Wieviel kann ich denn noch verlangen ?

VW Golf 1 (17, 155)

nun mach ich auch mal ein wieviel kann ich noch verlangen thread 🙂

denke drüber nach mein auto zu verkaufen

golf 2 GL mit GTI motor PF 107PS EX 90PS
Baujahr 87
4türer
Diamantsilber
Schwarz Rote Hella rückleuchten
Schwarze blinker in stoßstange
Nebelscheinwerfer
original chrom an fensterdichtungen und zierleisten
Blaue Schroth gurte
MFA
ZV
El fh vorne
el asp
DVD mit ausfahrbaren tft 18fach wechsler DSP ...tv...
80/60 Fahrwerk eingetragen
kotflügel vorne rechts neu
stoßstange vorne neu lackiert
hinten ist noch ne cler dran würde ich aber dann auch ne gler ranbauen
scheinwerfer sind auch neu
original VW Alus in 6x14 mit 185/60/14

was schätzt ihr denn so wieviel ich bekommen könnte ?
danke

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BlackMagic


spurstange
kühlergrill
kotflügel
stoßstange
scheinwerfer war kaputt
muss denke ich nicht angegeben werden

Ich weiss nur, dass ich (gemäss ich würde ohne Info des Verkäufers ein verunfalltes Auto von ihm kaufen) alle Mittel und Hebel in Bewegung setzen würde, um dem Verkäufer das Auto wieder auf´s Auge zu drücken.

Denke, dass da viele ähnlich reagieren würden und so richtig ungemütlich werden können......musst Du aber Wissen 😉

Mit dem vermerk im vertrag:

Gekauft wie gesehen......

Da kann einem keiner was aufs ohr drücken. mein nachbar hat es versucht. er ist kläglich gescheitert. 2 anwälte sagten gleich ab und nahmend enn fall gar nicht erst an ....

Meine erfahrung damit...

ein 2er golf ist kein auto womit man durch tunen und anschließend verkaufen geld verdinen kann!!!

tunen is zwar teuer, und macht ein auto auch meistens optisch reizvoller, aber
es macht ein auto im regelfall eher billiger als mehr wertvoll, obwohl du sicher viel geld und arbeit eingesteckt hast!

einen unverbastelten 2er im original zusatand zu bekommen, der ein gutes erscheinugs bild hat und wenige KM (z.B OPA auto*g*)
ist ca 10mal schwerer als so ein auto wie deins zu bekommen

Zitat:

Original geschrieben von DaDom


Mit dem vermerk im vertrag:

Gekauft wie gesehen......

Da kann einem keiner was aufs ohr drücken. mein nachbar hat es versucht. er ist kläglich gescheitert. 2 anwälte sagten gleich ab und nahmend enn fall gar nicht erst an ....

Meine erfahrung damit...

Wenn ich den frage, ob der mal einen Unfall hatte und der mit sagt "Nein" und ich das in dem Kaufvertrag vermerke sollst Du aber mal sehen wieviel MEIN Anwalt da rausholt.

Alleine DAS nicht zu erwähnen ist meines Erachtens schon ein Betrugsversuch.
Nunja, seit dem Recarositzthread habe ich persönlich eh meine eigene Meinung über unseren BlackMagic........

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Zitat:

Original geschrieben von 16V_Fan


Nunja, seit dem Recarositzthread habe ich persönlich eh meine eigene Meinung über unseren BlackMagic........

...die hier erstmal keinen Interessiert, da zweitrangig. Mach's mit Ihm persönlich aus. 😉

Wie ist das denn nochmal mit einem Unfallwagen ? Er gilt erst als Unfallwagen, wenn tragende Teile davon betroffen sind, oder ? Ein Kotflügel oder eine Stoßstange sind keine tragenden Teile, also wo ist dann das Problem ?

Mnchen kann es doch egal sein, wie er seinen Karren verkauft, mit oder ohne Unfallangabe.

Zitat:

Original geschrieben von jazzy76


Manchen kann es doch egal sein, wie er seinen Karren verkauft, mit oder ohne Unfallangabe.

Das ist richtig..... denn darum geht es hier ja nicht ...

Ich bin nach der ganzen arbeit die du reingesteckt hast auch eher dafür ihn noch ein wenig in deinem besitz verweilen zu lassen ....

Mal wieder wie immer hier...er fragt nach einer Summe X was er für sein Auto noch bekommen kann, und hier wird über Unfälle, Rechtsanwälte usw. diskutiert. Bis jetzt hat BlackMagic nur 2 konkrete Antworten auf seine eigentliche Frage bekommen und eine Summe erfahren...
Alles weitere liegt in der Verantwortung von BlackMagic, also ob er einen Unfall angibt oder nicht. Der Unfall ist instandgesetzt, und solange das fachgerecht gemacht worden ist, kann man nicht von einer erheblichen Wertminderung sprechen, zumal es ja eher ein relativ geringer Schaden gewesen sein soll, so wie ich das verstanden habe. Also giftet euch nicht an, bleibt cool und lebt länger 😁
Gruß
Score12

unfall ist anzugeben, sobald ein teil gewechselt werden muss bspw. der kotflügel. das gekauft wie gesehen hilft hier nicht, denn es handelt sich hier um einen versteckten mangel (sogar vorsätzlich und arglistig) und hier muss der verkäufer dann die ersten 6 monate beweisen, dass dieser mangel beim verkauf nicht bestand. da der tatbestand der arglistigen täuschung bestehen würde könnten die fristen noch etwas abweichen. meine rechtsvorlesungen sind leider schon etwas länger her ... und daher erheben ich keinen anspruch auf vollständigkeit oder korrektheit *g* 😁

wobei ich ale käufer ja nachfragen würde "warum kam denn da ein neuer kotflügel ran?"

wert des autos steht bestimmt im sachverständigengutachten. ich gehe mal davon aus, dass der unfall der versicherung gemeldet wurde oder?

rein subjektiv hat der golf genau das noch wert was er in einzelteilen bringen würde 😉 ich sage einfach mal 500€ oder als bastlerfahrzeug in ebay einstellen.

sl

vielleicht kriegst echt in Einzelteilen mehr als komplett🙂
läuft er jetzt eigentlich richtig.. oder immer noch probleme ala öltemp usw.?

warum wird hier eigentlich immer diskutiert ob man auch "kleine" unfälle usw angeben muss?
Leute, ihr würdet es doch auch gerne wissen wenn ihr ein Auto kauft ob es einen unfall hatte oder nicht.
Also ich finde schon die Frage irgendwie doof... ich mein das trifft doch wieder so ein typisches Klichee von Autotunern usw.
Und auch das man keine Kisten kaufen sollte an denen gebastelt worden ist.
Einfach alles ehrlich und offen sagen und drüber reden, macht auch nen besseren Eindruck beim Käufer.🙂
is zumindest meine Meinung🙂

Zitat:

Original geschrieben von Score12


Mal wieder wie immer hier...er fragt nach einer Summe X was er für sein Auto noch bekommen kann, und hier wird über Unfälle, Rechtsanwälte usw. diskutiert. Bis jetzt hat BlackMagic nur 2 konkrete Antworten auf seine eigentliche Frage bekommen und eine Summe erfahren...
Alles weitere liegt in der Verantwortung von BlackMagic, also ob er einen Unfall angibt oder nicht. Der Unfall ist instandgesetzt, und solange das fachgerecht gemacht worden ist, kann man nicht von einer erheblichen Wertminderung sprechen, zumal es ja eher ein relativ geringer Schaden gewesen sein soll, so wie ich das verstanden habe. Also giftet euch nicht an, bleibt cool und lebt länger 😁
Gruß
Score12

Score,

Du bemängelst, dass wir drüber diskutieren, ob der Unfall wichtig bzw. beim Verkauf zu nennen sei!
Sache ist, wenn jemand seine Kilometer-Laufleistung nicht angibt, wird bei einer Schätzung logischerweise nachgefragt. Ist halt relevant. Richtig? Richtig!

Da ich es ja war, der das Thema "unfall" einbrachte, nehme ich mal kurz Stellung:
Ich konnte mich erinnern, dass BlackMagic mal einen Unfall hatte. So habe ich nachgefragt, da ich denke, dass auch dies wertrelevant ist. Die Diskussion hat er selber angefangen, da er meinte, er müsse dies ja nicht angeben, anstatt "Ja, Unfall" zu sschreiben und einfach anzugeben was gemacht wurde und zu gucken, was die Leute hier dazu sagen. (Sprich: wertmindernd oder nicht).

Ich habe extra nochmal den damaligen Thread gesucht (Titel war "Totalschaden"😉. Da kann dann ja jeder selbst entscheiden, ob er dies für einen "nennenswerten Unfall" hält. Zusätzlich kann dann jeder seine reele Schätzung des Wagens abgeben, so denn er denn meint, dass dieser Unfall wertmindert sein könnte.....denn BlackMagic möchte ja wissen was sein Wagen im "Ist-Zustand" wert ist.

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Grüße,
Daniel

@claudius73 da gebe ich dir recht!

und nun zum auto wen du nen dummen findest 600€

ich persönlich würde dir höchstens 400€ und das wäre dan aber das aller höchst der gefüle!
meine meinung nach motte ihn ein für 1,5jahre wie du es vor hatest !

@claudius
Ok, ich muss dir recht geben. Habe diesen Hintergrund mit dem doch so erheblichen Unfall nicht mehr so in Erinnerung gehabt. In diesem Fall MUSS das beim Verkauf angeben werden, alles andere wäre Betrug! Hart, aber ist so. BlackMagic hat leider keinerlei Fotos vom Unfallauto in seinem Thread drin gehabt, nur die vom reparierten... Naja, ich weiss wobei ich beim gebrauchtwagen achten muss und bis jetzt hab ich noch nie einen Unfaller angedreht bekommen....und ein Lackdichtenmessgerät macht doch schon erheblichen Eindruck (auch wenns anfangs nur ne billige Stopuhr gewesen ist 😁 )
SL
Score12

@ 16V_Fan
Ich weiss nicht was fürn problem du hast aber für mich steht fest du hast eins ...
nur weil ich dir auch nach mehreren mails den sitz nicht verkauft habe brauchste hier kein larry machen...hat desweiteren auch nix mit dem thema zutun ...!

und wenn man wirklich UNFALLWAGEN angeben muss sobald irgendein NICHT tragendes teil getauscht werden musste dann wird wohl kaum nen zweier zu finden sein der kein unfallwagen ist
dann ist es ja auch einer wenn ich beim einparken ne beule innen koti fahre ....

Dein Unfall war mit Sicherheit nicht vergleichbar mit einem Parkrempler.

Wenn alles so stimmt, wie Du es in dem "Totalschaden"-Thread beschrieben hast (und Du nicht übertrieben hast), dann kannst Du mir nicht erzählen, dass bei einem derartigem Unfall bei einer so hohen Geschwindigkeit keinerlei Schäden bzw. Verwindnungen in der Gesamt-Karosserie geblieben sind.

Es ist aber im Endeffekt ja wirklich Deine Sache was Du machst.

Stell Dir nur die Frage, ob Du Dich freuen würdest, wenn Du ein Auto irgendwann als unfallfrei kaufen würdest, dass einen solchen Unfall hatte und ob Du dann noch sagst: "Das war vollkommen ok, dass der Verkäufer mir da nichts gesagt hast."

Bez. dem recht werde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen. Meiner Wissens nach müsste es angegeben werden....aber ich besitze da nur Halbwissen. Andere (auch einige der Vorredner) haben da ja scheinbar mehr Ahnung. 😉

den unfall musst du angeben, wenn ich schon lese achse gebrochen usw. du musst auch angeben wenn du nen kotflügel getauscht hättest (warum auch immer) und du davon weißt. klar wird das dann nicht als unfallwagen behandelt. ich kann aber mal einen sachverständigen aus unserem haus danach frage, denn ich gehöre auch in den club der halbwissenden 😁

wie gesagt, imo ist dein auto die summe der wiederzuverwendeten einzelteile wert. stell ihn einfach als bastlerfahrzeug in ebay ein mit der bemerkung "hatte frontschaden, besichtigung und probefahrt vor dem kauf ausdrücklich erwünscht... usw. bla bla blub"

aber ich dachte dir ist das auto ans herz gewachsen? oder hast du innerhalb von 1-2 monaten deine meinung geändert? wohl doch mehr am fahrzeug kaputt gewesen?

sl

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