Wieviel darf ein VW Sharan denn jetzt ziehen?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,

ich habe mir einen VW Sharan (Bj. 2015) mit Anhängerkupplung gekauft. Ich werde aus den ganzen Daten allerdings nicht schlau.

Wieviel darf der Sharan denn ziehen? Es geht genauer gesagt um einen Wohnwagen. Ich habe die EG-Übereinstimmungsbescheinigung mal angehangen.

Danke
Ramses

Beste Antwort im Thema

Ob es ein Allrad ist, kann man am angehängten Dokument erkennen.
TDI mit 110kw, mit einer angetriebenen Achse.

In gleichem Dokument stehen 2200kg, 750kg und 100kg Stützlast.
Damit sind die Fragen des TE beantwortet.

Ob der TE das Gespann fahren darf, steht in anderen Gesetzen.
Er darf mit BE das Gespann fahren, mit B96 nicht. B96 spricht von zulässigen Gesamtmassen, nicht tatsächlichen. Ich würd immer BE machen.

Ob ein Anhänger ohne Bremse 1000 kg haben kann, eine Schwalbe schneller fährt als Mopeds, all das steht gar nicht zur Diskussion.

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Zitat:

@barny11001100 schrieb am 22. Januar 2025 um 10:08:11 Uhr:


Um das Thema nochmals hochzuholen 🙂
Weil ja viele Sharan Fahrer beim Googlen um das Gewicht des Anhängers so wie ich vielleicht auf diesen Beitrag stoßen..?

Ich habe so einen Allrad mit 2400kg zulässigen Zuggewicht.
Und 2530kg max. Gesamtgewicht!

Aber was nützt das einem ?
Mit B Schein darfst Du damit nicht mal einen gebremsten 1000kg Anhänger ziehen! (Überschreitung 3500kg zul. gesamt)

Und selbst mit B96 Anhängerschein darf der Anhänger dann auch kein
zulässiges Gesamtgewicht über 1720kg haben .

Die 2400kg mögliches Anhänger Zuggewicht nützt uns also wenig beim Sharan Allrad

Ich habe die Fahrerlaubnisklasse BE und darf (und muss gelegentlich) mit meinem Sharan die vollen 2.400 kg ziehen. Meine Frau mit B darf natürlich nur maximal 910 kg ziehen (bei unserem Sharan sind es 2.590 kg zulässige Gesamtmasse), das reicht aber immerhin für unseren ungebremsten 750 kg Anhänger.

Deshalb auch klar meine Empfehlung an alle, die über einen Anhängerführerschein nachdenken: Macht nicht den Fehler und denkt, der B96 reicht Euch aus. Das mag vielleicht im Moment so sein, aber was ist zukünftig? Die Fahrzeuge werden eher schwerer als leichter und bei einem neuen Auto reicht dann B96 plötzlich nicht mehr und Ihr müsst noch BE draufsatteln. Da hättet Ihr Euch die Kosten für B96 (300-500 €) sparen können.

Ich spreche da aus eigener Erfahrung. 😉

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 28. Januar 2017 um 13:52:08 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 28. Januar 2017 um 13:52:08 Uhr:



Zitat:

Die wenigsten PKW können/dürfen 1000kg ungebremst anhängen

Nein , kein PKW darf ungebremst mehr als 750 kg ziehen. Siehe StVZO §42 (2).
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
Das es dennoch alte ungebremste Anhänger mit einem höherem zGG gibt , liegt daran ,das die ungebremste Anhängelast für andere Fzg-Arten als PKW und Kräder nicht dieser Beschränkung unterworfen ist.

MfG Volker

Hallo,

ist zwar schon etwas länger her, aber trotzdem möchte ich hier mal darauf antworten:

Die Beschränkung auf 750 kg ungebremst hinter Pkw gab es in der ersten StVZO von 1937 nicht. Da hieß es nur:
§ 42 Gesamtgewicht von An­hän­gern
Hinter Krafträdern und Kraft­wa­gen mit Per­so­nen­kraft­wa­gen-Fahr­ge­stel­len dür­fen An­hän­ger nur mit­ge­führt wer­den, wenn das zie­hen­de Fahr­zeug All­rad­brem­se hat und der An­hän­ger nicht mehr als 40 vom Hun­dert des zu­läs­si­gen Ge­samt­ge­wichts des zie­hen­den Fahr­zeugs wiegt. Auf Grund des Gut­ach­tens ei­nes amt­lich an­er­kann­ten Sach­ver­stän­di­gen darf das Ge­wichts­ver­hält­nis bis auf 60 vom Hun­dert er­höht wer­den; auf dem Kraft­fahr­zeug­schein ist dann zu ver­mer­ken: „Zu­läs­si­ges Ge­samt­ge­wicht des An­hän­gers … kg“.

In der BRD gab es die Begrenzung auf 750 kg unbegrenzt für Pkw mindestens seit 1956. In der DDR kam sie erst später, noch in der StVZO von 1964 war sie nicht enthalten, siehe Bild. Von daher ist es durchaus möglich, daß es noch ungebremste Anhänger mit 1000 kg Gesamtmasse aus dieser Zeit gibt.

Grüße

StVZO DDR 1964 §48

@ gescheidhaferl 750 kg darf man im übrigen auch mit B immer ziehen, selbst wenn das Zugfahrzeug schon 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat.

@Kramer79

Habe ja nichts anderes behauptet. 😉

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und auch 750 kg gebremst 🙄

Moin Moin !

Zitat:

ist zwar schon etwas länger her, aber trotzdem möchte ich hier mal darauf antworten:

Die Beschränkung auf 750 kg ungebremst hinter Pkw gab es in der ersten StVZO von 1937 nicht. Da .......

😁😁

Nichts anderes habe ich geschrieben. Mehr sogar noch:

Zitat:

Von daher ist es durchaus möglich, daß es noch ungebremste Anhänger mit 1000 kg Gesamtmasse aus dieser Zeit gibt.

Nein , es gibt auch neuere Anhänger, weil die Beschränkung nur für 2-Räder und PKW gilt! LKW , Zugmaschinen und Traktoren haben oft weit höhere ungebremste zul. Anhängelasten.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 24. Januar 2025 um 17:21:53 Uhr:


[...] LKW , Zugmaschinen und Traktoren haben oft weit höhere ungebremste zul. Anhängelasten

Für schwere LKW und KOM gilt:

Zitat:

An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. [...]

(§41, Absatz 11, StVZO)

Ist ein Sharan ein FZG, dass nicht schneller als 30 km/h fährt?

Dann ist es OT und unwichtig hier in diesem Thread - oder?

Gruß Didi

@SirDeedee:
Kritik an (m)einem Beitrag setzt ein Mindestmaß an Textverständnis voraus, - das Dir offensichtlich abhanden gekommen ist. Schade.

Auch ich muss sagen, dass mich andere Informationen über Fahrzeuge, die ich nicht bewege, keinen Deut interessieren und das Thema für mich nur unnötig unübersichtlich machen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. Januar 2025 um 12:25:56 Uhr:


Auch ich muss sagen, dass mich andere Informationen über Fahrzeuge, die ich nicht bewege, keinen Deut interessieren und das Thema für mich nur unnötig unübersichtlich machen.

Stimmt.

Solche Beiträge wie Deiner — uns jetzt auch meiner — aber auch. 😕

Ich weiß sowieso nicht, ie der sich hierher verirrt hat. Das gehört eigentlich nicht hierher.

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