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Mietwagenzulassung statt Tageszulassung

Themenstarteram 30. April 2021 um 14:49

Hallo,

kürzlich stieß ich auf ein preislich interessantes Angebot eines Neuwagenhändlers, der Wagen wurde mit einem Kilometerstand von 55 km beworben, gerade frisch zugelassen.

Am Telefon konnte ich erfahren, dass der Wagen als Mietwagen kurzzugelassen wurde und in einem Monat verfügbar sei. TÜV sei leider auch schon in einem Jahr wg. der Mietwagenzulassung. Alles wegen der höheren Rabatte des Herstellers.

Das Angebot erschien mir trotzdem interessant, da gerade Ostern war, die Lieferzeiten bei Bestellfahrzeugen aber Richtung Weihnachten tendieren.

Nach Sichtung der Vertragsunterlagen kamen leider weitere Details ans Licht.

Ich soll nun im Kaufvertrag unterschreiben, der Wagen habe viel mehr - nämlich 3xxx km runter. Dass sei alles nur, um den Rabatt ggü. dem Hersteller beweisen zu können, dass er halt als Mietwagen gelaufen sei. Der viel niedrigere tatsächliche Kilometerstand eines Neuwagens wurde mir zum Glück per Mail zugesichert, der sei dann auch auf der Uhr bei Auslieferung.

Außerdem ist es nun ein Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistung üblich nur ein Jahr. Normal sind neu oder als Tageszulassungen zwei Jahre.

Eigentlich wollte ich aber keinen Gebrauchtwagen kaufen und auch keinen dubios vermogelten Tachostand abnicken.

Was haltet ihr davon?

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25 Antworten

Das ist ja jedenfalls erheblich schlechter als eine normale Tageszulassung zu kaufen:mad:.

Aber, vieles ist möglich und Geiz ist geil.

Auf normale Tageszulassungen mit knapp 2 Jahren Restwerksgarantie (wenn Werksgarantei = 2 Jahre ab EZ) gibt es bei etwas Handeln zwischen 20-35 % (je nach Hersteller) Rabatt auf den BLP des verkauften, meist 1-3 Monate alten Fahrzeugs.

Also käme so ein Deal für mich nur in Betracht, wenn da zusätzliche 10% für mich herausspringen würden.

Wobei ich nicht verstehe, warum die Werksgarantie dem hier mit 55 Original-Kilometern angebotenen Fahrzeug bereits abgelaufen sein soll. Stand das Fahrzeug vielleicht bereits 2 Jahre bei dem Händler oder was ist hierfür der Grund?

Auch Mietfahrzeuge haben nämlich als Neufahrzeuge die übliche Werksgarantie des Herstellers. Die geht auch nach einem Verkauf innerhalb der laufenden Garantiezeit nicht unter.

Nichts.

Themenstarteram 30. April 2021 um 15:11

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 30. April 2021 um 17:08:36 Uhr:

 

Wobei ich nicht verstehe, warum die Werksgarantie ei dem mit 55 Original-Kilometern angebotenen Fahrzeug bereits abgelaufen sein soll. Stand das Fahrzeug bereits 2 Jahre bei dem Händler oder was ist hierfür der Grund?

Nein nein, Werksgarantie vom Hersteller ist natürlich noch da, bleibt unberührt, fast zwei Jahre ab EZ. Nur die Sachmängelhaftung des Verkäufers ist verkürzt auf ein Jahr.

Und die greift ja praktisch nie wegen Werksgarantie.

Scheiß doch auf die Gewährleistung!

Da tritt eh nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein..

Eine Werksgarantie (mit der man dann auch zu jedem Händler der Marke kann; hingegen bei der Gewährleistung nicht) ist deutlich höher zu bewerten...

Themenstarteram 30. April 2021 um 16:34

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 30. April 2021 um 18:03:38 Uhr:

Scheiß doch auf die Gewährleistung!

Das stimmt natürlich irgendwie. Aber die Sachmängelhaftung bietet im Vergleich zur Garantie sogar noch mehr Rechte. Da geht es um Nacherfüllung (Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Autos), Rücktritt nach dem zweiten Reparaturversuch, Minderung des Kaufpreises usw.

Bei der Herstellergarantie bekommt man hingegen nur was repariert, aber nie ein neues Auto innerhalb der ersten zwei Jahre, natürlich nur, wenn nach sechs Monaten noch eine Beweislastumkehr gelingen sollte.

Schlimmer fände ich, wenn der Wagen tatsächlich die 3xxx km gelaufen sein sollte, und für mich der Tacho zurückgedreht wurde. Wenn der Hersteller das im Garantiefall rausbekäme, würde er die Garantie verweigern.

Wann war denn die EZ?

Innerhalb der ersten 7 Monate nach EZ und durchgeführter HU gäbe es wider 36 Monate HU

Themenstarteram 30. April 2021 um 16:49

EZ war erst im März. Aber das ist gut zu wissen mit der HU und 36 Monaten. Wahrscheinlich würden sich die TÜV-Prüfer fragen, was ich jetzt schon bei ihnen will.

Dann bleibt die Frage, was würde der Wagen neu, selbst konfiguriert, mit der Ausstattung, wie er jetzt angeboten wird, laut offizieller Preisliste brutto kosten und wie hoch ist der Verkaufspreis dieser Mietwagen-Tageszulassung?

Einfach mal das entsprechende Angebot oder ein vergleichbares Fahrzeugs des entsprechenden Händlers verlinken, dann kann man sich ein Bild machen.

So fischt man hier doch nur im trüben.

Wenn dich das mit den 3xxxkm stört, dann lass es.

Gibt es vergleichbare Fahrzeuge bei anderen Händlern?

Wie hoch ist der Preisvorteil?

Ansonsten interessiert der erste Haltereintrag später beim Verkauf keinen toten Hund mehr, wenn du nachweisen kannst, dass du das Fahrzeug praktisch ohne km übernommen hast (55). Außer vielleicht eine Handvoll Erbsenzähler.

Themenstarteram 30. April 2021 um 17:25

Also der Preis ist schon ganz ok, 28,5 % unter Liste, ist ein Citroen und bis auf wenige Details eigentlich meine Konfiguration. Zwar bekommt man ihn zu diesem Preis auch als Bestellfahrzeug, z.B. bei irgendwas24.de, aber dann erst zu Weihnachten.

Und wer weiß, was sich dann noch so alles anschließen würde: habe hier Kurzzeitzulassungen für 31 oder 185 Tage angeboten bekommen, unter anderem Halter, das sind dann auch keine Neuwagen mehr.

Was genau für einen Citroen?

So ganz verstehe ich Dein Argument des Neuwagens auch nicht...

Ob da jetzt ein Halter vorher mit einem Tag Haltedauer oder mit 181 Tagen drauf ist, ist doch, sofern man den Wagen 3 Jahre oder länger halten möchte, auch recht Banane...

Sobald Du den Wagen hast, ist es doch eh streng genommen kein Neuwagen mehr....;-)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. April 2021 um 18:40:14 Uhr:

Wann war denn die EZ?

Innerhalb der ersten 7 Monate nach EZ und durchgeführter HU gäbe es wider 36 Monate HU

So würde ich es auch machen, bzw. sollte das in dem Fall eigentlich zum Service des Händlers gehören.

Die AU kann der Händler in der Regel eh selbst machen, HU Prüfer hat er wahrscheinlich auch im Haus und die Kosten dafür sind ja quasi Betriebsausgabe.

Themenstarteram 30. April 2021 um 17:59

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 30. April 2021 um 19:45:15 Uhr:

Was genau für einen Citroen?

Ein Berlingo.

Natürlich ist ein Neuwagen ein Gebrauchtwagen, sobald man ihn vom Hof fährt, allerdings mit zwei Jahren Gewährleistung, drei Jahren TÜV und ohne 3xxx km im Kaufvertrag.

Für den Wiederverkauf macht der Vorbesitzer weniger vielleicht irgendwann dann doch einen Unterschied. Zumal man mit einem Kaufvertrag um 3xxx km nicht unbedingt beweisen kann, dass man den Mietwagen tatsächlich mal mit 0 auf der Uhr in Empfang genommen hat. Mietwagen werden nicht besonders geschont, haben einen schlechteren Ruf.

Da genügt es auch nicht den Kilometerstand zu dokumentieren, dann wird man vielleicht noch der Tachomanipulation bezichtigt oder man könnte ja auch einen beliebigen anderen Tacho abgelichtet haben.

Aber das ist alles eh hypothetisch.

 

 

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