK kann das Festessen bezahlen. Herzlichen Glückwunsch. Solche Freunde wünscht sich doch jeder.
Gruß, Günther.