wieviel standlicht ist erlaubt?

VW Vento 1H

ich hab vor, die blinker in der hauptscheinwerfer zu verlegen, dadurch würden ja theoretisch die original blinker im stoßfänger wegfallen!
nun überleg ich, eben diese zusätzlich mit standlich zu versorgen...
hab allerdings schon angel eyes verbaut, die ja bekanntlich pro seite zwei standlichtringe haben!
kann mir einer sagen, obs da probs beim TÜV, oder der rennleitung gibt?

47 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Richtig, deine Aussage ist FALSCH.

Nicht einfach verlinken, die aufgeführten Quellen auch prüfen.

Natürlich is die StVZO FALSCH, schon klar, is ja nurn popeliges Gesetzbuch.

Aber schlagn wir doch mal die aufgeführte ECE-Richtliche R48 "Beleuchtung/ Lichtsignaleinrichgungen Kfz" hier beim BMVBS nach.

Seite 69 "Begrenzungsleuchten"

Punkt 6.9.2:

Noch Fragen?

Du meinst Seitenmarkierungsleuchten, die manche sich vorne in die Rundung bauen 😉

ich empfehle dir mal das zu lesen daraus ist der auszug und das sind die aktuellen gesetze und das ist eine herausgabe mehrerer prüforganisationen wie du am anfang siehst.

http://www.gothicgirl-666.de/auto/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

ausserdem liegt das auf meinen webspace und ich kenn die quellen wo ich das her habe.

und wenn du die aktuellen gesetze zitierst, dann bitte richtig.

Zitat:

§51 stvzo
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

es sind 2 begrenzungsleuchten erlaubt plus 2 zusätzlich wenn 2 davon bestandteil der scheinwerfer sind.

streite mit mir nie über stvzo gesetze die kenn ich besser als du.

seh ich das also richtig, daß es theoretisch erlaubt ist, 4 begrenzungsleuchten vorn zu fahren, wenn man praktisch die dazu zulässigen hauptscheinwerfer, bzw, die passenden (ersatz)-blinkleuchten verbaut hat!

das siehst du richtig so ist die gesetzeslage . ich hab das seit bald 3 jahren bei mir so und tüv hat sein ok gegeben da es so im gesetz steht.
gut atu wollte mal mit mir drüber streiten beim scheinwerfer einstellen

Ich hab meine Standlichter in den Blinkern unten in der Stoßstange.

Die im Scheinwerfer hab ich rausgenommen, weil es so im Gutachten der Blinker stand.

Im Prinzip muss man die STVZO richtig interpretieren, so eindeutig scheinen manche Dinge nicht geklärt zu sein.

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Zitat:

Original geschrieben von Himeno


...gut atu wollte mal mit mir drüber streiten beim scheinwerfer einstellen

die haben ja auch keine ahnung von nix!*lacht

Zitat:

Original geschrieben von VRTom


Ich hab meine Standlichter in den Blinkern unten in der Stoßstange.

Die im Scheinwerfer hab ich rausgenommen, weil es so im Gutachten der Blinker stand.

Im Prinzip muss man die STVZO richtig interpretieren, so eindeutig scheinen manche Dinge nicht geklärt zu sein.

das sind alte gutachten mittlerweile erlaubt es die gesetzeslage und beiden meisten ist kein gutachten mehr dabei weil es über die kennzeichen geregelt wird

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


ich empfehle dir mal das zu lesen daraus ist der auszug und das sind die aktuellen gesetze und das ist eine herausgabe mehrerer prüforganisationen wie du am anfang siehst.
http://www.gothicgirl-666.de/auto/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

ausserdem liegt das auf meinen webspace und ich kenn die quellen wo ich das her habe.

und wenn du die aktuellen gesetze zitierst, dann bitte richtig.

es sind 2 begrenzungsleuchten erlaubt plus 2 zusätzlich wenn 2 davon bestandteil der scheinwerfer sind.

streite mit mir nie über stvzo gesetze die kenn ich besser als du.

OK, ich gestehe mir ja Fehler ein und Du hast Recht. Aber wenn Du gleich streitest, ich diskutiere nur und das tue ich wann ich will und nicht wann Du das sagst 😉 Und nur weil ich mal was überlesen habe musst Du hier nicht gleich Oberstaatsanwalt spielen 😉

Ich kenne mich auch mit Gesetzen aus. Ich kenn nicht alles auswendig aber ich weiss wo ich es finde und blätter gern in Gesetzesbüchern, da ich gern meine Rechte kennen möchte und mich auch allgemein über Rechtsirrtümer belese (und eher selber nachschlage anstatt son Kram wie "Das Lexikon der Rechtsirrtümer" zu studiern).

tja ich hab gerade die stvzo wegen einiger umbauten sehr gewältz daher kenn ich auch diesen § gut

Und was ist mit den sogenannten "Spurhalteleuchten" die ganz außen angebracht werden sollen?
Wozu zählen die, zum Standlicht oder haben die eine eigene Kategprie?

Zitat:

Original geschrieben von H.KNEBEL


Und was ist mit den sogenannten "Spurhalteleuchten" die ganz außen angebracht werden sollen?
Wozu zählen die, zum Standlicht oder haben die eine eigene Kategprie?

Also ich kenne noch Umrissleuchten, die soweit aussen und oben wie möglich angebracht werden sollen und Seitenmarkierungsleuchten, die an der Seite angebracht werden.

Zitat:

Original geschrieben von H.KNEBEL


Und was ist mit den sogenannten "Spurhalteleuchten" die ganz außen angebracht werden sollen?
Wozu zählen die, zum Standlicht oder haben die eine eigene Kategprie?

Die zaehlen zu den Spurhalteleuchten (*). Die gehoeren eh nur an Anhaenger und evtl. noch an Auflieger.

(*) *edit*
Sorry, falls das schnippisch klang, war nicht so beabsichtigt.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


tja ich hab gerade die stvzo wegen einiger umbauten sehr gewältz daher kenn ich auch diesen § gut

na das hört sich ja perfekt an^^

Ich fahr nen Ford Focus Kombi und bin dabei die S6 TFL's in die LRC Front einzubauen und hab gelesen, dass die dabei immer die Standlichter in den Scheinwerfern deaktivieren. Soweit ich weiss sind aber mehrere Standlichtquellen erlaubt!?!?

Hier mal Bilder von meinem Focus

HIER!!

Wie du siehst hab ich einmal eine Standlichtquelle im Scheinwerfer, sowie jeweils links und rechts eine Seitenmarkierungsleuchte. Die TFL's dimmen ab sobald ich das Standlicht einschalte, ist dann zusätzlich noch das Standlicht im Scheinwerfer erlaubt oder nicht!? Wie sieht das ganze aus bei fahrt mit Abblendlicht?

Schon mal danke für deine Mühe. Bin auch gerne für andere Meinungen offen!!

also die tfl sind aus dem S6 damit haben sie auch nur die zulassung als TFL(mindesthöhe 25cm).

dann liegen die tfl unter den min 35cm anbauhöhe für standlicht genauso ist die dimmfunktion unzulassig da die entweder bei laufenden miotor immer volle leistung leuchten müssen ( egal ob standlicht an ist oder net ausserdem ist standlicht alleine net erlaubt zum fahren) und bei abblendlicht und fernlicht ausgehen müssen.das tfl zäht demnach net als standlicht und die seitenmakierung ( die bestimmt net mind 25cm hoch sind).

du hast 2 standlichter im scheinwerfer und zu den dürfen 2 weitere standlichter ( keine tfl) angeschlossen werden mind 35cm hoch

da du anbaumaße eh net beachtet hast fährste ohne btriebserlaubnis rum. und mal ehrich den focus kannste wegwerfen sieht eh alles wie wahllos gekauft und drangeklatscht aus

Danke mal für deine Bemühungen, das mit den Seitenmarkierungsleuchten ist mir bewusst. Aber bin damit schon 2mal durch TÜV und 3 Polizeikontrollen. Das interessiert meiner Meinung nach auch keinen, stört ja auch nicht.
Das die TFL's dimmen ist vom Audi S6 original so und auch mit ner E-Prüfnummer abgesegnet von daher zählen die sowohl als Tagfahrleuchten wie auch als Standlichter. Auch die Hella Xenon Scheinwerfer haben die Standlichter immer aktiviert und das ist standardmäßig so und ebenfalls von TÜV abgesegnet.

Was das andere angeht ist das deine Meinung. Ich hab bereits über 4 Jahre Ideen reingesteckt. Es sind größtenteils eigene Ideen und die meisten Teile sind nach meinen Vorstellungen angefertigt worden und somit absolute unikate und nicht wie du meinst nur hingeklatscht. Es ist alles sauber verarbeitet nicht gespachtelt nein, verzinnt also wirklich sauber gearbeitet.

Ich tune mein Focus auch für mich und nicht für andere daher ist mir auch egal was andere zu der Optik sagen, mir muss er gefallen und sonst keinem. Aber mich würde doch interessieren was dich zu dieser Aussage bewegt hat? Weisst du überhaupt wie andere getunte Fords so aussehn? Ich hab eher so das Gefühl du interessierst dich eh nicht für Fords und das war auch nicht gegenstand meiner Frage.

Egal, trotzdem vielen Dank für deine Infos 😉

die dimmfunktion ist aber net mit dem tfl geprüft sondern mit dem auto und der elektrik und das ist nicht der focus udn für standlicht musste die höherlegen. der s6 hat die ausnahmegenehmigung die auf ne position unter 35 cm zu setzen der focus ganz sicher net. desweiteren sollteste mal bei den prüfzeichen nachscauen ob neben dem RL ein A aufgeprägt ist den wenn net ist die standlichtfunktion erst recht hinfällig. tfl muss immer die gleiche leuchtstärke haben gedimmtes tagfahrlicht ( das prüfzeichen sagt nur aus funktion so und so aber net ob dimmen erlaubt ist) ist heir nur mit ausnahmegenehmigung erlaubt.

das standlicht bei scheinwerfern net ausgeht ist normal udn auch pflicht da es im fall des ausfalls es scheinwerfers immernoch anzeigt wie breit das fahrzeug ist.tfl muss aber ausgehen bei scheinwerfer an das steht sogar im gesetz.

du betreibst aber tfl , standlicht( wenn die funktion überhaupt legal ist) und seitenmakierung nicht nach vorschrift und das ist fahren ohne BE udn das kann dir sehr teuer kommen
auch wenns keinem bisher aufgefallen ist spätestens dem sachverständigen der das auto genauer unter augenschein nimmt wird es auffallen.

was ist daran selbsstdeignt? der lufteinlass wie ihn andere haben, die stosstange dies vond er stange gibt ( sieht seltsamerweise wie die von shiva aus mit nur ein paar einfachen änderungen)? die überallgebenden m3 spiegel? die scheinwerferblende dies auch überall gibt?die schweller? der heckflüge? die doppelauspuffanlage? die borbets selbstgemacht?
du musst die geldscheisse haben wenn du das alles selbstgebaut hast udn dann noch ne prüfung mit mehreren testobjekten gemacht hast

fehlt nur noch zu der biertheke die mustang logos die viele ford fahrer sich dranbauen

was erwartest du überhaupt das alle im golf forum diese miniwagen super finden?

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