wieviel standlicht ist erlaubt?
ich hab vor, die blinker in der hauptscheinwerfer zu verlegen, dadurch würden ja theoretisch die original blinker im stoßfänger wegfallen!
nun überleg ich, eben diese zusätzlich mit standlich zu versorgen...
hab allerdings schon angel eyes verbaut, die ja bekanntlich pro seite zwei standlichtringe haben!
kann mir einer sagen, obs da probs beim TÜV, oder der rennleitung gibt?
47 Antworten
die ersten aufgeführten haben ja lwr, bei den zweiten bin ich mir ned sicher!
aber die, die ich jetzt (noch) drin hab, die haben auch keine, bin aber ohne thema durch den TÜV gekommen...
gut, die jetzt drin sind, sind eh geschichte, da mir letzte woche einer reingefahren is!*g
jetzt halt meine überlegung, die schwarzen AE's in verbindung mit schwarzen blinkern und nebelscheinwerfern zu verbauen, da mir der chrom kram mächtig auf den zeiger gehn! is draussen eh schon zu hell! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
w
und somit ist die BE erlöschen wegen ändern der geprüften funktion
Von mir aus, fahre schon seit drei Jahren so rum, nie ärger gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von INDYS-GHOST
die ersten aufgeführten haben ja lwr, bei den zweiten bin ich mir ned sicher!
aber die, die ich jetzt (noch) drin hab, die haben auch keine, bin aber ohne thema durch den TÜV gekommen...
gut, die jetzt drin sind, sind eh geschichte, da mir letzte woche einer reingefahren is!*gjetzt halt meine überlegung, die schwarzen AE's in verbindung mit schwarzen blinkern und nebelscheinwerfern zu verbauen, da mir der chrom kram mächtig auf den zeiger gehn! is draussen eh schon zu hell! 😉
die ohne lwr sind aber nur im ausland zulässig
deutschland gilt lwr ist pflicht und darf nicht ausgebaut oder ausgetragen werden
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
die ohne lwr sind abe rn ur im ausland zulässig
deutschland gilt lwr ist pflicht und darf nicht ausgebaut oder ausgetragen werden
is mir schon klar, nur, wie gesagt, ich war mit denen beim TÜV und es gab keine beanstandung! muss dazu sagen, daß ich den golf im januar mit eben diesen scheinwerfern gekauft hab!
gut, der wagen war auch noch mit diversen anderen beleuchtungen ausgestattet, die ich erst mal demontiert hab ( unterbodenbeleuchtung, motorraum beleuchtung, etc...)
das mit der fehlenden lwr is mir allerdings erst später aufgefallen...
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Die zweiten von in pro haben LWR, die Stellmotoren sind aber beim kauf nicht dabei, die musste von den originalen scheinwerfern einbauen, ist aber schnell gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
StVZO §51 (Den wichtigen Satz hab ich mal fett gemacht)
Also: NEIN!
Die Standlichter (hier Begrenzungsleuchten) müssen im Scheinwerfer sein und es dürfen nur 2 vorne angebracht sein.
Wie du auf diesen Schluss kommst, ist mir schleierhaft.
Entsprechen viele Saabs, Volvos sowie viele franzoesische Autos etwa nicht den Zulassungsvorschriften?
Zitat:
Kannst höchstens unten bei den Blinkern die Hella Tagfahrleuchten anbringen. Aber die müssen mit Abblendlicht ausgehen.
Zitat:
Original geschrieben von mstylez
Von mir aus, fahre schon seit drei Jahren so rum, nie ärger gehabt.
Änder aber nichts daran, wenn dir Jemand hinten drauf fährt, dass du dann doch die Schuld zurecht zugewiesen bekommst und somit evtl einige kosten auf dich zukommen, die locker mal über 1.000.000 Euro betragen können...
Wenn mir einer hinten drauf fährt gucken die blaumützen auch grad nach den blinkern vorne? LOL
Aber zur info, mir ist letztes jahr einer in die seite gefahren, da hat keiner nach meinen blinkern geschaut. 😉
Dann haste Glück gehabt, nen Kumpel von mir ist mal jemandem hinten aufgefahren, der modifizierte Scheinwerfer hatte! nachdem ich die rennleitung darauf aufmerksam gemacht hatte, sahs für den dann ganz anders aus...
Ich kann nur jedem raten, wenn ihr Jemandem auffahrt, geht ums ganze Auto und kontrolliert mal die Lichttechnischen Einrichtungen, kann sich positiv auswirken, bei so vielen die Modifikationen betreiben...
Sorry aber wenn dein kumpel nich genügend abstand zum vordermann hält und dem drauffährt ist es sein problem. was hat das mit den blinkern des vordermanns zu tun? Total schwachinnig. Aber wenns hilft....so sind nunmal die gesetze hier in deutschland.
Ich hab net gesagt, das das was mit Blinkern zu tun hatte, die Scheinwerfer waren anderweitig modifiziert (diese nachrüstleuchtringe, die nicht zugelassen sind)!
Das mit dem Problem sehe ich anders wie du, dass Auto des Vordermanns hätte ja gar nicht auf der Strasse sein dürfen, sprich wäre es nicht da gewesen wärs auch nicht passiert, ganz einfach...
Es hätte nicht auf der strasse sein dürfen weil die scheinwerfer nicht zulässig waren? Du hörst dich an wie die Tüv Prüfer in Werner Beinhard "Das ist nicht original..."
Das sind doch kleinigkeiten, man muss es nicht so übertreiben, was ich viel schlimmer finde ist wenn leute sich die federn kürzer flexen damit die karre tiefer liegt oder die lauffläche der reifen meter weit ausm radkasten ragen, sodass du den ganzen scheiss auf die frontscheibe bekommst und son zeug.
manipulation an lichteschnischen anlagen führen zum erlöschen der betriebserlaubnis des fahrzeugs bei dem sie montiert sind. das gleiche ist wnen du tiefer als erlaubt das fahrwerk schraubst oder federn abflext usw. in diesen ganzen fällen erlischt die betriebserlaubnis und das fahrzeug darf nicht mehr auf der strasse bewegt werden
Zitat:
Original geschrieben von mstylez
Es hätte nicht auf der strasse sein dürfen weil die scheinwerfer nicht zulässig waren? Du hörst dich an wie die Tüv Prüfer in Werner Beinhard "Das ist nicht original..."
Das sind doch kleinigkeiten
Das du mich mit einem TÜV-Prüver vergleichst stört mich absolut nicht, eher sogar im Gegenteil!
Das das nur Kleinigkeiten sind ist Sache des Betrachters! Allerdings sind Ansichtssachen recht unterschiedlich, bzw was für dich eine Kleinigkeit ist, ist für andere keine Kleinigkeit! Darauf kommt es aber nicht an, gesetzlich ist es nun mal verboten irgendeine Modifikation an Lichttechnischen Einrichtungen vorzunehmen!
Und im Fall meines Kumpels wars für ihn auch keine Kleinigkeit, wenn du mal Reparaturkosten für sein Auto und anheben der Versicherungsbeiträge zusammenrechnest, da wäre auch einiges zusammengekommen...
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
FALSCH
es dürfen 4 standlichter sein( begrenzungsleuchten da es standlich net gibt) wenn davon 2 in den scheinwerfern sind
http://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik.jpg
angel eyes bilden ne kleine ausnahme 2 ringe werden als einer gesehen
e prüfzeichen reicht bei lichtsachen net aus es sind eine prüfnummer und ein verwendungskurzzeichen noch notwendig und dieses verwendungskurzzeichen sagt aus wozu man die lampe nutzen darf.
ich hab 4 standlichter im g2 davon 2 im blinker mit passenden kennzeichen drauf
Richtig, deine Aussage ist FALSCH.
Nicht einfach verlinken, die aufgeführten Quellen auch prüfen.
Natürlich is die StVZO FALSCH, schon klar, is ja nurn popeliges Gesetzbuch.
Aber schlagn wir doch mal die aufgeführte ECE-Richtliche R48 "Beleuchtung/ Lichtsignaleinrichgungen Kfz" hier beim BMVBS nach.
Seite 69 "Begrenzungsleuchten"
Punkt 6.9.2:
Zitat:
Anzahl
Zwei.
Noch Fragen?
Zitat:
Original geschrieben von INDYS-GHOST
wie isses aber dann mit den begrenzungsleuchten aus dem zubehör, die viele gassi fahren? die sind auch von vorn zu sehn und definitiv ned im scheinwerfer...*grübel
Du meinst Seitenmarkierungsleuchten, die manche sich vorne in die Rundung bauen 😉