Wieviel Platz vor Garage nötig zum Ausparken
Hey,
wir ziehen demnächst um und haben eine Garage in einem recht engen Garagenhof. Auf einer Seite sind Garagen und gegenüber Stellplätze. Ich habe es ehrlich gesagt noch nicht ausgemessen wie groß der Abstand ist.
Mich würde mal interessieren wieviel Platz man in etwa bräuchte um einen X1 (F48) (ca. 4,43m lang) einzuparken und auszuparken. Also wieviel Platz bräuchte man um ohne rangieren rauszukommen und wieviel als minimum (mit rangieren dann).
Gibt es da ne grobe Angabe?
Hab noch keine Schlüssel daher konnte ich es noch nicht selbst testen.
Danke euch schon mal 😉
Beste Antwort im Thema
Smart Fortwo wäre optimal, den fährst du vorwärts rein, wendest in der Garage und vorwärts wieder raus.
152 Antworten
Wenn er irgendwie rein kommt, wird er kein Problem haben. Wenn da aber was hingebaut wird und er kann nicht mehr in seine Garage, dann ist ein problem vorhanden.
Gut für Dich nicht,du wechselst zum wohle des Investors auf einen Smart.
Und der hier Betroffene zählt ebenfalls zu den Gemeindenmitgliedern, in dessen Sinne die GV zu entscheiden hat.
Von Kindergarten Neubau war auch nicht die Rede. Rechtzeitig aktiv werden, kann hier noch zum Erfolg führen
Das war ja nur ein Beispiel, um die Problematik des Ganzen aufzuzeigen, nämlich dass es hier um die Recht eines Einzelnen vs. die Rechte Vieler gehen könnte. Darauf basiert ja auch meine erste Aussage.
Dennoch sehe ich ja ein, dass es für den Betroffenen eine echte Härte darstellen kann. Da muss die Gemeinde und evtl. dann eben das Gericht abwägen.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 10. September 2023 um 14:26:39 Uhr:
Das war ja nur ein Beispiel, um die Problematik des Ganzen aufzuzeigen, nämlich dass es hier um die Recht eines Einzelnen vs. die Rechte Vieler gehen könnte.
Es ist immer schwierig allgemeingültig zu argumentieren bzw. abzuwägen. Das macht ja auch kein Richter. Er bewertet ja auch individuell.
Ich könnte die Situation auch wie folgt beschreiben:
"Gemeinde verkauft öffentlichen Parkraum / Straße ohne Ausschreibung an renditeorientierten internationalen Investor, zerstört damit den Parkraum mehrerer Anwohner, die in 4. Generation dort wohnen und gefährden dadurch auch Betrieb deren Gewerbebetrieb. Auf Nachfrage wird man darauf verwiesen, dass man sich nun mit dem neuen Eigentümer auseinander setzen müsse."
Wie klingt das?
Detaillierter.
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Das klingt für mich, als wäre das Kind schon in den Brunnen gefallen. Die Gemeinde hat dann wohl schon Tatsachen geschaffen und wenn der Bauherr sich dann an die Baugesetze hält, dann könnte das was befürchtet wird Realität werden.
Zitat:
@ktown schrieb am 11. September 2023 um 09:54:32 Uhr:
Das klingt für mich, als wäre das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Der Bild-Zeitungsstil klingt immer so dramatisch :-)
(ein paar Seiten vorher ließt du ja das Gegenteil)
Anhand der Formulierung - die genau genommen sicherlich nicht falsch ist - sieht man aber, dass die Situation immer individuell betrachtet werden muss.
Wieso Bild-Zeitungsstil?
Zitat:
Gemeinde verkauft öffentlichen Parkraum / Straße
heißt doch, dass der Verkauf schon vollzogen wurde.
Ja, aber ein gekauftes Grundstück nützt dir nichts, wenn es laut Bebauungsplan öffentliche Straße ist (außer, dass die unterhalten muss). Erst die Änderung des Bebauungsplan bringt den Nutzen.
Diesen Verkauf kann man im schlimmsten Fall natürlich noch anfechten.
Zumal man auch klären könnte/ sollte ob der Verkauf ohne Ausschreibung überhaupt rechtens war.
Zitat:
@frankenmatze schrieb am 13. September 2023 um 10:23:21 Uhr:
...Erst die Änderung des Bebauungsplan bringt den Nutzen...
Wenn da alle Beteiligten das gleiche Parteibuch haben ist das aber auch nur eine Formsache.
Zitat:
@frankenmatze schrieb am 13. September 2023 um 10:23:21 Uhr:
Ja, aber ein gekauftes Grundstück nützt dir nichts, wenn es laut Bebauungsplan öffentliche Straße ist (außer, dass die unterhalten muss). Erst die Änderung des Bebauungsplan bringt den Nutzen.Diesen Verkauf kann man im schlimmsten Fall natürlich noch anfechten.
Also ein Käufer wäre mit dem Klammerbeutel gepudert wenn er dies nicht als vertragliche Bedingung aufgenommen hätte.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 13. September 2023 um 11:49:09 Uhr:
Zumal man auch klären könnte/ sollte ob der Verkauf ohne Ausschreibung überhaupt rechtens war.
Das ist quasi unser Plan B.
Parteibücher nützen da nicht soviel - Söder ist eine Stadt weiter aktiv.
Ne, das wird sich auch sicherlich noch hinziehen. Frist für Einwände war so vor zwei Wochen. Jetzt müssen erstmal wieder Stadtratssitzungen statt finden, in den die Einwände dann diskutiert werden ... die Mühlen... 🙂