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Wieviel DB darf der Auspuff haben?

Heiho
Weiß jemand aus zuverlässiger Quelle wie laut der Auspuff bei einem Oldie sein darf?
Es handelt sich um eine Benelli 500 Quattro (oder LS) Bj vermutlich 1972. Was für Geräuschemissionen darf ein Austauschpott haben?
Das er kein Prüfzeichen haben muss und keine ABE hab ich auch letztens gelesen, aber kann es nicht so ganz glauben.
Muss der Pott auch die heutigen 84db erfüllen, oder darf er aufgrund des Alters lauter sein? Und wenn ja wie viel? Könnte man mehr Gebrüll eintragen lassen?
Bitte nur Antworten mit verlässlichen Quellen! Forenmutmaßungen und Halbwissen hilft mir nicht.

LG Tummel

Beste Antwort im Thema

So mal ein Update. Hab mal mit dem TÜV Hessen geschwatzt. Der gute Mann sah das Problem vor allem bei der Bremse und den nicht geprüften GFK Brocken. Der Rest sei machbar. Der gekürzte Heckrahmen war ihm erstaunlichweise herzlich wurscht.
Mal beim TÜ V Pfalz anfragen. 😁 Irgendeiner wird mir schon sagen, was ich hören wil 😁

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Ich weiß aus eigener Erfahrung, das wenn das Motorrad noch nie zugelassen war, es faktisch unmöglich ist, so ein Fahrzeug von Anno Tobak zuzulassen.

Deswegen mein Hinweis. War die Benelli irgendwann in Italien schon mal zugelassen und das ist irgendwie dokumentiert. Ist alles gut. Wenn nicht, ist sie ein Fall für die Vitrine/Rennstrecke.

Zitat:

@Dessie schrieb am 14. November 2014 um 13:58:09 Uhr:


Der Trick ist: "Bereits einmal zugelassen gewesen".
Ne Tageszulassung hätte schon genügt...

War das schon damals so under wurden diese Fristen nachträglich zum Gesetz?

Kann ja sein dass dieses Vorgehen damals als die Fahrzeuge einkonserviert wurden noch komplett legal gewesen ist und geklappt hätte.

Ich bezweifle dass ein Motorrad das 1972 irgendwo in der EU (die es
damals noch gar nicht gab) zugelassen war, jetzt ohne aufwändige
Einzelabnahme zulassungsfähig ist. Die Vorschriften z.B. Lautstärke
waren damals in Deutschland wohl die strengsten. Fast alle Motorräder,
die im Ausland zugelassen waren, mussten für Deutschland gedämpft
werden, was meist gewaltige Leistungseinbußen zur Folge hatte.
Ohne Datenblatt ist die ganze Sache wohl zum scheitern verurteilt.
Die EU-Wirtschaftsunion gibt es erst seit 1.11.1993. Vorher hatte
jedes Land seine eigenen Vorschriften.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 14. November 2014 um 14:09:25 Uhr:


Ich weiß aus eigener Erfahrung, das wenn das Motorrad noch nie zugelassen war, es faktisch unmöglich ist, so ein Fahrzeug von Anno Tobak zuzulassen.

Deswegen mein Hinweis. War die Benelli irgendwann in Italien schon mal zugelassen und das ist irgendwie dokumentiert. Ist alles gut. Wenn nicht, ist sie ein Fall für die Vitrine/Rennstrecke.

Ist das eigentlich eine EU regel oder gibts Länder in dene sowas zugelassen werden kann?

Denn was mal innerhalb der EU zugelassen wurde darf (rein theoretisch) in jedem anderen Land zugelassen werden.

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Jetzt müssen wir genau lesen.
Ein Fahrzeug sollte schon mal irgendwo zugelassen worden sein. Das muss nicht zwangsläufig EU-Gebiet gewesen sein. Wie gesagt, es werden jährlich tausende US-Klassiker in Deutschland zugelassen, die vorher nur in den USA unterwegs waren. Ist natürlich komplizierter, als wenn man einen normalen Gebrauchtwagen ummeldet.

Ist ein Fahrzeug noch nirgendwo zugelassen gewesen oder es gibt keine Nachweise, dass es schon einmal irgendwo zugelassen war, dann kann es schon sehr kompliziert werden. Dümmstenfalls kann es sogar unmöglich sein.

Bei meiner in Italien erstzugelassenen und nach D eingeführten XT500C von anno 75/76 sind es 83 DB (ohne weitere Kennzeichnung) Eine andere XT aus 1977 hatte mit deutscher EZ 86E.

Schau mal hier, auch zur Weiterbildung:

http://www.oldtimer-markt.de/.../...schgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern

Wenn Du den Karren aufgrund fehlender "gscheiter EZ" nicht zugelassen bekommst, organisier Dir einen alten Rahmen mit Brief, der seinerzeit zugelassen war und bau das Geraffel um.
Für "Deinen originalen" Rahmen findet sich unter Berücksichtigung des (Lieblings-)Zitates meiner alten Lehrerin Heidemarie Wieczorek-Zeul "Wenn nicht legal, so doch legitim" sicher eine pragmatische Lösung.

Zugelassen war sie sicher schonmal. Aber nicht in Deutschland.

Das ist egal wo auf der Welt sie zugelassen war. Es war bei Krädern alter Triumph oder BSA z.B. gängige Praxis, einen (noch älteren) schrottigen Rahmen aus Saudi-Arabien zu importieren und den Karren um den alten Lenkkopf herum hier neu aufzubauen.
Ohne Blinker, ohne Bremslicht und mit einer DIN-Phon-Endrohranlage, durch die man die Ventile einstellen konnte ohne sich das Hemd rußig zu machen 🙂

Wieczorek-Zeul???
Den Namen kenne ich irgendwo her. Wo kommst du denn her wenn ich fragen darf?

Ah jetzt hab ichs wieder das ist die Trulla von der SPD. Deswegen kam mir der Name so bekannt vor.

Im Prinzip wäre ne Einzelabnahme und die Eintragungen kein Thema. Das Problem das ich sehe ist die Polente im Nachhinein, wenn sie die Eintragungen anzweifeln und ich den Hobel zum TÜV schleppen muss und Dokumente vorlegen, die es nicht gibt, oder die ich nicht hab.

Ah hier noch das versprochene Foto

http://www.directupload.net/file/d/3806/peqd3o5v_jpg.htm

Das ist auf jeden Fall mal ein geiles Teil.
Schade, dass der moppedsammler sich hier zur Zeit nicht mehr rumtreibt. Der hätte da sicher ein paar hilfreiche Tipps gehabt.

und wie sah die Madame vor der Restaurierung aus?

Mit der Abnahme erhältst du auch die entsprechenden Papiere bzw. wird aus den Papieren, die zur Abnahme nötig sind, eine Übertragung gemacht. Wenn nach der Abnahme alles wesentliche so bleibt wie bei Vorführung, sollte es keine Probleme geben. Probs gibt es immer nur, wenn ein "gut betuchter" sich eine Eintragung kauft. In der Art: HD-E-Glide, baujahrbedingt ohne Fahrtrichtungsanzeiger" oder "Dainese-Joghurtbecher Y-Pvc mit Fahrgeräusch 108 dB(A)"
Also immer seriös bleiben und die Polizei nicht für dümmer halten als sie sich in der öffentlichen Wahrnehmung teilweise den Anschein gibt.

Das ist doch ein reines Trackbike. Ich hab da so meine Zweifel, ob man daraus sinnvoll was für die Straße basteln kann. Und ob man das sollte.

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