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WievielVorbesitzer hat eine Tageszulassung??

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 20:30

Hallo Leute,

ich suche immer noch ein Auto.

Heute war ich beim Händler und sah einen mit Tageszulassung. Zu Hause angekommen frage ich mich jetzt: WievielVorbesitzer hat ein Auto mit Tageszulassung?

1 Vorbesitzer oder

0 Vorbesitzer?

Seltsame Frage? Nein. Ein Auto mit knapp -1000- km gilt noch als Neuwagen.

So könnte man den Tagesvorbesitzer vom Recht her ignorieren. Ich weiß nur nicht wie das rechtlich aussieht.

Meine Überlegung dabei: Auch wenn ich bei der Tageszulassung viel Geld spare, so würde mir das vielleicht beim Wiederverkauf Verluste bringen, weil ein Vorbesitzer sich negativ auf den Wiederverkaufswert auswirkt.

Und wie wird das gehandhabt? Angenommen der Neupreis ist 40'000 €. Ich bekomme ihn mit Tageszulassung für 8'000 € weniger. Wenn ich ihn nach 1 Monat wieder verkaufe. Bin ich dann verpflichtet den Basispreis bei 32'000 anzugeben oder könnte ich die 40'000 Euro nehmen?

Wird am Ende aus de Tageszulassung für mich ein Schuh daraus?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 27. Januar 2014 um 20:35

Tageszulassung bedeutet:

1. Zulassung auf den Händler

2. Zulassung auf den Kunden

Beim Verkauf gibst du natürlich den Listenneupreis an. Was du bezahlt hast, geht denjenigen, dem du das Auto verkaufst nichts an. Könnte ja sein, dass du das Auto geschenkt bekommen hast - dann würdest du ihn deswegen ja auch nicht weiterschenken, oder?

Grüße, Philipp

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am 27. Januar 2014 um 20:35

Tageszulassung bedeutet:

1. Zulassung auf den Händler

2. Zulassung auf den Kunden

Beim Verkauf gibst du natürlich den Listenneupreis an. Was du bezahlt hast, geht denjenigen, dem du das Auto verkaufst nichts an. Könnte ja sein, dass du das Auto geschenkt bekommen hast - dann würdest du ihn deswegen ja auch nicht weiterschenken, oder?

Grüße, Philipp

Natürlich wird der Verkäufer fragen warum du das Auto nach einem Monat wieder verkaufst.

Was antwortest du dann?

am 27. Januar 2014 um 23:35

pk79 hat recht.

Und wenn du mir verrätst, wie das Geschäft funktionieren soll, dann nehme ich sofort einen Kredit auf, kaufe so viele Tageszuassungen wie möglich und verkaufe sie mit 25% Gewinn weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Suomi-Simba

pk79 hat recht.

 

Und wenn du mir verrätst, wie das Geschäft funktionieren soll, dann nehme ich sofort einen Kredit auf, kaufe so viele Tageszuassungen wie möglich und verkaufe sie mit 25% Gewinn weiter.

Du stellst dir das ziemlich einfach vor, oder glaubst du wirklich das du gleich einen Käufer finden wirst.

Schließlich ist der Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland riesengroß.

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 2:36

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Natürlich wird der Verkäufer fragen warum du das Auto nach einem Monat wieder verkaufst.

Was antwortest du dann?

Es ging mir nicht um das Bauchgefühl. Mir ging es darum ob die Tageszulassung eine Gesetzeslücke ist und eine Tageszulassung "verschwiegen" wird. Es gibt ja zumBeispiel Reklamationen und ein Käufer will vom Kaufvertrag zurück treten. Da stellte sich mir die Frage ab wieviel Tagen wird der Besitz zum Besitz?

Du kannst den Wagen nicht als Neuwagen verkaufen, da er ja bereits mindestens eine (die des Händlers) Zulassung hat. Und die kannst du ja nicht verschweigen. Und wenn du den Wagen dann sogar auf dich anmeldest, hast sogar schon 2 Einträge im Brief. Das treibt den Preis nicht unbedingt nach oben.

Welchen Preis du für einen eventuellen Verkauf ansetzt, ist doch dir überlassen. Du kannst den Wagen, wenn dir danach ist, auch für mehr als den Listenpreis anbieten. Aber dass du dann sicher keine Interessenten hast, dürfte klar sein.

Und in wie fern eine Tageszulassung eine Gesetzeslücke sein soll, ist mir ein Rätsel. Das ist nur eine Methode des Händlers, um seine Verkaufszahlen nach oben zu treiben, um am Jahresende ggf einen Bonus vom Hersteller zu erhalten. Da er den Wagen ja günstiger anbieten kann, weil er ja schon ne Zulassung hat, wird er ihn auch schneller los in den meisten Fällen.

am 28. Januar 2014 um 6:32

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Zitat:

Original geschrieben von Suomi-Simba

pk79 hat recht.

Und wenn du mir verrätst, wie das Geschäft funktionieren soll, dann nehme ich sofort einen Kredit auf, kaufe so viele Tageszuassungen wie möglich und verkaufe sie mit 25% Gewinn weiter.

Du stellst dir das ziemlich einfach vor, oder glaubst du wirklich das du gleich einen Käufer finden wirst.

Schließlich ist der Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland riesengroß.

Nochmal lesen, nachdenken und hoffentlich verstehen bitte! :)

Hi,

Listenpreis -> 40t€

Tagezulassung -> 32t€

Verkauf nach einem Monat -> 27t€

Gruß tobias

am 28. Januar 2014 um 7:40

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

Listenpreis -> 40t€

Tagezulassung -> 32t€

Verkauf nach einem Monat -> 27t€

Gruß tobias

Wenn es so weit ist, meldet euch bei mir - für 27t€ nehm ich ihn ;)

ähm, um welches Auto geht's eigentlich :D

Grüße, Philipp

C-klasse, Abverkauf der lezten Reste als "junger Stern", bevor der neue ins Lager kommt:D

Frage an den TE:

- wie kommst Du auf die Idee, dass ein Fahrzeug bei einer Tageszulassung 0 Vorbesitzer hat?

- es hat mindestens 1.

Wenn eine Tageszulassug verschwiegen wird, handelt es sich um Betrug. Ganz einfache Geschichte. Leidr stehen die Vorbesitzer nicht mehr in den Papieren.

Im übrigen beginnt die Gewährleistung mit dem Tag der Zulassung. Sprich, wenn die Tageszulassung am 28.12.13 war, beginnt die Gewährleistung ab diesem Tag zu laufen. Und nicht erst am 26.01. wenn Du das Auto in deinen Besitz nimmst.

Mit diesem vollkommen legalen Vorgehen kann man herrlich Statistiken beeinflussen.

Hi,

die Gewährleistung gillt ab Tag des Verkaufs, das ist schließlich Sache des Händlers mit dem Kunden.

Was ab dem Tag der ersten Zulassung läuft (bei manchen Herstellern noch früher) ist die Werksgarantie.

Interessant wird das aber erst so richtig wenn die Tageszulassung Monate her ist.

Tageszulassungen dienen natürlich dazu due Zulassungsstatistiken zu verschönern, in erster Linie geht es den Händlern aber darum bestimmte Stückzahlen zu erreichen um Bonuszahlungen zu bekommen.

Wenn ein Händler z.b. pro Jahr 1000 Auto´s verkaufen muß um einen fetten Bonus zu bekommen Ende Dezember aber noch 20 Fahrzeuge fehlen werden die halt schnell per Tageszulassung angemeldet.

Die Bonuszahlung deckt den zusätzlichen Verlust dann locker ab.

Gruß tobias

am 28. Januar 2014 um 10:31

Ich halte die Bedenken wg. einer Tageszulassung für übertrieben!

Erstens weiß jeder, was eine Tageszulassung ist und zweitens wird einem das beim Kauf gesagt, zumindest bei seriösen Händlern (z.B. bei Internetangeboten!). Es geht also nur um Papier-Werte, das ist doch das Bestimmende bei einer Tagseszulassung. Gefahren ist das Fahrzeug nie, es stand halt kürzer oder länger.

Und das macht sich deutlich beim Preisabschlag bemerkbar.

Wer sich über den Extra-Rabatt im vierstelligen Bereich nicht freuen kann, muß sich eben grämen, daß er beim späteren Weiterverkauf evtl. um einen Nachlaß wg. der Tageszulassung angegangen wird. Ich halte das für reichlich albern.

Wenn ich einen gängigen Autotyp in gutem Zustand und mit guter Ausstattung anbiete, dann bestimmt das den Preis und nicht etwa das Gegreine über "den Vorbesitzer" (!) und damit die Zulassung für einen einzigen Tag, -noch dazu ohne Nutzung, d.h. ohne Fahrstrecke.

Das Gleiche gilt übrigens für Fahrzeuge aus dem Internet, egal, wo sie herkommen. Da gibt es beim Wiederverkauf auch keine Abschläge, selbt wenn davon dauernd phantasiert wird. ;)

MfG Walter

Themenstarteram 26. Februar 2014 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

C-klasse, Abverkauf der lezten Reste als "junger Stern", bevor der neue ins Lager kommt:D

Frage an den TE:

- wie kommst Du auf die Idee, dass ein Fahrzeug bei einer Tageszulassung 0 Vorbesitzer hat?

- es hat mindestens 1.

Wenn eine Tageszulassug verschwiegen wird, handelt es sich um Betrug. Ganz einfache Geschichte. Leidr stehen die Vorbesitzer nicht mehr in den Papieren.

Im übrigen beginnt die Gewährleistung mit dem Tag der Zulassung. Sprich, wenn die Tageszulassung am 28.12.13 war, beginnt die Gewährleistung ab diesem Tag zu laufen. Und nicht erst am 26.01. wenn Du das Auto in deinen Besitz nimmst.

Mit diesem vollkommen legalen Vorgehen kann man herrlich Statistiken beeinflussen.

Weil ein Auto mit -1'000- km noch als Neuwagen gilt. Das ist ja "unlogisch"

So fragte ich mich wieviel Tage im Besitz ein Besitz bedeutet. Gebe ich ihnnach 1 Tag zurück weil er Schrott ist, "Qualitätsmangel" habe ich ihn dann bessesen?

Und Wenn die Garantie vorbei ist, gibts manchmal Kullanz.

1000 km, 1 Tag Besitz oder Kullanz entsprechen nicht der Zeitnorm, weiloft zu kurz.

Deshalb fragte ich mich ob eine Tageszulassung tatsächlich eingetragen wird.

Zitat:

Original geschrieben von logoft

 

Deshalb fragte ich mich ob eine Tageszulassung tatsächlich eingetragen wird.

eine Eintragung erfolgt automatisch im Moment der Zulassung, somit ist doch klar, dass eine TagesZULASSUNG im Brief eingetragen ist. Somit hat das Fzg. faktisch 1 Vorbesitzer, wird aber dennoch oft als Neuwagen behandelt.

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