Wieviel DB darf der Auspuff haben?
Heiho
Weiß jemand aus zuverlässiger Quelle wie laut der Auspuff bei einem Oldie sein darf?
Es handelt sich um eine Benelli 500 Quattro (oder LS) Bj vermutlich 1972. Was für Geräuschemissionen darf ein Austauschpott haben?
Das er kein Prüfzeichen haben muss und keine ABE hab ich auch letztens gelesen, aber kann es nicht so ganz glauben.
Muss der Pott auch die heutigen 84db erfüllen, oder darf er aufgrund des Alters lauter sein? Und wenn ja wie viel? Könnte man mehr Gebrüll eintragen lassen?
Bitte nur Antworten mit verlässlichen Quellen! Forenmutmaßungen und Halbwissen hilft mir nicht.
LG Tummel
Beste Antwort im Thema
So mal ein Update. Hab mal mit dem TÜV Hessen geschwatzt. Der gute Mann sah das Problem vor allem bei der Bremse und den nicht geprüften GFK Brocken. Der Rest sei machbar. Der gekürzte Heckrahmen war ihm erstaunlichweise herzlich wurscht.
Mal beim TÜ V Pfalz anfragen. 😁 Irgendeiner wird mir schon sagen, was ich hören wil 😁
39 Antworten
Genau da ist der Knackpunkt. Es ist eigentlich momentan ein reines Trackbike und somit haben die Teile die dran sind keine Gutachten, Prüfzeichen oder sonstigen Kram.
Weder Tank noch Höcker haben Zertifikate was Materialien, Druckfestigkeit etc angeht.
Die Bremsen und die Verkleidung genauso wenig.
Ganz zu schweigen vom Pott.
Allerdings könnte ich 106db mit den Silencern hinkriegen, wenn ich die noch n bisschen aufmöbel.
Wäre zwar ein bisschen Akt die Beleuchtung usw anzubasteln.
Das ist aber das absolut kleinste Problem. Das Hauptproblem ist die Tatsache wie ich die ganzen Umbauten wenigstens semilegal eingetragen zu bekommen, damit ich bei einer eventuell verordneten Nachprüfung nicht völlig gefickt werde.
Tank kann man prüfen lassen.
Sitz auch (Ein Münchner hatte sich einen Reitsattel auf seiner HD legalisiert)
Das läuft alles wohl auf eine Einzelabnahme hinaus. Wenn du Glück hast bzw. entsprechenden fachlichen Hintergrund hast, steht dann auch Dein Name in der Herstellerbezeichnung. Dann auch mit umgetypter Rahmennummer Was bei Kontrollen vieles einfacher werden läßt.
Bei so nem "Großprojekt" sollte man auch vorab schon mal mit dem TÜVler sprechen, der das dann abnehmen soll. a) haben sie das ganz gerne, was sie positiv stimmt b) legt jeder seine Schwerpunkte wo anders, die wenn dann passen ist der Rest meist reine Nebensache.
Ah okay. Das ist interessant!
Dann werde ich wohl mal mit meinem TÜV-Guru schwätzen und mal nachhorchen, was der so sehen will.
Vielen lieben Dank für die Tipps
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Mir fällt grade so auf, wenn ich als Hersteller eingetragen werden würde und die Nummer geändert würde wäre das Moped offiziell Bj 2014 und müsste somit die heutigen Abgas, Geräusch und Sicherheitsnormen erfüllen oder sehe ich das falsch?
Und es ist wahrscheinlich unmöglich nen 40 Jahre alten Benellimotor dazu zu bewegen normkongruente Abgase zu produzieren.
Genauso Lichtanlage mit Warnblinker und was weiß ich noch allem.
Euro 3 wird knifflig.
Das ist ja die Krux bei der Erstzulassung von Oldtimern. Heute gilt. Nicht die Vorschriften des eigentlichen Baujahres.
Also wenn ich das richtig verstehe:
Einzelabnahme nur als unikat Eigenaufbau mit Einzelabnahme aller geänderten Teile, womit ich als Erbauer gelte und Madame als Bj 2014 und sie somit den Normen von heute entsprechen muss.
Normale Eintragung in den Standartschein ist eigentlich nicht legal möglich.
Dumm ist auch das ich auchnoch mit dem TÜV Hessen leben muss, oder die Kiste auf dem Hänger die 20km über die Pfalz-Grenze karren darf und da einen gütigen TÜV finden muss.
Ich glaubich ruf einfach am Montag mal beim Tüv meines Vertrauens an und interview den Kerl mal, was wie wo warum und weshalb.
Zitat:
@Tummelwupp schrieb am 15. November 2014 um 15:22:52 Uhr:
Mir fällt grade so auf, wenn ich als Hersteller eingetragen werden würde und die Nummer geändert würde wäre das Moped offiziell Bj 2014 und müsste somit die heutigen Abgas, Geräusch und Sicherheitsnormen erfüllen oder sehe ich das falsch?
Und es ist wahrscheinlich unmöglich nen 40 Jahre alten Benellimotor dazu zu bewegen normkongruente Abgase zu produzieren.
Genauso Lichtanlage mit Warnblinker und was weiß ich noch allem.
Genau das geht nicht. Aber das muß auch nicht. Es geht nicht darum, das komplette MOTORRAD als Einzel-Abnahme durch den TüV zu jagen - es geht um so Kleinigkeiten wie die Auspuff-Anlage oder den Höcker (und bei sowas z.T. auch so nette Sächelchen wie Lenker oder ähnliches, da kriegtst Du wohl nix mit ABE). Bei dem Baujahr ist aber vieles Möglich, was bei modernen Kisten nicht mehr geht. Durch so eine Eintragung ändert sich weder am Baujahr noch am Typ selber was.
Aber Du wirst einfach nicht drumrumkommen, mal mit nem TüVler zu reden. Der kann Dir das alles besser erklären, und der kann Dir auch gleich sagen, was geht und was Du Dir abschminken kannst. Erfahrungsgemäß sind die - was solche Oldies und Umbauten angehen - ganz gut drauf und haben z.T. Tricks drauf, auf die ein normaler Schrauber nie kommt. (Aber halt die Klappe mit dem Rahmen). Und eine "unverbindliche Beratung" kostet normalerweise nix. Und Du bist auf der sicheren Seite.
Zitat:
@Tummelwupp schrieb am 15. November 2014 um 17:25:38 Uhr:
Also wenn ich das richtig verstehe:
, womit ich als Erbauer gelte und Madame als Bj 2014 und sie somit den Normen von heute entsprechen muss.
Oh stimmt. Das hatte ich übersehen. Von 1947 auf 1980 war wesentlich entspannter als von 1980 auf 2014.
Also laß Dir den Kram rund um den Rahmen eintragen. Das geht mit Typprüfung bzw der Einzelabnahme.
Da kommt dann auf jedes geprüfte Teil ein rechteckiger unscheinbarer Aufkleber drauf mit "TP, einer Kennziffer der Prüfstelle und der laufenden Nummer" Für Mainz Hechtsheim war es TP9.
TÜV Hessen kannst vergessen. Verbal verstehen sie einen aber intellektuell ist alles auf einer anderen Wellenlänge. Als würde ein Pottwal mit einer Klapperschlange reden wollen.
Beim TÜV Hechtsheim war ich gerne. Die machen zwar auch keine krummen Sachen aber sie sind realistisch. Wenn du Dir Gedanken machst über den gesetzlichen Rahmen und auch schon mit Papieren, Vergleichsbauten oder Berechnungen ankommst, ist das Eis, auf dem der Eintragungswillige steht schon mal nicht mehr so dünn.
Ich habe ja im Rhein-Main-Gebiet studiert, da war es nur ein kurzer Autobahnweg.
Der Herr Schweikhart ist wohl schon lange im Ruhestand. Er hat mir meinen ersten XT500-Chopper nach und nach genehmigt. Einen PI Herrn Bär gibt es hoffentlich noch. Er hat mir ein Brems-Rücklicht geprüft und eingetragen und ich glaube die HD Endtüte mit dem Eigenbaukrümmer.
Wichtig ist, ganz früh morgens zur Prüfstelle zu kommen. Aus irgendwelchen Gründen geht ab der Frühstückszeit nix mehr mit Kommunikation auf selber Ebene.
Da sind sie echt im Streß beim Denken.
Ich kann mich noch erinnern, als ich nachts um etwa 3 Uhr noch geschwind eine 23"-Felge auf eine XT-Trommel gespeicht hatte, die Freundin lief mir um exakt 7.30 deswegen davon. Um 8 Uhr bemerke ich, daß für die verwendete Gabel eine andere Ankerplatte nötig war und um 10 Uhr war ich beim TÜV. "Keine Eintragung ohne Tachogutachten von VDO". Paar Tage später mit einem Zubehörtacho und Berechnungen wieder vorstellig geworden, wurde noch am selben Tag die Tachoabweichung mittels Meßfahrt kontrolliert und für gut befunden - Eintragung.
Also wirklich ganz früh und strukturiert beim TÜV anfragen. Und ordentlich aussehen nicht vergessen!
So mal ein Update. Hab mal mit dem TÜV Hessen geschwatzt. Der gute Mann sah das Problem vor allem bei der Bremse und den nicht geprüften GFK Brocken. Der Rest sei machbar. Der gekürzte Heckrahmen war ihm erstaunlichweise herzlich wurscht.
Mal beim TÜ V Pfalz anfragen. 😁 Irgendeiner wird mir schon sagen, was ich hören wil 😁