Wieviel Geld einstecken?

Da gibt es irgendwo eine kleine geteerte Straße mit dem Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge".
3 km nach dem Schild zweigt ein steiler Schotterweg in den Wald ab, ohne Schild, ca. 4 km lang.
Ich müßte da mal hin, ans Ende des Schotterwegs.
Was kostet es mich maximal, das Teersträßchen und anschließend den Schotterweg zu fahren?

Beste Antwort im Thema

15 Jahre falls die Leiche gefunden wird. 😁

37 weitere Antworten
37 Antworten

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. September 2015 um 21:44:43 Uhr:


Da gibt es irgendwo eine kleine geteerte Straße mit dem Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge".
3 km nach dem Schild zweigt ein steiler Schotterweg in den Wald ab, ohne Schild, ca. 4 km lang.
Ich müßte da mal hin, ans Ende des Schotterwegs.
Was kostet es mich maximal, das Teersträßchen und anschließend den Schotterweg zu fahren?

Rein verkehrsrechtlich (Strafe) keine Ahnung - wurde aber wohl schon von den anderen Postern entsprechend geantwortet.

Aber ansonsten, wegen "Maximalkosten" ... zugegebenermaßen ein wenig offtopic, sorry vorweg ... wäre meine Antwort: "Kommt drauf an" ... ob dein Auto den steilen Schotterweg packt und was dann die Reparatur kostet, wenn er es nicht schafft 😁

Also entweder, er will da ein lauschiges Schäferstündchen verbringen, seine Schwiegermutter verbuddeln, oder Holz klauen... Alles was, wo er nicht den Eigentümer fragen kann/will/darf... 😁😁😁

Außerdem könnte ein Eigentümer auch nicht (auf öffentlichen Straßen) aufgestelle Schilder einfach auser Kraft setzen.

Gruß Metalhead

"a) steht da nur das Zeichen 250 oder ist da noch ein Zusatzschild dran ? "
->frei für Anlieger

b) aus welchem Grund musst du da hin - und aus welchem Grund mit einem Kraftfahrzeug ?
-> sag ich nicht.

c) wem gehören die Straßen, die du da befahren willst ? Hat der was dagegen oder dient die Fahrt sogar seinen Zwecken oder seinem Interesse ?
-> den Bayerischen Staatsforsten, die haben an mir kein Interesse.

Danke, auch den anderen, für die guten Infos.
Am besten war die Antwort mit der Leiche.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. September 2015 um 21:44:43 Uhr:


Was kostet es mich maximal, das Teersträßchen und anschließend den Schotterweg zu fahren?

Maximal eine Autowäsche und einen Satz neue Stoßdämpfer. Falls Du ein ordentliches Schlagloch erwischt und die Achse bricht, könnte es noch teurer werden.

😁

Anlieger frei sagt doch alles. Wenn du ein Anliegen hast, also einen Grund genau diesen Weg zu benutzen dann ist das gebührenfrei. Selbst wenn es ein illegales Anliegen ist ;-) allerdings müsstest du im Falle einer Kontrolle (unwahrscheinlich) den Grund angeben - ob das zielführend wäre ?

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 10. September 2015 um 00:56:43 Uhr:


Anlieger frei sagt doch alles. Wenn du ein Anliegen hast, also einen Grund genau diesen Weg zu benutzen dann ist das gebührenfrei. Selbst wenn es ein illegales Anliegen ist ;-) allerdings müsstest du im Falle einer Kontrolle (unwahrscheinlich) den Grund angeben - ob das zielführend wäre ?

Moglicherweise sollte er nicht sagen das er anlieger ist und seine erbtante besuchen mochte, die er dort vor 5 jahren vebuddelt hat.

Rudiger

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 9. September 2015 um 20:54:58 Uhr:


"a) steht da nur das Zeichen 250 oder ist da noch ein Zusatzschild dran ? "
->frei für Anlieger

Na, wie schon gesagt, wenn du da hin willst hast du ein Anliegen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 10. September 2015 um 00:56:43 Uhr:


Anlieger frei sagt doch alles. Wenn du ein Anliegen hast, also einen Grund genau diesen Weg zu benutzen dann ist das gebührenfrei.

leider falsch. Anlieger bedeutet, Du hast etwas auf einem der anliegenden Grundstücke zu tun. Es reicht nicht, ein Anliegen zu haben, dann wäre ja "ich möchte da hin / da durch" schon ausreichend.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 9. September 2015 um 20:54:58 Uhr:


"a) steht da nur das Zeichen 250 oder ist da noch ein Zusatzschild dran ? "
->frei für Anlieger

b) aus welchem Grund musst du da hin - und aus welchem Grund mit einem Kraftfahrzeug ?
-> sag ich nicht.

c) wem gehören die Straßen, die du da befahren willst ? Hat der was dagegen oder dient die Fahrt sogar seinen Zwecken oder seinem Interesse ?
-> den Bayerischen Staatsforsten, die haben an mir kein Interesse.

Danke, auch den anderen, für die guten Infos.
Am besten war die Antwort mit der Leiche.

Warum fragst du denn und provozierst neugierige Nachfragen, wenn du uns eh nicht sagen willst warum du da hin musst? Kannst uns doch nicht so hängen lassen? 😁 😁 😁

Scherz beiseite. Wenn du ein berechtigtes Anliegen hast, dann ist doch alles ok und es kostet dich nichts.

Die Tatsache, dass du aber nach der möglichen Strafe fragst, lässt aber schon die Vermutung zu, dass du am Zielort (und auf den dahinführenden Wegen/Straßen) nichts zu suchen hast - und der bayr. Staatsforst das schon itneressant finden dürfte, was du da willst 🙂

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. September 2015 um 10:56:22 Uhr:



Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 10. September 2015 um 00:56:43 Uhr:


Anlieger frei sagt doch alles. Wenn du ein Anliegen hast, also einen Grund genau diesen Weg zu benutzen dann ist das gebührenfrei.
leider falsch. Anlieger bedeutet, Du hast etwas auf einem der anliegenden Grundstücke zu tun. Es reicht nicht, ein Anliegen zu haben, dann wäre ja "ich möchte da hin / da durch" schon ausreichend.

Ja, aber wenn der TE wirklich seine Schwiegermutter verbuddeln will, dann wird bei einer verkehrskontrolle niemand mehr ein 15 Euro Knöllchen wegen dem verbotswiedrigem Befahren des Weges ausstellen. Ist doch logisch...

Zitat:

@MvM schrieb am 10. September 2015 um 13:23:21 Uhr:


Ja, aber wenn der TE wirklich seine Schwiegermutter verbuddeln will, dann wird bei einer verkehrskontrolle niemand mehr ein 15 Euro Knöllchen wegen dem verbotswiedrigem Befahren des Weges ausstellen. Ist doch logisch...

Stimmt, auch Polizeibeamte haben Mitleid mit langjährig gequälten Seelen. 🙂

Gruß Metalhead

@TE,

fahr doch mit Deiner G-Klasse. Da denkt eh jeder Du bist der Förster persönlich. Und über Achsbrüche brauchst Dir dann auch keine Gedanken machen.

Andy

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. September 2015 um 21:44:43 Uhr:


Da gibt es irgendwo eine kleine geteerte Straße mit dem Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge".
3 km nach dem Schild zweigt ein steiler Schotterweg in den Wald ab, ohne Schild, ca. 4 km lang.
Ich müßte da mal hin, ans Ende des Schotterwegs.
Was kostet es mich maximal, das Teersträßchen und anschließend den Schotterweg zu fahren?

Ich denke 15€ mindestens und aufwärts.

Erwischt man aber eine diensteifrige Rennleitung, Naturschützer oder Förster und je nach Bundesland in dem du lebst (Wasserschutz/ Naturschutzgebiet und etc), könnten noch empfindliche Umweltstrafen von mehreren tausend Euro draufkommen.

In Bayern kann sowas gerne 10.000€ kosten.

Naturschutzgesetz Bayern:

Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer in den Fällen des Absatzes 2 Nrn. 1, 2, 4, 5, 6, 7 Buchst. a fahrlässig handelt.

Das klingt für mich so als will der TE zu einem Geocache der halt etwas abseits der normalen Staße an einem befahrbaren Waldweg liegt, wenn das ganze noch eine Klettercache ist kann ich verstehen das man da mit den ganzen sachen nicht hinlaufen möchte ;-).

Wenn aber dort steht "Anlieger frei" dann ist dein Anliegen dort hin zu fahren um dir dort die Bäume anzuschauen, zu Fotografieren oder sonst was zu machen, du solltest aber nicht den Weg als durchfahrt nutzen um z.B. irgendwo abzukürzen.

Gruß
Maik

Deine Antwort
Ähnliche Themen