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Wieviel Geld sollte nach Unfall u. Reperatur übrig bleiben?

Themenstarteram 5. Juni 2009 um 4:23

Hi Leute.

Mein Name ist Oliver und ich habe mal eine Frage, bei der mich eure vielleicht vorhandenen Erfahrungswerte mal interessieren würden.

Alsooo.... vor gut 2 Monaten ist mir leider ein Lieferwagen im Rückwärtsgang hinten in die Fahrerseite meines sehr gepflegten Vectra-B gefahren. Mit dem Schaden biin ich, da ich bisher noch keinerlei Erfahrung mit Unfällen hatte, zu einer freien Meisterwerkstatt gefahren, die mir ein Bekannter empfohlen hat.

Dort wurde der Schaden auf 3.100 Euro begutachtet, da für eine 100%ige Instandsetzung der verbeulte Teil der Seite hinten hätte herausgeflext und durch neues Blech hätte ersetzt werden müssen. Auch hätte der hintere Stoßfänger in diesem Fall komplett ersetzt werden müssen. Lackieren versteht sich ja von selbst.

Da ich derzeit allerdings in einem Ausbildungsverhältnis stehe und finanziell dadurch natürlich weniger gut dastehe, habe ich gleich klar gemacht, dass ich ein großes Interesse daran habe, dass der Wagen zwar wieder vernünftig aussieht, aber mir etwas Geld übrig bleibt.

So wurde die Seite dann ausgebeult und gespachtelt und die Seite des Heck-Stoßfängers und dessen schwarze Zierteile u.a. mit Spezielkleber wieder in Form gebracht. Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen, auch wenn jemand, der es weiss, schon noch sehen kann, dass da mal etwas war. Ich habe den Wagen übrigens immer Abends für ein paar Stunden zur Werkstatt gebracht und dann wieder geholt, also keinen Leihwagen oder Ähnliches in Anspruch genommen.

Meine Frage ist nun, wieviel Geld bei sowas wohl für mich übrigbleiben sollte. Derzeit hat die Versicherung zwar erst 2.600 der 3.100 Euro bezahlt, aber ich bin rechtsschutzversichert und die Werkstatt ist auch sehr zuversichtlich, dass die verbleibenden 500 Euro noch bewilligt werden. Allerdings habe ich nach aktuellem Stand nur 400 Euro "heraus" bekommen und ich gehe nicht davon aus, dass es mehr als 500 werden, auch nachdem die Versicherung den ausstehenden Betrag gezahlt hat.

Sind 400-500 Euro bei einem Schaden von 3.100 Euro und den beschriebenen Arbeiten (und bei Verzicht auf Leihnwagen o.Ä.) nun fair oder nicht? Ich will ja nicht geldgierig erscheinen, aber mir kommt es als Differenz zwischen den abgerechneten und den geleisteten Arbeiten doch recht niedrig vor. Immerhin steht in einer hier vorliegenden Aufstellung, dass alleine die Ersatzteile (ohne Arbeit) für die Heckverkleidung plus die Seitenwand inkl. Klebesatz gut 680 Euro teuer gewesen wären. Müssten dann nun nicht zumindest diese 680 Euro übrig bleiben? Müsste der geringere Arbeitsaufwand die Kosten für das ausbeuelen und spachteln nicht mehr als ausgeglichen haben?

Naja, ich wär für eure Meinungen und eventuellen Erfahrungen sehr dankbar. Habe gerade keine bessere Idee, bei wem ich mich mal schlau machen könnte.

Viele Grüße

Oliver

Beste Antwort im Thema

130%-Regelung

-Integritätsinteresse-

 

Bei der sogenannten 130%-Regelung geht es um den Rahmen für die Reparaturwürdigkeit eines Kraftfahrzeuges.

Übersteigen die festgestellten Reparaturkosten nach einem Kfz-Sachverständigengutachten den Wert (Wiederbeschaffungswert) eines Fahrzeuges, liegt normalerweise ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Nachdem die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges zu dem ermittelten Wiederbeschaffungswert oft nicht möglich ist, hat die Rechtsprechung hierfür eine Ausnahmeregelung getroffen.

Der Geschädigte soll durch die 130%-Regelung die Möglichkeit erhalten, das ihm vertraute Fahrzeug zu behalten, sofern der Schaden einen Betrag von maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert nicht überschreitet.

Diesen Vorgang bezeichnet man als sogenanntes "Integritätsinteresse" des Geschädigten.

Es wird also eine (eigentlich unwirtschaftliche) Instandsetzung im Rahmen bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert ermöglicht.

Die Rechtsprechung hat hierbei jedoch Einschränkungen getroffen.

Als Nachweis für das Integritätsinteresse muss das Fahrzeug über einen weiteren Zeitraum von 6 Monaten - gerechnet ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses - genutzt werden.

Das Fahrzeug muss ausserdem im Rahmen der Vorgaben eines seriösen Kfz-Sachverständigengutachtens wiederhergestellt werden.

Nachweis für eine ordnungsgemäße Instandsetzung ist z.B. eine Reparaturrechnung, aus der hervorgeht, dass die Instandsetzung des Fahrzeuges nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens durchgeführt wurde.

Auch eine "Eigenreparatur" ist möglich und zulässig, sofern der Kfz-Sachverständige nach Reparatur des Fahrzeugs eine ordnungsgemäße (sach- und fachgerechte) Instandsetzung bescheinigt (Reparaturbestätigung).

Bei einer sogenannten "Billigreparatur" - ohne vollständige Wiederherstellung - kann keine Reparaturbestätigung erfolgen.

Hier besteht nur die Möglichkeit einer Abrechnung des Fahrzeugschadens auf Totalschadenbasis

(Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert - Restwert).

Bei einem vorliegenden Totalschaden ist es von besonderer Wichtigkeit, dass der Geschädigte die Erstellung eines Schadensgutachtens selbst in Auftrag gibt und nicht der Versicherung des Schädigers die Feststellung der Entschädigungshöhe überlässt.

Gutachten, die im Auftrag der gegnerischen Versicherung erstellt werden, sind grundsätzlich auf Kostensenkung ausgelegt (Schadensmanagement) und benachteiligen in der Regel den Geschädigten.

Dies betrifft nicht nur den hier vorliegenden Sonderfall der 130%-Regelung, sondern auch sämtliche andere Schadenskonstellationen.

Bei der 130%-Regelung gibt es jedoch ein besonders dreistes Vorgehen vieler "Versicherungsgutachter" auf Kosten der Geschädigten, was dem eintrittspflichtigen Versicherer zu erheblichem Einsparpotential verhilft.

Ein Totalschaden mit kalkulierten Reparaturkosten über 130% ist für die Schädigerseite natürlich wesentlich kostengünstiger als ein Schaden, der z.B. bei 129% (=29% über dem Wiederbeschaffungswert) liegt.

Das heißt, der von der Versicherung beauftragte Sachverständige wird (nach Weisung seines Auftraggebers) versuchen, einen Schaden im Rahmen der 130% Regelung als irreparablen Totalschaden zu deklarieren, indem in der Schadenskalkulation die Berechnung innerhalb der möglichen Bandbreite angehoben wird, um den von der Rechtsprechung festgesetzten 130%-igen Schwellenwert zu überschreiten.

 

Hier ein Vergleichsbeispiel zur Verdeutlichung der Problematik:

Wiederbeschaffungswert EUR 5.000,00

Reparaturkosten 130% EUR 6.500,00

Reparaturkosten 131% EUR 6.550,00

Restwert EUR 1.000,00

 

Wird das Fahrzeug im Rahmen der 130%-Regelung instand gesetzt, so muss die Versicherung des Unfallgegners einen Betrag bis zu EUR 6.500,00 erstatten (=Schadensumme).

Hierbei ist auch eine Überschreitung dieses Betrages noch möglich, wenn sich im Verlauf der Reparaturmaßnahme weitere unfallbedingte Beschädigungen herausstellen sollten (z.B. verborgene Mängel).

Sollten die kalkulierten Reparaturkosten nach Gutachten vor der Reparatur bereits auf z.B. 131% festgesetzt werden, so ist eine Reparatur zu Lasten der Schädigerseite nach geltender Rechtsprechung nicht mehr möglich.

 

Es erfolgt dann eine Abrechnung auf Totalschadensbasis wie folgt:

Wiederbeschaffungswert EUR 5.000,00

./. Restwert EUR 1.000,00

Schadensumme EUR 4.000,00

 

Nach dieser Methode (Totalschadenbasis) erwirtschaftet die Versicherung eine Einsparung von mindestens EUR 2.500,00 (38,5%) auf Kosten des Geschädigten, der dann gezwungen wird, ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges zum Wiederbeschaffungswert oft nicht möglich ist, muss der Geschädigte weitere Abstriche bei dem Ersatzfahrzeug, oder ggf. Aufzahlung für ein höherwertiges Fahrzeug hinnehmen.

Die Betrachtung der o.a. Situation zeigt wieder sehr deutlich, weshalb viele Versicherer heutzutage massiv versuchen, freie und unabhängige Kfz-Sachverständige aus dem Schadensgeschäft hinaus zu drängen, um dann die Schadensabwicklung mit eigenen Leuten und damit ausschließlich zum Vorteil der Versicherung zu gestalten.

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Hallo!

 

Ich bin jetzt mal kein Spezialist das will ich gleich mal vorne weg sagen...

 

Also das da der Materialpreis von 680,- Euro übrig bleibt das kannst du gleich vergessen...

Da ja diese Teile ausgebeult wurden und das auf mehreren schritten wie du es beschrieben hast wird der Zeitaufwand dann doch recht groß gewesen sein und das Geld wird dafür drauf gegangen sein.

Wenn du schreibst das die versicherung erst 2600 Euro bezahlt hat dann gehe ich davon aus das du das geld bekommen hast oder?? Oder hat es die werkstatt direkt mit der versicherung verrechnet??

Wenn du das geld bekommen hast dann wird dir die Mwst. nicht ausbezahlt außer du kannst die Rechnung der Werkstatt vorlegen.

In diesem Fall wäre besser du überlässt der Werkstatt das Auto nimmst wenn nötig nen Leihwagen und verzichtest darauf das Geld übrig bleibt.

Denn wenn dir einer ins Auto fährt zahlt seine Versicherung sowieso ob du es proffesionell machen lässt oder ob es zusammengepfuscht wird.

 

Gruß vectra i500

 

Wieder einer, der von ander Leuts Pech (einem rein gefahren zu sein) profitieren will und schön die Versicherungssumme abzocken möchte.

Nimm Dir doch nen Anwalt und zock richtig ab! Hast du auch schon an Schmerzensgeld gedacht? War doch bestimmt ein Schleudertrauma, oder? Und "Posttraumatische Belastugsstörung" mit schlaflosen Nächten bringt auch richtig Asche.

Mag ja sein, dass jeder sich selbst der Nächste ist. Und weil man das Geld von einer eher anonymen Vericherung einheimst, kann ja einem das auch egal sein. Aber Leute: Denkt dran, dass es sich letzen Endes nur auf die KfZ-Versicherungsbeiträge auswirkt. Die steigen und steigen, weil bei jedem Crash die Leute das Geld abzocken. Die Werkstätten machen "extrem gewinnorientierte" Reparaturarbeiten, weil sowieso keiner nach der Rechnungshöhe fragt und die KfZ-Versicherungen steigen sowieso, weil es ja die Anderen auch so machen.

Richtig also: Mach ich es auch so!

Naja. Mal sehen, wohin das führt!

Aber Vorsicht übrigens: Wer bei einem Schadensereignis Vorschäden am Fahrzeug geltend machen will, und dann der Gutachter mal so richtig ausholt, riskiert, am Ende ganz leer auszugehen. Richtig So!!!

Gruß Bernd!

er lässt das auto nicht fachmännisch machen, sondern "nur" so, dass man damit weiterfahren kann und es fast nicht sieht, aber eben nicht so, wie es sein sollte, um es in den ursprungszustand wieder zu bekommen. den rest möchte er halt haben.

da sehe ich wenig abzocke.

 

wie siehst du es denn, wenn ein auto ramponiert wird und gar nichts am auto repariert wird und man nur das geld einsackt ?

ich hatte bis letzte woche nie dieses ereignis und wusste auch nicht, wie man da überhaupt keine miese bei macht, aber als es plötzlich hieß meine frau sei schuld und er sagte anfangs nur, er sei schuld um sie zu schonen ( 9ter monat schwanger ), sind auch wir zum anwalt und der typ soll sehen, was sache ist.

 

heutzutage muss man ja schon fast zusehen, wo man bleibt und damit mein ich nicht unbedingt das geld, sondern überhaupt das recht an sich. der TE kann froh sein, dass er überhaupt das geld ohne probleme bekommen hat.

 

ist doch ihm überlassen, wenn er es günstiger machen lässt und mit den schönheitsfehler leben muss.

jeder ist sich selbst am nächsten, das stimmt schon und es bringt in dieser gesellschaft gar nix mehr, nett zu sein. soll er etwa der versicherung sagen, dass er weniger geld haben will, weil er lieber mit einem nicht fachgerechtem auto rumfährt, das keinen ausgleich bekommt ?

 

ich fands auch erst komisch, aber je länger ich drüber nachdenke, desto mehr versteh ich ihn.

er hat den unfall schließlich nicht provoziert. wegen solcher leute solltest du dich aufregen, die absichtlich unfälle produzieren.

 

 

am 5. Juni 2009 um 17:25

Hallo,

mit dem Schmerzensgeld würde ich mal langsam machen, wenn es nicht wirklich zu Verletzungen gekommen ist.

Einen Anwalt würde ich trotzdem nehmen. Habe ich vor kurzem auch gemacht. Den muss die gegnerische Versicherung auf jeden Fall bezahlen. Dadurch hast du kaum Aufwand und bekommst deine Forderungen leichter durch. Zzgl. zu den Reparaturkosten sind das u.a.:

- Nutzungsausfallentschädigung (festgesetzter Satz pro Tag abh. von deiner Fahrzeugklasse nach Tabelle Sanden/Tanner/Küppersbusch)

- ggf. Abschleppkosten

- Unfallnebenkostenpauschale v. 30€ (pauschal für Telefonkosten usw.)

Wenn dir die Versicherung 2600€ der 3100€ ausgezahlt hat, dann ist das sicherlich die komplette Schadenssumme abzgl Mehrwertsteuer. Der Schaden ist also beglichen.

Die Rechnung von der nicht fachmännischen Reparatur kannst du alleridngs bei der Versicherung einreichen mit der Bitte dir die MwST dieser Rechnung dir erstatten zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl

 

heutzutage muss man ja schon fast zusehen, wo man bleibt und damit mein ich nicht unbedingt das geld, sondern überhaupt das recht an sich. der TE kann froh sein, dass er überhaupt das geld ohne probleme bekommen hat.

ist doch ihm überlassen, wenn er es günstiger machen lässt und mit den schönheitsfehler leben muss.

jeder ist sich selbst am nächsten, das stimmt schon und es bringt in dieser gesellschaft gar nix mehr, nett zu sein. soll er etwa der versicherung sagen, dass er weniger geld haben will, weil er lieber mit einem nicht fachgerechtem auto rumfährt, das keinen ausgleich bekommt ?

ich fands auch erst komisch, aber je länger ich drüber nachdenke, desto mehr versteh ich ihn.

er hat den unfall schließlich nicht provoziert. wegen solcher leute solltest du dich aufregen, die absichtlich unfälle produzieren.

Ich denke da mal an die Trude, die mir Ende April in meinen Vectra gefahren ist. Jetzt steht er beim Karosseriebauer und wird gemacht. Hintere Tür Fahrerseite neu und vorne ziehen, spachteln und beheben. Bei mir bleibt noch ein bissel was hängen, ja. Aber ich hatte auch die Lauferei und ich sehe es auch nicht unbedingt ein, was zu verschenken.

Klar kann ich die Bedenken wegen der Versicherungsprämien verstehen.

Aber wenn ich bedenke, was die Gegnerin trotz Schuld und trotz Hinweis des Polizisten aufgefahren hat, sehe ich das gelassen, dass ich noch schön Mietwagenpauschale usw. bekommen.

Da kam am Ende noch der Mann und erzählte mir was von 300 Euro, die bei mir kaputt wären und jeder soll doch seins machen. Der Gutachter sagte dann fast 2.000 Euro und da hört bei mir die Freundschaft auf. Wieso soll ich als Student, der ich noch Vorfahrt hatte, das Ding auf meine Kappe nehmen und nicht die Kohle, die hängenbleibt, einsacken?

Verarschen lassen braucht man sich heutzutage nämlich auch nicht.

Wäre ich ein "Netter" gewesen, wäre ich jetzt pleite und hätte trotzdem noch kein komplett repariertes Auto.

Frosti hat da schon recht. Man wird doch auch bloß veräppelt. Was meint Ihr, was gewesen wäre, wenn ich Schuld gehabt hätte? Da hätte die Trude mich an die Wand genagelt und wäre noch gekommen mit "ja ja die jungen Hüpfer" (ich bin 28).

Von daher habe ich schon Verständnis.

Und: Weil die Frau ortskundig war, aber auf "Frechheit siegt" aus war, habe ich ohne Anwalt keinen Millimeter in dieser Sache gemacht.

Ich wünschte mir auch eine vernünftige Herangehensweise und habe erstmal nicht auf den Busch gekloppt. Aber wenn man mich veräppeln will, hört der Spaß auf.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von NTClient

Mag ja sein, dass jeder sich selbst der Nächste ist. Und weil man das Geld von einer eher anonymen Vericherung einheimst, kann ja einem das auch egal sein. Aber Leute: Denkt dran, dass es sich letzen Endes nur auf die KfZ-Versicherungsbeiträge auswirkt. Die steigen und steigen, weil bei jedem Crash die Leute das Geld abzocken.

Hast du im Gegenzug mal versucht, ne bereits ausgezahlte Schadenssummer zurück an die Versi zu zahlen? Nach 4 Monaten hab ich´s aufgegeben und das Geld behalten.

Kurz die Geschichte: Mir ist einer vorne rein, laut Gutachten knapp üner 1.000€ Schaden. Der Verursacher hat es seiner Versi gemeldet, die haben nach KV gezahlt. Wegen Lieferschwierigkeiten seitens Opel konnte der Schaden nicht gleich repariert werden und als die Teile nach 4 Wochen ankamen, hatte sich der Ersatzteilpreis von knapp 800€ auf 360€ halbiert. Mein FOH meinte, ich sollte es der Versi melden und das überbezahlte Geld zurück überweisen (man ist ja ehrlich... ;) ). Ich weiss garnicht, wie oft ich bei der Versicherung war, wieviel Mail´s ich geschrieben habe und wie oft ich mit denen telefoniert habe, anscheind waren die so perplex, das jemand Geld zurück überweisen wollte, das ich seit 2 Jahren nix mehr von denen gehört habe :)

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Frosti hat da schon recht. Man wird doch auch bloß veräppelt.

ich versuch´s prinzipiell auf die einfache gute methode und wenn einer dann sagt, meine frau sei schuld, obwohl er zu blöd ist und beim ausparken voll in ein fahrednes auto kracht, dann hört der spaß auch bei mir auf. erst falsche versicherung genannt und dann die schuld auf meine frau schieben. da will ich gar nix mehr freundlich regeln. wir sind im 9ten monat, da hab ich für so nen scheiss keine zeit und geduld, das ging zum anwalt des vertrauens, der regelt das jetzt.

mittlerweile muss man doch schon aufpassen, wenn die versicherung so nen zettel schickt, wo man alles erklären muss, weil da überall gleich das gegenteil rausgelesen wird. beim anwalt bin ich mir sicher, dass nichts falsches auf dem zettel steht und ich auch mein recht bekomm, denn mehr will ich gar nicht.

dass meine frau dadurch leicht geschockt war und gleich zum frauenarzt ist zum nachgucken interessiert hier keinen, hier wird nur das blech bezahlt, für ein auto, welches unfallfrei war und nun nicht mehr. den ausgleich zahlt mir bei einem 9 jahre alten auto auch keiner mehr. die achse müsste auch noch vermessen werden, wer zahlt das wohl, wir ! denn wie soll ich das noch nachfodern, wenn schon alles beim anwalt liegt vom gutachter ?

und da seh ich es als korrekt, wenn ich mir die "frechheit" rausnehme, den schaden wahrscheinlich nur selber rauszupolieren und das geld zu behalten, schließlich fahre ich jetzt mit einem unfallwagen rum, dem man es mehr oder weniger auch ansieht.

nicht wir sind ihm reingefahren, sondern er uns, also warum sollten die geschädigten sich was schämen und das geld annehmen ?

also TE, das geld wird schon alles sein, was du bekommst, weil die märchensteuer abgezogen wurde, so ist das, wenn man es nicht repaieren lässt über rechnung. gut, dass ich das auch noch merke, dann bekommen wir ja auch weniger ;)

Ein einmal verbogenes Auto ist immer Mist...ich sehe daher denjenigen, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, klar im Nachteil. Egal, wie viel er letztendlich von seiner Versicherung bekommt.

Ich war schon zwei Mal unverschuldet in einem Unfall verwickelt und das letzte Mal wurde mein Eimer so stark verformt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden war (das Auto ist alt) und ich hatte es trotzdem reparieren lassen, weil ich gerade Geld in die Technik gesteckt hatte und der Bock sehr gut lief...ich hatte am Ende genau 50 eur vom dem Geld der Versicherung uebrig und man sieht den Schaden eben immer noch, wenn man genau hinguckt...fuer das Geld allerdings ist die Reparatur sehr gut geworden, aber trotzdem war und bin ich im Nachteil gewesen! Keiner macht mir mein Auto wieder "original"...niemand.

Nicht zu vergessen den Stress, den man damit hat.

Eben, 10 Jahre lief mein Auto mit mir als Erstbesitzer super, ich behandele es wie ein rohes Ei, wachse noch alles schön und eine Woche danach kommt eine Trude vom Parkplatz, hält nicht an, ich kann nicht weiter ausweichen wegen Bordstein und Baumkübel daneben- zack, das wars.

Ich hoffe, dass es mit der gebrauchten Tür bei mir gehen wird, denn die alte war tipptopp und manche haben meinen Vectra für 5, aber nicht für 10 Jahre gehalten...

Ich könnt jetzt noch ausrasten. Sie war ortskundig und hat mich so dreist angelogen, ihr Mann hat mich noch belöffelt, was man an meinem Auto machen könnte... wie gut, dass ich SOFORT bei der Rechtsschutz angerufen und es meiner Anwältin übergeben habe.

Die dachten halt, Dummheit siegt. Nur, wer vom Parkplatz kommt und dann noch von links bei rechts vor links, der hat halt schuld. Die dachten bei meinem Nummernschild mitten in Bayern, sie können es mal probieren.

Hab ich solche Leute gefressen... da ist jeder Cent berechtigt.

cheerio

130%-Regelung

-Integritätsinteresse-

 

Bei der sogenannten 130%-Regelung geht es um den Rahmen für die Reparaturwürdigkeit eines Kraftfahrzeuges.

Übersteigen die festgestellten Reparaturkosten nach einem Kfz-Sachverständigengutachten den Wert (Wiederbeschaffungswert) eines Fahrzeuges, liegt normalerweise ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Nachdem die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges zu dem ermittelten Wiederbeschaffungswert oft nicht möglich ist, hat die Rechtsprechung hierfür eine Ausnahmeregelung getroffen.

Der Geschädigte soll durch die 130%-Regelung die Möglichkeit erhalten, das ihm vertraute Fahrzeug zu behalten, sofern der Schaden einen Betrag von maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert nicht überschreitet.

Diesen Vorgang bezeichnet man als sogenanntes "Integritätsinteresse" des Geschädigten.

Es wird also eine (eigentlich unwirtschaftliche) Instandsetzung im Rahmen bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert ermöglicht.

Die Rechtsprechung hat hierbei jedoch Einschränkungen getroffen.

Als Nachweis für das Integritätsinteresse muss das Fahrzeug über einen weiteren Zeitraum von 6 Monaten - gerechnet ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses - genutzt werden.

Das Fahrzeug muss ausserdem im Rahmen der Vorgaben eines seriösen Kfz-Sachverständigengutachtens wiederhergestellt werden.

Nachweis für eine ordnungsgemäße Instandsetzung ist z.B. eine Reparaturrechnung, aus der hervorgeht, dass die Instandsetzung des Fahrzeuges nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens durchgeführt wurde.

Auch eine "Eigenreparatur" ist möglich und zulässig, sofern der Kfz-Sachverständige nach Reparatur des Fahrzeugs eine ordnungsgemäße (sach- und fachgerechte) Instandsetzung bescheinigt (Reparaturbestätigung).

Bei einer sogenannten "Billigreparatur" - ohne vollständige Wiederherstellung - kann keine Reparaturbestätigung erfolgen.

Hier besteht nur die Möglichkeit einer Abrechnung des Fahrzeugschadens auf Totalschadenbasis

(Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert - Restwert).

Bei einem vorliegenden Totalschaden ist es von besonderer Wichtigkeit, dass der Geschädigte die Erstellung eines Schadensgutachtens selbst in Auftrag gibt und nicht der Versicherung des Schädigers die Feststellung der Entschädigungshöhe überlässt.

Gutachten, die im Auftrag der gegnerischen Versicherung erstellt werden, sind grundsätzlich auf Kostensenkung ausgelegt (Schadensmanagement) und benachteiligen in der Regel den Geschädigten.

Dies betrifft nicht nur den hier vorliegenden Sonderfall der 130%-Regelung, sondern auch sämtliche andere Schadenskonstellationen.

Bei der 130%-Regelung gibt es jedoch ein besonders dreistes Vorgehen vieler "Versicherungsgutachter" auf Kosten der Geschädigten, was dem eintrittspflichtigen Versicherer zu erheblichem Einsparpotential verhilft.

Ein Totalschaden mit kalkulierten Reparaturkosten über 130% ist für die Schädigerseite natürlich wesentlich kostengünstiger als ein Schaden, der z.B. bei 129% (=29% über dem Wiederbeschaffungswert) liegt.

Das heißt, der von der Versicherung beauftragte Sachverständige wird (nach Weisung seines Auftraggebers) versuchen, einen Schaden im Rahmen der 130% Regelung als irreparablen Totalschaden zu deklarieren, indem in der Schadenskalkulation die Berechnung innerhalb der möglichen Bandbreite angehoben wird, um den von der Rechtsprechung festgesetzten 130%-igen Schwellenwert zu überschreiten.

 

Hier ein Vergleichsbeispiel zur Verdeutlichung der Problematik:

Wiederbeschaffungswert EUR 5.000,00

Reparaturkosten 130% EUR 6.500,00

Reparaturkosten 131% EUR 6.550,00

Restwert EUR 1.000,00

 

Wird das Fahrzeug im Rahmen der 130%-Regelung instand gesetzt, so muss die Versicherung des Unfallgegners einen Betrag bis zu EUR 6.500,00 erstatten (=Schadensumme).

Hierbei ist auch eine Überschreitung dieses Betrages noch möglich, wenn sich im Verlauf der Reparaturmaßnahme weitere unfallbedingte Beschädigungen herausstellen sollten (z.B. verborgene Mängel).

Sollten die kalkulierten Reparaturkosten nach Gutachten vor der Reparatur bereits auf z.B. 131% festgesetzt werden, so ist eine Reparatur zu Lasten der Schädigerseite nach geltender Rechtsprechung nicht mehr möglich.

 

Es erfolgt dann eine Abrechnung auf Totalschadensbasis wie folgt:

Wiederbeschaffungswert EUR 5.000,00

./. Restwert EUR 1.000,00

Schadensumme EUR 4.000,00

 

Nach dieser Methode (Totalschadenbasis) erwirtschaftet die Versicherung eine Einsparung von mindestens EUR 2.500,00 (38,5%) auf Kosten des Geschädigten, der dann gezwungen wird, ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges zum Wiederbeschaffungswert oft nicht möglich ist, muss der Geschädigte weitere Abstriche bei dem Ersatzfahrzeug, oder ggf. Aufzahlung für ein höherwertiges Fahrzeug hinnehmen.

Die Betrachtung der o.a. Situation zeigt wieder sehr deutlich, weshalb viele Versicherer heutzutage massiv versuchen, freie und unabhängige Kfz-Sachverständige aus dem Schadensgeschäft hinaus zu drängen, um dann die Schadensabwicklung mit eigenen Leuten und damit ausschließlich zum Vorteil der Versicherung zu gestalten.

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